Soziale Marktwirtschaft 2.0 – Der Markt als Grundlage und Instrument unserer Freiheit

Der Schutz und die Verwirklichung der Freiheit des Einzelnen sind für Liberale die wichtigsten Aufgaben des Staates und zugleich seine Wirkungsgrenze. All sein Handeln muss diesen Prinzipien genügen und darf niemals die Freiheit und Würde des einzelnen Menschen in Frage stellen. Er ist Garant eines Ordnungsrahmens, der alle Bürger gleichermaßen bindet und ihnen die freie Entfaltung ihres Lebens innerhalb dieses Rahmens sichert und ermöglicht. Darüber hinaus ist er aber weder legitimiert noch befähigt, „gute“ oder „richtige“ Entscheidungen für den Einzelnen zu treffen. Auch unser Wirtschaftssystem muss diese Erkenntnis widerspiegeln. Wir vertrauen darauf, dass jeder für sich und in freier Zusammenarbeit mit anderen zu legitimeren und passgenaueren Lösungen kommt, als es der Staat durch kollektives Handeln vermag. Wir trauen den Menschen zu, auch in wirtschaftlichen Fragen mündige Entscheidungen zu treffen, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu tragen und frei von der Bevormundung anderer zu leben.

In unserer modernen Gesellschaft wollen und müssen die Menschen miteinander Handel treiben, um ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Die denkbar beste Plattform dafür ist die Marktwirtschaft. In ihr treten die Menschen als gleichberechtigte Anbieter und Nachfrager auf. Sie werden sich dabei nur einig, wenn beide Seiten ihren Nutzen sehen. Der Markt bietet den Raum dafür, dass Verträge freiwillig geschlossen werden können, der gesellschaftliche Wohlstand steigt und Eigen- und Gemeinnutz vereint werden.

Die dezentrale Natur des freien Marktes erlaubt grundsätzlich eine wesentlich effizientere Ressourcennutzung und -verteilung als es einer zentralistisch geplanten Wirtschaftsordnung möglich wäre. Aber das Risiko eines Marktversagens ob durch Eingriffe der Politik oder marktinterne Mechanismen muss stets bedacht und durch einen klaren ordnungspolitischen Rahmen reduziert werden.

Der Markt sichert nicht nur unsere wirtschaftliche Freiheit, sondern enthält auch eine starke soziale und emanzipatorische Komponente. Er verteilt Wohlstand nach Leistung, Innovation und Kreativität statt nach Klasse, Hautfarbe oder Geschlecht. Damit schafft er faire Chancen für den Aufstieg jedes Einzelnen und befördert damit eine offene und dynamische Gesellschaft. Nicht zuletzt entsteht erst durch den Marktprozess der große volkswirtschaftliche Wohlstand, der anschließend auch denjenigen zu Gute kommt, die nicht selbst an dessen Entstehung mitwirken können. Wir Liberale sehen im Markt daher nicht nur ein hervorragendes Wirtschaftsmodell, sondern auch eine Grundlage des Schutzes und der Verwirklichung unserer Freiheit.

Wirtschaftliche Freiheit bedingt immer auch soziale Verantwortung. Der Markt dient den Menschen, nicht die Menschen dem Markt. Ihre sozialen Bedürfnisse müssen deshalb schon im Marktprozess berücksichtigt werden. Dies schwächt den Marktprozess nicht, sondern macht ihn im Gegenteil wirkungsvoller. Die Marktwirtschaft funktioniert umso besser, desto größer das Vertrauen aller Beteiligten in sie ist und desto eher ihr die Einbindung möglichst vieler Menschen gelingt.

Damit der Markt all dies leisten kann, muss er in eine rechtliche Ordnung eingebettet sein, die seine dauerhafte Funktionsfähigkeit sicherstellt und Vertrauen zwischen seinen Teilnehmern schafft. Der Staat muss die Vertragsfreiheit der Akteure vor äußeren Eingriffen schützen, private Eigentumsrechte garantieren und die Offenheit des Marktes durchsetzen. Er muss dafür sorgen, dass die Folgen des eigenen Handelns nicht auf Dritte abgeschoben werden; weder auf andere Marktteilnehmer, noch auf künftige Generationen. Soziale Teilhabe muss schon im Marktprozess stattfinden und die Würde jedes Einzelnen zu jedem Zeitpunkt sicherstellen.

Deutschland wird diesen Ansprüchen heute nicht gerecht. Zum einen wird die Freiheit des Marktes durch den Staat immer weiter eingeschränkt, zum anderen die soziale Verantwortung durch Marktmanipulation und die Ausnutzung von Informations- und Organisationsunterschieden zwischen Marktteilnehmern ausgehöhlt. Die Jungen Liberalen NRW wollen diese Missstände beheben und den Markt besser machen. Wir wollen eine möglichst freie Marktordnung, die Teilhabe auf dem Weg statt Gleichheit am Ende fördert, Hindernisse abbaut, zu Leistung anreizt, fit für die Globalisierung ist und auch der kommenden Generation noch Freiheit und Selbstverwirklichung sichert – wir wollen die Soziale Marktwirtschaft 2.0.

Neue Märkte schaffen

Viel zu oft hält der Staat an veralteten Regeln fest, die ihren eigentlichen Sinn längst verloren haben oder in Wahrheit noch nie einen hatten. Die Abschottung zahlreicher Berufsfelder vor den Mechanismen der Marktwirtschaft gehört für uns dazu. Die Liberalisierung bisher überregulierter Berufe ist gleichermaßen eine Frage der volkswirtschaftlichen Vernunft wie der individuellen Chancengerechtigkeit und muss entschlossen angegangen werden. So müssen beispielsweise das Monopol für Bezirksschornsteinfeger und die Bedarfsprüfung bei der Bestellung von Notaren entfallen. Auch die bisher geltenden Einschränkungen beim Besitz mehrerer Apotheken sind abzubauen. Darunter dürfen bisher bestehende Qualitätssicherungsstandards nicht leiden. Die Monopolkommission soll alle zahlenmäßig beschränkten Berufe auf die Möglichkeit der völligen Liberalisierung untersuchen und dem Bundestag anschließend berichten.

Auch ganze Marktbereiche werden aktuell von Wettbewerbs- und Innovationsdruck weitgehend ferngehalten. Wir sind davon überzeugt, dass eine Liberalisierung auch hier zusätzliche Nachfrage generiert, so zur Mehrung des Wohlstands beiträgt und außerdem ein Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit ist. Deshalb wollen wir bisher geschlossene Märkte öffnen. So sollen staatliche Konzessionen zum Betrieb eines Gewerbes im Taximarkt weitgehend abgeschafft werden, Preisbindungen bei Büchern entfallen und der Meisterzwang zur Gründung eines eigenen Handwerksbetriebes weiter abgeschafft werden. Die ungerechtfertigte Privilegierung von Sozial- und Gesundheitskonzernen in kirchlicher Trägerschaft, wie etwa im Arbeits- und Steuerrecht verzerrt den Markt und benachteiligt private Konkurrenz und ist deshalb abzuschaffen. Die Monopolkommission soll alle konzessionierten und preisgebundenen Märkte auf die Möglichkeit der völligen Liberalisierung untersuchen und dem Bundestag anschließend berichten.

Der Staat soll der privaten Wirtschaft keine Konkurrenz machen. Staatliche Unternehmen sollen daher grundsätzlich privatisiert und am Markt kapitalisiert, staatliche Anteile an privaten Unternehmen veräußert werden. Dienstleistungen der unmittelbaren Daseinsvorsorge müssen weiter durch den Staat erbracht werden, sofern es bei gleichbleibender Qualität kein kostengünstigeres privates Angebot gibt.

Bei der Erschließung neuer Märkte dürfen private Akteure nicht durch den Staat ausgebremst werden. Zölle und ähnliche Handelsschranken sollen daher grundsätzlich im Rahmen der Welthandelsorganisation abgebaut werden. Freihandelsabkommen mit Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sind eine große Chance und sollen offensiv angestrebt werden. Die Verhandlungen müssen dabei so transparent wie möglich erfolgen und die bisherigen Standards der Marktwirtschaft in Deutschland angemessen berücksichtigen. Innerhalb der Europäischen Union ist der gemeinsame Binnenmarkt weiter auszubauen.

Der Staat als Marktakteur

Über die Vergabe öffentlicher Aufträge ist auch der Staat Marktakteur. Als solcher vertritt er die Interessen seiner Bürger und hat auf eine hinreichende Qualität und effiziente Beschaffung der ausgeschriebenen Arbeiten zu achten. Die Überfrachtung öffentlicher Vergaben mit sachfremden Kriterien wie der Regionalität der Arbeitsmittel, dem Vorhalten eines Eltern-Kind-Zimmers ist ein Innovationshemmnis und führt zu steigenden Kosten. Aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz sollen daher nach sächsischem Vorbild alle sachfremden Kriterien gestrichen werden.

Marktwirtschaft lebt von Wettbewerb und Vielfalt. Ziel öffentlicher Vergaben muss es daher sein, die Aufträge so offen zu formulieren, dass sich möglichst viele Unternehmen bewerben können. Größere Aufträge sind nach Möglichkeit und nach Abwägung des Kosten-/Nutzenverhältnis so zu vergeben, dass sich auch kleinere und mittlere Unternehmen um einzelne Teilaufträge bewerben können.

Der Staat trägt als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für die transparente, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Besetzung offener Stellen. Kriterien für eine Anstellung im öffentlichen Dienst dürfen daher allein persönliche Eignung und fachliche Befähigung sein. Kandidaten sollen nicht nach Geschlecht, Alter, ethnischem Hintergrund oder sonstigen sachfremden Kriterien ausgewählt werden, sondern nach dem Leistungsprinzip. Daher sollen alle Quoten- und Bevorzugungsregeln im öffentlichen Dienst abgeschafft werden. Gleichzeitig wollen wir in einem Pilotprojekt für höhere Stellen im öffentlichen Dienst das Prinzip der Blindbewerbung testen.

Entlastung des bestehenden Marktes

Enge staatliche Regelsetzung begrenzt die Kreativität und Innovationsfähigkeit des Marktes. Heute wenden viele Selbstständige und Freiberufler fast mehr Zeit für die Erfüllung diverser staatlicher Anforderungen auf als für die volkswirtschaftlich sinnvollere Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit. Wir freuen uns auf die vielen noch unentdeckten Ideen und Marktlücken und fordern daher einen tiefgreifenden Abbau der bürokratischen Belastungen für die Privatwirtschaft. Auch gesetzliche Produktions- und Dienstleistungsstandards müssen dabei kritisch hinterfragt und, wo ohne Gefährdung der Sicherheit Dritter möglich, abgeschafft werden.

Bürger und Unternehmen in Deutschland leiden unter einer vergleichsweise hohen Steuer- und Abgabenlast. Wenn sie dem Globalisierungsdruck weiter standhalten sollen, muss dieses Problem entschlossen angegangen werden. Wir fordern daher dringend ein Belastungsmoratorium. Bestehende Steuern und Abgaben sollen nicht erhöht, neue nicht eingeführt werden. Darüber hinaus wollen wir den Halbteilungsgrundsatz in der Verfassung verankern, kein Bürger und kein Unternehmen soll mehr als die Hälfte seines Einkommens bzw. Gewinns durch direkte Steuern verlieren.

Zur Schaffung fairer Marktbedingungen und zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen fordern wir bei der Umsatzsteuer die aufkommensneutrale Zusammenfassung der bisherigen Steuersätze zu einem Tarif. Im Rahmen dieser Zusammenfassung hat eine automatische Anpassung der Steuerfreibeträge und relevanten Sozialleistungen zu erfolgen.

Im europäischen und internationalen Vergleich ist die deutsche Regelung für die Übergabe von Unternehmen für die Beteiligten deutlich schlechter. Nicht selten stellt die Erbschaftssteuer die Erben funktionierender Unternehmen vor die Option zur Geschäftsaufgabe. Die Erbschaftssteuer schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, gefährdet Arbeitsplätze und ist überdies ein weitreichender Eingriff in das Privateigentum. Wir fordern daher ihre schrittweise Absenkung bis zur vollständigen Aufhebung. Zur unmittelbaren Gegenfinanzierung sollen die Länder einen aufkommensneutralen Zusatzanteil an der Körperschaftssteuer vom Bund erhalten.

Ein objektiver Verbraucherschutz ermöglicht es dem Bürger als Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Im Sinne mündiger Bürger darf der Verbraucherschutz aber nicht als Deckmantel für die Einschränkung der Vertragsfreiheit missbraucht werden. Statt staatliche Kaufverbote für potentiell gesundheitsschädliche Produkte oder Dienstleistungen zu verhängen, setzen wir auf die Information der Bürger. Wo nachteilige Gesundheitswirkungen zweifelsfrei und schon in geringer Konsummenge belegt sind, müssen spätere Kosten in die Gesundheitsausgaben integriert werden. Wo aber der gemäßigte Konsum von Gütern keine nennenswerten nachteiligen Wirkungen hat, sind Lenkungssteuern wie die Bier-, Kaffee- und Schaumweinsteuer abzuschaffen. Der Einführung neuer Lenkungssteuern wie einer Zucker-, Cola- oder Fettsteuer erteilen wir eine klare Absage.

Faire Ordnungsregeln im Markt

Zielvorstellung der Sozialen Marktwirtschaft sind Unternehmen, in denen sich Eigentümer und Beschäftige partnerschaftlich begegnen und ihre eigenen Interessen immer im Respekt und der Achtung vor den notwendigen Bedürfnissen der anderen Seite vertreten. Wichtigster Ausdruck dieser Sozialpartnerschaft ist die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit in Verbindung mit der Autonomie der Tarifparteien. Der Staat hat seine Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf das notwendige Maß zu beschränken. Wir bekennen uns ausdrücklich zu Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie und wollen diese Leitlinien der Sozialen Marktwirtschaft stärken.

In unserer modernen Gesellschaft mit vielfältigen und kleinteiligen Märkten gehen Flächentarifverträge mit Millionen von Betroffenen häufig an der Realität in den Betrieben vor Ort vorbei. Wir wollen, dass die konkrete wirtschaftliche Situation der einzelnen Unternehmen bei Tarifverhandlungen stärker berücksichtigt wird. Deshalb müssen regionale Tarifverträge stets Vorrang vor Flächentarifverträgen und betriebliche Tarifvereinbarungen stets Vorrang vor Regionaltarifverträgen haben. Unser Ziel ist langfristig, dass in jedem Unternehmen ein eigener Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten aushandelt wird, der die spezifische Situation vor Ort widerspiegelt. Haustarifverträge sollen alle in einem Unternehmen tariflich Beschäftigten umfassen und so eine verfassungskonforme Alternative zur betrieblichen Tarifpluralität bieten. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit lehnen wir ab. Auch weiterhin muss es die Möglichkeit geben, außertariflich Beschäftigte für besondere oder herausgehobene Funktionen einzustellen.

Streiks und Aussperrungen sind für uns ein legitimes, aber kein wünschenswertes Mittel des Arbeitskampfes. Jede so geführte Auseinandersetzung kostet volkswirtschaftlichen Wohlstand und schadet über Produktionsausfälle und Arbeitsplatzgefährdung gleichermaßen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern. Arbeitskampfmaßnahmen sollen daher die Ausnahme eines Tarifkonflikts sein. Für beide Seiten muss die Friedenspflicht über den Ablauf eines Tarifvertrages hinaus auf den Zeitraum laufender Verhandlungen verlängert werden. Scheitern diese Verhandlungen oder weigert sich eine der Seiten an Verhandlungen teilzunehmen, so ist ein verbindliches Schlichtungsverfahren durchzuführen, für dessen Zeitraum ebenfalls Friedenspflicht gelten soll. Erst nach einem möglichen Scheitern des Schlichtungsverfahrens sollen Streiks nach einer entsprechenden Urabstimmung im Betrieb möglich sein. Dabei geht das Recht zur Organisation des Arbeitskampfs bei Existenz eines Haustarifvertrags von der Gewerkschaft auf den Betriebsrat über. Streiks und Aussperrungen sollen gerichtlich untersagt werden können, wenn durch sie ein hinsichtlich der Ziele des Arbeitskampfes unverhältnismäßiger volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Streiks ohne Zustimmung des Betriebsrats, der Gewerkschaft bzw. der Mehrheit der Beschäftigten bleiben ebenso wie politische Streiks verboten.

Die Selbstorganisation der Beschäftigten in einem Unternehmen stärkt grundsätzlich das Zusammengehörigkeitsgefühl und bindet Arbeitnehmer und Arbeitgeber partnerschaftlich aneinander. Die betriebliche Mitbestimmung ist daher zu Recht eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft. Sie muss aber immer als Mitbestimmung in innerbetrieblichen Angelegenheiten und niemals als Fremdbestimmung der Beschäftigten über das Eigentum des Unternehmens verstanden werden. Einige Fehlentwicklungen müssen zum Schutze der Eigentumssicherheit und damit zu Gunsten der Marktfähigkeit der Unternehmen korrigiert werden. Freistellungen von Betriebsräten von ihren eigentlichen Vertragspflichten müssen auf das zur Wahrnehmung unmittelbar betriebsbezogener Arbeit notwendige Maß zurückgeführt werden. Einen absoluten Kündigungsschutz für Betriebsräte sowie Übernahmegarantien und Mindestnoten für Auszubildendenvertreter soll es nicht länger geben.

Wir wollen die Eigentümerverantwortung in Unternehmen stärken. Risiko auf der einen und Ertrag oder Verlust auf der anderen Seite müssen näher zusammengebracht werden. Deshalb sollen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kein Stimmrecht haben. Für die Berufung soll es keine gesetzlichen Quotenregelungen geben.

Lohnfindung ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien. Gesetzliche Mindestlöhne vernichten Nachfrage auf dem Markt, gefährden gerade Arbeitsplätze von gering qualifizierten Menschen und sind deshalb abzuschaffen. Die Mindestlohnregelung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist auf die Branchen zu begrenzen, die tatsächlich unter ausländischem Wettbewerbsdruck stehen. Nur für sie soll das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung fortgelten. Als notwendiges Kriterium ist zusätzlich die Zustimmung des Bundeskartellamtes einzuholen, das die Unbedenklichkeit in Hinblick auf die Wettbewerbssituation auf dem Markt zu bescheinigen hat.

Beschäftigte müssen sich darauf verlassen können, dass unbefristete Arbeitsverträge vor willkürlicher Kündigung schützen. Gleichzeitig sichert der vergleichsweise hohe Kündigungsschutz in Deutschland nur diejenigen, die bereits eine Beschäftigung haben, erschwert aber allen anderen die Aufnahme einer unbefristeten Arbeit. Wir wollen den gesetzlichen Kündigungsschutz maßvoll weiterentwickeln und beschäftigungsfreundlicher machen. Das Kündigungsschutzgesetz soll daher nicht für Kleinbetriebe unter 30 Beschäftigten gelten und das Kündigungsmerkmal der verhaltensbedingten Kündigung praxisnaher werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist soll auch die Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr angerechnet werden.

Neueinstellungen müssen einfacher werden. Bürokratische Vorgaben und umfangreiche Dokumentationspflichten erschweren es Unternehmen, schnell die richtigen Beschäftigten zu finden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss mit dem Ziel reformiert werden, Arbeitgeber und Bewerber in ihrer gegenseitigen Vertragsfreiheit zu stärken. Es soll die merkmalsbezogene Personalauswahl nur dann einschränken, wenn der Arbeitgeber dafür keine glaubhaften betrieblichen Gründe angeben kann. Die Beweispflicht muss bei der klagenden Seite liegen. Betriebliche Gründe können sein: Aufbau, Struktur, Kundenzielgruppe, Auswirkungen auf den Umsatz.

Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich eine gute Maßnahme, um Arbeitnehmer an neue Aufgaben heranzuführen und ihren Leistungswillen zu prüfen. Häufig gehen sie in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über. Gleichzeitig gibt es aber auch Fälle von sachgrundlosen Befristungen, die über Jahrzehnte aneinander gereiht werden. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Ansatz der Sozialen Marktwirtschaft und negiert die sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Wir wollen daher die Regelungen bei sachgrundlosen Befristungen enger fassen und Kettenbefristungen oder das Austauchen von befristet Beschäftigten zwischen Unternehmen einschränken. Im Bereich der Leiharbeit gilt für uns der Grundsatz, dass gleiche Leistung auch gleich bezahlt werden muss.

Die starke Nachfrage nach geringfügigen Beschäftigungen zeigt, dass die Einführung dieses Instruments eine gute Entscheidung war. Viele sonst nicht Erwerbstätige gehen einem 450 Euro-Job nach und finden darüber den Weg in eine reguläre Beschäftigung. Gleichzeitig werden Minijobs aber dort zu einer Gefahr für die Soziale Marktwirtschaft, wo sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Daher sollen Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb grundsätzlich nicht auf die ausschließliche Arbeit von geringfügig Beschäftigten stützen.

Das eigene Arbeitsrecht für Kirchen wollen wir abschaffen und die Sonderregelungen auf niedrigerem Niveau beibehalten. Dazu ist den Kirchen in den Bereichen, in denen ausschließlich kircheninterne oder religiöse Dienstleistungen erbracht werden, das Recht eines Tendenzbetriebes einzuräumen.

Offenheit des Marktes

Das Wettbewerbsprinzip ist eine der Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft. Damit der Wettbewerb seine Innovationskraft entfalten kann, muss der Markt offen und sachbezogen agieren. Kartelle, Monopole und Quasi-Monopole gefährden die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbsprinzips und müssen daher im Sinne einer liberalen Marktordnung vermieden und wo nötig durch den Staat aufgehoben werden.

Illegale Preisabsprachen und sonstige Wirtschaftskartelle hebeln den Marktmechanismus bewusst aus und ersetzen Leistungsgerechtigkeit durch Opportunität. Ihnen muss mit Entschiedenheit entgegengetreten werden. Die Sanktionsmöglichkeiten des Kartellamts müssen neben Bußgeldern und Vorteilsabschöpfungen um eine langjährige anteilige Gewinnabschöpfung erweitert werden. Die möglichen Sanktionen im Falle der Enttarnung eines Kartells sollen für die beteiligten Unternehmen so weitreichend sein, dass sich das Bilden von Kartellen nicht rechnet.

Um Monopol- und Quasi-Monopolstellungen möglichst zu vermeiden, muss die Zusammenschlusskontrolle im Kartellrecht verschärft werden. Die Kartellbehörden sollen auch Fusionen unterhalb der aktuellen Umsatzschwelle untersuchen und beanstanden können, wenn sie die Gefahr der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung sehen.

Reintegration in den Markt

Die Soziale Marktwirtschaft ist immer offen für den Wiedereinstieg von zwischenzeitlich erwerbslos Gewordenen. Unser Modell zur bestmöglichen Wiedereingliederung ist das Liberale Bürgergeld. In diesem werden alle steuerfinanzierten Sozialleistungen gebündelt und diskriminierungsfrei durch das Finanzamt als negative Einkommenssteuer ausgezahlt. Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich ohne Zusatzleistungen am Niveau der heutigen Grundsicherung inkl. der Wohnungsfinanzierung. Auf dieses Bürgergeld sollen Zusatzeinkünfte so angerechnet werden, dass sich Arbeit immer lohnt.

Um bewusstes Lohndumping zu Lasten des Steuerzahlers und der Sozialsysteme zu erschweren, sollen erwerbsfähige Personen nicht mehr jede angebotene Arbeitsstelle annehmen müssen. Sie können Arbeit ablehnen, wenn der Stundenlohn, hochgerechnet auf eine Vollzeitbeschäftigung, das Niveau des Bürgergeldes nicht erreicht. Erreicht der Stundenlohn dieses Niveau, so muss die Arbeit angenommen werden. Außerdem müssen sonstige Maßnahmen dahingehend reformiert werden, dass sie den Betroffenen sinnvolle und hilfreiche Qualifikationen vermitteln. Andernfalls wird der Bürgergeldanspruch gekürzt.

Die staatliche Arbeitslosenversicherung ist unflexibel und in ihrer aktuellen Form auch generationenungerecht. Wir wollen die staatliche Pflichtversicherung durch die Möglichkeit der privaten Absicherung ersetzen. Dazu soll zukünftig jeder Arbeitnehmer seinen Anteil zur Arbeitslosenversicherung sowie den des Arbeitgebers ausgezahlt bekommen. Solange das staatliche System noch in Betrieb ist, soll die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate festgesetzt werden. Eine europäische Arbeitslosenversicherung lehnen wir ab.

Der (Wieder-)einstieg von Menschen in die eigene Selbstständigkeit muss deutlich verbessert werden. Wir wollen deshalb einen kompletten Umstieg der Förderpolitik der staatlichen Stellen weg von einzelnen Förderprogrammen hin zu einem fairen Ansatz für alle. Deshalb sollen in Deutschland neu gegründete Unternehmen für das erste Jahr ihrer Geschäftstätigkeit nur den halben Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen müssen. Die andere Hälfte soll der Staat tragen, wobei die Gegenfinanzierung durch die Abschaffung aller einzelnen Töpfe zur Förderung von Selbstständigkeit erfolgen soll. Missbrauchsmöglichkeiten in Form wiederkehrender, nicht auf langfristigen Erfolg setzenden Unternehmensgründungen müssen ausgeschlossen sein.

Liberalisierung des Taximarkts – Uber

Wir sehen in der aktuellen Debatte um den Fahrdienst „Uber“ große Chancen, das in Teilen nicht mehr zeitgemäße Personenbeförderungsgesetz zu modernisieren. Durch den technischen Fortschritt und ein geändertes Mobilitätsverhalten ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gewachsen, flexibler und eigenverantwortlicher Beförderungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Darauf wollen wir reagieren und den Taximarkt fit für das 21. Jahrhundert machen.

Dafür muss der bisher überregulierte Taximarkt liberalisiert werden. Die Genehmigungspflicht für den Betrieb eines Taxiunternehmens soll entfallen und durch eine einfache Gewerbeanmeldung ersetzt werden. Damit verbunden müssen die Unternehmen dringend mehr Freiheit erhalten, untereinander um neue und verschiedene Zielgruppen werben zu können. So soll es zukünftig verschiedene Fahrzeugklassen und unterschiedliche Tarifmodelle geben.

Auch müssen Geschäftsmodelle ermöglicht werden, in denen ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen entgeltliche Beförderungsdienstleistungen zwischen Privatpersonen vermittelt. Dieses Unternehmen muss dann per privatrechtlicher Vereinbarung mit den Fahrern für ein Mindestmaß an Sicherheit, Transparenz, Versicherungsschutz und Evaluation der Dienstleistung garantieren. Solange die beteiligten Fahrer nach Regelmäßigkeit und Umsatz nicht gewerbsmäßig handeln, soll es für sie selbst keine weiteren Auflagen geben.19

Für eine europäische Lösung der Schuldenkrise

Die Jungen Liberalen NRW sind begeisterte Europäer. Der Integrationsprozess in Gestalt der Europäischen Union ist trotz zahlreicher Probleme und großen Reformbedarfs ein Erfolg. Durch die Europäische Union hat das Zusammenleben vieler Menschen aus verschiedenen Ländern auf unserem Kontinent zu Frieden, Freiheit und Wohlstand geführt. Die Errungenschaften dieser Entwicklung müssen gerade angesichts einer schwierigen ökonomischen Lage bewahrt werden. Die Jungen Liberalen NRW wollen das Projekt Europäische Union gerade jetzt verteidigen und vertiefen.

Eine immer engere Union bedeutet für die Jungen Liberalen NRW nicht nur eine Intensivierung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Die Ziele der Union, aber auch die Rolle Europas in der Welt und vor allem die von den Mitgliedsstaaten geteilten gemeinsamen Werte, sind Grundlage für weitere und intensivere Stufen der europäischen Integration. Die Jungen Liberalen NRW streben langfristig einen Europäischen Bundesstaat an. Dabei erkennen die Jungen Liberalen NRW an, dass dies ausschließlich durch die freie Entscheidung des deutschen Volkes gemäß Art.146 GG möglich ist. Die einfach gesetzlichen Voraussetzungen dafür müssen geschaffen werden.

Das Ziel eines Europäischen Bundesstaats und der Grundsatz der subsidiären Aufgabenverteilung schließen sich aus Sicht der Jungen Liberalen NRW nicht aus. Das Gegenteil ist richtig: Wenn vollendete demokratische Strukturen und ein effizientes politisches System in der Europäischen Union verwirklicht sind, können die Bürger Europas sowie die Mitgliedsstaaten der Union ihre Rechte besser wahrnehmen und effektiver auf eine Einhaltung der Kompetenzen drängen.

Beim Prozess der Europäischen Integration spielt der Euro als gemeinsame Währung eine besondere Rolle. Zum Einen stärkt er den Binnenmarkt und stellt die Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Union gegenüber anderen Wirtschaftsräumen sicher. Zum Anderen ist er einer der wichtigsten Integrationshebel, der das Zusammenleben in der Europäischen Union vereinfacht. Darüber hinaus ist es den Jungen Liberalen NRW bewusst, dass Deutschland von der Einführung des Euro in der Eurozone profitiert hat.

Anspruch der Mitgliedsstaaten an die EU muss sein, gestärkt aus der Krise zu kommen. Fakt ist, dass sich in den Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten immer mehr Skepsis verbreitet. Zunehmendverstehen die Bürgerinnen und Bürger die Europapolitik sowie die Institutionen und Kompetenzen der EU nicht mehr. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher, Europa neu zu denken.

Die Europäische Union benötigt ein neues, einfacheres Vertragswerk, das einerseits Lösungen für die aktuelle Krise enthält, und auf der anderen Seite die Institutionen neu ordnet. Das immer noch vorherrschende Demokratiedefizit muss bekämpft werden, indem das Europäische Parlament eine zentralere Rolle spielt. Hier ist der Ort, wo Demokraten um den richten Weg streiten und wo die Entscheidungen getroffen werden. Dieser Kompetenzgewinn kann nur zu Lasten des Europäischen Rates gehen, wo sich ja lediglich die Exekutivorgane der Staaten gegenüber sitzen.

In diesem Zuge ist auch das Projekt einer gemeinsamen Europäischen Verfassung neu anzustoßen. Es ist an der Zeit, dass sich die Bürger der EU zu gemeinsamen Grundzügen und Strukturen bekennen. Im organisierten Liberalismus in Deutschland ist kein Platz für populistischen Euroskeptizismus. Wer sich eine Partei wünscht, die eine grundsätzlich ablehnende Haltung zum europäischen Integrationsprozess einnimmt, ist bei den Liberalen an der falschen Adresse. Der Vorwurf, es handele sich beim Pochen auf die Einhaltung ordnungspolitischer Grundsätze um einen antieuropäischen Kurs, ist nicht angebracht. Die Finanzlage einiger hochverschuldeten Mitgliedsstaaten des Euroraums, insbesondere die Griechenland-Krise, hat dazu geführt, dass die Währungsstabilität im gesamten Euroraum durch aktives politisches Handeln aufrecht erhalten werden musste. Ad-hoc-Maßnahmen haben zur langfristigen Stabilisierung einzelner Mitgliedsstaaten aber nicht den gewünschten Stabilisierungseffekt. Erforderlich sind vor allem strukturelle Reformen in den betroffenen Mitgliedsstaaten. Außerdem müssen die europäischen Verträge dahingehend verändert werden, dass eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik einzelner Mitgliedsstaaten künftig über die europäische Ebene kontrolliert und durchgesetzt werden kann.

Eine Stabilisierung durch andere Mitgliedsstaaten der Eurogruppe birgt die Gefahr einer Schuldenunion, bei der die Anreize zu sparen durch eine gemeinschaftliche Haftung der Mitgliedsstaaten zunichte gemacht werden. Dies widerspricht einem liberalen Verständnis von
marktwirtschaftlicher Risikoverteilung. Falls eine externe Stabilisierung doch nötig sein sollte, muss diese daher anhand rechtsstaatlicher Mechanismen und nach klaren Kriterien und Regeln
erfolgen. Hier muss das Prinzip gelten, dass jede Hilfe nur bei klaren Konsolidierungsschritten geleistet wird.

Bei der Einführung des Euro hat sich die Europäische Union Stabilitätskriterien gegeben. Heute müssen diese Kriterien, stabile Preise, stabile Wechselkurse, stabile Zinsen, aber vor allem stabile Haushalte, mehr denn je Maßstab für eine erfolgreiche Währungspolitik sein. Die Jungen Liberalen NRW wollen die Europäische Union mit solchen Instrumenten ausstatten, die sie benötigt, um die Stabilitätskriterien gegenüber den Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Zu diesem Zweck bedarf es vor allem einer stärker koordinierten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die Jungen Liberalen NRW glauben an den Erfolg der Europäischen Integration. Wir wollen eine Brücke aus der aktuellen Krise des Euro über eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den Europäischen Bundesstaat bauen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern:

– Der auf Dauer angelegte ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) muss zeitlich befristet werden. Ein dauerhafter Stabilitätsmechanismus und die damit einhergehenden Fehlanreize stellen nach Ansicht der Jungen Liberalen NRW kein wünschenswertes Element des Euro-Währungssystems dar. Der Stabilitätsmechanismus muss in seinem Umfang klar definiert sein und darf nur über eine entsprechende Ermächtigung in den europäischen Verträgen eingeführt werden. Es gilt, die Kreditvergabe an eindeutige Kriterien und Regelungen zu koppeln. Dabei soll der ESM lediglich zur Sicherung des Übergangs hin zu einem reformierten und stabilen Währungssystem (Stabilitätsunion) dienen und anschließend abgestuft auslaufen. Stabilität gewährleisten darin die folgenden Maßnahmen.

– Alle Maßnahmen dürfen nur bei einem erfolgversprechenden Entschuldungsplan vorgenommen werden. Weitere Teilzahlungen sind an die Einreichung von Etappenzielen gebunden. Der ESM darf außerdem weder am Primär- noch am Sekundärmarkt aktiv werden. Budgeterhöhungen müssen immer einstimmig beschlossen werden. Des Weiteren dürfen die Mittel nicht durch wie auch immer geartete Hebel vergrößert werden.

– Die Mitgliedsstaaten der EU müssen eine Insolvenzordnung für Staaten schaffen, nach der eine
Gläubigerbeteiligung im Falle des realistischen Szenarios von Zahlungsunfähigkeit eines Staates geregelt wird Eine europäische Regelung kann dabei der Vorreiter für eine auf internationaler Ebene ebenfalls erforderliche Regelung sein.

– Staatsanleihen dürfen nicht durch Gesetz als absolut sicher eingestuft werden.

– Mit dem Vertrag von Lissabon ist für einzelne Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zum Austritt aus der Europäischen Union geschaffen worden. Eine Regelung für einen Austritt aus einer Teilpolitik der Europäischen Union, der gemeinsamen Währung, ist längst überfällig; dies sollte ebenfalls ermöglicht werden. Die Verträge sind darüber hinaus dahingehend zu ändern, dass ein mehrfacher, erheblicher Verstoß gegen die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einen Ausschluss aus der Währungsunion nach sich zieht.

– Alle Mitgliedsstaaten müssen in ihren nationalen Verfassungen Schuldenbremsen verankern.
Die europäischen Verträge müssen dahingehend verändert werden, dass die Existenz einer Schuldenbremse künftig ein eigenständiges Stabilitätskriterium ist, dessen Missachtung automatische Sanktionen nach sich zieht.

– Die Verschärfungen und Automatisierungen der Stabilitätskriterien, etwa durch das so genannte Economic-Governance-Maßnahmenpaket (Sixpack), sind als wichtiger Schritt zu begrüßen. Dennoch muss der Vollzug der Stabilitätskriterien weiter verbessert werden: Die Diskussion über einen potentiellen Stimmrechtsentzug im ECOFIN-Rat für Mitgliedsstaaten, gegen die ein Defizitverfahren eröffnet werden soll oder gegen die Sanktionen verhängt werden sollen, halten die Jungen Liberalen NRW nicht für ausreichend. Künftig soll die Kontrolle der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts für die Eurozone nicht mehr durch den Ministerrat, sondern durch die Europäische Kommission erfolgen, die Sanktionen im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt strikt und automatisch auszusprechen und anzuwenden hat. Auch eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat darf Sanktionen nicht  verhindern können. Damit soll eine weitere Aufweichung der Stabilitätskriterien verhindert werden.

– Das Instrumentarium an Sanktionen, die für einen Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verhängt werden können, ist auszuweiten. Künftig soll auch eine Kürzung oder vollständige Einstellung von Zahlungen der Europäischen Union an betroffene Mitgliedsstaaten möglich sein.

– Die EZB ist ausschließlich der Geldwertstabilität verpflichtet, was einen Ankauf von Staatsanleihen ausschließt.

– Vereinbarungen hinsichtlich der Stabilität der Eurozone, die nur freiwillig zwischen den Mitgliedsstaaten gelten, bergen die Gefahr, umgangen zu werden und werfen erhebliche Legitimationsprobleme auf. Daher muss etwa der Euro-Plus-Pakt schnellstmöglich europarechtlich verankert und ggf. in nationales Recht umgesetzt werden. Eine wirtschaftspolitische Koordinierung ist über den Inhalt bestehender Absprachen hinaus künftig bei der Kommission anzusiedeln und durch das Parlament zu kontrollieren. Dies darf keine Ausweitung der schädlichen Subventionspolitik der EU aus anderen Bereichen, wie der Gemeinsamen Agrarpolitik, bedeuten. Auch darf durch zusätzliche Kompetenzen der Union das Prinzip des Wettbewerbsföderalismus nicht ausgehebelt werden.

– Eine europäische Wirtschaftsregierung lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Weder ist sie ein  geeignetes Mittel um stabile Haushalte zu gewährleisten, noch ist sie einem Europa des  Wettbewerbs der Steuer- und Rechtsysteme dienlich. Die Jungen Liberalen NRW setzen hierbei auf  die Vorteile der Unterschiedlichkeit der Wirtschafts- und Sozialsysteme der Mitgliedstaaten.  Nur der Wettbewerb dieser Ordnung kann erfolgsversprechende Modelle herausfinden.

– Die Wirtschafts- und Währungsunion muss durch die Erarbeitung und Implementierung einer echten europäischen Finanzverfassung vertieft werden. Diese ermöglicht einen echten Wettbewerb verschiedener Steuersysteme, darf aber keinesfalls eine europäische Steuerharmonisierung zum Ziel haben. Die Jungen Liberalen NRW fordern in diesem Zusammenhang, das Europäische Parlament mit einem echten Budgetrecht in allen Politikbereichen auszustatten, für die die Europäische Union zuständig ist.

– Ein neu zu schaffender Europäischer Finanzkommissar soll die alleinige Zuständigkeit für den Euro erhalten und dem Parlament gegenüber verantwortlich sein. Für eine gemeinsame Finanzverfassung der Europäischen Union muss ein striktes Verschuldungsverbot gelten. Eine
Verschuldung der Mitgliedsstaaten durch die Hintertür der europäischen Ebene lehnen die
Jungen Liberalen NRW ab.

– Eine gemeinsame Finanzierung von Schulden der Mitgliedsstaaten über so genannte Eurobonds lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Angemessene Zinsaufschläge bei Krediten von EFSF und ESM stellen die Korrekturwirkung der Kapitalmärkte sicher und verhindern eine Ansteckung von Staaten mit weniger verschuldeten Haushalten. Dieses Prinzip darf nicht durch eine künstliche Senkung der Zinsen und eine daraus resultierende Erleichterung der Verschuldung für  krisenbehaftete Mitgliedsstaaten umgangen werden. Auch eine Teilfinanzierung von Schulden über Eurobonds lehnen die Jungen Liberalen NRW ab.- Bei EFSF und ESM muss die  Entscheidungshoheit des Deutsche Bundestags über dasEingehen jedweder haushaltsrelevanten  Verbindlichkeiten sichergestellt werden. Jede Kreditvergabe, sowie Änderung der  Gewährleistungssummen und der Beiträge der Mitgliedstaaten muss einstimmig beschlossen  werden und darf nicht durch die EFSF- bzw. ESM-Leitung im Alleingang entschieden werden.  Wesentliche und nicht dringliche Entscheidungen bedürfen der Zustimmungen des Plenums des  Deutschen Bundestages. Eine generelle Abtretung wesentlicher Haushalts- und Fiskalrechte an  einzelne Ausschüsse, Gremien, exekutive und/ oder supranationale Organe lehnen die Jungen Liberalen NRW ab. Der Deutsche Bundestag muss weiterhin dem Volk gegenüber verantwortlich über die Summe der Belastungen der Bürgerinnen und Bürgern entscheiden. Entsprechendes gilt  für wesentliche Ausgaben des Staates.

Unternehmerische Frauenförderung statt staatlicher Quoten

Die Jungen Liberalen NRW lehnen die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote entschieden ab. Wir sind davon überzeugt, dass eine verpflichtende Quotenregelung dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit entgegensteht und mit den Idealen des Liberalismus nicht zu vereinbaren
ist. Für uns ist die Qualifikation das entscheidende Kriterium für die Besetzung offener Arbeitsstellen, nicht das Geschlecht eines Bewerbers. Gerade hierauf werden die Menschen aber durch Quotenregelungen reduziert. Ein entsprechender gesetzlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit
ist nicht hinnehmbar. Dies betrifft sowohl absolute, wie auch relative  Quotenregelungen. Für die Jungen Liberalen stellt auch eine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen, sich selbst individuelle Quoten z. B. für Aufsichts- oder Verwaltungsräte geben zu müssen, kein probates Mittel dar. Auch nach diesem Modell würden die grundsätzlichen Nachteile von Quotenregelungen überwiegen.

Für die Jungen Liberalen ist es wichtig und eine elementare Frage der Gerechtigkeit, Frauen in ihrem Streben nach beruflichem Aufstieg nicht zu benachteiligen. Wir stellen fest, dass der momentane Anteil an Frauen in Führungspositionen dafür spricht, dass ihnen häufig strukturelle Hindernisse im Weg stehen. Diese wollen wir beseitigen.

Wir setzen dabei statt auf staats- und gesetzeszentrierte Quoten auf die Kraft der Zivilgesellschaft. Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass eine gemischte Zusammensetzung ihrer Führung auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und treiben die Heterogenisierung aktiv voran. In zunehmendem Maße werben Unternehmen auch gezielt um Frauen in Führungspositionen, um bisher brachliegende Potentiale zu erschließen. Diese Entwicklung kann z.B. durch die Vereinbarung einer Informationskampagne mit den Arbeitgeberverbänden positiv begleitet werden.

In besonderem Maße begrüßen und unterstützen wir gesellschaftliche Initiativen wie Mentoringund Partneringprogramme, bei denen erfolgreiche Führungskräfte aufstrebenden jungen Mitarbeitern beratend zur Seite stehen. Diese Programme können dabei sowohl für junge Frauen wie auch für junge Männer eine sinnvolle Unterstützung sein. Als weitere Maßnahme wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konsequent vorantreiben. Für junge Frauen bedeutet eine Entscheidung für die eigene Familie allzu oft eine Entscheidung gegen die Karriere. Diesen Missstand wollen wir beheben und an die Stelle des bisherigen entweder oder ein zukünftiges sowohl als auch setzen. Hier wollen wir in Kooperation mit den Unternehmen verdeutlichen, dass eine betriebliche Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeiten und Modelle der Heimarbeit klare Standortvorteile sind. Langfristig wollen wir die strukturellen Hindernisse, denen sich Frauen in ihrem Streben nach beruflichem Aufstieg entgegensehen, beseitigen und die Potentiale der Frauen weiter für den Markt öffnen.

Zeit für Klientelpolitik

Die Jungen Liberalen sprechen sich für ein Ende der ausufernden Subventionspolitik in Deutschland  ein. Im letzten Jahr wurden Subventionen in Höhe von 160 Mrd. € gewährt, ein trauriger neuer  Rekord innerhalb der Regierungszeit einer Partei, welche mit dem Versprechen Subventionen zu  kürzen angetreten ist. Das gezielte Streichen einzelner Subventionen hat sich in der Realpolitik als unrealisierbar herausgestellt, deshalb sprechen sich die Jungen Liberalen für die  „Rasenmähermethode“ aus, dem gleichmäßigen kürzen aller Subventionen um einen festen jährlichen prozentualen Betrag. Wir fordern die Reduzierung aller Subventionen um 10% jährlich bis 2016. Dabei soll die Möglichkeit bestehen Kürzungen an der einen Stelle durch entsprechend höhere Kürzung an anderer Stelle auszugleichen und so zu vermeiden.

Reform der Umsatzsteuer

Die Jungen Liberalen begrüßen die Ankündigung des Bundesministers der Finanzen, in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Regierungsparteien über die derzeitigen Regelungen der       Umsatzsteuer ins Gespräch kommen zu wollen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einsetzung  dieser Arbeitsgruppe kann und muss nach Auffassung der Jungen Liberalen dabei zu einer Reform  der Umsatzsteuer in Deutschland führen.

Leitlinie der liberalen Finanzpolitik ist es, Steuern einfach, niedrig und gerecht zu gestalten. Dort, wo  eine schwierige Haushaltslage, eine notwendige Konsolidierung der Staatsfinanzen und ein langfristiger Schuldenabbau die Durchsetzung niedriger Steuersätze derzeit verhindern, verbleibt dennoch die liberale Verpflichtung, für ein einfaches und gerechtes Steuersystem zu werben und wo  nötig zu streiten.

Die aktuellen Regelungen zur Umsatzsteuer in Deutschland genügen jedoch weder dem Anspruch eines einfachen noch dem eines gerechten Steuersystems. In weiten Teilen widerspricht der  seinerzeit aus sozialpolitischen Erwägungen eingeführte ermäßigte Steuersatz von 7 % dem Gebot der  ransparenz und Nachvollziehbarkeit; viele der indirekten und undurchsichtigen  Steuersubventionen sind das Produkt jahrzehntelanger Anpassungen zugunsten verschiedener Interessensgruppen. Der Öffentlichkeit ist das Umsatzsteuersystem dabei schon lange nicht mehr  vermittelbar und wird von ihr als in erheblichem Maße ungerecht beurteilt.

Die Jungen Liberalen fordern daher eine grundlegende Reform des Umsatzsteuerrechtes. Sowohl  verminderter und voller Mehrwertsteuersatz sollen zusammengefasst und einkommensneutral neu  bestimmt werden.

Abundanzabgabe verhindern

Die Jungen Liberalen NRW erkennen an, dass es in Nordrhein-Westfalen Kommunen gibt, die sich aus eigener Kraft nicht mehr aus der Verschuldungsspirale retten können. Kommunen können gewachsene Strukturen nur marginal und langsam verändern, für größere Reformen braucht es das Land. Es ist darum notwendig, in einem Stärkungspakt Kommunalfinanzen diesen Kommunen zu helfen.

Eine Hilfe ist aus Sicht der Jungen Liberalen nur unter Beachtung der folgenden Bedingungen möglich:

  • Es darf keinen „Länderfinanzausgleich“ auf kommunaler Ebene in NRW geben. Das bedeutet, dass finanziell schwachen Kommunen auf keinen Fall zu Lasten finanziell stärkerer Kommunen geholfen werden darf.
  • Zur Annahme der Hilfe muss in jedem Fall ein von der Bezirksregierung genehmigter und laufend überprüfter Konsolidierungsplan gehören. Dieser Plan muss eine vollständige Entschuldung und strukturelle Gesundung der Kommunalfinanzen beinhalten.
  • Für freiwillige Leistungen dürfen in keinem Fall Hilfsgelder verwendet werden. Dies wäre gegenüber bislang sparsamen Kommunen nicht vertretbar. Ausnahmen müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden und sind zum Beispiel für einzelne Bereiche der Jugend- und Familienhilfe denkbar. Richtschnur für den genehmigten Umfang dieser Leistungen soll der landesweite Durchschnitt vergleichbarer Kommunen sein. Hierfür ist es notwendig, die Bemühungen zur Einführung des NKF und der Benchmarking-Vergleiche entschiedener voranzutreiben.
  • Mittelfristig muss es für umlagefinanzierte Kommunen, also Landkreise und Landschaftsverbände, ein Verschuldungsverbot geben.

Grundsätzlich halten die Jungen Liberalen NRW fest, dass die kommunalen Haushalte strukturell in finanzieller Hinsicht zu schwach aufgestellt sind. Insbesondere die Einflussmöglichkeiten auf die eigenen Einnahmen sind zu gering. Die JuLis unterstreichen darum ihre Forderung nach einer Abschaffung der Gewerbesteuer zu Gunsten einer besser kalkulierbaren Einnahmequelle. Denkbar wäre zum Beispiel ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer. Auch kommunale Hebesätze für die Umsatz- oder Einkommensteuer sollten geprüft werden. In jedem Fall drängen wir auf ein strenges Konnexitätsprinzip.

Die JuLis NRW fordern die Landtagsfraktion der FDP auf, die o.g. Punkte in den Gesprächen und Verhandlungen mit der Minderheitsregierung einzubringen. An der Umsetzung dieser Ziele muss die FDP ihre Zustimmung zu einem Stärkungspakt abhängig machen. Zentral ist dabei für uns, das ein Konzept mit  deutlich spürbaren Anreizen zum Sparen und eine neue Perspektive für die überschuldeten Kommunen entsteht, welches finanziell gesunde Kommunen nicht belastet.

Effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung gewährleisten

Die Jungen Liberalen NRW betonen die Mündigkeit und Eigenverantwortung eines jeden Bürgers. So auch in Finanzfragen, wie es beispielsweise in der Forderung nach einer Pflicht zur Versicherung statt Pflichtversicherung in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung manifestiert ist. Da jedoch relativ wenige Bürger tiefgreifende Kenntnisse im Bereich der Finanzprodukte haben und die Komplexität vieler Produkte nicht auf Anhieb durchblicken  können, haben sie den Wunsch nach kompetenter Beratung.

Folglich stellen die Jungen Liberalen NRW fest, dass ein funktionierender Markt in der Finanzberatung zwingende Grundlage ist für eine erfolgreiche Sozialpolitik nach liberalen Vorstellungen. Lässt sich ein Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages in Finanzfragen beraten, so hat der Berater jedoch in aller Regel einen Wissensvorsprung hinsichtlich der zu verkaufenden  Produkte. Es liegt also eine asymmetrische Informationsverteilung vor, so dass die Gefahr  besteht, dass der Berater dies zu Lasten des Verbrauchers ausnutzt. Darüber hinaus hat ein Berater das Ziel, das Einkommen aus seiner Beratungstätigkeit zu maximieren, was in vielen Fällen dem Interesse des Verbrauchers nach adäquater Beratung widerstrebt.

Dies sind Indizien dafür, dass ein freier Markt im Bereich der Finanzberatung zu unerwünschten Ergebnissen führt. Vor allem die Finanzkrise hat gezeigt, dass vielen Verbrauchern  Finanzprodukte empfohlen wurden, die hinsichtlich aktueller Lebenssituation und der  individueller Risikotoleranz für sie ungeeignet waren.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen NRW einen effektiven Verbraucherschutz in der Finanzberatung, die sicherstellt, dass Verbraucher adäquat beraten werden ohne einzelne Produkte, Vertriebswege oder Beratungsformen regulatorisch besserzustellen. Dies beinhaltet die folgenden Initiativen:

• Eine Harmonisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für alle Finanzprodukte. Wir begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie und der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFiD) sowie deren Implementierung in deutsches Recht. An vielen Stellen werden einzelne Produkte jedoch noch stark unterschiedlich behandelt. Zudem decken die beiden Richtlinien große Teile der Palette an Finanzprodukten erst gar nicht ab. Daher müssen einheitliche Grundlagen für alle Bereiche geschaffen werden.

• Einen Nachweis über ausreichende Qualifikationen für alle Vermittler von Finanzprodukten. Es dürfen nur die Produkte vertrieben werden, für die eine ausreichende Qualifikation nachgewiesen werden kann. Entsprechende Qualifikationen muss ein Berater dem Verbraucher auf dessen  Wunsch vor Beginn der Beratung offengelegen. Darüber hinaus müssen sich alle Vermittler, bzw. Vermittlungsunternehmen, in einer öffentlich zugänglichen Datenbank registrieren lassen.

• Die Erstellung von Produktinformationsblättern für alle Finanzprodukte. Diese sind dem Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages auszuhändigen. Wichtig ist jedoch, dass alle Produktinformationsblätter kurz, prägnant und für den Verbraucher verständlich gehalten sind. Seitenlange Produktinformationen, die der Verbraucher ohnehin nicht liest, lehnen wir entschieden ab.

• Die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse für die Honorarberatung im Vergleich zur Provisionsberatung. Jeder Verbraucher sollte entscheiden dürfen, ob er eine Provisionsoder eine Honorarberatung in Anspruch nehmen möchte. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass ein Verbraucher nicht erst eine kostenlose Beratung bei einem auf Provisionsbasis arbeitenden Vermittler einholt und anschließend ein ungezillmertes Produkt bei einem Honorarberater ohne dessen Beratungsdienstleistung erwirbt. Eine bewusste und gezielte staatliche Förderung der Honorarberatung wird abgelehnt.

• Eine Gleichstellung bei der Offenlegung von in Finanzprodukten enthaltenen und vom Verbraucher zu tragenden Gebühren. Der momentan bestehende von Produkt zu Produkt variierende Ausweis dieser Gebühren führt zur Diskriminierung einzelner Produkte.

• Erleichterungen bei der Beweislast der Verbraucher im Falle von Falschberatung. Im Zuge dessen muss bei allen Finanzprodukten, mit denen Kosten und/oder Verlustrisiken verbunden sind, ein Beratungsprotokoll angefertigt werden, welches dokumentiert, worüber der Verbraucher beraten werden wollte, welche Handlungsalternativen der Berater dargelegt hat und zu welchem Ergebnis die Beratung geführt hat. Dieses Protokoll ist gemeinsam vom Berater und vom Verbraucher zu unterzeichnen. Aufgrund des langfristigen Charakters vieler Finanzprodukte sollte auch eine Verlängerung von Verjährungsfristen in Betracht gezogen werden.

• Die Verankerung von Finanzthemen in der Schullaufbahn. Mehr Eigenverantwortung im Bereich der privaten Finanzplanung ist nur möglich, wenn alle Bürger auch befähigt werden, grundlegende Zusammenhänge im Finanzbereich zu verstehen. All diese geforderten regulatorischen Eingriffe sollten zunächst zeitlich befristet werden. Nach Ablauf dieser Frist muss eine Evaluierung hinsichtlich der Effektivität der einzelnen Eingriffe stattfinden. Die Eingriffe, die sich bewährt haben, können auf unbestimmte Zeit fortbestehen; solche, die jedoch keinen positiven Effekt haben, sollten folglich wieder zurückgenommen werden.

Auch bereits bestehende regulatorische Eingriffe in den Markt der Finanzvermittlung sollten nach Möglichkeit auf ihre Effektivität hin überprüft werden.

Transparente Gehaltsabrechnung

Die Jungen Liberalen fordern, dass in Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Angabe des Bruttoarbeitsentgelts durch die Angabe des Arbeitnehmerentgelts ergänzt wird. Im Gegensatz zum Bruttoarbeitsentgelt enthält das Arbeitnehmerentgelt zusätzlich den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung und repräsentiert exakt den Betrag, den der Arbeitnehmer den Arbeitgeber kostet.

Eigenverantwortung der Kommunen stärken – Fördertopfpolitik beenden!

Die JuLis NRW fordern in Umsteuern in der Kommunalpolitik der EU-, Landes- und Bundesförderpolitik und die weitgehende Beendigung der projektbezogenen Fördertopfpraxis. Die mit politischen Zielen verbundenen Gelder sind stattdessen im Rahmen einer umfassenden Reform der Kommunalfinanzen künftig – ergänzend zu den weiteren Finanzzuweisungen – allen Kommunen zur Verfügung zu stellen.