Bürgergeld als Kernstück liberaler Sozial- und Arbeitsmarktpolitik: Durch intelligente Armutsbekämpfung neue Arbeitsplätze schaffen

I. Die Ausgangslage

1. Arbeitsmarktprobleme bei einfachen Tätigkeiten

Einfache Tätigkeiten für niedrigqualifizierte Arbeitnehmer sind in den vergangenen
Jahren und Jahrzehnten zunehmend wegrationalisiert worden. Mehrere Ursachen
spielen hier zusammen. Die Tarifpartner haben aus sozialen Motiven bei den
Lohnrunden häufige Sockelerhöhungen vereinbart und damit der Verteuerung
einfacher Arbeit gegenüber Investitionen in Technik Vorschub geleistet. Der
weltwirtschaftliche Strukturwandel führt zudem dazu, daß unqualifizierte Arbeitsplätze
in Deutschland zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Und schließlich führt
die zunehmende Zahl von Zivildienstleistenden dazu, daß statt gesetzlich geforderter
Arbeitsmarktneutralität einfache Jobs in Jugend-, Sozial- und Bildungseinrichtungen
sowie in der Landschaftspflege verdrängt werden. Die Globalisierung der Wirtschaft beschleunigt den Strukturwandel in den
international tätigen Branchen. Im Zuge dieses Strukturwandels kommt es darauf an,
die Modernisierungsverlierer nicht auszuschließen und sie statt dessen wieder in den
Arbeitsprozeß zu integrieren. Menschen, deren Qualifikation im Strukturwandel nicht mehr anwendbar oder nicht mehr konkurrenzfähig ist, müssen neue Qualifikationen
erwerben. Dies wird aber eine individuelle Begabungsgrenze finden. Die
Arbeitslosigkeit wird in dem Bereich wachsen, in dem wettbewerbs-orientierte Löhne
unter den Sozialhilfesatz fallen würden. Für diese Niedrigqualifizierten müssen durch
Brücken zwischen Transferleistungen und Arbeitsmarkt neue
Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden

Aktuell drohen neue Gefahren für Tätigkeiten im Niedriglohnbereich. Sollten CDU
und SPD ihre Pläne für eine drastische Einschränkung der 610-DM-Jobs
durchsetzen, so fielen weitere Stellen weg. Eine Sozialversicherungspflicht für 610-
DM-Jobs entlastet kurzfristig die Rentenkassen und damit die Beiträge für die
Inhaber fester Vollzeitarbeitsplätze,  belastet aber die Schwächsten auf dem
Arbeitsmarkt und baut neue Rentenlasten für kommende Generationen auf. Liberale
sind gegen eine Einschränkung bei den 610-DM-Jobs, weil wir eine besondere
Verantwortung gegenüber denen sehen, die auf diese  Arbeitsplätze angewiesen
sind.

2. Armutsfalle im Niedriglohnbereich Deutschland darf nicht in einer Situation enden, in der ein Teil der Bürger
gutbezahlte, hochqualifizierte und inter-national wettbewerbsfähige Jobs hat,
während der andere Teil der Bürger ohne Perspektive auf Arbeit auf Dauer aus den
Sozialsystemen versorgt wird.
Es gibt genug einfache Arbeit in Deutschland, nicht zuletzt im Bereich
personengebundener Dienstleistungen, die nicht im internationalen Wettbewerb
stehen. Doch diese Arbeit ist heute zu  den heutigen Tariflöhnen nicht bezahlbar.
Niedrige Löhne werden aber durch das heutige Sozialsystem verhindert.

Bei der Sozialhilfe  wird oberhalb von niedrigen Freibeträgen jede selbst verdiente
Mark von der Sozialhilfe abgezogen. Durch die rigide Anrechnung von eigenen
Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen hat  etwa ein Sozialhilfeempfänger kaum
einen Anreiz, niedrig bezahlte oder stundenweise Arbeit aufzunehmen. Er hat aber
auch keine Chance, mit solchen Arbeitsverhältnissen seine ökonomische Situation zu
verbessern. Er sitzt in der „Armutsfalle“. Nach Berechnungen des Instituts für
Weltwirtschaft führt z.B. in folgenden Einkommensbereichen eigene Arbeit zu keiner
Verbesserung der Nettoeinkommen:Haushaltsmerkmale  „Armutsfalle“ (Steuer- und Transferentzugssatz 100%)
bei Erwerbseinkommen von …

alleinstehend ohne Kind   1150 – 1700 DM
alleinstehend, 1 Kind   1150 – 2150 DM
verheiratet, 1 Verdiener, 2 Kinder   1150 – 2450 DM
verheiratet, 2 Verdiener, 2 Kinder   2050 – 3220 DM

3.  Altersarmut und Kinderarmut – Versagen des heutigen Systems

Das heutige System  der Sozialtransfers behindert nicht nur die Schaffung neuer
Arbeitsplätze, sondern ist auch nicht geeignet, das Ziel der Armutsbekämpfung
sicherzustellen. Insbesondere Alters-  und Kinderarmut sind Entwicklungen, die politisches Handeln erfordern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind.
Insbesondere Alleinerziehende können in der Regel nicht voll erwerbsfähig sein. Bei
einfacher Arbeit oder Teilzeitarbeit liegt der Verdienst in der Regel in der Armutsfalle.
Eine Verbesserung der ökonomischen Lage der Familie ist den Müttern oder Vätern
nicht möglich. Die kann nur durch die Teilanrechnung von eigenen Einkommen
erreicht werden.

Bereits heute liegen die Renten mancher Rentner, insbesondere mancher alter
Frauen, unter dem Sozialhilfesatz. Viele alte Menschen beantragen aus Scham oder
Rücksicht auf ihre Kinder aber keine Sozialhilfe. Zudem haben diese Rentner trotz
eigener Vorsorge nicht mehr oder unerheblich mehr Geld als die Sozialhilfe. Für sie
haben sich Vorsorgeleistungen nicht gelohnt. Das Problem wird sich in dem Maße
verschärfen, wie das Niveau der gesetzlichen Rente notwendigerweise zurückgeführt
werden muß, um die junge Generation nicht zu überlasten. Um auch in diesen
Einkommensbereichen private Vorsorge lohnend zu machen und Altersarmut durch
eine nicht-entwürdigende Ergänzung der Rente zu verhindern, muß es auch hier zu
einer nur teilweisen Anrechnung eigener Einkommen kommen.

4. Undurchschaubarkeit des heutigen Systems

Das heutige Transfersystem von 155 steuerfinanzierten Einzelleistungen, die über 38
Behörden ausgezahlt werden, ist in hohem Maße intransparent. 90% der Bürger
erhalten irgendeine Form von  Sozialleistungen, hinzu kommen an Sozialkriterien
orientierte Verbilligungen  der Gebühren für staatliche Dienstleistungen. In einem
solchen System ist es schwierig zu erkennen, ob man  nach Steuern und
Sozialleistungen Nettozahler oder Nettoempfänger ist. Der Staat verteilt oft genug mit
teurer Bürokratie beim Bürger von der einen Tasche in die andere um. Ein solches
System befördert das Gießkannensystem und den Einfluß von Interessengruppen bei
der Gesetzgebung.
In einem solchen System ist es aber auch  für die wirklich Bedürftigen schwierig zu
durchschauen, auf welche Leistungen sie Anspruch haben. Dagegen nutzen
gewiefte Sozialleistungsprofis alle Möglichkeiten des Systems aus. Die Schlauen
machen Kasse, viele Bedürftige bleiben auf der Strecke.

II.  Politische Antworten

1. Die Liberalen und das Bürgergeld

Die Jungen Liberalen haben 1991das Bürgergeld-System als großes Reformprojekt
liberaler Sozialpolitik erarbeitet und 1994 in der F.D.P. durchgesetzt. Bürgergeld
bedeutet: 1. Zusammenfassung vieler Sozialleistungen zu einem Bürgergeld, das
von nur einer Behörde ausgezahlt wird,  2. nur teilweise Anrechnung eigener
Einkommen auf die Sozialleistungen, 3. Verzahnung von Steuer- und Sozialsystem.
In den „Wiesbadener Grundsätzen“ von 1997 hat die F.D.P. das Bürgergeld zum
Kernstück des liberalen Sozialstaates erklärt.

2. Schwächen des bisherigen liberalen Bürgergeld-Systems

Die F.D.P. hat 1994 erklärt, was sie für wünschenswert hält. Nach 1994 haben zwei
wissenschaftliche Studien gezeigt, welche fiskalischen Folgen unterschiedliche
Bürgergeld-Modelle haben und wie sie sich durch die Verzahnung mit dem   39
Steuersystem auf Arbeitsanreize in mittleren Einkommensbereichen auswirken.
Insbesondere die Studie des Institut für Weltwirtschaft hat gezeigt, daß das F.D.P.-
Modell in Details geändert werden muß, um realisiert werden zu können. Zum einen
sind die fiskalischen Kosten des bisherigen Vorschlags zu hoch gewesen, zum
anderen bewirkt er durch Verschiebung der Steuerfreibeträge negative
Arbeitsanreize in mittleren Einkommensbereichen. Diese Schwächen sind durch
Variationen der Vergabebedingungen und der Leistungshöhe zu lösen, ohne den
sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt des Bürgergeldes gegenüber dem heutigen
Transfersystem zu beseitigen.

III.  Das neue Bürgergeld-System

1. Prinzipien des Bürgergeldes

a) Teilanrechnung von Einkommen
Eigene Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rentenzahlungen etc. werden beim
Bürgergeld nur zu einem Teil auf die  Sozialleistung angerechnet. Durch die
Teilanrechnung von Einkommen gibt es Anreize zu  eigener Arbeit und Vorsorge.
Gleichzeitig werden Löhne unterhalb des  Existenzminimums möglich, die eine
Brücke aus der Niedriglohnarbeitslosigkeit bieten. Im Gegensatz zu
Lohnkostenzuschüssen wird nicht der Arbeitsplatz mit einem gleichen Zuschuß
gefördert. Vielmehr ist das Bürgergeld personenbezogen und richtet sich nach dem
Bedarf des Haushalts, der etwa mit der Kinderzahl variiert.

b) Zusammenfassung von Leistungen / Abstimmung mit dem Steuersystem

Statt des Nebeneinanders  von Steuerzahlung und Empfang von verschiedenen
Sozialleistungen soll  der Bürger entsprechend seinem Einkommen entweder einen
staatlichen Zuschuß bekommen oder Steuern zahlen. Das Bürgergeld ersetzt
idealtypisch alle vorhandenen personenbezogenen Transferleistungen, insbesondere
die Sozialhilfe (nur die Hilfe zum Lebensunterhalt), das Kindergeld und das
Erziehungsgeld. Hinzu kommen sollten z.B. das Wohngeld, das BAföG sowie sozial
motivierte Subventionen für sozialen Wohnungsbau und kommunale Zuschüsse (z.B.
für Kultur und Sport). Die Zusammenfassung von Leistungen kann schrittweise
erfolgen. Nicht integriert werden die Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen, ebenso
wenig die Leistungen aus Sozialversicherungen.

2. Ausgestaltung des Bürgergeldes

Um die Reformziele (Vollständig administrativ und tarifär integriertes Steuer- und
Transfer-System, Arbeitsmarktwirkung, Transparenz, Gerechtigkeit,
Armutsbekämpfung) zu erreichen und  die Reform an den Anforderungen der
wissenschaftlichen Studien im Blick auf  die Finanzwirkungen und die Wirkung auf
das Steuersystem zu orientieren, schlagen die JuLis folgende Ausgestaltung des
Bürgergeldes vor:

Der staatliche Mindestsicherungsumfang für Arbeitsfähige wird auf das materielle
Existenzminimum beschränkt. Würde man nur die Sozialhilfe im Bürgergeld-Prinzip
reformieren, so läge dieses bei etwa zwei Dritteln des heutigen Satzes
(soziokulturelles Existenzminimum). Durch geringfügige Beschäftigung kann bei nur   40
50%-iger Einkommensanrechnung das heutige Leistungsniveau erreicht  werden.
Diese Absenkung des Leistungsniveaus für Arbeitsfähige, die nicht arbeiten, ist die
liberale Alternative zur Arbeitspflicht, die CDU und SPD propagieren. Nicht-
Arbeitsfähige (Behinderte und Kranke, Personen über 65 Jahren, Alleinerziehende
mit Kindern bis zu 3 Jahren) erhalten auf Antrag das heutige Leistungsniveau in
Höhe des soziokulturellen Existenzminimums.

* Eigene Einkommen werden zu 50 Prozent auf Transferzahlungen angerechnet.

* Es findet im Transferbereich des Bürgergeldes eine Bedürfnisprüfung statt.
Einkommensähnliche Sachleistungen sowie Vermögen werden oberhalb bestimmter
Freibeträge angerechnet.

* Im integrierten Steuer- und Sozialsystem gilt das Haushaltsprinzip mit
Partnerdegression. Kinder erhöhen das Bürgergeld mit reduzierten Sätzen.

* Unterhaltsverpflichtungen/-leistungen werden angerechnet, bei Ehegatten und
minderjährigen Kindern auch das Vermögen. Regreßmöglichkeiten bleiben erhalten.
Ausgenommen vom Regreß sind Leistungen an Personen über 65 Jahren, sofern
eine Unterhaltspflicht nicht durch vorangegangene Schenkungen begründet ist.

* Die steuerlichen Bemessungsgrundlagen werden verbreitert und dem
Einkommensbegriff des Sozialsystems angenähert, d.h. Bedürftigkeit entspricht
negativer Leistungsfähigkeit.

* Eine EU-rechtliche Koordination zur Vermeidung zusätzlicher
Sozialleistungsexportpflichtigkeit muß erfolgen, z.B. über eine
Freistellungsverordnung von mindestsichernden Transfers in der EU.

* Eine schnellstmögliche Neuordnung der Steueraufkommensverteilung und
Lastentragung zwischen den Gebietskörperschaften ist  für die Einführung des
bundesgesetzlichen Bürgergeldes vorzunehmen.

IV. Forderungen an die F.D.P.

Die Jungen Liberalen fordern die F.D.P. auf, mit einer Offensive für das Bürgergeld
an die Stärken des sozialen Liberalismus  anzuknüpfen: ein soziales Netz für die
Schwachen auf eine Weise sicherzustellen, die wirtschaftlich intelligent ist und den
Leistungsempfängern den Weg in ein unabhängiges Leben ebnet.

Das Bürgergeld schafft Chancen auf neue Arbeitsplätze für Niedrigqualifizierte und
im Teilzeitbereich. Es ist zudem die liberale Anwort auf verfehlte Forderungen aus
CDU und SPD nach erweiterten Arbeitspflichten für Sozialhilfeempfänger und
Sozialdetektiven gegen Leistungsmißbrauch. Mit dem Bürgergeld ersetzen wir
administrativen Zwang durch  finanzielle Anreize. Und mit dem Bürgergeld erübrigt
sich die Diskussion um das Lohnabstandsgebot.

Die F.D.P. ist gefordert, die Schlußfolgerungen aus den wissenschaftlichen Studien
zur Machbarkeit des Bürgergeld-Systems  zu ziehen und ihr Konzept entsprechend
anzupassen. So können die Einwände der Regierungskommission zum Bürgergeld   41
entkräftet werden. Die Pläne Seehofers, die Anrechnungssätze bei der Sozialhilfe auf
90% abzusenken, die Kombi-Lohn-Diskussion der Tarifpartner und die ersten
Überlegungen in der SPD, sich Bürgergeld-Elementen zu öffnen, zeigen: die
Chancen der F.D.P., das Bürgergeld in Stufen in der nächsten Wahlperiode
durchzusetzen, sind besser als 1994. In den anderen Parteien ist man zwar noch von
schlüssigen Konzepten entfernt, aber zumindest wird die Problematik erstmals
anerkannt.

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes macht es notwendig, den Schwerpunkt der
Umsetzung des Bürgergeld-Systems auf die Arbeitsmarktanreize zu legen. Die nur
teilweise Anrechnung selbstverdienten Einkommens auf die Sozialtransfers muß im
Mittelpunkt stehen. Dahinter müssen notfalls die Bemühungen zurücktreten, das
System zu vereinfachen. Dies kann in einem zweiten Schritt erfolgen.
Beginnen sollte man mit einer durchgreifenden Sozialhilfereform. Die für das
Bürgergeld als zusammengefasste Leistung gemachten Vorschläge lassen sich hier
entsprechend anwenden.