Grundgesetzlichen Finanzausgleich neu gestalten

Die Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes bilden die verfassungsrechtliche Grundlage für den Ausgleich der Finanzkraft der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Basis dieser Regelung hat sich in den letzten Jahrzehnten der bundesstaatliche Finanzausgleich entwickelt. Für die ertragreichen Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Zinsabschlag-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer) wird die Einnahmenverteilung durch die Regelungen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) und im Zerlegungsgesetz (ZerlG) gesetzlich geregelt.

Der bundesstaatliche Finanzausgleich der genannten Steuern erfolgt in zwei Formen.

Der vertikale Finanzausgleich (Art. 106 GG) betrifft die Verteilung der Steuern von Bundesebene auf Landes- und Gemeindeebene. Dieser Ausgleich ist besonders wichtig für die ertragsstarken Steuern, bei denen die Ertragshoheit beim Bund liegt. Die vertikale Verteilung der oben genannten Steuern erfolgt nach unterschiedlichen Muster (z. B. Einkommenssteuer 42,5% jeweils Bundes- und Landesanteil und 15 % Gemeindeanteil).

Der horizontale Finanzausgleich (Art.107 GG) regelt die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Bundesländern. Die Steueraufkommen verteilen sich grundlegend nach dem Aufkommen der einzelnen Länder.

Die Entwicklung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte macht den jungen Liberalen große Sorgen. Der grundgesetzliche Finanzausgleich hat der Bundesrepublik Deutschland zu einer positiven Entwicklung in den frühen Jahren der Nation verholfen. Jedoch haben sich die Vorzeichen im internationalen Steuerwettbewerb verändert und daher ist eine Reform der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland zwingend notwendig.

Die Jungen Liberalen NRW fordern:

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg des liberalen Modells zur Umgestaltung des grundgesetzlichen Finanzausgleichs ist, dass das Konnexitätsprinzip insbesondere im Bereich der Finanztransfers umgesetzt wird. Über dies ist es aus Sicht der jungen Generation wichtig, dass nicht nur die Kommunen die doppelte Buchführung einführen, sondern auch Land und Bund in den nächsten zehn Jahren sich dem Modell der doppelten Buchführung zu wenden.

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