Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage

Bis zur Abschaffung der Kirchensteuer fordern die nordrhein-westfälischen  Jungen Liberalen eine Änderung der  Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage für gemeinsam veranlagte Ehepartner dahingehend, daß sich die Kirchensteuerzahlung eines Ehepartners ausschließlich nach dessen persönlichen Einkommen und nicht an dem Gemeinschaftseinkommen orientiert. Die  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines nicht religiösen Ehepartners darf bei dieser zutiefst persönlichen und religiösen Abgabe Kirchensteuer nicht zur Berechnungsgrundlage werden, wenn nur der andere Partner Kirchenmitglied ist.