Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe wird bei der Erfassung des Nettolohnes grundsätzlich der in den jeweiligen Bundeslandes geltende Kirchensteuersatz abgezogen – unabhängig davon, ob der Bedürftige der Kirche angehört oder nicht.
Die Jungen Liberalen fordern, die rechnerische Berücksichtigung der Kirchensteuer durch bundesgesetzliche Regelungen abzuschaffen! Es darf nicht weiterhin Gesetzesrealität bleiben, das Konfessionslosen auf Umwegen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe etwas aufgezwängt wird, was der freiheitlichen Wahl des Glaubens widerspricht.