Abschaffung der Einbeziehung des Kirchensteuersatzes zur Berechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe wird bei der Erfassung des Nettolohnes grundsätzlich der in den jeweiligen Bundeslandes geltende Kirchensteuersatz abgezogen – unabhängig davon, ob der Bedürftige der Kirche angehört oder nicht.
Die Jungen Liberalen fordern, die rechnerische Berücksichtigung der Kirchensteuer durch bundesgesetzliche Regelungen abzuschaffen! Es darf nicht weiterhin Gesetzesrealität bleiben, das Konfessionslosen auf Umwegen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe etwas aufgezwängt wird, was der freiheitlichen Wahl des Glaubens widerspricht.

Weitere Beschlüsse

17.05.2026

Level Up! – Unsere Ideen für die Bildungspolitik von Morgen

Gute Bildung steht im Zentrum von dem, wofür wir JuLis uns einsetzen: ein selbstbestimmtes Leben, das Erreichen der eigenen Ziele...
14.12.2025

Unbegrenztes Potenzial: Entfaltung eines hürdefreien Finanzmarktes

In einer Ära globaler Finanzmärkte und nahezu unendlicher Möglichkeiten ist es von essenzieller Bedeutung, dass der Zugang zu finanziellen Ressourcen...
14.12.2025

Energieturbo einlegen, mit Erneuerbaren auf der Überholspur und der Senkung von Feinstaubemissionen

Die JuLis NRW sind der Überzeugung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie die Speicherung der erzeugten Energie entbürokratisiert werden...