Hochschulen Freiheiten geben – Hochschulfinanzierung neu gestalten

Die gut ausgebaute Hochschullandschaft in NRW ist aus Sicht der Jungen Liberalen ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort NRW. Innovationen, die aus der Kooperation der Hochschulen mit der Wirtschaft entstehen, sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus erfüllen die Hochschulen gesellschaftliche Aufgaben, die über Innovationen im Sinne der wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen weit hinausgehen.

Leider wurden die Hochschulen bei steigender Studentenzahl in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Die Hochschulen wurden unterfinanziert und es wurde ihnen oft verwehrt, sich andere private Finanzierungsquellen zu erschließen. Darüber hinaus erweist sich die ausgeuferte Bürokratie mit ihrer Idee, Qualität am besten durch möglichst detaillierte und zahlreiche Erlasse erreichen zu können, als Hemmschuh für die Entwicklung der Aufgaben der Hochschulen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen deshalb grundsätzlich den Weg, den die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Hochschulfreiheitsgesetz und der Einführung von Studienbeiträgen eingeschlagen hat.

Doch müssen sowohl die Freiheit der Hochschule als auch die Finanzierung der Hochschulen grundsätzlich neu überdacht werden.

Hochschulfreiheit

NRW muss in Forschung und Lehre in allen Bereichen wieder Spitzenpositionen erzielen. Aus diesem Grund muss die ausufernde Bürokratie im Bereich der Hochschulen schrittweise zurückgeführt werden.

Hier macht die Landesregierung unserer Meinung nach mit dem Hochschulfreiheitsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem HFG werden den Hochschulen neue Entscheidungsspielräume eingeräumt und ihnen werden zu dem neue Handlungsspielräume eröffnet. Diese neue Freiheit erfordert natürlich auch verstärkte Verantwortung der Führungskräfte der Hochschulen. Aufgrund der verstärkten Öffnung der Hochschulen zur Wirtschaft sehen wir es als notwendig an, dass die Hochschulen in NRW neben der fachlichen Führung eine betriebwirtschaftliche Führung einrichten. Auch innerhalb der Hochschule muss es den Hochschulen ermöglicht werden, eine eigene Organisationsform zu finden, mit der die Anforderungen an eine moderne Hochschule am besten erfüllt werden können.

Für zukünftige Anstellungsverhältnisse ist der Beamtenstatus abzuschaffen.

Die Jungen Liberalen NRW mahnen aber zur Vorsicht. Die Gängelung durch Landesverordnungen darf nicht durch den neuen Zwang ersetzt werden, unbedingt wirtschaftlich verwertbare Innovationen generieren zu müssen. Für viele Einrichtungen, zum Beispiel im geisteswissenschaftlichen Bereich, wären dies unüberwindbare Hürden. Weiterhin haben es die Jungen Liberalen Bedenken, dass die Lehre an Universitäten auf Grund der Anforderungen aus der Wirtschaft einen zu starken Ausbildungscharakter erhält. Es muß stets zentrales Ziel der Lehre an Universitäten bleiben die Studenten in die Lage zu versetzen selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen.

Forschung neu gestalten

An Hochschulen in NRW finden mehrere Arten von Forschung statt. Es muss dementsprechend genau differenziert werden, welchen Zweck die Forschung hat und wie diese am besten finanziert werden kann. So sind im Bereich der Grundlagenforschung und in vielen gesellschaftlich relevanten Forschungsgebieten staatliche Mittel unabdingbar. In anderen Forschungsbereichen sind private Mittel stets staatlichen Mitteln vorzuziehen. Dies gilt insbesondere wenn die Forschungsergebnisse auch nur einzelnen Unternehmen zu gute kommen.

Wenn sich NRW als Innovationsstandort positionieren will, muss das Land unserer Meinung nach gezielt Forschungsprojekte unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördern. Die bereits vorhandene Vernetzung zwischen Forschung an Hochschulen und in der privaten Wirtschaft ist auszubauen, wobei jedoch die Unabhängigkeit der öffentlich-finanzierten Forschung nicht verloren gehen soll.

Die Gestaltung des Technologietransfers von Hochschulen obliegt komplett den Hochschulen. Gesetzliche Vorgaben oder Verordnungen zur genauen Organisation widersprechen nach Meinung der Jungen Liberalen NRW dem Geist eines Hochschulfreiheitsgesetzes.

Hochschulfinanzierung

Mehr Freiheit für Forschung und Lehre heißt für uns nicht, dass der Staat keine Verantwortung mehr übernehmen soll, sondern dass auch andere Parteien in die Verantwortung einbezogen werden.

Die Finanzierung der Hochschulen soll zukünftig aus drei Säulen bestehen. Neben den staatlichen Zuschüssen sollen die öffentlichen Hochschulen in NRW sich in Zukunft über Finanzmittel von Dritten (z.B. von Unternehmen und ehemaligen Studenten) finanzieren. Außerdem sehen es die Jungen Liberalen als nur gerecht an, wenn Studenten sich über Studienbeiträge an den Kosten des eigenen Studiums beteiligen.

1. Ausgestaltung der staatlichen Zuschüsse

Hochschulen erfüllen sowohl durch die Lehre und die (Grundlagen-)Forschung als auch durch angewandte Forschung, z.B. in den Lebenswissenschaften, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und tragen zur Innovationsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dabei.

Aus diesen Gründen muss auch langfristig ein Großteil der Mittel der öffentlichen Hochschulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ebenfalls die langfristige Sicherstellung dessen, dass zusätzliche Drittmittel und Studienbeiträge nicht zur Reduzierung der staatlichen Zuschüsse ausgenutzt werden.

Gleichzeitig erkennen wir an, dass es die Haushaltslage nicht erlaubt, die staatlichen Zuschüsse für Wissenschaft und Lehre massiv zu erhöhen.

Nach unserer Meinung müssen die Hochschulen Plansicherheit für ihre Zuschüsse haben. Daher fordern wir, dass die Zuschüsse je Hochschule für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben werden. Um die Finanzierung von Löhnen und Gehältern von Beamten und Angestellten der Hochschulen langfristig sicher zu stellen, ist diese Maßnahme zwingend notwendig.

Zu dem ist das Hausjahrprinzip zu ändern, so dass ein möglicher unverbrauchter Restzuschuss eines Jahres auch im Folgejahr sinnvoll verwendet werden kann. So wird das sog. Novemberfieber (Investitionen in den letzten 2 Monaten des Jahres, um die Zuschüsse voll auszunutzen) vermeiden.

2. Ausgestaltung von Studienbeiträgen

Nach unserem Verständnis ist die Erhebung von Studienbeiträgen ein Weg, der weitergegangen werden sollte.

Die Hochschulen sollen die Freiheit erhalten, Studiengebühren bis zu einer Maximalhöhe von 500 Euro pro Semester zu erheben.

Die Hochschule hat die Verwendung der Studienbeiträge zu dokumentieren. Es muss sichergestellt werden, dass Studienbeiträge ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden. Eine Rückzahlung ist nur einklagbar, falls gegen diese Regel offensichtlich verstoßen wurde oder falls die Studienbedingungen unzumutbar sind dadurch die Studienzeit deutlich verlängert wird.

Um den Studienplatzsuchenden einen schnellen und transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen zu geben, wird das Innovationsministerium des Landes beauftragt, die Evaluierungen aller Hochschulen zentral zu veröffentlichen.

Die Rückzahlung des Bildungsdarlehens für die Studienbeiträge setzt zwei Jahre nach dem Berufseinstieg des Studierenden ein. Die Rückzahlung soll in der Regel innerhalb von 10 Jahren abgeschlossen sein.

Die Modalitäten der Rückzahlung sind sozialverträglich zu gestalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass für die Höhe und die Ausgestaltung der Rückzahlung die Lebenssituation zum Zeitpunkt der Rückzahlung relevanter ist als die Lebenssituation während des Studiums.

Deshalb sollen die Hochschulen die Studienbeiträge einführen, einen Ausfallfond für die Fälle bilden, bei denen es den Studierenden nach Ihrem Studium in der genannten Zeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist die Kredite der Studienbeiträge zurückzuzahlen.

Hier schlagen die JuLis NRW vor, dass die Hochschulen jährlich ein Betrag von mindestens 2% der Studienbeiträge in einen Ausfallfond einzahlen. Sofern der Studierende seine Rückzahlungen leistet, können diese Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst werden. Somit wird das Risiko der Ausfallfonds auf die Hochschulen übertragen. Die Hochschulen erhalten dadurch eine weitere Motivation, ihre Studierenden gut auszubilden.

3. Ausgestaltung der Finanzierung über Drittquellen

Die Hochschulen sollen verstärkt Finanzierungsquellen über Dritte akquirieren. Dieser in der Forschung schon lange angewandte Weg kann vorsichtig auf die Lehre erweitert werden. In der Lehre könnten von den Hochschulen Spenden von Unternehmen oder von ehemaligen Studenten eingesetzt werden. Die Jungen Liberalen NRW wollen dabei sichergestellt wissen, dass diese Mittel stets für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Es darf nicht zu einem Kaufen von Vorlesungen kommen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich die Ziele der Exzellenzinitiative der Bundesregierung. Sie fordern allerdings gleichzeitig eine Überarbeitung der Umsetzung. Die Vergabe der Mehrheit der Fördermittel an gesamte Hochschulen halten die Jungen Liberalen NRW nicht für gerechtfertigt, da es keiner Hochschule gelingen kann, in allen Bereichen exzellent zu sein. Alle Mittel sollten vielmehr an Fakultäten und in besondere Projekte fließen. Um das Gleichgewicht zwischen Forschung und Lehre nicht endgültig zu verlieren, fordern die Jungen Liberalen NRW eine Exzellenzinitiative für die Lehre. In diesem Förderprogramm soll exzellente Lehre an Fakultäten und in besonderen Projekten gefördert werden. Mittel zur Durchführung einer flächendeckenden Evaluation der Lehre durch die Fachschaften können auch im Rahmen dieses Programms zur Verfügung gestellt werden.

Um dem Stipendienwesen in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, sind alle Akteure des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens angehalten, Studierende bei ihrem Studium zu unterstützen. Die Politik ist hier gefordert die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Vergabe von Stipendien wirtschaftlich interessant und rechtlich sicher ist.

Mittel- bis langfristig ist es wünschenswert, dass ein Stipendiensystem an den nordrhein-westfälischen Hochschulen aufgebaut wird.

Die Jungen Liberalen sehen es als Ziel an, dass die Hochschulen in NRW eine Quote von 5 bis 10% aller Studierenden mit Hilfe von Stipendien von den Studienbeiträgen entlasten. Durch diese Festsetzung sind die Hochschulen fortlaufend aufgefordert, geeignete Stipendiaten und entsprechende Spender zu suchen.