Elektronisches Geld

Zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung  des einzelnen, zur
Erschwerung von kriminellen Geschäften und Geldwäsche,  um zu verhindern, daß
die Ziele der Europäischen Währungsunion ausgehöhlt werden, indem      durch
firmeneigenen elektronisches Geld mit nicht transparenten Sicherheitstechniken neue        Währungen geschaffen werden, und zur für den Endverbraucher
komfortablen und sicheren Ausnutzung neuer Telekommunikationstechnologien fordern die Jungen Liberalen NRW das Europäische Währungsinstitut, die europäischen Zentralbanken und die Regierungen der Europäischen Union auf, bei der Durchführung der Europäischen Währungsunion neben Bargeld auch elektronisches Geld zu emittieren. Begründung:

1. Die Ausgangslage

In Deutschland befinden sich mehr als 28 Millionen Kredit- und Eurochequekarten im Umlauf. Ferner werden 3,5 Millionen mit einem Paßbild versehene Bahncards, die z.T. auch über eine
Kreditkartenzahlungsfunktion verfügen, verwendet. Nahezu jeder vollgeschäftsfähige Bürger verfügt über ein Girokonto. Weltweit zeichnen sich mehrerer Formen des elektronischen, bargeldlosen Bezahlens ab:

– Kreditkarten: Mit Hilfe eines von Kreditkartengesellschaften und Computerfirmen
erstellten Sicherheitsstandards soll das sicherer Bezahlen per Kreditkarte, insbesondere die sichere Übertragung von Kreditkartennummern, über Computernetze ermöglicht werden.

-Online-Chipkarten: Chequekarten, wie z.B. die heutige Eurochequekarte, können mit
einem Chip oder einem Magnetstreifen  versehen zum bargeldlosen Bezahlen bei direkter Verbindung zu einer Bank benutzt werden.

– Offline-Chipkarten: Vorausbezahlte  Chipkarten, wie z.B. die zukünftige Eurochequekarte, werden über Netze oder an Automaten nachgefüllt werden können und, ohne eine direkte Verbindung zu einer Bank vorauszusetzen, zum Bezahlen von Kleinbeträgen eingesetzt werden. Chipkarten setzen flächendeckend Endgeräte in Telefonzellen, an Geldautomaten, in Geschäften oder am Computer zu Hause voraus.

– Elektronisches Geld: Dieses digitale „Bargeld“ stellt eine reine Softwarelösung dar-
eine Verwendung auf einer Chipkarte ist auch möglich- und zeichnet sich vor allem
durch seine Käuferanonymität aus, d.h. es kann analog zum normalen Bargeld nicht
nachvollzogen werden, wer zu welchem  Zeitpunkt und in welcher Höhe ein Kaufgeschäft durchführt.

Durch die Einführung neuer Telekommunikationstechnologien werden in Zukunft die
wesentlichen Geschäftsabläufe auf elektronischem Wege erfolgen. Bereits heute besitzen Kreditkartengesellschaften,  Banken und Versicherungen mit Hilfe von firmeneigenen oder externen Dienstleitern zu Verfügung gestellten Datenbanken detaillierte Kenntnisse über die Lebensverhältnisse von Millionen von Bürgern. Es läßt sich z.B. mit der Liste der Girokontoumsätze der letzten Monate oder sogar Jahre ein sehr genaues Persönlichkeitsprofil nicht nur  im Hinblick auf die eigene Vermögensverhältnisse, sondern auch auf  Konfessionszugehörigkeit, politische Meinung, Gesundheitszustand etc. erstellen. Ohne richterliche Genehmigung und ohne nationale Gesetze beachten oder fürchten zu müssen, können global agierende Firmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen Menschen mißachten.

2. Die Entwicklung

Eine liberale Antwort auf die möglichen Gefahren neuer Telekommunikationstechnologien darf sich nicht in der Ablehnung dieser Technologien, sondern muß sich in der Schaffung von Rahmenbedingungen für die sichere und nutzbringende Anwendung derselben äußern. Bargeld wird und  darf erst dann durch eine bargeldlose Zahlungsform abgelöst werden, wenn die neue
Zahlungsform die gleiche Anonymität  besitzt und keine transaktionsbasierten Gebühren erhoben werden. Mit Hilfe von  elektronischem Geld, sowohl in Chipkartenform als auch als reine Softwarelösung, kann das Zahlungsmittel Bargeld ersetzt werden. Da bei elektronischem Geld im Gegensatz zum Bargeld ausschließlich der Käufer und nicht der Verkäufer anonym bleibt- der Bank ist jederzeit bekannt, wer wieviel Geld aber nicht von wem er es bekommen hat-, stellt das elektronische Geld eine sicherere Zahlungsform als das Bargeld dar, so daß Vorwürfe, das elektronische Geld begünstige kriminelle Geschäfte und Geldwäsche, nicht gerechtfertigt sind. Nach vielfältigen Feldversuchen beabsichtigen Kreditkartengesellschaften und Banken, firmeneigene Lösungen des elektronischen Geldes zu etablieren, um Kunden und Handel an die eigenen Produkte zu binden. Firmeneigenen elektronisches Geld bedeutet die Einführung von neuen Währungen und widerspricht somit dem Ziel der europäischen Währungsunion. Ferner wird es vermieden, die zugrundeliegenden Sicherheitstechniken offenzulegen, so daß kein
Vertrauen zu diesen firmenspezifischen Zahlungsformen gefunden werden kann, da nicht gesichert ist, ob eine Käuferanonymität tatsächlich vorliegt. Das Verhalten der Bundesbank gegenüber elektronischem Geld  ist z.Zt. hauptsächlich von der Angst vor neuen Inflationsquellen und möglichen Fälschungen geprägt. Neue elektronische Währungen können aber nur verhindert  werden, indem eine verbindliche elektronische Währung eingeführt wird. Dies ist kein  europäisches, sondern ein internationales Problem. Das Internet hört nicht an Europas Grenzen auf  zu existieren.