Reform des öffentlich-rechtlichen Bankensektors

In Deutschland befindet sich der Bankensektor in erheblichen Veränderungen. Durch die Globalisierung und ihre Folgen muss sich der deutsche Bankensektor dringend reformieren, ansonsten sind in der nächsten Finanzkrise die Kunden die Leidtragenden, so wie es in der derzeitigen Krise die öffentliche Hand ist. Dies kann nicht im Interesse der Politik und der deutschen Banken sein. Insbesondere der Anteil von gut 50 % des Sektors der durch den Staat oder Staatsunternehmen (Landesbanken und Sparkassen) muss kritisch analysiert werden.

Die Jungen Liberalen fordern daher, dass für ein staatliches Engagement die folgenden Rahmenbedingungen gelten müssen:

Die öffentlich-rechtlichen Banken sollen in erster Linie Förderbanken sein, wie es praktisch schon erfolgreich mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gelebt wird.

? Beratung der öffentlichen Hand (Bund, Land und Kommunen) bei der Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur (Schwerpunkt Existenzgründung) vor Ort.

Die Förderbank soll die Kommunen bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten, der staatlichen sozialen Wohnraumförderung und bei Umweltschutz-/ Technologieund Innovationsmaßnahmen unterstützen.

Zu dem sollen die Förderbanken den öffentlichen Trägern als unabhängiger Berater in Fragen der Kommunalfinanzierung zur Seite stehen. Um die Landesbanken und Sparkassen nicht in die Krise zu stürzen, ist nach unserer Meinung einen schrittweisen Ausstieg der staatlichen Beteiligung aus diesen Banken.

Um dies zurealisieren fordern die Jungen Liberalen die folgenden Punkte:

1) Änderung des §40 des Kreditwesengesetzes, d. h. dass das Kreditinstitute in privater Trägerschaft den Namen Sparkasse tragen dürfen.

2) Die Landessparkassengesetze sind diesbezüglich anzupassen und Fusionen zwischen Sparkassen dürfen durch die gesetzlichen Rahmen nicht behindert werden.

3) Im Rahmen dieser Novellierung sind die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung auf ihre Rechtmäßigkeit im europäischen Bankenmarkt zu prüfen. Diese Sonderregeln sind nach unserer Meinung nur für Banken rechtens, die nach den obigen Kriterien handeln.

4) Die Länder haben innerhalb der nächsten 10 Jahre ihre Anteile an den Landesbanken, sofern diese nicht die obigen Kriterien erfüllen, zu veräußern.

5) Die Sparkassen und ihre Verbände müssen sich nach unserer Meinung nicht nur gegenüber ihren Kunden marktwirtschaftlich aufstellen, sondern auch gegenüber ihren Anteileignern. Daher sehen wir es als notwendig an, dass die Sparkassen ihren Anteilseignern Gewinne ausschütten.

6) Die Anteilsverhältnisse an Sparkassen sollen möglichst nicht durch gesetzliche Regelungen bestimmt sein. Hier soll jede Kommune entscheiden können, ob es für sie sinnvoll ist sich an einer regionalen oder überregionalen Bank zu beteiligen.

7) Die finanzielle Versorgung des Mittelstandes sehen wir durch eine schrittweise Privatisierung der Sparkassen nicht gefährdet. Die Reformen des öffentlichen Bankensektors führen, dazu dass die Preise für diese Versorgung zukünftig marktgerecht sind und nicht durch staatliche Eingriffe verzerrt sind.

8) Die flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleistungen für den Bürger kann schon durch die Privatbanken gewährleistet werden. Zu dem kann eine privatisierte Sparkasse auch die bestehenden Angebote erhalten, sofern sie wirtschaftlich für sie sind.