Jeder Mensch ist gleich viel Wert – nur nicht im Gemeindefinanzierungsgesetz

Ein Kölner ist 1,51-mal mehr wert als ein Bürger in Xanten. Was nach
 karnevalistischem Stolz klingt, ist Realität im Gemeindefinanzierungsgesetz.
 Hintergrund: Die Kommunen finanzieren sich durch eigene Steuereinnahmen und vor allem
 durch Schlüsselzuweisungen des Landes. Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhält
 als Schlüsselzuweisung 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen der maßgeblichen
 Steuerkraft und einem berechneten fiktiven Bedarf. In die Berechnung des fiktiven
 Bedarfs einer Kommune fließen verschiedene Faktoren mit ein: Schülerzahlen, Anzahl an
 Bedarfsgemeinschaften, Zentralitätsansatz, sowie die Einwohnerzahl. Je mehr Einwohner
 eine Gemeinde hat, desto höher ist der fiktive Bedarf. Soweit alles gerecht.

 Jedoch werden in dieser Berechnung Einwohner in größeren Gemeinden stärker gewichtet.
 Das führt dazu, dass der fiktive Bedarf großer Gemeinden künstlich erhöht wird und
 sie somit höhere Schlüsselzuweisungen durch das Land bekommen. Es findet also
 systembedingt eine Umverteilung vom ländlichen in den städtischen Raum statt. Die
 zugrunde liegende These lässt sich kurz zusammenfassen mit: „Je höher die
 Einwohnerzahl einer Kommune, desto höher die notwendigen Pro-Kopf-Ausgaben.“ Wie
 veraltet und überholt diese These ist, zeigt ein Blick in ihre Entstehung.

 Sie stammt noch aus den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts und bedient sich
 antiquarischen Argumenten. Der Unterschiedliche Pro-Kopf Betrag zwischen Menschen aus
 der Stadt und aus dem ländliche Raum wird unter anderem damit begründet, dass im
 ländlichen Siedlungsraum kein Bedarf an gepflegten Wegen bestünde. Die ländliche
 Einwohnerschaft sei es gewohnt keine Anforderungen vor Schutz gegen Witterung zu
 stellen. Für den ländlichen Raum wurde damals auch nicht der Bedarf gesehen, dass
 Straßen beleuchtet werden oder befestigt werden müssen. Schulen und Rathäuser müssten
 laut der Argumentation aus den 1930ern im ländlichen Raum nicht so groß sein wie in
 der Stadt, da die ländliche Bevölkerung ohnehin viel Zeit an der Luft und dem
 Tageslicht verbringe. In der Stadt seien hingegen räumlich großzügig ausgestattete
 Schulräume und Rathäuser angebracht. Die „Landgemeinde“ würde sich laut der
 historischen Argumentation „ohne Weiteres mit engen Räumen zufrieden“ geben. Was
 damals vielleicht noch seine Richtigkeit hatte, lässt sich auf die Situation im
 heutigen Jahrhundert nicht mehr übertragen.

 Doch nicht nur die antiquarischen Annahmen dieser ungleichen Behandlungen von
 städtischen und ländlichen Kommunen in der Kommunalfinanzierung sind überholt.
 Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht bedenken zu dieser These
 festgestellt, da allein aus einem überproportionalen Anstieg der Ausgaben noch nicht
 auf einen überproportional ansteigenden Finanzbedarf geschlossen werden kann, weil
 höhere Ausgaben gerade das Ergebnis einer besseren Finanzausstattung sein können
 (vgl. BVerfG, Urt. V. 27.05.1992 – 2 BvF 1,2/88, u. a. -, BVerfGE 86, 148 <235>).

 Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern daher, die Hauptansatzstaffeln zu
 vereinheitlichen und somit den Hauptsatz für die Ermittlung der Ausgangsmesszahl für
 die Schlüsselzuweisungen proportional der Einwohneranzahl entsprechend anzuwenden.
 Die Ungleichbehandlung vom ländlichen und städtischen Raum in der
 Kommunalfinanzierung wird somit nach fast 100 Jahren beendet.

Big Brother is watching you – and is detecting you!

Eine Politik, die den Menschen durch immer mehr Überwachungsmaßnahmen unter
 Generalverdacht stellt, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander
 umgehen. Exzessive Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen die Jungen Liberalen
 Nordrhein-Westfalen daher ab.

 Videoüberwachung kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt
 aber wissenschaftlich evident zu keiner Reduzierung von Kriminalität. Stattdessen
 wird diese lediglich an andere Orte verlagert. Stattdessen wollen wir, dass
 Sicherheitsbehörden besser ausgestattet werden und tatsächlich vor Ort präsent
 sind.Eine besondere Form der Videoüberwachung ist die biometrische Überwachung. Das
 Scannen von
 Gesichtern, das Speichern von Bewegungsprofilen und die Analyse von Mimik und Gestik:
 all das
 ist mit biometrischer Überwachung durch den Staat möglich. Biometrische
 Überwachungstechniken
 schränken nicht nur die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen ein, sondern können
 als  Hochrisikotechnologie in den falschen Händen als Waffe eingesetzt werden. Die
 unterschiedslose  oder stichprobenartige Verwendung von biometrischen Daten führt zu
 einer unrechtmäßigen Massenüberwachung.

 Die Nutzung biometrischer Massenüberwachung stellt eine Gefahr für die
 Rechtsstaatlichkeit und
 unsere Grundfreiheit dar. Die Videoüberwachung stellt die Allgemeinheit unter
 Generalverdacht.
 Profiling und darauf basierende Prognosen stellen einen noch größeren Eingriff in die
 Privatsphäre
 des Einzelnen dar.

 Daher fordern die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen, dass diese Technik von
 staatlicher Seite weder entwickelt, noch von öffentlichen Stellen genutzt wird. Dies
 gilt auch für Testprojekte.

Sehen und gesehen werden – Blitzer mit Sinn.

Zu hohe Geschwindigkeiten im Straßenverkehr sind einer der häufigsten Gründe für
  Unfälle mit Personenschaden in Deutschland. Geschwindigkeitskontrollen dienen hier
  als ein effektives Instrument, um an Unfallschwerpunkten eine Einhaltung des
  Geschwindigkeitslimits sicherzustellen und so folgenschwere Unfälle zu verhindern.
 In
  Deutschland werden stationäre Blitzer in Tarnfarben aufgestellt und verfehlen so
  ihren Zweck, für Verkehrssicherheit zu sorgen. Stationäre Radarfallen sollten aus
 dem
  Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit wahrgenommen werden, für eine Einhaltung der
  Geschwindigkeits-begrenzung sorgen und somit möglichst selten zuschnappen.

  •   Die Jungen Liberalen NRW lehnen versteckte und getarnte stationäre Blitzer als
      Kontrollinstrument ab. Wir fordern stattdessen eine transparente Ausschilderung
      von stationären Geschwindigkeitskontrollen, wie dies bereits in Schweden der
      Fall ist. Weiterhin sollen stationäre Geschwindigkeitskontrollen zur effektiven
      Verbesserung der Verkehrssicherheit nur an gefährlichen Stellen im
      Straßenverkehr Anwendung finden.
  •   Mobile Geschwindigkeitskontrollen sollen nicht mehr der Sanierung kommunaler
     Finanzen in sogenannten Blitzermarathons dienen. Einnahmen durch Blitzer sollen
     dabei unserer Meinung nach niemals der kommunalen Haushaltsfinanzierung dienen,
     sondern die Kommunen sollen durch eine jeweilige Selbstverpflichtung eine
     Zweckbindung beschließen.
  •   Zudem sehen wir die sogenannte Section Control als Methode der
      Geschwindigkeitskontrolle aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr kritisch.
  •   Die Benutzung von Radarwarngeräten oder -apps in Kraftfahrzeugen soll in
     Zukunft
      keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellen. Die zuständigen
      Straßenverkehrsbehörden sollen die Koordinaten von stationären
      Geschwindigkeitskontrollen in eine öffentliche Datenbank einpflegen, von wo sie
      von Anbietern von Navigationssystemen- und applications abgerufen werden
     können.
  •   Obwohl Geschwindigkeitsbegrenzungen situations- und ortsbezogen für eine
      erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit sorgen können, lehnen wir ein
      pauschales Tempolimit weiterhin ab. Geschwindigkeitsbegrenzungen stellen aus
      unserer Sicht eine Freiheitsbeschränkung dar und müssen deswegen jeweils von
     Situation zu Situation sorgfältig begründet werden.
  •  Blitzer sollen außerdem nicht durch “Gewinnbeteiligungen” für die Hersteller
     finanziert werden. Auch das setzt Fehlanreize Blitzer nicht an den
     gefährlichsten, sondern an den profitabelsten Orten aufzustellen. stärkere
     Betrachtung der Uhrzeit bei der Tempobegrenzung.

Rauch doch, wo Du willst!

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern, das generelle Rauchverbot in der
 Gastronomie abzuschaffen. Selbstverständlich soll es Gastronomen frei stehen,
 Rauchverbote in ihren Häusern zu verhängen. Um als möglicher Besucher schnell und
 transparent erkennen zu können, welcher Gastronom das Rauchen in den Räumen
 gestattet, soll am Eingangsbereich ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Weil die Scharia nichts im Standesamt verloren hat! – Befreiungsverfahren flächendeckend ermöglichen!

Will eine iranische Frau in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie eine
 Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form. Durch ein solches Gesetz werden
 Frauen zu unmündigen Bürgern gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung
 eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung ist ein Vertrag von 1929 zwischen dem
 Deutschen Reich und dem persischen Kaiserreich, welcher 1954 von der Bundesrepublik
 bestätigt wurde. Dieser Vertrag besagt, dass Angehörige beider Staaten im Bezug auf
 das Erb-, Personen- und Familienrechts den geltenden Regelungen ihres Heimatstaates
 unterworfen bleiben.

 Als Liberale verurteilen wir zutiefst, dass iranische Frauen in Deutschland immer
 noch den Gesetzen der Scharia unterworfen sind. Dass derartige patriarchalische
 Strukturen bis nach Deutschland reichen und in die Freiheit und Autonomie der Frauen
 eingreifen, können wir nicht akzeptieren. Die Selbstbestimmung der Frauen muss an
 erster Stelle stehen!

 Die Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutschen Mann ist bei
 einem deutschen Standesamt zwar auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater
 oder eines anderen männlichen Verwandten möglich, allerdings nur durch ein
 langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren, bei welchem auch noch
 zusätzlich juristische Hürden auftreten können. Als Junge Liberale NRW fordern wir,
 dass diese Befreiungsverfahren in allen Oberlandesgerichtsbezirken unbürokratisch
 möglich sind. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass iranische Frauen
 proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahren aufmerksam gemacht
 werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen
 können.

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen effizienter bekämpfen!

Wann immer eine neue Meldung über einen Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird,
 betrachten wir Junge Liberale NRW die Berichterstattung mit Sorge. Deswegen setzen
 wir uns für eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
 ein.

 Es kann jedoch in aller Regel erst zu Konsequenzen für Täterinnen und Täter kommen,
 wenn Dritte Verdacht schöpfen und Hilfe holen. Dabei kann jede Beobachtung, die an
 die zuständigen Stellen weitergegeben wird, entscheidend dafür sein, Fälle von
 Kindesmissbrauch aufzudecken und aufzuklären. Damit es jedoch dazu kommt, dass
 Menschen ihre Beobachtungen weitergeben, braucht es ein gutes Informations- und
 Beratungsangebot. Entscheidend ist, dass den Menschen dabei geholfen wird, ihre
 Beobachtungen einzuordnen und sie an die richtige Anlaufstelle weiterzuleiten.
 Während für klare, eindeutige Fälle von Kindesmissbrauch insbesondere durch den
 Notruf der Polizei die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger klar ist, besteht für
 die Fälle, in denen lediglich ein „mulmiges Gefühl“ bzw. ein Verdachtsmoment
 vorliegt, ein riesiges Angebot verschiedener Institutionen, das wahrgenommen werden
 kann. Sowohl die Polizei, das Land NRW, verschiedene Vereine für Opferschutz und auch
 das Bundesfamilienministerium verfügen über eigene (Informations-)Angebote. In Bezug
 auf dieses Angebot für solche Verdachtsfälle sehen wir Junge Liberale NRW Bedarf zur
 Optimierung.

 

 Eine bundesweite Anlaufstelle zur Beratung und Abgabe von Hinweisen

 Damit das Beratungsangebot sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen in den oben
 genannten Verdachtsfällen noch effizienter – und damit die Bekämpfung des Missbrauchs
 von Kindern und Jugendlichen noch effektiver – wird, fordern wir konkret:

  •  Das Beratungsangebot des Bundesfamilienministeriums soll zur zentralen
     Anlaufstelle für Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch
     weiterentwickelt werden.
  •  Gleichzeitig haben viele andere Institutionen bereits ein eigenes Angebot und
     entsprechendes Knowhow entwickelt, welches in den Entwicklungsprozess dieser
     zentralen Anlaufstelle unbedingt einfließen sollte. Hierzu soll ein zentrales
     Gremium geschaffen werden, in dem sich alle bisher involvierten Akteure, wie zum
     Beispiel Jugendämter, zuständige Landesministerien, Polizeibehörden oder auch
     auf dem Gebiet engagierte Vereine, austauschen können.
  •  Durch diesen Austausch im Rahmen der Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle
     soll auch die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Behörden verbessert
     werden. Wir begrüßen beispielsweise, dass in NRW erstmals ein eigenes
     Hinweistelefon für Verdachtsfälle hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von
     Kindern und Jugendlichen eingerichtet worden ist. Dadurch ist jedoch für
     Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar, weswegen das
     Bundesfamilienministerium dazu rät, sich in Verdachtsfällen vorwiegend an das
     örtliche Jugendamt zu wenden, anstatt das Hinweistelefon des Landes NRW zu
     kontaktieren, welches von Mitarbeitern des Landeskriminalamts betreut wird. Hier
     sollte eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Abgrenzung – idealerweise
     in Form der oben genannten zentralen Anlaufstelle – vorgenommen werden.
  •  Neben einem reinen Beratungsangebot soll über die zentrale Anlaufstelle auch
     eine Möglichkeit geschaffen werden, die Meldung von Verdachtsfällen (bspw. an
     Jugendämter) über ein Onlineportal vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu
     achten, dass anonymisierte Meldungen auch auf diesem Wege möglich sind. Über das
     Portal sollen dann die Hinweise an die vor Ort zuständigen Behörden
     weitergegeben und dort überprüft werden.
  •  Die telefonische Beratung soll – durch die mit Hilfe der Zentralisierung des
     Beratungsangebots gewonnenen personellen Kapazitäten – ausgeweitet werden.
     Insbesondere soll die Erreichbarkeit auch an Feiertagen und Wochenenden
     sichergestellt werden.
  •  Es ist entscheidend, dass im Fall der Fälle Beobachtungen mit Hilfe von einer
     qualifizierten Beratung schnell eingeordnet werden und Hinweise zeitnah an die
     zuständigen Stellen gelangen. Die wichtigsten Informationen, wie zum Beispiel
     Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Beratungsstellen, müssen schnell und
     einfach zu finden sein. Daher sollten alle derzeit auf dem Gebiet tätigen
     Institutionen dazu angehalten werden, ihr Informationsangebot zu
     vereinheitlichen und anzupassen, damit schon eine kurze Internetsuche genügt, um
     über alles wichtige Bescheid zu wissen.

Nach Silvester nicht die falschen Schlüsse ziehen – keine Verschärfung des Waffenrechts

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen eine Verschärfung des
 Waffenrechts aus und lehnen die medienwirksam angekündigte Verschärfung des
 Waffenrechts ab. Hieraus lassen sich keine Vorteile für die Sicherheit erkennen,
 vielmehr Nachteile für viele Rechtschaffende, die sich nichts zu Schulden kommen
 lassen.

 Dass Waffen in die Hände von Unverantwortlichen gelangen, liegt nicht im Waffenrecht
 selbst begründet, sondern im Vollzug dessen. Verstöße müssen konsequenter verfolgt
 und geahndet werden. Zudem fordern wir die Schaffung neuer Deliktschlüsselnummern,
 sowie die Wiederaufnahme der Differenzierung, zwischen Taten mit Waffen aus legalem
 und illegalem Besitz. Auch der Informationsfluss zwischen den Behörden ist zu
 verbessern.

 Außerdem muss evaluiert werden, wie Waffen in großer Zahl illegal in die Hände von
 Verfassungsfeinden und Gefährdern kommen können, ohne dass der Staat hier wirksam
 eingreift und entsprechende Maßnahmen, also den Einzug der Waffen, anordnet. Die
 ohnehin größte Gefahr geht von nicht legalem Waffenbesitz aus.

 Darüber hinaus fordern wir, dass die aktuellen Regelungen, hinsichtlich ihrer
 Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität, zunächst umfassend evaluiert werden. Das
 Ergebnis hierzu ist vorzulegen.

 An allen Stellen an denen Regelungen nicht der nachweislichen Verbesserung der
 inneren Sicherheit dienen, gleichzeitig jedoch monetäre und personelle Ressourcen der
 Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden binden, ist der Regelungsbedarf anhand des
 europäischen Konsenses, der EU-Feuerwaffenrichtlinie, zu bemessen.

 Ferner widersprechen wir einer Generalverurteilung der rechtstreuen ca. 2 Millionen
 Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die nichts mit jenen Verstößen gemein haben.
 Besonders die Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden ist unverhältnismäßig

Zeitenwende für die Bundeswehr

Der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2014 und spätestens die Invasion ab dem
 24. Februar
2022 haben in Europa und auch in Deutschland endlich zu einem
 sicherheitspolitischen
Umdenken und zur Feststellung einer Zeitenwende geführt. Die
 Bundeswehr erholt sich nur
langsam von der langanhaltenden Abrüstung der Jahrzehnte
 nach dem Fall des eisernen
Vorhangs. Langsam ist in der aktuellen
 sicherheitspolitischen Lage aber der falsche Ansatz. Die
Bundeswehr muss ihr
 Beschaffungswesen reformieren, ihren Personalmangel in den Griff
bekommen und sich
 besser international vernetzen. Folgende Maßnahmen sind dabei für uns
zentral:

 Aramid- statt Stahlhelm
 Das Beschaffungswesen der Bundeswehr ist in fast legendärem Maße ineffizient. Wenn
 das 100
Mrd. Euro schwere Sondervermögen zielgerichtet und effizient ausgegeben
 werden soll, dann
muss damit eine Reform der Beschaffung, aber auch strategisches
 Denken in der
Verteidigungspolitik einhergehen. Als Liberale setzen wir auf den Abbau
 ineffizienter Regeln
und die Stärkung von Eigenverantwortung.

  •  Das Weißbuch der Bundeswehr als strategische Grundlage deutscher
     Sicherheitspolitik
    soll regelmäßig aktualisiert werden. Dabei geht es nicht um
     eine ständige
    Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik, sondern um eine
     klare Linie, die
    regelmäßig an veränderte Umstände angepasst wird. Die
     Definition klarer strategischer Bedrohungen
    ist hierbei schon aus strategischen
     Gründen sinnvoll.
  •  Das Handgeld bietet heute schon Kommandeuren die Möglichkeit, kleine
     Anschaffungen an Material selbstständig, eigenverantwortlich und unbürokratisch
     zu
    tätigen. So umgehen wir für bestimmte Güter des regelmäßigen individuellen
     Bedarfs
    langwierige Beschaffungsverfahren. Dieses Handgeld wollen wir erhöhen
     und zudem
    auf Soldaten ab einer gewisser Erfahrung auch unabhängig vom
     Dienstgrad ausweiten.
    Um dabei die Interoperabilität und Eignung der beschafften
     Ausrüstung zu garantieren,
    soll den Soldaten ein Pool an Ausrüstung nahegelegt
     werden, die entweder an anderer
    Stelle bereits durch die Bundeswehr beschafft
     wird oder mindestens durch die
    Wehrtechnischen Dienststellen (WTDs) geprüft
     wurde.
  •  Gesetze, welche die Bundeswehr unverhältnismäßig behindern und nicht an den
     militärischen Kontext angepasst sind, sollten kritisch geprüft und ggf.
     abgeschafft oder
    angepasst werden. Beispiele hierfür sind:
    •  Die heute fehlende Straßenzulassung für gepanzerte Fahrzeuge
    •  Europäische Arbeitszeitvorschriften, die besser durch eigene
       Militärarbeitsschutzgesetze ersetzt werden sollten
    •  Die dauerhafte Sperrung bestimmter Lufträume, um auch große Drohnen
       verlegen zu können

 Stärkungsprogramm des Personalkörpers der Bundeswehr
 Wir brauchen einsatzbereite Berufssoldaten genauso, wie eine große und wohltrainierte
 Reserve. Die Ukraine hat uns gezeigt wie eine starke Reserve einen Angriffskrieg
 verzögern
oder gar aufhalten kann. Durch die 1 Million gut trainierter Reservisten in
 der Ukraine, neben
der 180.000 Soldaten starken regulären Armee, konnte die russische
 Übermacht gestoppt
werden und genau diesem Beispiel müssen wir für den Ernstfall
 folgen.

  •  Die Wehrpflicht in Friedenszeiten bleibt für uns ein freiheitsfeindliches und
     wenig
    sachdienliches Konzept. Im Verteidigungsfall kann sich diese Einschätzung
     abhängig
    von der Bedrohungslage ändern. Daher wollen wir Art. 12a GG und das Wehrpflichtgesetz so neufassen, dass die
     Wehrpflicht für alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
     unabhängig vom Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt.  Ausnahmen
     von der Wehrpflicht sollen nicht vom Geschlecht, sondern von Betreuungspflichten
     gegenüber schutzbedürftigen Mitmenschen abhängig gemacht werden, wie zum
     Beispiel Minderjährige, hilfsbedürftige Senioren oder Personen mit geistigen und
     körperlichen Einschränkungen. Das Recht, den Dienst an der Waffe zu verweigern,
     bleibt bestehen. Eine Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir nach wie vor
     konsequent ab.
  •  Die Wehrpflicht in Friedenszeiten lehnen wir klar ab. Um die Hemmschwelle für
     den Freiwilligen Wehrdienst zu senken und einen besseren Überblick über das
     wehrfähige Personenpotential zu erhalten, setzen wir auf moderate finanzielle
     Anreize zur freiwilligen Musterung.
  •  Es müssen mehr statt weniger Berührungspunkte zwischen der Gesellschaft und
     ihren Verteidigern geschaffen werden. Deswegen halten wir Initiativen wie
     “Schule ohne Bundeswehr” für falsch. In der Bundeswehr dienen Soldatinnen und
     Soldaten aus der Mitte unserer Gesellschaft für unsere freiheitliche
     Gesellschaft. Dabei halten sie im Zweifel im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf
     für unsere Interessen und Freiheit hin. Dass dann staatlich finanzierte
     Bildungseinrichtungen der Bundeswehr die Tür vor der Nase zuschlagen, ist der
     komplett falsche Ansatz. Es sollte ihr an jeder Schule möglich sein, ihre
     Aufgaben und Arbeit transparent vorzustellen.
  •  Insbesondere der freiwillige Wehrdienst muss gestärkt werden. Dazu gehört
     zunächst
    eine Anhebung der Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende auf
     eine Zielgröße
    von 15.000-20.000 – unabhängig davon muss die Aufwuchsfähigkeit
     für den
    Verteidigungsfall erhalten werden. Um den FWD attraktiver zu machen,
     sollen
    Wehrdienstleistende nach ihrem Wehrdienst Zugang zu eigenen
     Stipendienprogrammen, privilegierten Zugang zu Studienplätzen und während ihrer
     Zeit in der Reserve auch gebührenfreie oder vergünstigte Angebote zu zivil-
     beruflichen
    Weiterbildungsangeboten erhalten. Der Freiwillige Wehrdienst ist
     zudem in die
    Truppenreserve einzugliedern und mit einem klaren Ausbildungsplan
     zu versehen.
    Zudem ist die Wehrüberwachung (also die Speicherung der Tätigkeiten
     und Fähigkeiten
    der ehemaligen Wehrdienstleistenden und Soldaten) wieder
     einzusetzen.
  •  Die Reserve wollen wir attraktiver machen, indem das Vergütungsmodell für
     Reservisten überarbeitet wird. Darüber hinaus soll es NATO-weite Kooperationen
     bei
    Reserveübungen geben und wir fordern eine Verknüpfung von
     Berufsförderungsdienst
    und Reservedienst. Das Reserveendalter ist an das
     gesetzliche Renteneintrittsalter zu
    koppeln.
  •  Um auch das allgemeine Personalproblem der Bundeswehr zu adressieren, fordern
     wir
    die bessere Anerkennung von zivilen Studiengängen bei Eintritt in die
     Bundeswehr, die
    Erleichterung des Seiteneinstiegs in die Offizierslaufbahn und
     einen Nachteilsausgleich
    in Form einer Einmalzahlung in diesem Fall. Im Übrigen
     wollen wir die Auszahlung von
    Überstunden erleichtern, die nicht mehr sinnvoll
     abgebaut werden können.
  •  Das derzeitige Beurteilungssystem für angehende Berufssoldaten ist keineswegs
     zweckmäßig und fordert eine, durch Quoten limitierte, Einteilung des Personals.
     Diese Einteilung lässt keine Ausnahmen zu und muss selbst in Reihen von
     absolutem Spitzenpersonal getroffen werden, hier werden eine Menge potentieller
     Berufssoldaten verloren
  •  Das Konzept des Berufsfeldwebelanwärters benachteiligt jene Soldaten, welche
     mehrere Jahre Verpflichtungszeit abgeleistet haben und nur so zur Auswahl des
     Berufssoldaten zugelassen wurden. Eine Bestenauslese vor der Zulassung des
     Berufssoldaten befürworten wir sehr, jedoch kann diese nicht zu Nachteilen
     aktiver Soldaten geschehen. Aus diesem Grund muss das Konzept des
     Berufsfeldwebelanwärter wieder aufgehoben werden.

 Auf zur europäischen Armee! Aber wie?
 Die Europäische Union ist bisweilen zerstritten und erscheint reformträge – leider
 auch auf
militärischer Ebene. Um als starker Partner in der NATO zu agieren, müssen
 wir als EU
zusammen stehen, trainieren und kämpfen. Wir brauchen keine
 Parallelorganisation zur NATO,
sondern eine als militärische Einheit stehende
 Europäische Union im nordatlantischen Bündnis.
Dies ist ein Langfristziel, welches
 wir mit den folgenden Forderungen anstreben wollen.

  •  Wer europäische Verteidigung will, muss europäische Verteidigungspolitik
     stärken. Wir
    fordern, dass im Anschluss an die Europawahl 2024 erstmals ein
     eigener, vollwertiger
    Verteidigungsausschuss im Europäischen Parlament
     eingesetzt und ein
    Verteidigungskommissar gewählt wird. Der “Hohe Vertreter der
     Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik” ist zukünftig nur noch für
     auswärtige Angelegenheiten und Diplomatie zuständig. Seine Zuständigkeiten für
     die europäische Verteidigungspolitik gehen in den Geschäftsbereich des
     Verteidigungskommisars über.
  •  Als Nukleus der angestrebten europäischen Armee, fordern wir die Gründung einer
     von
    allen 27 Mitgliedsländern gemeinsam getragenen EUROLEGION. Die EUROLEGION
     soll zunächst Struktur und Auftrag der “European Battle Group” übernehmen. Um
     autonom einsatzbereit zu sein, soll die EUROLEGION mittelfristig schrittweise zu
     einer 8000 Mann starken Brigade – analog zur Very High Readiness Joint Task
     Force der NATO – ausgebaut werden. Zum Erreichen dieses Zieles halten wir die
     Schrittweise Überführung nationaler Fähigkeiten in die Strukturen der EUROLEGION
     für sinnvoll. Langfristig soll sie auch selbstständig aus den Bürgern der EU-
     Staaten rekrutieren.
     Ihr Oberbefehl liegt beim Verteidigungskommissar, wobei dem
     Europäischen Parlamente nach deutschem Vorbild ein umfassender

     Parlamentsvorbehalt, insbesondere zu potentiellen Auslandseinsätzen, eingeräumt
     werden soll. Parlamentszustimmung der Zustimmung der Regierungen aller
     Mitgliedsländer.
     Strukturen der NATO integriert.
  •  Die enge deutsch-niederländische Militärkooperation ist vorbildhaft. Nach ihrem
     Vorbild sollten weitere Kooperationen bspw. mit Tschechien, Litauen, der
     Slowakei und
    Großbritannien vorangetrieben werden. Zudem wollen wir den
     Staatsbürgern anderer
    EU-Mitgliedsländern auf Antrag und mit vorheriger
     Einzelfallprüfung den Dienst in der
    Bundeswehr ermöglichen.
  •  Das Ausschreibungssystem der EU für militärische Ausrüstung muss reformiert
     werden.
    Hierfür fordern wir mehr klar definierbare Kriterien für die
     Ausschreibung und
    Rechtssicherheit für die Produzenten, insbesondere vor
     langjährigen Rechtsstreits nach
    Auftragsvergabe. In allen europäischen Ländern
     und insbesondere in Deutschland muss
    mehr “von der Stange” gekauft, statt
     jahrzehntelang selbst entwickelt werden.
  •  Die EU sollte eine eigene strategische Materialreserve aufbauen, die
     insbesondere
    Munition, Verschleißteile, persönliche Ausrüstung, Treibstoff,
     Nahrung und nach
    amerikanischem Vorbild “modulare Container-Kasernen” umfasst

Ja zum Taser – schwarzgrüne Blockade beenden

Seit Januar 2021 wird der Taser als Einsatzmittel bei der Polizei in Nordrhein-
 Westfalen im Rahmen einer einjährigen Testphase erprobt. Für die Beamtinnen und
 Beamten kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen sie sich selbst
 oder das polizeiliche Gegenüber in akuter Lebensgefahr befinden.

 Bisher zur Verfügung stehende Einsatzmittel der Polizistinnen und Polizisten, wie
 beispielweise das Reizstoffsprühgerät, sind aufgrund ihrer Wirkweise und Reichweite
 regelmäßig nicht zur sicheren Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffs geeignet. Auch
 der Einsatzmehrzweckstock eignet sich in vielen Fällen nicht zur Abwehr einer solchen
 Gefahr. Somit stand der Polizei im täglichen Dienst bisher nur die Schusswaffe als
 geeignetes Distanzmittel zur Verfügung.

 Diese Lücke wurde durch die Einführung des Tasers vor zwei Jahren geschlossen. Die
 Ergebnisse zeigen, dass bereits in etwa dreiviertel der Einsätze, die alleinige
 Androhung des Tasers ausreichte, um die Situation zu lösen. Die gegenwärtigen
 rechtlichen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass der Einsatz des Tasers
 ausschließlich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtmäßig ist. Der Taser hat sich
 als wirksames, sinnvolles und nützliches Einsatzmittel für unsere Polizei bewährt.
 Dieses Ergebnis deckt sich mit den Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

 Die schwarzgrüne Landesregierung hat sich trotz des deutlich positiven Ergebnisses
 dazu entschieden, den Taser nicht flächendeckend allen Kreispolizeibehörden zur
 Verfügung zu stellen und stattdessen mit einer weiteren Testphase, in wenigen
 ausgewählten Behörden, die Einführung bis auf Weiteres zu verschieben.

 Besonders in Zeiten steigender Gewalt gegenüber Einsatzkräften, ist es nicht
 nachvollziehbar weshalb die bessere Ausstattung unserer Polizei weiter durch die
 schwarzgrüne Landesregierung verzögert wird.

 

 Beschlussfassung

  

 Die Jungen Liberalen fordern die sofortige Beschaffung sowie flächendeckende
 Ausstattung aller Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit Tasern.
 Folgerichtig setzen wir uns auch auf Bundesebene für die Ausstattung der
 Bundespolizei und des Zoll mit Tasern ein. Folgerichtig setzen wir uns auch auf
 Bundesebene für die Ausstattung der Bundespolizei mit Tasern ein.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“
  innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei
  öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu
  investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen
  Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei
  Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen
  Zuständigkeitsebene geprüft werden.