Rote Karte für den Kindesmissbrauch!

Die Gefährdung von Kindeswohl ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein junger
 Mensch in den Anfängen seines Lebens machen kann. Jedem Kind steht zu, vor Schutz vor
 Gefahren und schädlichem Verhalten aufwachsen zu können und sich so zu einer
 selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln zu
 können. Die aktuellen Zahlen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung sind jedoch
 alarmierend: Das Statistische Bundesamt vermeldete erst kürzlich, dass bei so vielen
 Kindern wie noch nie eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden kann. 2022
 waren knapp 62.300 Kinder durch Vernachlässigung, psychische, körperliche und
 sexuelle Gewalt gefährdet.

 Dieser Zustand ist für uns nicht haltbar. Unsere Vision eines Lebens in
 Selbstbestimmung und Freiheit kann nur dann verwirklicht werden, wenn jedes Kind das
 Recht hat, sicher und geschützt aufzuwachsen. Es ist daher unsere Pflicht, jedem Kind
 die Möglichkeit zu geben, seine Träume zu verwirklichen und sein Potenzial zu
 entfalten. Hieraus leitet sich unser Auftrag ab, politisch alles Notwendige zu tun,
 um das Recht eines jeden Kindes auf eine ungestörte und sorgenfreie Kindheit zu
 gewährleisten.

 Um der Gefährdung von Kindeswohl endlich effektiv entgegenzuwirken, wollen wir an
 unterschiedlichen Stellschrauben ansetzen: Von der Schule, über das Jugendamt bis hin
 zu kirchlichen Einrichtungen und Vereinen.

 Die Schule ist der einzige Ort, den alle Kinder im Laufe ihres Lebens besuchen. Mit
 der Einschulung und dem weiteren Schulbesuch können dabei Verhaltensauffälligkeiten
 deutlich werden. Unser Ziel ist es, dass sich die Schule zu einem Frühwarnsystem in
 Hinblick auf die Erkennung von Kindeswohlgefährdung entwickelt. Neben der konkreten
 Ausbildung ist dabei die Kooperation mit dem Jugendamt ein entscheidender Faktor.

 Konkret fordern wir:

  •  Nach britischem Vorbild wollen wir anstoßen, dass zukünftig alle Personen, die
     im Schulsystem, oder in einer Kindertageseinrichtung arbeiten, vor Aufnahme
     ihrer Tätigkeit verpflichtende Kurse zum Thema Kindesmissbrauch absolvieren.
     Solche Kurse können über eine E-Learning Plattform absolviert werden, welche am
     Ende des Lernprozesses durch einen Test abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher
     Absolvierung der Module erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, welches am
     ersten Arbeitstag bei der Schul-, bzw. KITA-Leitung vorzulegen ist.
  •  Unsere Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig eine einheitliche Ausbildung
     bezüglich des Kinderschutzes erhalten. Dabei wollen wir den Fokus insbesondere
     auf das frühzeitige Erkennen von Anzeichen bei Kindeswohlgefährdung legen. Diese
     fortbildende standardisierte Maßnahme soll fortan im Rahmen des Referendariats
     erfolgen, um die angehenden Lehrkräfte möglichst praxisnah an dieses Thema
     heranzuführen.
  •  Wir wollen Strukturen schaffen, die es Lehrerinnen und Lehrern frühzeitig
     ermöglichen soll mit Experten über mögliche Verhaltensauffälligkeiten zu
     sprechen. Als sinnvoll erachten wir hier, die bereits geschaffene Struktur der
     multiprofessionellen Teams auf Fragen des Kindeswohlgefährdung auszuweiten. Bei
     möglichen vorliegenden Gefährdungssituationen soll so eine abschließende
     Einschätzung innerhalb des Teams getroffen werden.
  •  Ebenso legen wir großen Wert auf frühzeitige Aufklärung und Präventionsarbeit –
     insbesondere in unseren Schulen. Hierdurch klären wir Kinder über ein sicheres
     Online-Verhalten auf, sodass ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen wird
     und potenzielle Gefahren von allen frühzeitig erkannt werden. Denn nur durch
     eine koordinierte und ganzheitliche Herangehensweise können wir Kinder und
     Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen kinderpornografischer Inhalte
     bewahren und eine sichere digitale Umgebung für sie schaffen.
  •  Die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulen wollen wir klar strukturieren.
     Das Jugendamt soll daher jeder Schule Ansprechpersonen für den Bedarfsfall
     benennen. Diese Personen müssen allen am Binnenbereich Schule beteiligten
     Akteure – insbesondere den Schülern – transparent mitgeteilt werden. Weiter
     müssen sie erreichbar sein, damit sich im Zweifel auch direkt Rat eingeholt
     werden kann.

 

 Das Jugendamt spielt bei der Bekämpfung von Kindeswohlgefährdung eine essentielle
 Rolle. Ein funktionierendes Jugendamt agiert als Schutzschild, um das Wohl von
 gefährdeten Kindern zu sichern und ihnen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. 
 Durch eine zügige und kompetente Reaktion auf mögliche Gefährdungssituationen kann
 das Jugendamt proaktiv dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame
 Maßnahmen zu ergreifen. Daher setzen wir uns mit Nachdruck für die Stärkung und
 optimale Ausstattung der Jugendämter ein, um es damit als tragende Säule im Schutz
 unserer Kinder zu sichern.

 Konkret fordern wir

  •  Jugendämter müssen in einer angemessenen Zeit reagieren, wenn es um Meldungen
     zur Kindeswohlgefährdung geht. Eine klare Vorgabe von Fristen stellt sicher,
     dass Maßnahmen zur Sicherheit und Unterstützung von gefährdeten Kindern zeitnah
     eingeleitet werden. Dem Jugendamt sollte deswegen eine Bearbeitungsfrist von 4
     Wochen bei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen gesetzt werden.
  •  Eine qualifizierte Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter im Jugendamt ist für
     eine angemessene Bearbeitung in diesem sensiblen Bereich unumgänglich. Wir
     setzen uns daher dafür ein, dass im Verwaltungslehrgang 2 mit der
     Spezialisierung für den Bereich “Soziales” das Modul “Jugendhilfe” verpflichtend
     in die Abschlussbewertung einfließt.
  •  Da prinzipiell jeder Verwaltungsfachwirt im Jugendamt arbeiten kann, setzen wir
     uns grundsätzlich im Verwaltungslehrgang 2 für einen Projekttag
     “Kindeswohlgefährdung” ein.
  •  Die Inobhutnahme ist einer der schwersten Eingriffe in das Leben von Eltern und
     Kindern. Gleichzeitig kann sie bei Fällen der Kindeswohlgefährdung unumgänglich
     sein, um dem Kind die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Deshalb fordern
     wir bei jeder Entscheidung über eine Inobhutnahme ein verpflichtendes Vier-
     Augen-Prinzip zur Kontrolle des Einzelfalles. Sollte in Bezug auf die
     Inobhutnahme eine negative Entscheidung gefällt werden, fordern wir ein Sechs-
     Augen-Prinzip.

 

 Auch neben der Schule haben Minderjährige an vielen Stellen weiteren Kontakt zu
 Vertrauenspersonen. Dies trifft insbesondere für ehrenamtliche Trainertätigkeiten wie
 bspw. im Vereinssport zu. Danebenen zeigen die schockierenden Ereignisse der jüngsten
 Vergangenheit insbesondere innerhalb kirchlicher Strukturen, wie unverzichtbar ein
 umfassender Schutz der Kinder und Jugendlichen ist. Durch gezielte Prävention,
 umfassende Aufklärung und Implementierung wirksamer Schutzmechanismen möchten wir
 eine vertrauensvolle Umgebung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft
 schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen oder nebenamtlichen Tätigkeit einen
     intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben, haben eine Machtposition inne, die
     ganz überwiegend verantwortungsvoll ausgeübt wird, deren Missbrauch jedoch
     schwerste Folgen hat. Die gesetzlichen Anforderungen an Präventionskonzepte und
     die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und seine Überprüfung durch das
     Instrument des erweiterten Führungszeugnisses sind deshalb ungeachtet der
     Trägerschaft für alle Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich durchzusetzen.
  •  Wir setzen uns für die Einführung einer umfassenden Präventionskampagne zum
     Schutz von Kindern gegen Missbrauch ein. Die Sicherheit und Unversehrtheit
     unserer Jüngsten hat oberste Priorität. Durch gezielte Aufklärung, Schulung und
     Sensibilisierung wollen wir eine Kultur des achtsamen Umgangs schaffen, die dazu
     beiträgt, Missbrauch zu verhindern und Opfer zu schützen. Angesichts der
     schwerwiegenden Konsequenzen von Kindesmissbrauch ist es die Verantwortung eines
     Jeden, eine sichere Umgebung zu gewährleisten, in der Kinder und Jugendliche
     bedenkenlos aufwachsen können.
  •  Analog zu den verpflichtenden Kursen in der Schule fordern wir ebenso die
     obligatorische Teilnahme an Kursen zum Thema Kindesmissbrauch für alle
     Mitarbeitenden der Kirche, welche in ihrer Arbeit mit Minderjährigen
     zusammenarbeiten. Die Teilnahmezertifikate sind vor Tätigkeitsbeginn den
     zuständigen Landesjugendämtern vorzulegen und in regelmäßigen Abständen zu
     wiederholen.

 

 Im Zuge unserer umfassenden Bemühungen für den Schutz von Kindern vor jeglicher Form
 des Missbrauchs, setzen wir uns mit Entschiedenheit für verstärkte Maßnahmen zur
 Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen ein. Die beunruhigenden Vorfälle in jüngster
 Zeit verdeutlichen die Dringlichkeit, Kinder vor der grausamen Ausnutzung zu
 bewahren. Daher setzen wir uns über die physische Sicherheit hinaus, auch für den
 Schutz vor jeglicher Form von digitaler Ausbeutung ein. Wir sind fest davon
 überzeugt, dass eine eng vernetzte Strategie, die von internationaler Kooperation
 über Technologiepartnerschaften bis hin zur Verstärkung der Präventionsarbeit reicht,
 von entscheidender Bedeutung ist, um das Wohl der Kinder sicherzustellen und eine
 schützende Umgebung zu schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Der grundsätzliche Betrieb von Plattformen, deren Geschäftszwecke pornografische
     Inhalte sind, ist in einer freien Gesellschaft nicht anrüchig. Jedoch bergen
     genannte Portale besondere Risiken für die Verbreitung illegalen Materials bis
     hin zu Missbrauchsdarstellungen. Das notice-take-down-Verfahren ist hier
     konsequent und standardmäßig durchzuführen.
  •  Eine Meldepflicht für kindermissbräuchliche Inhalte nach US-amerikanischem
     Vorbild. Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von
     Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-
     and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Im
     Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine
     in NRW zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden.
  •  Die Einführung einer NRW-CyberTipLine. Eine solche CyperTipLine soll künftig
     sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über
     Missbrauchshandlungen an Kindern ermöglichen.
  •  Den Ausbau von Childhood-Häusern in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle für
     Opfer sexuellen Missbrauchs.
  •  Den Ausbau von Angeboten wie “Kein Täter werden”. Ziel muss es sein, dass sich
     Pädophile recht- und frühzeitig professioneller Hilfe anvertrauen.
  •  Eine beschleunigte Strafverfolgung bei Fällen von Missbrauchsdarstellungen ist
     von entscheidender Bedeutung, um Täter rasch zur Verantwortung zu ziehen und
     potenzielle Opfer zu schützen.

Roben in Kindergrößen

Für eine kindgerechtere Justiz fordern wir:

 1. Von der Bundesregierung

  •  Das Bundesministerium der Justiz muss zusammen mit den Ländern Richtlinien zu
     Kindesanhörungen in Familiengerichten erarbeiten. Diese sollen Vorschläge zur
     kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren enthalten. Darin soll
     insbesondere zum Ausdruck kommen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige
     Subjekte sind und ernstgenommen werden müssen.
  •  Damit Kinder und Jugendliche besser über anstehende Verfahren informiert und
     aufgeklärt werden können, bedarf es entsprechender Aufklärungsmedien zu
     familienrechtlichen Verfahren, die vom Bundesjustizministerium zusammen mit
     Kindern und Jugendlichen, die Erfahrungen in familienrechtlichen Verfahren
     haben, erarbeitet werden soll. Das Ministerium soll die Mittel dafür
     bereitstellen, die Medien auch in weiteren in Deutschland gesprochenen Sprachen
     zu veröffentlichen.
  •  Die Bundesregierung muss durch gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass
     Sachverständige zur Qualitätssteigerung ihrer Gutachten in familienrechtlichen
     Verfahren Grundkenntnisse über die Rechte von Kindern und Jugendlichen erwerben.
     Verfahrensbeistände sind als einzige Akteure in familienrechtlichen Verfahren
     ausschließlich dafür da, die Sichtweise und die Interessen von Kindern und
     Jugendlichen zu ermitteln und zu vertreten. Die Auswahl der Verfahrensbeistände
     soll dabei auf unabhängiger und überprüfbarer Weise erfolgen, wobei zu
     vertretende Kinder und Jugendliche bei der Auswahl der personellen Besetzung
     einbezogen werden. Zudem muss gesetzlich garantiert werden, dass
     Verfahrensbeistände sehr gute Kenntnisse über die Rechte von Kindern und
     Jugendlichen haben.
  •  Die Bundesregierung soll Mittel zur Konzeption und Durchführung von
     partizipativen und reflexiven Forschungsvorhaben zu Themen wie „Kindeswohl“ und
     „kindgerechten Verfahren“, die die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
     einbeziehen, bereitstellen.

 2. Von den Ländern

  •  Die Justizverwaltung soll Fortbildungen zur kindgerechten Justiz für die
     Richterschaft und das Justizpersonal anbieten und dafür genügend sachliche und
     finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Fortbildungen sollen auch die
     Altersentwicklung des Kindes und damit zusammenhängende Stereotypen behandeln.
  •  Die Warteräume für Kinder müssen kindgerecht sein. Darüber hinaus soll
     sichergestellt werden, dass die Warteräume und die Zu- und Ausgänge zu den
     Anhörungsräumen so organisiert sind, dass die Kinder und Jugendlichen keine
     unerwünschten Kontakte fürchten müssen und sich zurückziehen können.
  •  Zudem sollen Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, im
     kindgerechten Umgang fortgebildet werden, um unter anderem kindgerechte
     Vernehmungen zu gewährleisten.

 3. Im Gerichtsverfahren

  •  Mit dem Verfahren nicht betraute Justizbeschäftigte sollen gewährleisten, dass
     Kinder und Jugendliche, die in rechtliche Verfahren involviert werden, bereits
     vor dem Verfahren wissen, bei wem und wo sie kindgerechte Informationen
     erhalten. Die Informationsvermittlung durch Familienangehörige muss von
     Professionellen flankiert werden, vorzugsweise durch eine Kontaktperson, die die
     Kinder durchgängig informiert, begleitet und unterstützt. Kinder und Jugendliche
     müssen Informationen zu ihren Rechten und Pflichten bekommen, ebenso zu
     möglichen Unterstützungsangeboten und Interessenvertretungen.

Jeder Mensch ist gleich viel Wert – nur nicht im Gemeindefinanzierungsgesetz

Ein Kölner ist 1,51-mal mehr wert als ein Bürger in Xanten. Was nach
 karnevalistischem Stolz klingt, ist Realität im Gemeindefinanzierungsgesetz.
 Hintergrund: Die Kommunen finanzieren sich durch eigene Steuereinnahmen und vor allem
 durch Schlüsselzuweisungen des Landes. Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhält
 als Schlüsselzuweisung 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen der maßgeblichen
 Steuerkraft und einem berechneten fiktiven Bedarf. In die Berechnung des fiktiven
 Bedarfs einer Kommune fließen verschiedene Faktoren mit ein: Schülerzahlen, Anzahl an
 Bedarfsgemeinschaften, Zentralitätsansatz, sowie die Einwohnerzahl. Je mehr Einwohner
 eine Gemeinde hat, desto höher ist der fiktive Bedarf. Soweit alles gerecht.

 Jedoch werden in dieser Berechnung Einwohner in größeren Gemeinden stärker gewichtet.
 Das führt dazu, dass der fiktive Bedarf großer Gemeinden künstlich erhöht wird und
 sie somit höhere Schlüsselzuweisungen durch das Land bekommen. Es findet also
 systembedingt eine Umverteilung vom ländlichen in den städtischen Raum statt. Die
 zugrunde liegende These lässt sich kurz zusammenfassen mit: „Je höher die
 Einwohnerzahl einer Kommune, desto höher die notwendigen Pro-Kopf-Ausgaben.“ Wie
 veraltet und überholt diese These ist, zeigt ein Blick in ihre Entstehung.

 Sie stammt noch aus den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts und bedient sich
 antiquarischen Argumenten. Der Unterschiedliche Pro-Kopf Betrag zwischen Menschen aus
 der Stadt und aus dem ländliche Raum wird unter anderem damit begründet, dass im
 ländlichen Siedlungsraum kein Bedarf an gepflegten Wegen bestünde. Die ländliche
 Einwohnerschaft sei es gewohnt keine Anforderungen vor Schutz gegen Witterung zu
 stellen. Für den ländlichen Raum wurde damals auch nicht der Bedarf gesehen, dass
 Straßen beleuchtet werden oder befestigt werden müssen. Schulen und Rathäuser müssten
 laut der Argumentation aus den 1930ern im ländlichen Raum nicht so groß sein wie in
 der Stadt, da die ländliche Bevölkerung ohnehin viel Zeit an der Luft und dem
 Tageslicht verbringe. In der Stadt seien hingegen räumlich großzügig ausgestattete
 Schulräume und Rathäuser angebracht. Die „Landgemeinde“ würde sich laut der
 historischen Argumentation „ohne Weiteres mit engen Räumen zufrieden“ geben. Was
 damals vielleicht noch seine Richtigkeit hatte, lässt sich auf die Situation im
 heutigen Jahrhundert nicht mehr übertragen.

 Doch nicht nur die antiquarischen Annahmen dieser ungleichen Behandlungen von
 städtischen und ländlichen Kommunen in der Kommunalfinanzierung sind überholt.
 Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht bedenken zu dieser These
 festgestellt, da allein aus einem überproportionalen Anstieg der Ausgaben noch nicht
 auf einen überproportional ansteigenden Finanzbedarf geschlossen werden kann, weil
 höhere Ausgaben gerade das Ergebnis einer besseren Finanzausstattung sein können
 (vgl. BVerfG, Urt. V. 27.05.1992 – 2 BvF 1,2/88, u. a. -, BVerfGE 86, 148 <235>).

 Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern daher, die Hauptansatzstaffeln zu
 vereinheitlichen und somit den Hauptsatz für die Ermittlung der Ausgangsmesszahl für
 die Schlüsselzuweisungen proportional der Einwohneranzahl entsprechend anzuwenden.
 Die Ungleichbehandlung vom ländlichen und städtischen Raum in der
 Kommunalfinanzierung wird somit nach fast 100 Jahren beendet.

Big Brother is watching you – and is detecting you!

Eine Politik, die den Menschen durch immer mehr Überwachungsmaßnahmen unter
 Generalverdacht stellt, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander
 umgehen. Exzessive Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen die Jungen Liberalen
 Nordrhein-Westfalen daher ab.

 Videoüberwachung kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt
 aber wissenschaftlich evident zu keiner Reduzierung von Kriminalität. Stattdessen
 wird diese lediglich an andere Orte verlagert. Stattdessen wollen wir, dass
 Sicherheitsbehörden besser ausgestattet werden und tatsächlich vor Ort präsent
 sind.Eine besondere Form der Videoüberwachung ist die biometrische Überwachung. Das
 Scannen von
 Gesichtern, das Speichern von Bewegungsprofilen und die Analyse von Mimik und Gestik:
 all das
 ist mit biometrischer Überwachung durch den Staat möglich. Biometrische
 Überwachungstechniken
 schränken nicht nur die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen ein, sondern können
 als  Hochrisikotechnologie in den falschen Händen als Waffe eingesetzt werden. Die
 unterschiedslose  oder stichprobenartige Verwendung von biometrischen Daten führt zu
 einer unrechtmäßigen Massenüberwachung.

 Die Nutzung biometrischer Massenüberwachung stellt eine Gefahr für die
 Rechtsstaatlichkeit und
 unsere Grundfreiheit dar. Die Videoüberwachung stellt die Allgemeinheit unter
 Generalverdacht.
 Profiling und darauf basierende Prognosen stellen einen noch größeren Eingriff in die
 Privatsphäre
 des Einzelnen dar.

 Daher fordern die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen, dass diese Technik von
 staatlicher Seite weder entwickelt, noch von öffentlichen Stellen genutzt wird. Dies
 gilt auch für Testprojekte.

Schweine haben keinen Führerschein und sind Nichtraucher!

In Deutschland sind Tierversuche für die Tabakproduktentwicklung nach §7a(4) des 
 Tierschutzgesetzes verboten. Nach §7a(1) des Tierschutzgesetzes ist die Durchführung
 von Tierversuchen für die Entwicklung von E-Zigaretten jedoch erlaubt, da E-
 Zigaretten in die Klasse der „anderen Stoffe und Produkte“ fallen. Wir Junge Liberale
 Ruhr fordern ein Tierversuchsverbot für Stoffe, die zu Genusszwecken geraucht,
 gedampft oder inhaliert werden. Dieses Verbot wäre unter §7a(4) des
 Tierschutzgesetzes wie folgt anzuführen: „Tierversuche zur Entwicklung von 
 Tabakerzeugnissen, jeglichen Stoffen die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder
 inhaliert werden, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten. […].“
 Außerdem fordern die Jungen Liberalen NRW, dass die Automobilindustrie keine
 Crashtests mehr mit lebendigen Tieren durchführen darf. §7a des Tierschutzgesetzes
 soll erweitert werden um folgenden Unterpunkt: „Tierversuche für Crashtests mit
 Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.”

Sehen und gesehen werden – Blitzer mit Sinn.

Zu hohe Geschwindigkeiten im Straßenverkehr sind einer der häufigsten Gründe für
  Unfälle mit Personenschaden in Deutschland. Geschwindigkeitskontrollen dienen hier
  als ein effektives Instrument, um an Unfallschwerpunkten eine Einhaltung des
  Geschwindigkeitslimits sicherzustellen und so folgenschwere Unfälle zu verhindern.
 In
  Deutschland werden stationäre Blitzer in Tarnfarben aufgestellt und verfehlen so
  ihren Zweck, für Verkehrssicherheit zu sorgen. Stationäre Radarfallen sollten aus
 dem
  Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit wahrgenommen werden, für eine Einhaltung der
  Geschwindigkeits-begrenzung sorgen und somit möglichst selten zuschnappen.

  •   Die Jungen Liberalen NRW lehnen versteckte und getarnte stationäre Blitzer als
      Kontrollinstrument ab. Wir fordern stattdessen eine transparente Ausschilderung
      von stationären Geschwindigkeitskontrollen, wie dies bereits in Schweden der
      Fall ist. Weiterhin sollen stationäre Geschwindigkeitskontrollen zur effektiven
      Verbesserung der Verkehrssicherheit nur an gefährlichen Stellen im
      Straßenverkehr Anwendung finden.
  •   Mobile Geschwindigkeitskontrollen sollen nicht mehr der Sanierung kommunaler
     Finanzen in sogenannten Blitzermarathons dienen. Einnahmen durch Blitzer sollen
     dabei unserer Meinung nach niemals der kommunalen Haushaltsfinanzierung dienen,
     sondern die Kommunen sollen durch eine jeweilige Selbstverpflichtung eine
     Zweckbindung beschließen.
  •   Zudem sehen wir die sogenannte Section Control als Methode der
      Geschwindigkeitskontrolle aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr kritisch.
  •   Die Benutzung von Radarwarngeräten oder -apps in Kraftfahrzeugen soll in
     Zukunft
      keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellen. Die zuständigen
      Straßenverkehrsbehörden sollen die Koordinaten von stationären
      Geschwindigkeitskontrollen in eine öffentliche Datenbank einpflegen, von wo sie
      von Anbietern von Navigationssystemen- und applications abgerufen werden
     können.
  •   Obwohl Geschwindigkeitsbegrenzungen situations- und ortsbezogen für eine
      erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit sorgen können, lehnen wir ein
      pauschales Tempolimit weiterhin ab. Geschwindigkeitsbegrenzungen stellen aus
      unserer Sicht eine Freiheitsbeschränkung dar und müssen deswegen jeweils von
     Situation zu Situation sorgfältig begründet werden.
  •  Blitzer sollen außerdem nicht durch “Gewinnbeteiligungen” für die Hersteller
     finanziert werden. Auch das setzt Fehlanreize Blitzer nicht an den
     gefährlichsten, sondern an den profitabelsten Orten aufzustellen. stärkere
     Betrachtung der Uhrzeit bei der Tempobegrenzung.

Rauch doch, wo Du willst!

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern, das generelle Rauchverbot in der
 Gastronomie abzuschaffen. Selbstverständlich soll es Gastronomen frei stehen,
 Rauchverbote in ihren Häusern zu verhängen. Um als möglicher Besucher schnell und
 transparent erkennen zu können, welcher Gastronom das Rauchen in den Räumen
 gestattet, soll am Eingangsbereich ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Weil die Scharia nichts im Standesamt verloren hat! – Befreiungsverfahren flächendeckend ermöglichen!

Will eine iranische Frau in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie eine
 Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form. Durch ein solches Gesetz werden
 Frauen zu unmündigen Bürgern gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung
 eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung ist ein Vertrag von 1929 zwischen dem
 Deutschen Reich und dem persischen Kaiserreich, welcher 1954 von der Bundesrepublik
 bestätigt wurde. Dieser Vertrag besagt, dass Angehörige beider Staaten im Bezug auf
 das Erb-, Personen- und Familienrechts den geltenden Regelungen ihres Heimatstaates
 unterworfen bleiben.

 Als Liberale verurteilen wir zutiefst, dass iranische Frauen in Deutschland immer
 noch den Gesetzen der Scharia unterworfen sind. Dass derartige patriarchalische
 Strukturen bis nach Deutschland reichen und in die Freiheit und Autonomie der Frauen
 eingreifen, können wir nicht akzeptieren. Die Selbstbestimmung der Frauen muss an
 erster Stelle stehen!

 Die Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutschen Mann ist bei
 einem deutschen Standesamt zwar auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater
 oder eines anderen männlichen Verwandten möglich, allerdings nur durch ein
 langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren, bei welchem auch noch
 zusätzlich juristische Hürden auftreten können. Als Junge Liberale NRW fordern wir,
 dass diese Befreiungsverfahren in allen Oberlandesgerichtsbezirken unbürokratisch
 möglich sind. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass iranische Frauen
 proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahren aufmerksam gemacht
 werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen
 können.

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen effizienter bekämpfen!

Wann immer eine neue Meldung über einen Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird,
 betrachten wir Junge Liberale NRW die Berichterstattung mit Sorge. Deswegen setzen
 wir uns für eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
 ein.

 Es kann jedoch in aller Regel erst zu Konsequenzen für Täterinnen und Täter kommen,
 wenn Dritte Verdacht schöpfen und Hilfe holen. Dabei kann jede Beobachtung, die an
 die zuständigen Stellen weitergegeben wird, entscheidend dafür sein, Fälle von
 Kindesmissbrauch aufzudecken und aufzuklären. Damit es jedoch dazu kommt, dass
 Menschen ihre Beobachtungen weitergeben, braucht es ein gutes Informations- und
 Beratungsangebot. Entscheidend ist, dass den Menschen dabei geholfen wird, ihre
 Beobachtungen einzuordnen und sie an die richtige Anlaufstelle weiterzuleiten.
 Während für klare, eindeutige Fälle von Kindesmissbrauch insbesondere durch den
 Notruf der Polizei die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger klar ist, besteht für
 die Fälle, in denen lediglich ein „mulmiges Gefühl“ bzw. ein Verdachtsmoment
 vorliegt, ein riesiges Angebot verschiedener Institutionen, das wahrgenommen werden
 kann. Sowohl die Polizei, das Land NRW, verschiedene Vereine für Opferschutz und auch
 das Bundesfamilienministerium verfügen über eigene (Informations-)Angebote. In Bezug
 auf dieses Angebot für solche Verdachtsfälle sehen wir Junge Liberale NRW Bedarf zur
 Optimierung.

 

 Eine bundesweite Anlaufstelle zur Beratung und Abgabe von Hinweisen

 Damit das Beratungsangebot sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen in den oben
 genannten Verdachtsfällen noch effizienter – und damit die Bekämpfung des Missbrauchs
 von Kindern und Jugendlichen noch effektiver – wird, fordern wir konkret:

  •  Das Beratungsangebot des Bundesfamilienministeriums soll zur zentralen
     Anlaufstelle für Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch
     weiterentwickelt werden.
  •  Gleichzeitig haben viele andere Institutionen bereits ein eigenes Angebot und
     entsprechendes Knowhow entwickelt, welches in den Entwicklungsprozess dieser
     zentralen Anlaufstelle unbedingt einfließen sollte. Hierzu soll ein zentrales
     Gremium geschaffen werden, in dem sich alle bisher involvierten Akteure, wie zum
     Beispiel Jugendämter, zuständige Landesministerien, Polizeibehörden oder auch
     auf dem Gebiet engagierte Vereine, austauschen können.
  •  Durch diesen Austausch im Rahmen der Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle
     soll auch die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Behörden verbessert
     werden. Wir begrüßen beispielsweise, dass in NRW erstmals ein eigenes
     Hinweistelefon für Verdachtsfälle hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von
     Kindern und Jugendlichen eingerichtet worden ist. Dadurch ist jedoch für
     Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar, weswegen das
     Bundesfamilienministerium dazu rät, sich in Verdachtsfällen vorwiegend an das
     örtliche Jugendamt zu wenden, anstatt das Hinweistelefon des Landes NRW zu
     kontaktieren, welches von Mitarbeitern des Landeskriminalamts betreut wird. Hier
     sollte eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Abgrenzung – idealerweise
     in Form der oben genannten zentralen Anlaufstelle – vorgenommen werden.
  •  Neben einem reinen Beratungsangebot soll über die zentrale Anlaufstelle auch
     eine Möglichkeit geschaffen werden, die Meldung von Verdachtsfällen (bspw. an
     Jugendämter) über ein Onlineportal vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu
     achten, dass anonymisierte Meldungen auch auf diesem Wege möglich sind. Über das
     Portal sollen dann die Hinweise an die vor Ort zuständigen Behörden
     weitergegeben und dort überprüft werden.
  •  Die telefonische Beratung soll – durch die mit Hilfe der Zentralisierung des
     Beratungsangebots gewonnenen personellen Kapazitäten – ausgeweitet werden.
     Insbesondere soll die Erreichbarkeit auch an Feiertagen und Wochenenden
     sichergestellt werden.
  •  Es ist entscheidend, dass im Fall der Fälle Beobachtungen mit Hilfe von einer
     qualifizierten Beratung schnell eingeordnet werden und Hinweise zeitnah an die
     zuständigen Stellen gelangen. Die wichtigsten Informationen, wie zum Beispiel
     Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Beratungsstellen, müssen schnell und
     einfach zu finden sein. Daher sollten alle derzeit auf dem Gebiet tätigen
     Institutionen dazu angehalten werden, ihr Informationsangebot zu
     vereinheitlichen und anzupassen, damit schon eine kurze Internetsuche genügt, um
     über alles wichtige Bescheid zu wissen.

Nach Silvester nicht die falschen Schlüsse ziehen – keine Verschärfung des Waffenrechts

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen eine Verschärfung des
 Waffenrechts aus und lehnen die medienwirksam angekündigte Verschärfung des
 Waffenrechts ab. Hieraus lassen sich keine Vorteile für die Sicherheit erkennen,
 vielmehr Nachteile für viele Rechtschaffende, die sich nichts zu Schulden kommen
 lassen.

 Dass Waffen in die Hände von Unverantwortlichen gelangen, liegt nicht im Waffenrecht
 selbst begründet, sondern im Vollzug dessen. Verstöße müssen konsequenter verfolgt
 und geahndet werden. Zudem fordern wir die Schaffung neuer Deliktschlüsselnummern,
 sowie die Wiederaufnahme der Differenzierung, zwischen Taten mit Waffen aus legalem
 und illegalem Besitz. Auch der Informationsfluss zwischen den Behörden ist zu
 verbessern.

 Außerdem muss evaluiert werden, wie Waffen in großer Zahl illegal in die Hände von
 Verfassungsfeinden und Gefährdern kommen können, ohne dass der Staat hier wirksam
 eingreift und entsprechende Maßnahmen, also den Einzug der Waffen, anordnet. Die
 ohnehin größte Gefahr geht von nicht legalem Waffenbesitz aus.

 Darüber hinaus fordern wir, dass die aktuellen Regelungen, hinsichtlich ihrer
 Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität, zunächst umfassend evaluiert werden. Das
 Ergebnis hierzu ist vorzulegen.

 An allen Stellen an denen Regelungen nicht der nachweislichen Verbesserung der
 inneren Sicherheit dienen, gleichzeitig jedoch monetäre und personelle Ressourcen der
 Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden binden, ist der Regelungsbedarf anhand des
 europäischen Konsenses, der EU-Feuerwaffenrichtlinie, zu bemessen.

 Ferner widersprechen wir einer Generalverurteilung der rechtstreuen ca. 2 Millionen
 Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, die nichts mit jenen Verstößen gemein haben.
 Besonders die Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden ist unverhältnismäßig