19.11.2023

Rote Karte für den Kindesmissbrauch!

Die Gefährdung von Kindeswohl ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein junger
 Mensch in den Anfängen seines Lebens machen kann. Jedem Kind steht zu, vor Schutz vor
 Gefahren und schädlichem Verhalten aufwachsen zu können und sich so zu einer
 selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln zu
 können. Die aktuellen Zahlen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung sind jedoch
 alarmierend: Das Statistische Bundesamt vermeldete erst kürzlich, dass bei so vielen
 Kindern wie noch nie eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden kann. 2022
 waren knapp 62.300 Kinder durch Vernachlässigung, psychische, körperliche und
 sexuelle Gewalt gefährdet.

 Dieser Zustand ist für uns nicht haltbar. Unsere Vision eines Lebens in
 Selbstbestimmung und Freiheit kann nur dann verwirklicht werden, wenn jedes Kind das
 Recht hat, sicher und geschützt aufzuwachsen. Es ist daher unsere Pflicht, jedem Kind
 die Möglichkeit zu geben, seine Träume zu verwirklichen und sein Potenzial zu
 entfalten. Hieraus leitet sich unser Auftrag ab, politisch alles Notwendige zu tun,
 um das Recht eines jeden Kindes auf eine ungestörte und sorgenfreie Kindheit zu
 gewährleisten.

 Um der Gefährdung von Kindeswohl endlich effektiv entgegenzuwirken, wollen wir an
 unterschiedlichen Stellschrauben ansetzen: Von der Schule, über das Jugendamt bis hin
 zu kirchlichen Einrichtungen und Vereinen.

 Die Schule ist der einzige Ort, den alle Kinder im Laufe ihres Lebens besuchen. Mit
 der Einschulung und dem weiteren Schulbesuch können dabei Verhaltensauffälligkeiten
 deutlich werden. Unser Ziel ist es, dass sich die Schule zu einem Frühwarnsystem in
 Hinblick auf die Erkennung von Kindeswohlgefährdung entwickelt. Neben der konkreten
 Ausbildung ist dabei die Kooperation mit dem Jugendamt ein entscheidender Faktor.

 Konkret fordern wir:

  •  Nach britischem Vorbild wollen wir anstoßen, dass zukünftig alle Personen, die
     im Schulsystem, oder in einer Kindertageseinrichtung arbeiten, vor Aufnahme
     ihrer Tätigkeit verpflichtende Kurse zum Thema Kindesmissbrauch absolvieren.
     Solche Kurse können über eine E-Learning Plattform absolviert werden, welche am
     Ende des Lernprozesses durch einen Test abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher
     Absolvierung der Module erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, welches am
     ersten Arbeitstag bei der Schul-, bzw. KITA-Leitung vorzulegen ist.
  •  Unsere Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig eine einheitliche Ausbildung
     bezüglich des Kinderschutzes erhalten. Dabei wollen wir den Fokus insbesondere
     auf das frühzeitige Erkennen von Anzeichen bei Kindeswohlgefährdung legen. Diese
     fortbildende standardisierte Maßnahme soll fortan im Rahmen des Referendariats
     erfolgen, um die angehenden Lehrkräfte möglichst praxisnah an dieses Thema
     heranzuführen.
  •  Wir wollen Strukturen schaffen, die es Lehrerinnen und Lehrern frühzeitig
     ermöglichen soll mit Experten über mögliche Verhaltensauffälligkeiten zu
     sprechen. Als sinnvoll erachten wir hier, die bereits geschaffene Struktur der
     multiprofessionellen Teams auf Fragen des Kindeswohlgefährdung auszuweiten. Bei
     möglichen vorliegenden Gefährdungssituationen soll so eine abschließende
     Einschätzung innerhalb des Teams getroffen werden.
  •  Ebenso legen wir großen Wert auf frühzeitige Aufklärung und Präventionsarbeit –
     insbesondere in unseren Schulen. Hierdurch klären wir Kinder über ein sicheres
     Online-Verhalten auf, sodass ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen wird
     und potenzielle Gefahren von allen frühzeitig erkannt werden. Denn nur durch
     eine koordinierte und ganzheitliche Herangehensweise können wir Kinder und
     Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen kinderpornografischer Inhalte
     bewahren und eine sichere digitale Umgebung für sie schaffen.
  •  Die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulen wollen wir klar strukturieren.
     Das Jugendamt soll daher jeder Schule Ansprechpersonen für den Bedarfsfall
     benennen. Diese Personen müssen allen am Binnenbereich Schule beteiligten
     Akteure – insbesondere den Schülern – transparent mitgeteilt werden. Weiter
     müssen sie erreichbar sein, damit sich im Zweifel auch direkt Rat eingeholt
     werden kann.

 

 Das Jugendamt spielt bei der Bekämpfung von Kindeswohlgefährdung eine essentielle
 Rolle. Ein funktionierendes Jugendamt agiert als Schutzschild, um das Wohl von
 gefährdeten Kindern zu sichern und ihnen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. 
 Durch eine zügige und kompetente Reaktion auf mögliche Gefährdungssituationen kann
 das Jugendamt proaktiv dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame
 Maßnahmen zu ergreifen. Daher setzen wir uns mit Nachdruck für die Stärkung und
 optimale Ausstattung der Jugendämter ein, um es damit als tragende Säule im Schutz
 unserer Kinder zu sichern.

 Konkret fordern wir

  •  Jugendämter müssen in einer angemessenen Zeit reagieren, wenn es um Meldungen
     zur Kindeswohlgefährdung geht. Eine klare Vorgabe von Fristen stellt sicher,
     dass Maßnahmen zur Sicherheit und Unterstützung von gefährdeten Kindern zeitnah
     eingeleitet werden. Dem Jugendamt sollte deswegen eine Bearbeitungsfrist von 4
     Wochen bei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen gesetzt werden.
  •  Eine qualifizierte Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter im Jugendamt ist für
     eine angemessene Bearbeitung in diesem sensiblen Bereich unumgänglich. Wir
     setzen uns daher dafür ein, dass im Verwaltungslehrgang 2 mit der
     Spezialisierung für den Bereich “Soziales” das Modul “Jugendhilfe” verpflichtend
     in die Abschlussbewertung einfließt.
  •  Da prinzipiell jeder Verwaltungsfachwirt im Jugendamt arbeiten kann, setzen wir
     uns grundsätzlich im Verwaltungslehrgang 2 für einen Projekttag
     “Kindeswohlgefährdung” ein.
  •  Die Inobhutnahme ist einer der schwersten Eingriffe in das Leben von Eltern und
     Kindern. Gleichzeitig kann sie bei Fällen der Kindeswohlgefährdung unumgänglich
     sein, um dem Kind die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Deshalb fordern
     wir bei jeder Entscheidung über eine Inobhutnahme ein verpflichtendes Vier-
     Augen-Prinzip zur Kontrolle des Einzelfalles. Sollte in Bezug auf die
     Inobhutnahme eine negative Entscheidung gefällt werden, fordern wir ein Sechs-
     Augen-Prinzip.

 

 Auch neben der Schule haben Minderjährige an vielen Stellen weiteren Kontakt zu
 Vertrauenspersonen. Dies trifft insbesondere für ehrenamtliche Trainertätigkeiten wie
 bspw. im Vereinssport zu. Danebenen zeigen die schockierenden Ereignisse der jüngsten
 Vergangenheit insbesondere innerhalb kirchlicher Strukturen, wie unverzichtbar ein
 umfassender Schutz der Kinder und Jugendlichen ist. Durch gezielte Prävention,
 umfassende Aufklärung und Implementierung wirksamer Schutzmechanismen möchten wir
 eine vertrauensvolle Umgebung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft
 schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen oder nebenamtlichen Tätigkeit einen
     intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben, haben eine Machtposition inne, die
     ganz überwiegend verantwortungsvoll ausgeübt wird, deren Missbrauch jedoch
     schwerste Folgen hat. Die gesetzlichen Anforderungen an Präventionskonzepte und
     die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und seine Überprüfung durch das
     Instrument des erweiterten Führungszeugnisses sind deshalb ungeachtet der
     Trägerschaft für alle Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich durchzusetzen.
  •  Wir setzen uns für die Einführung einer umfassenden Präventionskampagne zum
     Schutz von Kindern gegen Missbrauch ein. Die Sicherheit und Unversehrtheit
     unserer Jüngsten hat oberste Priorität. Durch gezielte Aufklärung, Schulung und
     Sensibilisierung wollen wir eine Kultur des achtsamen Umgangs schaffen, die dazu
     beiträgt, Missbrauch zu verhindern und Opfer zu schützen. Angesichts der
     schwerwiegenden Konsequenzen von Kindesmissbrauch ist es die Verantwortung eines
     Jeden, eine sichere Umgebung zu gewährleisten, in der Kinder und Jugendliche
     bedenkenlos aufwachsen können.
  •  Analog zu den verpflichtenden Kursen in der Schule fordern wir ebenso die
     obligatorische Teilnahme an Kursen zum Thema Kindesmissbrauch für alle
     Mitarbeitenden der Kirche, welche in ihrer Arbeit mit Minderjährigen
     zusammenarbeiten. Die Teilnahmezertifikate sind vor Tätigkeitsbeginn den
     zuständigen Landesjugendämtern vorzulegen und in regelmäßigen Abständen zu
     wiederholen.

 

 Im Zuge unserer umfassenden Bemühungen für den Schutz von Kindern vor jeglicher Form
 des Missbrauchs, setzen wir uns mit Entschiedenheit für verstärkte Maßnahmen zur
 Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen ein. Die beunruhigenden Vorfälle in jüngster
 Zeit verdeutlichen die Dringlichkeit, Kinder vor der grausamen Ausnutzung zu
 bewahren. Daher setzen wir uns über die physische Sicherheit hinaus, auch für den
 Schutz vor jeglicher Form von digitaler Ausbeutung ein. Wir sind fest davon
 überzeugt, dass eine eng vernetzte Strategie, die von internationaler Kooperation
 über Technologiepartnerschaften bis hin zur Verstärkung der Präventionsarbeit reicht,
 von entscheidender Bedeutung ist, um das Wohl der Kinder sicherzustellen und eine
 schützende Umgebung zu schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Der grundsätzliche Betrieb von Plattformen, deren Geschäftszwecke pornografische
     Inhalte sind, ist in einer freien Gesellschaft nicht anrüchig. Jedoch bergen
     genannte Portale besondere Risiken für die Verbreitung illegalen Materials bis
     hin zu Missbrauchsdarstellungen. Das notice-take-down-Verfahren ist hier
     konsequent und standardmäßig durchzuführen.
  •  Eine Meldepflicht für kindermissbräuchliche Inhalte nach US-amerikanischem
     Vorbild. Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von
     Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-
     and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Im
     Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine
     in NRW zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden.
  •  Die Einführung einer NRW-CyberTipLine. Eine solche CyperTipLine soll künftig
     sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über
     Missbrauchshandlungen an Kindern ermöglichen.
  •  Den Ausbau von Childhood-Häusern in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle für
     Opfer sexuellen Missbrauchs.
  •  Den Ausbau von Angeboten wie “Kein Täter werden”. Ziel muss es sein, dass sich
     Pädophile recht- und frühzeitig professioneller Hilfe anvertrauen.
  •  Eine beschleunigte Strafverfolgung bei Fällen von Missbrauchsdarstellungen ist
     von entscheidender Bedeutung, um Täter rasch zur Verantwortung zu ziehen und
     potenzielle Opfer zu schützen.

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