Wann immer eine neue Meldung über einen Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird,
betrachten wir Junge Liberale NRW die Berichterstattung mit Sorge. Deswegen setzen
wir uns für eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
ein.
Es kann jedoch in aller Regel erst zu Konsequenzen für Täterinnen und Täter kommen,
wenn Dritte Verdacht schöpfen und Hilfe holen. Dabei kann jede Beobachtung, die an
die zuständigen Stellen weitergegeben wird, entscheidend dafür sein, Fälle von
Kindesmissbrauch aufzudecken und aufzuklären. Damit es jedoch dazu kommt, dass
Menschen ihre Beobachtungen weitergeben, braucht es ein gutes Informations- und
Beratungsangebot. Entscheidend ist, dass den Menschen dabei geholfen wird, ihre
Beobachtungen einzuordnen und sie an die richtige Anlaufstelle weiterzuleiten.
Während für klare, eindeutige Fälle von Kindesmissbrauch insbesondere durch den
Notruf der Polizei die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger klar ist, besteht für
die Fälle, in denen lediglich ein „mulmiges Gefühl“ bzw. ein Verdachtsmoment
vorliegt, ein riesiges Angebot verschiedener Institutionen, das wahrgenommen werden
kann. Sowohl die Polizei, das Land NRW, verschiedene Vereine für Opferschutz und auch
das Bundesfamilienministerium verfügen über eigene (Informations-)Angebote. In Bezug
auf dieses Angebot für solche Verdachtsfälle sehen wir Junge Liberale NRW Bedarf zur
Optimierung.
Eine bundesweite Anlaufstelle zur Beratung und Abgabe von Hinweisen
Damit das Beratungsangebot sowie die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen in den oben
genannten Verdachtsfällen noch effizienter – und damit die Bekämpfung des Missbrauchs
von Kindern und Jugendlichen noch effektiver – wird, fordern wir konkret:
- Das Beratungsangebot des Bundesfamilienministeriums soll zur zentralen
Anlaufstelle für Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch
weiterentwickelt werden. - Gleichzeitig haben viele andere Institutionen bereits ein eigenes Angebot und
entsprechendes Knowhow entwickelt, welches in den Entwicklungsprozess dieser
zentralen Anlaufstelle unbedingt einfließen sollte. Hierzu soll ein zentrales
Gremium geschaffen werden, in dem sich alle bisher involvierten Akteure, wie zum
Beispiel Jugendämter, zuständige Landesministerien, Polizeibehörden oder auch
auf dem Gebiet engagierte Vereine, austauschen können. - Durch diesen Austausch im Rahmen der Entwicklung einer zentralen Anlaufstelle
soll auch die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Behörden verbessert
werden. Wir begrüßen beispielsweise, dass in NRW erstmals ein eigenes
Hinweistelefon für Verdachtsfälle hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von
Kindern und Jugendlichen eingerichtet worden ist. Dadurch ist jedoch für
Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar, weswegen das
Bundesfamilienministerium dazu rät, sich in Verdachtsfällen vorwiegend an das
örtliche Jugendamt zu wenden, anstatt das Hinweistelefon des Landes NRW zu
kontaktieren, welches von Mitarbeitern des Landeskriminalamts betreut wird. Hier
sollte eine für Bürgerinnen und Bürger verständliche Abgrenzung – idealerweise
in Form der oben genannten zentralen Anlaufstelle – vorgenommen werden. - Neben einem reinen Beratungsangebot soll über die zentrale Anlaufstelle auch
eine Möglichkeit geschaffen werden, die Meldung von Verdachtsfällen (bspw. an
Jugendämter) über ein Onlineportal vorzunehmen. Insbesondere ist darauf zu
achten, dass anonymisierte Meldungen auch auf diesem Wege möglich sind. Über das
Portal sollen dann die Hinweise an die vor Ort zuständigen Behörden
weitergegeben und dort überprüft werden. - Die telefonische Beratung soll – durch die mit Hilfe der Zentralisierung des
Beratungsangebots gewonnenen personellen Kapazitäten – ausgeweitet werden.
Insbesondere soll die Erreichbarkeit auch an Feiertagen und Wochenenden
sichergestellt werden. - Es ist entscheidend, dass im Fall der Fälle Beobachtungen mit Hilfe von einer
qualifizierten Beratung schnell eingeordnet werden und Hinweise zeitnah an die
zuständigen Stellen gelangen. Die wichtigsten Informationen, wie zum Beispiel
Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Beratungsstellen, müssen schnell und
einfach zu finden sein. Daher sollten alle derzeit auf dem Gebiet tätigen
Institutionen dazu angehalten werden, ihr Informationsangebot zu
vereinheitlichen und anzupassen, damit schon eine kurze Internetsuche genügt, um
über alles wichtige Bescheid zu wissen.