09.11.2024

Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen – Anwendung imStadion legalisieren

Fußball ist Kulturgut und für viele Menschen in NRW echte Leidenschaft. Das drückt sich in der sehr aktiven deutschen Fan- und Ultraszene aus. Fans verschiedenster Vereine NRWs treffen sich dabei nicht nur im Stadion, sondern entwickeln und erstellen gemeinsam Choreografien, welche während des Spielverlaufs performt werden und ein bedeutender Teil der Fußballkultur sind. In der Praxis gehört dazu wie selbstverständlich auch das Verwenden von pyrotechnischen Elementen.
Das Verwenden von Pyrotechnik in Stadien ist bereits seit Jahren strikt verboten, ein Verbot welches nicht erst seit dem viralen Song von Seiten der Fans abgelehnt und bekämpft wird. Die Praxis zeigt, dass die Sicherheitskräfte und Verein bei der Umsetzung dieses Verbotes häufig grandios scheiten. Häufig entstehen dabei aufgrund unkontrollierter Anwendungen aber Verletzungen wie Atemwegsreizungen, Verbrennungen oder Atemnot.
Zum Erhalt und Stärkung der Fankultur bei gleichzeitigem Schutz der Gesundheit der Fans fordern deshalb Julis NRW:

Legalisierung in Verantwortung von Pyrotechnik

In NRW soll Stadien die legale Möglichkeit geschaffen werden, in Pilotprojekten des sog. „Chemnitzer Weg” das Abbrennen von Bengalischen Feuern und anderer zugelassener Pyrotechnik nach Absprache zu
ermöglichen. Dabei müssen folgende Kriterien beachtet werden:

– abgesperrter Bereich im Block
– feste Zuweisungen von Personen und Verantwortungsbereichen
– ausschließliche Nutzung von Pyrotechnischen Gegenständen, die nicht unter das Sprengstoffgesetz
fallen
– Pyrotechnische Gegenstände dürfen ausschließlich in dem vorgesehenen Bereich gezündet werden und
dürfen nicht aus diesem hinaus geworfen oder geschossen werden

Fanvertreter, Vereine und die Einsatzleitung der Polizei sollen diese Kriterien entsprechend der örtlichen
Gegebenheiten untereinander verbindlich und einvernehmlich festlegen. Die Fans legen dabei eine
Planung vor, welcher sowohl der Verein als auch die Einsatzleitung zustimmen muss. Eine mögliche
Ablehnung der Planung muss zeitlich deutlich vor dem Spieltag geschehen.

Wissenschaftliche Auswertung der Legalisierung

Die Aktionen und Pilotprojekte sollen wissenschaftlich und durch das Innenministerium begleitet und
ausgewertet werden, dabei soll vor allem ein potentieller Rückgang der illegalen Nutzung von Pyrotechnik untersucht werden. Sollte ein solcher tatsächlich eintreten soll aus den Pilotprojekten eine
konventionelle Legalisierung nach dem „Chemnitzer Weg“ in ganz Nordrhein-Westfalen erfolgen.

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