Damit wir da hinkommen, wo Menschen ankommen – Grundpfeiler gelungener Integrationspolitik

Integration beginnt vor Ort und im Kleinen, da wo man zu Hause ist. Gelungene
 Integration beginnt, wo man sich auch zu Hause fühlt. Wenn Menschen mit dem Ziel nach
 Deutschland einwandern, sich hier ein neues, sinnvolles und unabhängiges Leben zu
 erarbeiten, wollen wir diese im Integrationsprozess stärken. Eine gelungene
 Integration liegt in unser aller Interesse. Das Ziel ist, dass Zugewanderte sich
 eines Tages bei uns zu Hause fühlen und ankommen. Durch den demographischen Wandel
 und den daraus resultierenden Fach- und Arbeitskräftemangel sind wir in den nächsten
 Jahren auf weiter steigende Zahlen qualifizierter Arbeitsmigration angewiesen. Um den
 öffentlichen Rückhalt für diese in jeder Hinsicht bereichernde Form der Migration
 nicht zu verspielen, ist es gleichermaßen notwendig, schädliche Formen der Migration
 (krimineller Natur oder in die Sozialsysteme) zu verhindern und Fluchtmigration zu
 begrenzen. Wenn Integrationsversagen vorliegt, muss dies offen angesprochen werden,
 ohne dabei den Blick auf das Individuum zu verlieren. Unser Land hat das Potential
 Menschen von uns zu überzeugen, dass sie bei uns arbeiten, bei uns eine Familie
 gründen und sich in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Integration wird nur dann
 gelingen, wenn Zugewanderte, Staat und Gesellschaft an einem Strang ziehen. Dabei
 kommt insbesondere Zugewanderten eine besondere Rolle zu. Unsere klare
 Erwartungshaltung an all diejenigen, die in unser Land kommen ist, unsere
 freiheitlich-demokratische Grundordnung zu respektieren und an einer erfolgreichen
 Integration intensiv mitwirken. Auf der anderen Seite obliegt dem Staat die Rolle,
 sämtliche Gesetze, die eine Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
 erschweren, abzuschaffen, um so ebenfalls die besten Voraussetzungen für eine
 gelingende Integration von staatlicher Seite zu schaffen. Ebenso spielen gerade die
 kleinste staatliche Ebene, die Kommune, genauso eine Rolle wie Vereine im Umfeld oder
 die Arbeitgeber der Zugewanderten. Der Staat muss sich des Potentials von
 Fachkräfteeinwanderung bewusst sein und nach liberalen Grundpfeilern handeln, um
 vordergründig die Freiheit des Einzelnen zu sichern und Ressourcen bereitzustellen,
 auf welche Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf zurückgreifen können. Für die Jungen
 Liberalen NRW stehen folgende Grundpfeiler im Vordergrund:

  •  Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein Geben und Nehmen. Die Chancen,
     die Einwanderung uns bietet, müssen auch in unserer Gesellschaft als jene
     gesehen werden. Deshalb müssen definierte Erwartungen her: Die Anerkennung des
     Grundgesetzes und der intrinsische Wille zur Integration sind
     Mindestvoraussetzungen.
  •  Das Ehrenamt muss strukturell gestärkt werden. Gesellschaftliches Engagement
     muss unkompliziert funktionieren und offen für sich werben, damit mehr Menschen
     daran mitwirken.
  •  Sprachlich-kulturelle Hürden müssen als größtes Risiko für ein Scheitern der
     Integration reduziert werden.
  •  Finanzielle und strukturelle Hürden müssen durch niedrigschwellige und aktive
      (vor-)finanzierte Angebote reduziert werden.
  •   Die Jungen Liberalen sprechen sich als weltoffene und tolerante
      Jugendorganisation klar gegen jeden Hass und Diskriminierung gegenüber
     religiösen Ansichten und Menschen aus. Insbesondere den zunehmenden
     Antisemitismus und antisemitische Handlungen verurteilen wir vehement. Auch
     andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, die gegen Zuwanderer
     gerichtet sind oder von Gruppen von Zuwanderern ausgehen, wie Sexismus,
     Homophobie und Islamophobie lehnen wir ab.
  •   Uns stellt sich nicht die Frage, ob bestimmte Religionen zu Deutschland
     gehören,
      oder nicht. Das Individuum, egal ob atheistisch, christlich, islamisch oder
      sonstiges, ist der Grund und durch das Grundgesetzt geschützt auch die Grenze
      unserer politischen Haltung. Der Schlüssel zur gelungenen Integration steckt in
      den Begegnungen zwischen diversen Individuen, weshalb Vorurteile aufgrund der
      religiösen Ansicht eine destruktive Wirkung haben. Unsere Leitkultur ist das
      Grundgesetz.

 

  Wir Junge Liberale verpflichten uns der Idee der Chancengerechtigkeit. Das
  betrifft Zugewanderte in besonderem Maße. Zu viele Menschen – gerade auch Kinder in
  zweiter oder dritter Generation mit Migrationshintergrund – haben es
  schwerer, schulisch/akademisch oder beruflich die gleichen Erfolge zu erzielen wie
  Kinder ohne Migrationshintergrund. Konkret fordern wir deshalb:

  Herangehensweise an sprachlich-kulturelle Herausforderung:

  •   Vor Ort, sprich in der Kommune sollen niedrigschwellige Angebote und Foren zum
      Vernetzen etabliert werden.
  •   Wir setzen uns für umfassende Aufklärungsprogramme ein. In KiTas sollten so
      schon früh Wertvorstellungen aller Kinder altersgerecht ins Gespräch gebracht
      werden.
  •   Darüber hinaus gilt es, einfach zugängliche Deutschkurse für Zugewanderte
     anzubieten. Gerade Sprachkenntnisse stellen die Grundlage für gesellschaftliche
     Teilhabe und Partizipation. Deutschkurse während KiTa-
      Zeiten sind dabei nur eine mögliche Option. Es sollte in unser aller Interesse
      liegen, dass die deutsche Sprache auch auf Seiten der Eltern erlernt wird, denn
      die verbringen im Regelfall einen Großteil der Zeit mit den Kindern. Dazu ist
     es
      wichtig, dass sie ihre Kinder und damit auch die Kultur, von der sie umgeben
      sind, verstehen.
  •   Eine weitere Option ist das Anwerben zertifizierter Deutschlehrerinnen und
      Lehrer (z.B. Studierende, Azubis, Menschen im Ehrenamt, …) im Rahmen des
      Ganztags an Schulen, die Spracheinheiten übernehmen. Die Räumlichkeiten soll
     der
      Schulträger bereitstellen. Auch hier stehen Bürokratiefreiheit und
      Niedrigschwelligkeit im Vordergrund. Die Finanzierung kann dabei durchaus
      nachgelagert erfolgen, damit die Gradwanderung zwischen niedrigen Hürden, die
      einen vermeintlich niedrigen Wert des Unterrichts suggerieren und genügend
      Anreizen daran teilzunehmen, gelingt.
  •   Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Religion. Für uns ist klar: Staat und
      Religion gehören getrennt. Um gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Dialog zu
      fördern, braucht die Religion jedoch einen Platz im öffentlichen Raum. Da sie
      für viele nach wie vor einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert besitzt, muss
      auch der Austausch zwischen Politik und nicht-christlichen Verbänden gestärkt
      werden.
  •   Um sprachliche Barrieren zu überwinden ist die Übersetzung und Digitalisierung
      der Bürgerämter ein wichtiger Schritt: Dass Deutsch nicht Herkunftssprache ist,
      darf nicht als Hindernis gesehen werden, sondern als individuelle Besonderheit,
      die entsprechend genauso berücksichtigt wird.
  •   Stellenanzeigen in der Verwaltung sollen grundsätzlich auch in englischer
      Sprache existieren. Außerdem soll der Erwerb der deutschen Sprache gerade dort
      gefördert und in der Ausschreibung kenntlich unterstützt werden.
  •   Zugewanderte Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen bei kommunalen Events gezielt
      angesprochen und eingeladen werden. Dort müssen Informationen erhältlich sein,
      die kulturelle und sprachliche Hürden überwinden können.

  Herangehensweise an strukturelle Herausforderungen:

  •   Bund und Länder sollen gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und den regionalen
     IHKs herausarbeiten, in welchen Sektoren Arbeitskräfte
      gebraucht werden und diese gemeinsam strategisch anwerben.
  •   Wir brauchen standardisierte Abschlüsse an Universitäten und in der
      Berufsausbildung und das weltweit. Außerdem soll für Abschlüsse und
     Qualifikationen, die nicht in Deutschland erworben wurden, eine Aufwertung
     schnell möglich sein, sofern sie mit deutschen Abschlüssen und Qualifikationen
     äquivalent sind. Dabei soll Arbeitszeit in dem entsprechenden Beruf stark
     mitberücksichtigt werden.
  •   Neu angeworbene Arbeitskräfte sollen mit Ansprechpartnerinnen oder
      Ansprechpartnern auf der Arbeitsstelle und/oder im Ehrenamt empfangen werden.
  •   Kommunen sollen die Risiken von Ghettoisierung in der Stadtplanung
      berücksichtigen.
  •   Es gilt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Ehrenamt
      (Integrationslotsen) auszubilden und in ein gutes Netzwerk in der Kommune
      einzupflegen.
  •   Ehrenamtliche Nachbarschaftsbetreuer mit Wohnortsnähe zu Zugewanderten sollen
      kommunal erfasst werden, um Koordinierung und Kontaktaufnahme zu erleichtern.
  •  Der Antrag auf Einbürgerung soll kostenlos und in deutschen und englischen
     Sprache verfügbar sein.
  •   Das Ziel ist, Vorbilder zu schaffen und diese dann im Großen und im Kleinen zu
      bewerben. Daran sollen Kommunen, Bund und Länder gemeinsam mit Unternehmen,
      Bildungseinrichtungen und auch Beamten arbeiten.
  •   Insgesamt müssen wir die Selbstständigkeit der Zugewanderten verbessern:
      Kooperationen mit Unternehmen und Staat sind als Anschub sinnvoll. Förderungen
      junger Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund sollen Bund, Länder
      und Kommunen weiter ausbauen.
  •   (Sport-)vereine müssen in ihrer Arbeit besser unterstützt werden. Die
      Finanzierung beginnt bei der Fördermittelsuche, wobei die Kommunen unterstützen
     können. Außerdem verdienen Menschen im Ehrenamt Anerkennung und Wertschätzung,
      welche durch mögliche Mitbestimmung und eigenverantwortlicher, vertraulicher
      Zusammenarbeit belohnt werden sollte.

Den deutschen Waschsalon trockenlegen – Geldwäsche konsequent bekämpfen

Kaum ein Land birgt so viele einfache Möglichkeiten Geld aus kriminellen Machenschaften zu verstecken und zu waschen wie Deutschland. Einer Dunkelfeldstudie zufolge liegt das geschätzte Volumen der gewaschenen Gelder in Deutschland bei etwa 100 Milliarden Euro jährlich. Damit ist Deutschland der größte Waschsalon Europas. Seit Jahren wird Deutschland durch europäische Institutionen immer wieder gerügt, weil es bei der Durchsetzung von Geldwäscherichtlinien viel zu nachlässig ist. Zu den Nutznießern dieser Nachlässigkeiten gehören allen voran die Steuerhinterziehung, Korruption und die organisierte Kriminalität. Besonders im Bereich der Clankriminalität finden sich immer wieder prominente Beispiele für Geldwäschevorfälle.

Noch heute kann der interessierte Geldwäscher aus einer Vielzahl von Schwachstellen jene auswählen, die für die zu verschleiernde Geldsumme und sein eigenes Vorhaben am attraktivsten erscheint. Unternehmungen wie Restaurants oder Gebrauchtwagenhandel sind beliebte legale Zugänge zum bargeldintensiven Handel auch wenn sie bestimmen Auflagen unterliegen. Kontrollen bei Unternehmen im Nichtfinanzsektor finden im Durchschnitt nur alle 200 Jahre statt. Noch heute fehlt es an einer effektiven Geldwäscheaufsicht.

Die großen Geldwäscheskandale der vergangenen Jahre habenaufgezeigt, welche zentrale Rolle die Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten bei Fällen der Geldwäsche hat. Immer wieder konnten horrende Summen hinter Briefkastenfirmen verschoben werden, ohne dass die Identität der Verantwortlichen bekannt war. Besonders große Summen werden dabei in der Immobilienbranche umgesetzt.

Um das zu verhindern, wird bereits seit langem auf europäischer Ebene zusammengearbeitet. Doch immer wieder fällt die nachlässige Umsetzung Deutschlands dabei auf. Zu den zentralen Problemen der Geldwäschebekämpfung in Deutschland zählen die mangelhafte Datenlage, Schlupflöcher bei der Identifikation von wirtschaftlich Berechtigten, viel zu geringe personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz sowie kalkulierbare Strafen für juristische Personen. All das führt dazu, dass das zentrale Motiv der Täterfür die Vortaten, nämlich die eigene Bereicherung, erfüllt wird.

Für eine signifikante Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland fordern die JungenLiberalen Nordrhein-Westfalens die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen:

1. Statistik

Einzig auf Grundlage zuverlässiger und umfassender Informationen können langfristig wirksame Maßnahmen für die Geldwäschebekämpfung beschlossen werden. Gegenwärtig werden Fälle von Geldwäsche nicht ausreichend aufgeschlüsselt und analysiert. Daher muss die empirische Grundlage verbessert werden.

Der Financial Intelligence Unit (FIU) werden gemäß §42 des Geldwäschegesetzes umfassende Informationen zum Ausgang der Verfahren, die im Zusammenhang mit den ihr gemeldeten Verdachtsmeldungen stehen, übermittelt. Die separate anonymisierte statistische Erfassung und Auswertung dieser Informationen muss durchgeführt und im Jahresbericht der FIU veröffentlicht werden.

Für Geldwäsche liegen in standardmäßig bargeldintensiven Geschäftsbereichen besonders günstige Bedingungen vor. Der Abgleich der gewonnenen Erkenntnisse mit den Ergebnissen von Steuerprüfungen birgt Chancen darin, Muster der Geldwäsche zu erkennen und Maßnahmen zur Aufdeckung von Geldwäsche darauf abzustimmen. Die hierfür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sollen geschaffen werden.

Weiterhin ist heute zu wenig über den Verlauf des gewaschenen Geldes bekannt. Informationen bezüglich der Ursprünge des schmutzigen Geldes sowie seinen Mündungen in den legalen Zahlungsverkehr liegen aktuell in Einzelfällen vor, eine gesamtheitliche Auswertung der bekannten Informationen für das Deliktsfeld findet jedoch nicht statt. Gleiches gilt für das tatsächliche Volumen der gewaschenen Summen.

Zukünftig soll eine Aufschlüsselung dieser Informationen in geeigneter Art und Weise erfolgen, sowie im Jahresbericht der FIU veröffentlicht werden.

2. Einschränkungen des freien Zahlungsverkehrs

Wir junge Liberale lehnen bereits eine pauschaleBargeldobergrenze ab. Grundsätzlich stehen wir weiteren generellen Einschränkungen des freien Zahlungsverkehrs mittels Bargeldes kritisch gegenüber, da sie pauschal und verdachtsunabhängig alle Bürger beschränken und ihr Nutzen für die Geldwäschebekämpfung zweifelhaft ist. Dennoch gelten auch in Deutschland bereits Beschränkungen für den Zahlungsverkehr mit Bargeld. Beispielsweise gilt für Bargeldtransaktionen über 10.000€ eine Pflicht für den Händler, die Identität des Käufers festzustellen. Diese Regelung wird gegenwärtig jedoch kaum kontrolliert und durchgesetzt. Anstelle neuer Beschränkungen des freien Zahlungsverkehrs, fordern wir junge Liberale, dass bereits bestehende Regelungen endlich konsequent Anwendung finden. Anschließend kann eine fundierte neue Bewertung dieser Maßnahmen erfolgen.

3. Rechtsfolge bei Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter

Trotz geltender rechtlicher Vorschriften, verschleiern vereinzelte Unternehmen ihre Verantwortlichen. Dies führt unweigerlich dazu, dass vereinzelt keine natürliche Person für das Handeln eines Unternehmens in Deutschlandverantwortlich ist.

 

4. Verbesserung des Transparenzregisters und Digitalisierung der Grundbücher

Wir wollen prüfen, ob ein Transparenzregister überhaupt notwendig ist, da es Bürger und juristische Personen einem Generalverdacht unterwirft. Eine Lösung könnte sein, dass jedes Unternehmen eine Aufstellung über die eigenen wirtschaftlich Berechtigten vorhalten muss, in das bei Anfangsverdachtsmomenten durch Behörden Einsicht genommen werden kann oder, dass das Transparenzregister lediglich das Handelsregister für dort nicht erfasste juristische Personen analog erweitert. Die Privathaltung wirtschaftlicher Betätigung ist aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Erwägungen legitim und sollte nicht durch einen gläsernen Bürger ersetzt werden. Keinesfalls soll der deutsche Gesetzgeber über die europäischen Vorgaben hinaus verschärfende Vorschriften erlassen.

Eine Eintragung in das Transparenzregister ist nicht notwendig für im Handelsregister erfasste Unternehmen.

Die Zentralisierung der Grundbücher lehnen wir ab. Mittelfristig ist die Digitalisierung der Grundbücher sowie die Erstellung eines Onlinetools anzustreben, die eine Suche in allen deutschen Grundbucheinträgen ermöglicht.

5. Austausch und Ausstattung der Behörden

Immer wieder werden Fälle von Geldwäsche bekannt, in denen sich die Täter gezielt den unzureichenden Austausch der Behörden untereinander zu Nutze machen. Dabei zeigt die anschließende Aufarbeitung der Sachverhalte regelmäßig auf, dass die Modus Operandi leicht aufgedeckt werden können, wenn ein besserer Austausch der bereits vorhandenen Informationen untereinander stattfände. Auffällig ist auch, dass besonders umfangreiche Geldwäschefälle häufig über Ländergrenzen hinweg stattfinden.

Zu den grundlegenden Problemen der gegenwärtigen Geldwäschebekämpfung gehört auch der Mangel an qualifiziertem Personal, sowohl in den Strafverfolgungsbehörden als auch in der Justiz.

Der Austausch der für Geldwäsche relevanten Behördenuntereinander muss verbessert werden. Bei der Digitalisierungder Bereiche sollen bereits Schnittstellen geschaffen werden um den rechtskonformen Austausch von Informationen digital zu ermöglichen. Für wirtschaftliches Handeln in einer offenen Gesellschaft ist Vertrauen zwischen einzelnen Bürgern unabdingbare Voraussetzung. Anonyme Meldeportale nach Baden-Württembergischem Vorbild lehnen wir deshalb.

Deutschland muss sich für die Förderung des Austauschs sowie der Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene im Kampf gegen Geldwäsche einsetzen.

Für die Bekämpfung von Geldwäsche muss mehr Personal eingesetzt, sowie eine bessere Qualifizierung des Personals durch Erhöhung der Weiterbildungskapazitäten ermöglicht werden.

Im Bereich der Finanzkriminalität sollen die Schwerpunktstaatsanwaltschaften weiter gestärkt werden.

6. Schmutziges Geld ist häufig der Ertrag aus wirtschaftlichem Handeln auf informellen Märkten. Diese Märkte entstehen vielfach durch die Kriminalisierung von opferlosen Straftaten durch den Staat. Langfristig wollen wir deshalb der Geldwäsche die Grundlage entziehen, indem wir uns für eine Legalisierungsoffensive bei opferlosen Straftaten, beispielsweise im Bereich der Drogendelikte einsetzen.

Keine Staatsgelder für BDS-Unterstützer

Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Antisemitismus in jedweder Form verurteilen wir scharf. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihre Ablehnung der sog. BDS-Bewegung als antisemitisch und begrüßen, dass diese Einschätzung inzwischen auch vom Deutschen Bundestag geteilt wird.

Umso erschreckender nehmen die Jungen Liberalen NRW zur Kenntnis, dass Teile des deutschen Kulturbetriebes diese aus der Werteordnung unserer Verfassung abgeleitete Haltung nicht nur ablehnen, sondern aktiv der BDS-Bewegung den Rücken stärken. Der Schulterschluss von einigen Künstlern der Documenta zum BDS ist ein neuer, trauriger Höhepunkt in Hinblick auf eine unerträgliche Relativierung der BDS-Bewegung selbst. Unter dem missbräuchlichen Titel „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ werden Antisemiten als Opfer angeblicher Verfolgung stilisiert und die BDS-Bewegung relativiert.

Zu den Unterzeichnern der Initiative gehören auch Angehörige staatlicher und staatlich subventionierter Einrichtungen sowie Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Das ist unerträglich und geschichtsvergessen. Gerade der Verweis auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zeugt von fehlendem Problembewusstsein. Satz 2 dieses Absatzes mahnt eindrücklich: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.

Wer den Staat und seine Werteordnung innerlich ablehnt, darf nicht von innen heraus, auf dessen Kosten, gegen ihn Stimmung machen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher alle betroffenen Kultureinrichtungen auf, sich von der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ zu distanzieren und die Mitzeichnung zu widerrufen. Von den persönlich Verantwortlichen erwarten wir den Rücktritt aus den Leitungsgremien staatlicher und staatsfinanzierter Einrichtungen. Die Träger – Bund, Land, Kommunen – müssen personelle Konsequenzen prüfen und, wo möglich, Kündigungen aussprechen. Zudem fordern die Jungen Liberalen, staatlichen geförderten Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, welche sich nicht von der BDS-Bewegung distanzieren, zukünftig sämtliche Gelder zu entziehen. Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht unterschwelligem Antisemitismus zugutekommen.

Keine PR auf Kosten der Steuerzahler!

Zu den fundamentalen Prinzipien einer liberalen Demokratie gehört der faire Wettkampf von Regierung und Opposition und die Ermöglichung einer fairen Chance auf Ablösung der Regierung bei den jeweils nächsten Wahlen. Dem Staat, insbesondere der jeweiligen Bundesregierung, ist es verwehrt, durch aus Steuergeldern finanzierte Werbung, Kampagnen und eigene Medienangebote in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess lenkend einzugreifen und so namentlich einen Vorteil gegenüber der Opposition zu erlangen. Nicht hierunter fallen Informationskampagnen im gesamtstaatlichen Interesse (z.B. Impfkampagnen). Auch ist der Staat kein Privater, der auf seinen Kanälen frei walten und schalten darf. So wie der Staat analoge Formen des friedlichen Protesten hinzunehmen hat, darf er auch digitale Kritik nicht willkürlich entfernen.

Entsprechende Etats für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Wahlkampfjahren, sind auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Diese Mittel sind gesondert auszuweisen. Dies gilt auch und umso mehr im Internet. Die Aktivitäten öffentlicher Stellen in den sozialen Medien sind rechtlich klar zu umreißen und zu beschränken. Kommentare und Postings müssen mindestens dem Sachlichkeitsgebot genügen. Das Blockieren von Usern oder das Verbergen und Löschen von Kommentaren darf nur auf der Verletzung der Strafgesetze beruhen und kann von Betroffenen zunächst in einem internen Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die Wahrung der Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit wachen die Gerichte.

„Mhm, lecker Müll!“ – Lebensmittelverschwendung eindämmen

Die Jungen Liberalen NRW beobachten mit Sorge die immense jährliche Lebensmittelverschwendung in Deutschland von 12 Mio. Tonnen Müll pro Jahr. Die enorme Summe an weggeworfenen brauchbaren Lebensmitteln und Müll insgesamt hat dabei auch einen sehr negativen Einfluss auf den CO²-Ausstoß und das Klima. Politik und vor allem Zivilgesellschaft sind gefordert, Initiativen zu ergreifen, um mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, die negative Konnotation von Lebensmitteln, die nicht dem klassischen Anforderungsideal entsprechen, aufzubrechen und liberale Antworten auf das Thema Containern zu finden. Leitlinien sind ein hohes Maß von Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Wahrung von Eigentumsrechten und die Bereitstellung von möglichst passgenauen Informationen zu dem Thema Haltbarkeit von Lebensmitteln für alle Bürger. Als Ziel soll eine stetige Reduzierung des Müllverbrauchs pro Person stehen. Konkret fordern die Jungen Liberalen NRW:

  • Für die Jungen Liberalen steht beim Thema Containern Eigenverantwortung im Fokus. Zudem widerspricht es unserem Rechtsverständnis, wenn Menschen dafür bestraft werden, nutzbare Lebensmittel aus nicht abgeschlossenen und öffentlich zugänglichen Mülltonnen zu nehmen. In Zukunft soll das Wegwerfen von Lebensmitteln in Behältnissen, die eindeutig für das Entsorgen von Dingen vorgesehen sind (z.B. Mülltonnen) als Eigentumsaufgabe definiert werden. Somit wäre das Entnehmen von Lebensmitteln aus diesen Behältnissen nicht mehr als strafbarer Diebstahl zu ahnden, sondern würde Containern legalisieren. Zudem würde die Haftung für mögliche entstehende Folgen des Containerns nicht länger bei den Entsorgern (meist bei den Supermarktbetreibern) liegen.
  • Für uns steht aber auch fest, dass Containern von Verbrechen wie Hausfriedensbruch differenziert werden muss. Abgeschlossene oder auf einem abgesicherten Grundstück befindliche Mülltonnen entsprechen weiterhin dem Eigentum ihrer Besitzer. Sich zu diesem Zugang zu verschaffen, soll weiterhin illegal sein.
  • Oberste Devise sollte sein, dass möglichst wenig Lebensmittel überhaupt erst in einem Abfallbehälter landen. Pauschale Wegwerfverbote oder verpflichtende Kooperationen von Supermärkten und Tafeln ähnlich dem Beispiel Frankreich jedoch lehnen wir ab. Freiwillige und funktionierende Kooperationen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung begrüßen wir aber ausdrücklich. Auch die bereits weit verbreitete Reduzierung von Preisen und deutliche Kennzeichnung von Produkten, die bald unverkäuflich sind, halten wir für eine gute und weiter ausbaufähige Maßnahme.
  • Wir unterstützen in diesem Zug auch die Initiative „Zu gut für die Tonne“ der Bundesregierung und wünschen uns eine Ausweitung ihrer Präsenz.
  • Die jetzige Bezeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums auf Lebensmittel möchten wir durch eine zweigleisige Ausweisung ablösen. Die an die Haftung gekoppelte Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums soll nach britischem Vorbild durch die Bezeichnung „beste Qualität bis …“ ersetzt werden. Analog dazu soll eine weitere Zahl im Sinne eines festen Verbrauchsdatum für die tatsächliche Nutzbarkeit über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus etabliert werden.
  • Lebensmittelverschwendungen sind vor allem in Großküchen und Kantinen ein tägliches Problem. Staatliche Kantinen und Großküchen (z.B. an Schulen und in Behörden) sollen dabei mit gutem Beispiel vorangehen und in ihren Vergabekriterien auch Konzepte zum nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln berücksichtigen.
  • Handels- und Qualitätsnormen sollen mit einer Sunset-Klausel von 8 Jahren belegt werden, sodass nachgeprüft werden kann, ob sich z.B. Verordnungen zu der Mindestgröße von Äpfeln bewährt haben oder keinen positiven Einfluss haben.
  • Die Forschung zum Thema Lebensmittelverschwendung leidet unter uneinheitlichen und unregelmäßigen Messungen von Müllmengen. Die Jungen Liberalen fordern eine von der EU organisierte Basismessung in allen Mitgliedsländern, um die Vergleichbarkeit der Werte zu steigern und Best-Practice zu fördern.

Feindliche Übernahme der Demokratie verhindern

Freiheit ist zerbrechlich. Nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart zeigt, wie schnell autoritäre Regierungen vermeintlich stabile liberale Demokratien von innen heraus, auf formal-legale Weise, zerstören.

Die Jungen Liberale NRW sehen diese bitteren Erfahrungen als Anlass, die Widerstandsfähigkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in NRW und der Bundesrepublik zu erhöhen.

Daher fordern die Jungen Liberalen NRW:

  • Der Landeswahlausschuss wird künftig nach dem Vorbild des Bundeswahlausschusses auch mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW besetzt. Der Landeswahlleiter wird von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt und kann nur vom Landeswahlausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abberufen werden. Die Landes- und Bundeswahlleitung erhält für die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der jeweiligen Wahlen, vollumfängliches Weisungs- und Auskunftsrecht.
  • Gesetze, welche die grundlegenden Regeln des demokratischen Wettbewerbs sowie die Stellung der Verfassungsorgane regeln, dürfen nur noch mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landtags, im Falle von Bundesgesetzen mit der der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landtags und der Zustimmung des Bundesrates, geändert und verabschiedet werden. Dies betrifft insbesondere das Landes- und Bundeswahlgesetz, das Landes- und Bundesministergesetz, die Abgeordnetengesetze sowie das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes NRW und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.

Klüngel ist kein Kavaliersdelikt! Korruption wirksam ahnden.

Demokratie lebt von dem Grundvertrauen seiner Bürger in die Rechtschaffenheit seiner gewählten Vertreter und der staatlichen Stellen. Die Gefahr von Korruption geht nicht nur von finanziellen, sondern auch von den ideellen Schäden für das Gemeinwesen aus. Ihr entschlossen entgegenzuwirken, muss wichtiges Anliegen der Politik sein.

Korruption beginnt nicht erst mit dem Koffer voller Bargeld, der für Gefälligkeiten gezahlt wird. Wo immer aus sachfremden Gründen sich oder einem Dritten Vorteile verschafft werden, liegt korruptes Verhalten vor. Dass der oft hingenommene Klüngel kein annehmbares Procedere ist, muss immer wieder deutlich gemacht werden.

Verfahrensstandards

Das grundgesetzliche Gebot der Bestenauslese muss tragender Gedanke der Vergabe öffentlicher Posten sein. Hierzu ist eine grundsätzliche Pflicht zur Stellenausschreibung zu statuieren, deren Nichtbefolgung besonderer Rechtfertigung bedarf. Personalentscheidungen sind in einer überprüfbaren Weise festzuhalten. Neben dem Bewerber selbst ist auch einer verwaltungsinternen Revision eine Überprüfung zu ermöglichen. Fehlende Dokumentation begründet die Vermutung eines erheblichen Verfahrensfehlers. Gleiches gilt für nicht-dokumentierte Treffen von nicht verfahrensrechtlich vorgesehenen Findungskommissionen oder sonstigen Geheimtreffen. Dies gilt für alle staatlichen Stellen und solche, die vom Staat über Anteile oder Anteile an der Finanzierung beeinflusst werden.

Kontrolle

In (übergeordneten) Behörden bzw. bei den Aufsichtsbehörden sollen besondere Abteilungen für Korruption gebildet werden, sofern dies sinnvoll ist. Gleichzeitig ist auch bei den sonstigen Stellen die Sensibilität für Korruption zu erhöhen. Im Zweifel soll eine Meldung erfolgen. Es stehen klare Ansprechpartner bereit, um Hinweise, auch informell, entgegen zu nehmen. Dies betrifft sowohl externe Hinweise wie solche durch Bedienstete. Für Hinweisgeber ist ein verständlicher, rechtsicherer Rahmen zu schaffen. Geheimhaltungspflichten haben zurückzutreten, wenn die Schwere des Verstoßes das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Bei Verstößen ist der Hinweisgeber nicht verpflichtet, den Dienstweg einzuhalten, ehe er sich an einen solchen Ansprechpartner oder eine Abteilung für Korruption wendet.
Beamte unterstehe auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand einer besonderen Treuepflicht und Aufsicht. Nebentätigkeiten sind stets anzuzeigen. Dies gilt auch für Wahlbeamte, solange diese in den Genuss von Pensionsleistungen kommen.

Begünstigende Verwaltungsakte werden i.d.R. nicht kontrolliert, es gibt keine Stelle, die dagegen Rechtsmittel einlegen könnte. Das hierin liegende Missbrauchsrisiko ist durch stichprobenartige Kontrollen durch eine verwaltungsinterne Revision zu minimieren. Hierbei sollten auch Verfahren zur Bestimmung von Anomalien Anwendung finden, auf deren Grundlage weitere Ermittlungen erfolgen können.

Verstöße gegen die Aufsichtspflicht sind ihrerseits zu sanktionieren. Schweigespiralen und eine Kultur des Wegsehens müssen aufgebrochen werden. Insbesondere das unterlassene Nachgehen von Hinweisen und der Versuch der rechtswidrigen Gängelung von Hinweisgebern müssen sanktioniert werden.

Wirtschaftlichkeitskontrolle

Daneben ist staatliches Handeln im Blick auf seine Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Kontrolle des Bundesrechnungshofes sowie der Landesrechnungshöfe unterstellt. Diese haben die Aufgabe, unsachgemäße Verwendung von Haushaltsmitteln aufzuklären und zu rügen. Da Korruption typischerweise auch finanzielle Schäden oder zumindest die Gefahr eines Vermögensschadens beinhaltet, spielen auch die Rechnungshöfe eine wichtige Rolle in der Korruptionsbekämpfung. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechnungshöfe liegt auf der objektiven Kontrolle von Mittelverwendungen.

Lobbyismus

Aufgabe der Politik ist die friedliche und konstruktive Lösung von Interessenskonflikten. Dazu gehört auch, dass Interessenvertreter die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen Politikern vorzutragen. Allerdings darf der organisatorisch im Vorteil befindliche Lobbyist nicht gegenüber den einzelnen Wählern einen entscheidenden Vorteil erhalten. Organisierte Interessenwahrnehmung ist daher zu reglementieren. Hierzu bedarf es eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters für alle staatlichen Stellen. Der Begriff des Lobbyisten umfasst dabei politisch neutral jeden, der nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson, als Bürger, Zugang zur Politik sucht, insbesondere Vertreter von Unternehmen, Vereinen, Verbänden.

Die Besuche von Lobbyisten im Bundestag und in den Ministerien und im Bundeskanzleramt werden registriert und in einem jährlichen Bericht veröffentlicht.

Karenzregelungen

Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre müssen nach ihrem Ausscheiden Tätigkeiten bei der Bundesregierung 12 Jahre anzeigen und nach Verlangen dieser Zeit Auskunft erteilen. Insoweit sind die beamtenrechtlichen Regelungen entsprechend zu übertragen. Für die Länder sind entsprechende Tätigkeiten anzustreben.

Den beamtenrechtlichen Regelungen gemäß können Tätigkeiten untersagt werden, wenn diese die Interessen der Bundesrepublik gefährden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die unlautere Ausnutzung regierungsinternen Wissens zu befürchten ist, Amt und Tätigkeit in engem Zusammenhang stehen oder nach der Höhe der Bezahlung und dem Arbeitsaufwand zu erwarten ist, dass die Bezahlung nur durch die frühere Stellung des Amtsträgers bedingt ist (typische Fallgestaltung: „Beraterverträge“). Tätigkeiten, die durch ausländische Staaten finanziert werden, müssen besser erfasst, Interessenkonflikte angezeigt und ggf. unterbunden werden. Zulässig ist im Regelfall dagegen die Wiederaufnahme einer vor dem Amt ausgeübten Tätigkeit.

Die Möglichkeit der Untersagung entfällt im Falle des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers nach vier Jahren, im Falle der Bundesminister und der parlamentarischen Staatssekretäre nach zwei Jahren. Sie ist angemessen zu verlängern, wenn der Betroffene wegen eines Verstoßes gegen seine Anzeige- oder Auskunftspflicht sowie gegen eine ausgesprochene Untersagung sanktioniert wird. Absolute Höchstgrenze ist in diesem Falle zehn Jahre.

Zuständig für die Einholung von Auskünften und die Aussprache einer Untersagung ist eine unabhängige Stelle, die aus Mitgliedern des Bundesrechnungshofes, mit Korruptionsbekämpfung befassten Beamten sowie gemäß §6c BMinG bestellten Mitgliedern besteht.

Verstöße gegen die Anzeige- und Auskunftspflicht sowie gegen die Untersagung sind mit der Kürzung oder dem Verlust von Pensionsansprüchen zu ahnden, zudem kann ein Bußgeld verhängt werden.

Strafbarkeit klar fassen

Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung schützt mit der Integrität der Volksvertreter einen Kern der demokratischen Legitimität. Seine bewusst enge Formulierung wird dem nicht gerecht. Der Begriff der Bestechung in §108 e StGB wird weiter gefasst. Bestraft wird auch, wenn die Gegenleistung sich auf eine bereits geschehene Tat bezieht. Dies führt zu einem wünschenswerten Gleichklang mit §§332, 334 StGB.

  • 108 e StGB wird umfassend erweitert.
  • Ausreichend ist ein Handeln bei Wahrnehmung oder zur Erlangung des Mandats
  • Es ist kein Handeln im Auftrag oder Weisung erforderlich. Ausreichend ist
    entsprechend §332 StGB eine Ausübung des Mandats
  • Auch die Erlangung eines politischen Mandats oder einer Funktion oder einer
    Spende kann Teil einer strafbaren Vereinbarung sein

Angemessene Rechtsfolgen

Korruptionsstraftaten erschüttern das allgemeine Rechtsbewusstsein in besonderer Weise. Ihre Sanktionierung darf nicht den Eindruck aufkommen lassen, Fehlverhalten werde als Bagatelle gesehen. Wer sich eines Korruptionsdelikts schuldig macht, ist für die weitere Ausübung hoheitlicher Befugnisse ungeeignet. Die §§24 BStG, 41 BBG sind dahingehend zu ändern, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auch wegen Bestechung zu erfolgen hat.

Bisher kann eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis trotz einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung und Bestechung nur im Wege eines Disziplinarverfahrens erfolgen. Vor allem aber kann ein solcher Täter bisher weiterhin öffentliche Ämter bekleiden. §358 StGB wird daher um diese drei Delikte erweitert.

Ja zur Geschmacksvielfalt: Für mehr Freiheit auf dem deutschen Biermarkt!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Umformulierung des §1 (Schutz der Bezeichnung Bier), „Bierverordnung vom 2. Juli 1990 (BGBl. I S. 1332)“. Demnach soll es in Zukunft möglich sein, neben den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch sämtliche für den Verzehr geeignete weitere Zutaten dem Produkt hinzuzufügen, ohne die Bezeichnung des „Bieres“ für das Produkt zu verlieren, solange der biertypische Gärungsprozess eingehalten wird. Weiterhin müssen Zusatzstoffe den entsprechenden Verordnungen entsprechen.

Parteienfinanzierung transparenter machen!

Spenden und andere Zuwendungen Dritter sind ein legitimes und unersetzliches Mittel für die Finanzierung politischer Arbeit. Sie dienen als Gegengewicht zu der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien und beugen damit dem Eindruck vor, die Parteien betrachteten den Staat als Quelle zu ihrer eigenen Bereicherung.

Zugleich bergen Spenden selbst ein Risiko für die Legitimität politischer Parteien. Schon der Anschein von Käuflichkeit ist geeignet, Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu zerstören und jenen Kräften zu nützen, welchen die Demokratie als solche als korrupt gilt. Zudem besteht auch das Risiko tatsächlicher unangemessener Einflussnahme einzelner Interessenten auf den politischen Willensbildungsprozess. Dies gilt nicht nur für wirtschaftliche Interessenten, sondern auch für fremde Mächte, welche die finanzielle und ideelle Unterstützung geeigneter Parteien im Ausland dazu nutzen, um die freiheitlichen Demokratien – insbesondere innerhalb der EU – zu destabilisieren.

Das deutsche Parteienfinanzierungsrecht wird diesem Spannungsverhältnis bislang nicht vollständig gerecht. Undifferenzierten Versuchen, Spenden als solche einzuschränken, wird eine Absage erteilt. Wesentliche Punkte einer Reform müssen sein:

  • Die Aufsichtsbehörde – die Bundestagsverwaltung – bedarf eines erheblich höheren Personalschlüssels. Sie muss auch faktisch in der Lage sein, die Bestimmungen des Parteiengesetzes kontrollieren zu können.
  • Die Rechnungsprüfer müssen durch verbesserte Regelungen zu Interessenskonflikten und Rotationsregelungen unabhängiger werden.
  • Es bedarf einer transparenten Erfassung von modernen Finanzierungsformen wie Sponsoring. Diese müssen erfasst, gesondert ausgewiesen und nach den für Spenden geltenden Regeln auch veröffentlicht werden
  • Spenden und Sponsoring an Abgeordnete des deutschen Bundestages und der Volksvertretungen der Länder sowie an Kandidaten für diese, die zugleich Parteimitglieder sind, müssen ebenfalls nach den gleichen Regeln veröffentlicht werden.
  • Spenden sind unzulässig, wenn sie erkennbar aus dem Vermögen eines EU-Drittstaates oder einer dieser zuzurechnenden Stelle oder einer in ihrem Auftrag handelnden Person stammen.
  • Verstöße gegen das Recht der Parteienfinanzierung müssen auch für die persönlich Verantwortlichen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen nach sich ziehen. Hierzu sind zum einen Bußgelder vorzusehen. Zum anderen soll es für die Strafbarkeit nach § 31d PartG ausreichen, dass der Täter mit Vorsatz handelt. Personen, die wegen eines solchen Verstoßes gegen die Regeln der Parteienfinanzierung strafrechtlich verurteilt werden, sollen nach Entscheidung des Gerichts die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verlieren können.
  • Ein schwerwiegender Verstoß hat den Verlust der Fähigkeit, in einer Partei ein für Finanzen zuständiges Amt zu bekleiden, zur Folge. Es ist eine Sperrfrist im Einzelfall festzusetzen.

Mitbestimmung und Teilhabe ermöglichen – Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer

In einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sollte die nicht bloß kurzfristige Unterworfenheit unter die Rechtsnormen und das Gewaltmonopol des dieses verfassenden Staates prinzipiell mit dem Recht auf umfassende demokratische Mitbestimmung einhergehen. Gerade in einer zunehmend globalisierten Welt ist eine ausschließliche Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nicht mehr zeitgemäß; vielmehr ist eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Adressaten und Autoren von Rechtsnormen anzustreben. Insbesondere auf kommunaler Ebene kann die Ermöglichung demokratischer Teilhabe für bisher von dieser ausgeschlossener Personen ein integrativer Schritt in diese Richtung sein.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sprechen sich deshalb entschieden für ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer aus, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Dieses soll sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht umfassen. Voraussetzung dafür soll neben einem legalen Aufenthaltsstatus lediglich der gewöhnliche Aufenthalt im steuer- und sozialrechtlichen Sinne sein.
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern in diesem Kontext die FDP und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die notwendige Grundgesetzänderung einzusetzen, welche eine entsprechende Anpassung des Kommunalwahlrechts ermöglicht.