Freiheit ist zerbrechlich. Nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart zeigt, wie schnell autoritäre Regierungen vermeintlich stabile liberale Demokratien von innen heraus, auf formal-legale Weise, zerstören.
Die Jungen Liberale NRW sehen diese bitteren Erfahrungen als Anlass, die Widerstandsfähigkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in NRW und der Bundesrepublik zu erhöhen.
Daher fordern die Jungen Liberalen NRW:
- Der Landeswahlausschuss wird künftig nach dem Vorbild des Bundeswahlausschusses auch mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW besetzt. Der Landeswahlleiter wird von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt und kann nur vom Landeswahlausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abberufen werden. Die Landes- und Bundeswahlleitung erhält für die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der jeweiligen Wahlen, vollumfängliches Weisungs- und Auskunftsrecht.
- Gesetze, welche die grundlegenden Regeln des demokratischen Wettbewerbs sowie die Stellung der Verfassungsorgane regeln, dürfen nur noch mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landtags, im Falle von Bundesgesetzen mit der der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Landtags und der Zustimmung des Bundesrates, geändert und verabschiedet werden. Dies betrifft insbesondere das Landes- und Bundeswahlgesetz, das Landes- und Bundesministergesetz, die Abgeordnetengesetze sowie das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof des Landes NRW und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.