Moderner Strafvollzug für NRW

Junge Liberale haben ein vielschichtiges Verständnis von einem modernen Strafvollzug, der nicht auf Schuldausgleich, sondern auf dem Schutz der Bevölkerung und vordergründig Resozialisierung der Täter beruht.  Wir setzen uns für einen menschlichen und konsequenten Strafvollzug ein, der auf der einen Seite gewährleistet, dass die Gesellschaft von Straftätern konsequent geschützt wird, aber auf der anderen Seite auch Insassen die Möglichkeiten gibt, sich zu bessern und in Zukunft auch wieder als Teil der Gesellschaft ein straffreies Leben führen zu können. Täter bloß wegzuschließen, ist für Junge Liberale ein völlig falscher Ansatz. Wir setzen uns für einen aktiven Strafvollzug ein, der sich auf Resozialisierung und Prävention spezialisiert, damit insbesondere die Rückfallquote von entlassenen Häftlingen sinkt. Dies ist ein wirklicher Gewinn für die Sicherheit und stärkt zugleich die individuelle Freiheit.  Die Verbesserung der Situation im Strafvollzug sehen wir deswegen als wichtiges politisches und gesellschaftliches Ziel an. Seit dem Jahr 2006 haben die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug. Wir wollen, dass NRW in den nächsten Jahren den modernsten Strafvollzug in Deutschland bekommt. Um dieses Ziel zu erreichen setzen wir folgende Schwerpunkte:

Ausreichend Haftplätze und mehr Personal

Ganz zentral und notwendig für einen modernen Strafvollzug sind aus Sicht der Jungen Liberalen Investitionen in unsere Strafvollzugsanstalten. Diese müssen nicht nur besser ausgebaut, sondern auch personell gestärkt werden. Wir fordern deswegen:

  • Die Belegungsquote der NRW-Haftanstalten liegt derzeit bereits bei über 92 Prozent. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten rät zu einer maximalen Belegungsquote von 90 Prozent. Hinzu kommt die Tatsache, dass die jetzigen Kapazitäten nicht ausreichen, wenn jeder Inhaftierte von seinem Recht auf eine Einzelbelegung seiner Zelle Gebrauch machen würde. Wir fordern die Landesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Quote von unter 90 Prozent zu erreichen.
  • Dringend benötigte Kapazitäten für Strafgefangene dürfen nicht länger durch nicht erforderliche Anordnung von Untersuchungshaft blockiert werden. Untersuchungshaft über eine längere Dauer ist wegen des Fehlens von resozialisierenden Elementen im Vollzug besonders problematisch. Eine weitere Ausdehnung der Haftgründe des §112a StPO oder die Streichung der Bagatellklausel lehnen wir ebenso ab wie die schematische Anordnung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr. Stattdessen ist insbesondere das Instrument der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu nutzen.
  • Die rot-grüne Vorgängerregierung schloss trotz der angespannten Lage einige Justizvollzugsanstalten – ohne dafür neue Anstalten zu eröffnen. Wir begrüßen deswegen die Pläne der Landesregierung, zwei neue Haftanstalten zu errichten. Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung aber auch auf, einen konkreten Fahrplan für das kommende Jahrzehnt aufzustellen. NRW ist in Besitz einiger sehr alter Haftanstalten, die in absehbarer Zukunft entweder kernsaniert oder geschlossen werden müssten. Ziel muss sein, für jede Anstalt einen konkreten Plan für die nächsten Jahre zu erarbeiten und in Absprache mit den Kommunen frühzeitig zu entscheiden, ob sich eine Sanierung der jeweiligen Standorte lohnen würde. Insgesamt fordern wir eine offene Haltung gegenüber weiteren Neubauten.
  • Die Errichtung neuer Justizvollzugsanstalten und ihre Unterhaltung sind mit erheblichen Kosten verbunden. Wir sprechen uns auch deswegen für ein Pilotprojekt in Public Private Partnership in NRW aus. Dabei soll die Errichtung, die bauliche Unterhaltung und die Wartung ihrer technischen Einrichtungen ausgeschrieben werden. Weiterhin soll geprüft werden, welche Serviceleistungen ohne hoheitlichen Eingriffscharakter, wie beispielsweise die Nahrungsmittelversorgung, sich qualitativ und finanziell anbieten an externe Anbieter zu vergeben. Der Strafvollzug als solcher bleibt selbstverständlich uneingeschränkter Teil des Gewalt- und Staatsmonopols. Im Anschluss können eine Evaluation und ein direkter Vergleich zwischen dem Bau sowie dem Betrieb über einen angemessenen Zeitraum der beiden Gefängnisse durchs Land und dem Bau eines Gefängnisses als PPP-Projekt erfolgen.
  • In den Gefängnissen in NRW herrscht Personalmangel. Davon zeugt nicht zuletzt auch die massive Anzahl an Überstunden des Personals in den Gefängnissen. Die Landesregierung muss dem Personalmangel ein Ende setzen. Dabei darf es aber nicht zu einer Absetzung der erforderlichen Voraussetzung von Bewerberinnen und Bewerbern kommen. Auch die Erhöhung der Planstellen für das Haushaltsjahr 2019 ist nicht ausreichend. Wir fordern ab 2020 jährlich mindestens 150 neue zusätzliche Stellen für Aufgaben des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes.

Resozialisierung stärken

Resozialisierung von Straftätern ist das Hauptziel des Strafvollzugs. Häftlinge sollen wieder fit für das “normale” Leben gemacht und Rückfälle vermieden werden. Wir streben ein Leitbild an, nachdem die konsequente soziale Arbeit mit Tätern der beste Opferschutz ist. Jeder Straftäter hat ein Recht auf Resozialisierung. Die Arbeit mit Straftätern darf auch keine Frage der Kosten sein, zumal entlassene Straftäter, die rückfällig werden, unsere Gesellschaft nicht nur finanziell wesentlich stärker belasten. Deswegen fordern wir:

  • Resozialisierungsangebote und die Betreuung nach der Entlassung aus der Haft müssen weiter ausgebaut werden. Ein effektives und funktionierendes Resozialisierungsangebot braucht nicht nur ausreichend und gut geschultes Personal, sondern auch ein abwechslungsreiches und sinnvolles Programm. Dazu wollen wir den Wettbewerb zwischen Haftanstalten erhöhen. Alle zwei Jahre soll statistisch erhoben werden, in welchen Gefängnissen Straftäter einsaßen, die die geringste Rückfallquote vorzuweisen haben. Die erfolgreichsten Gefängnisse sollen als best practice Beispiel dienen.
  • Bewährungsstrafen und Strafrestaussetzungen zur Bewährung stellen in vielen Fällen ein sinnvolles Instrument moderner Kriminalpolitik dar und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten Resozialisierung. An der Zahl der Bewährungshelfer und der damit verbundenen Qualität der Betreuung lässt sich das allerdings nicht widerspiegeln. In anderen Bundesländern verzeichneten private Träger bei der Bewährungsbetreuung Erfolge. Sowohl für die Bewährungshilfe als auch für die allgemeine Betreuung nach der Haftzeit sollen private Vereine und Initiativen deswegen rechtlich und finanziell gestärkt werden.
  • Nicht nur Straftäter, die auf Bewährung frei sind, benötigen eine Betreuung. Auch Straftäter, die ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag abgesessen haben, benötigen in der Regel einen Ansprechpartner und Hilfe im Alltag außerhalb des Gefängnisses. Solche Menschen sollen durch ein neu aufgelegtes und landesweites Mentorenprogramm unterstützt werden. Die Resozialisierung von zu entlassenen Sexualstraftätern ist von besonderer Wichtigkeit. Präventionsprogramme wie „KURS“ sind fortzuführen und mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Die Ausgestaltung im Einzelfall ist regelmäßig wissenschaftlich zu evaluieren und anzupassen.
  • Die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Häftlinge muss im Vollzug weiter und regelmäßiger gestärkt werden. Projekte wie Theaterkurse oder Training von Hunden sollen weiter realisiert werden. Außerdem sprechen wir uns für mehr Integrations- und Antiaggressionsangebote in Gefängnissen aus, die auch in Kooperation mit Vereinen durchgeführt werden können. Ziel muss es sein, jeden Häftling bestmöglich und individuell auf den Tag der Entlassung vorzubereiten.
  • Auch Häftlinge dürfen den Anschluss an die Digitalisierung nicht verlieren. Deswegen fordern wir die Einführung eines Pilotprojektes, in dem Gefangene an die Nutzung neuer Medien strukturiert und unter den erforderlichen Sicherheitserfordernissen des Justizvollzuges herangeführt werden. Insbesondere solche Inhalte aus dem Internet, die der Resozialisierung dienen, wie Nachrichten-, Wohnungssuch- oder Jobsuchportale sollen den Häftlingen zugänglich gemacht werden. Ebenfalls ist auch Augenmerk auf die Entlassungsvorbereitung und das Übergangsmanagement zu legen.
  • Ersatzfreiheitsstrafen sollen grundsätzlich zu Gunsten gemeinnütziger Arbeit vermieden werden.

Radikalisierung und Extremismus im Gefängnis entgegentreten

Gefängnisse können Weichen für eine bessere und neue Zukunft der Gefangenen stellen. Haftanstalten können allerdings auch wahre Brutstätten für Radikalisierungsprozesse in unterschiedlichsten Ideologien und Formen sein. Viele Straftäter verfestigen ihre Ideologien in der Haft eher als davon abzuweichen. Dieser Zustand und ein solches Potential darf nicht ignoriert werden. Deswegen fordern wir:

  • Zur Verhinderung von Radikalisierung müssen in Gefängnissen sichere und geordnete Verhältnisse herrschen. Dabei muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Grundrechte der Gefangenen beachtet werden. Der alltägliche Umgang zwischen Häftlingen und Gefängnismitarbeitern muss von Respekt, Achtung und Professionalität geprägt sein. Es sollte verstärkt auf dynamische Sicherheitsansätze zurückgegriffen werden. Gefängnismitarbeiter, die diesen Standard nicht einhalten oder nicht mehr einhalten können, dürfen in ihrer Arbeit nicht weiter im direkten Kontakt mit Häftlingen stehen.
  • Religionsausübung muss in angemessener Form gewährleistet werden. Dazu muss auch die muslimische Gefängnisseelsorge ausgebaut werden. Das konsequente Vorgehen gegen und der damit verbundene Rückzug des Moscheevereins Ditib sind begrüßenswert, auch wenn er momentan zu einer Unterversorgung an muslimischer Gefängnisseelsorge führt. Am bisherigen Verfahren einer Sicherheitsüberprüfung, bei der Imame auch mitgewirkt haben, ist zwingend festzuhalten.
  • Das Gefängnispersonal muss mindestens über Grundkenntnisse zu Radikalisierung und der Wichtigkeit des alltäglichen Hafterlebens für die Verhinderung von Radikalisierung verfügen. Personen, die direkt mit extremistischen Gefangenen arbeiten, müssen über vertiefte Kenntnisse verfügen. Dieses Wissen muss nicht nur verstärkt in die Ausbildung vermittelt werden, sondern auch in regelmäßigen Schulungen und Fortbildungen aufgefrischt und erweitert werden. Jeder Justizvollzugsbeamte soll dazu alle drei Jahre eine verpflichtende Fortbildung zu aktuellen Informationen zum Thema Radikalisierung und Extremismus in Gefängnissen erhalten.
  • Die Risikoeinschätzung eines (potentiellen) Extremisten darf nicht allein nur auf aktuell verfügbaren statistischen Instrumenten beruhen. Wichtig ist, dass Statistiken häufiger mit genauem, individuellem Wissen über die jeweiligen Personen ergänzt werden. Die Einschätzungen sollten regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, aktualisiert und mit laufenden Sicherheits- und Interventionsmaßnahmen an den aktuellen individuellen Stand angepasst werden.
  • Jeder dritte Häftling hat momentan keine deutsche Staatsangehörigkeit. Unabhängig der langfristigen Bleibeperspektive in Deutschland ist es sinnvoll, jedem Häftling ein verpflichtendes Angebot für Deutschunterricht zu machen.

Positiv stehen wir deswegen auch die Maßnahme der Landesregierung an, eine Expertengruppe einzurichten, nachdem es in der Vergangenheit zu einigen Brandfällen gekommen ist. Diese soll in nächster Zeit Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Wir erwarten dabei aber Vorschläge und Maßnahmen, die über die allgemeine Erhöhung des Brandschutzes hinausgehen.

Nicht zuletzt ist aber auch Opferschutz ein zentrales Anliegen jungliberaler Politik. Opfer einer Straftat zu werden, durch sie geschädigt oder verletzt zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen im Leben eines Menschen. Der Staat darf Opfer und ihre Angehörigen daher nicht mit den Folgen der Tat allein lassen, sondern soll sie durch konkrete Hilfsangebote unterstützen. Der Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes ist auch auf psychische Gewalt zu erweitern. Wir setzen uns deswegen auch dafür ein, dass gezielte Fortbildungen zu Opferrechten für Polizisten, Staatsanwälte und Richter erfolgen und der Täter-Opfer-Ausgleich in NRW weiter ausgebaut wird.

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