Zu den fundamentalen Prinzipien einer liberalen Demokratie gehört der faire Wettkampf von Regierung und Opposition und die Ermöglichung einer fairen Chance auf Ablösung der Regierung bei den jeweils nächsten Wahlen. Dem Staat, insbesondere der jeweiligen Bundesregierung, ist es verwehrt, durch aus Steuergeldern finanzierte Werbung, Kampagnen und eigene Medienangebote in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess lenkend einzugreifen und so namentlich einen Vorteil gegenüber der Opposition zu erlangen. Nicht hierunter fallen Informationskampagnen im gesamtstaatlichen Interesse (z.B. Impfkampagnen). Auch ist der Staat kein Privater, der auf seinen Kanälen frei walten und schalten darf. So wie der Staat analoge Formen des friedlichen Protesten hinzunehmen hat, darf er auch digitale Kritik nicht willkürlich entfernen.
Entsprechende Etats für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Wahlkampfjahren, sind auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Diese Mittel sind gesondert auszuweisen. Dies gilt auch und umso mehr im Internet. Die Aktivitäten öffentlicher Stellen in den sozialen Medien sind rechtlich klar zu umreißen und zu beschränken. Kommentare und Postings müssen mindestens dem Sachlichkeitsgebot genügen. Das Blockieren von Usern oder das Verbergen und Löschen von Kommentaren darf nur auf der Verletzung der Strafgesetze beruhen und kann von Betroffenen zunächst in einem internen Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die Wahrung der Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit wachen die Gerichte.