18.10.2026

NRWiederaufstieg! – Perspektiven auf die man bauen kann

Unsere Vision für NRW ist Europas Top 5 und Deutschlands Nummer 1 im Jahr 2040. Ein starkes Nordrhein-Westfalen wird nur wegen dir und deiner Perspektiven stark – auf diese Perspektiven wollen wir bauen. Wir Junge Liberale wollen Nordrhein-Westfalen bis 2040 in Europas Top 5 führen: zu den stärksten und lebenswertesten Regionen Europas, zu Deutschlands attraktivstem Bundesland. Ein Land, in dem du dein Morgen siehst, weil du hier etwas aus deinem Leben machen kannst.

Es ist 2040. Ein selbstfahrendes Taxi bringt dich nach dem Konzert direkt nach Hause, zwischen unseren Städten schwebst du mit 150 km/h zur Berufsschule – ohne Fahrer, mit smartem Ticket. Deine Lehrerin kennt mehr als deinen Namen und die letzte Note: Kleine Klassen und starke Pädagogen fordern und fördern dich, egal ob Sport, Mathe oder Geschichte. Willst du unterrichten, verdienst du schon im Studium Geld. Ausbildung und Studium sind gleich viel wert, der Wechsel zwischen beiden geht jederzeit. Deine ersten eigenen Quadratmeter mietest du schon, die ersten zu kaufen ist realistisch, umgezogen bist du mit ein paar Klicks. Du willst mal richtig das Leben genießen? Dann bist du in leidenschaftlichen Fankurven und sicheren Clubs zuhause.

NRW ist schon das wirtschaftlich größte Bundesland – diese Größe soll bei dir ankommen, mit Erlebnissen für jede von 18 Millionen Perspektiven. Deshalb beginnt unser Plan jetzt: mit Unterstützung in den Klassen, verlässlicher Infrastruktur und einem Staat, der Entscheidungen möglich macht, statt sie zu verwalten. Unser Staat ist eine ausgestreckte Hand: erreichbar, wenn du sie brauchst, und bereit, dich deinen eigenen Weg gehen zu lassen. Dieser Weg beginnt mit Bildung.

Bildung

Unsere Vision: Bis 2040 klettert NRW im Bildungsmonitor, dem jährlichen Vergleich aller Bundesländer, von Platz 14 auf Platz 1. Wir bauen dabei auf dich: Wir stärken deine Stärken und schwächen deine Schwächen. Mit sieben liest du flüssig. Wenn nicht, liest du jeden Tag zwanzig Minuten in einer kleinen Gruppe, bis es klappt. Fällt eine Stunde aus, springt die Studentin ein, die an deiner Schule dual studiert und dich kennt. Ab der achten Klasse wählst du ein Profil: Handwerk, Finanzen oder Informatik. Drückt dich etwas, hat jemand in der Schule Zeit für dich. Deine Grundschullehrerin stand vom ersten Semester an in Klassenräumen, wer dir Physik beibringt, hat Physik gemacht, und wer gut unterrichtet, wird besser bezahlt. Gehst du nach der Ausbildung ins Studium oder andersherum, zählt jedes Fach, das du schon kannst. Und deine Eltern buchen die Kita nach ihrer Schicht, nicht nach der Uhr der Kita.

Damit du diese Perspektive bekommst, muss sich schon morgen Folgendes ändern:

Weltklasse statt Rotstift

Hochschulfinanzierung auf drei Säulen:

  1. Mehr Freiheit in der Grundfinanzierung: Wir wollen Finanzierungstöpfe bündeln und die Grundfinanzierung stärken. Hochschulen sollen selbst entscheiden können, wo ihr Geld den größten Unterschied macht, wobei wir die leistungsbezogenen Mittel nicht abschaffen, sondern mehr nach bürokratiearmen Qualitäts- und Exzellenzkriterien (wie z. B. Innovationskraft in der Lehre und Absolventenerfolg) verteilen wollen, ohne dabei Fehlanreize für Noteninflation zu schaffen.
  2. Generationenpakt für moderne Hochschulen, nachgelagerte Studiengebühren: Erst nach dem Studium und ab dem Erreichen des deutschen Medianeinkommens sollen Absolventen einkommensabhängig zurückzahlen. Dabei wollen wir 1.000 Euro pro Semester und 50 Euro je erworbenem ECTS-Punkt ansetzen – bei einem dreijährigen Bachelor rund 15.000 Euro. Vollständig angelaufen kann das den Hochschulen zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe ermöglichen, ohne amerikanische Verschuldungsverhältnisse zu schaffen. Zwei Drittel der Beiträge sollen direkt an die jeweilige Hochschule fließen, ein Drittel in einen Exzellenzfonds NRW.
  3. Gebühren für internationale Studierende: Studierende aus Nicht-EU-Staaten sollen zusätzliche zweckgebundene Gebühren zahlen, die direkt in Lehre, Betreuung und beispielsweise in verpflichtende Deutschkurse fließen, damit die Studenten nicht nur unsere Hochschulen nutzen, sondern anschließend auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt ankommen. Wer nach seinem universitären Abschluss fünf Jahre auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig war, erhält die gezahlten Gebühren in Form einer Rückerstattung zurück.

Nordrhein-westfälisches Harvard: NRW soll mit zusätzlichen Mitteln seine bestehenden Exzellenzuniversitäten weiterentwickeln und langfristig mindestens eine international wettbewerbsfähige Eliteuniversität etablieren, die in Forschung und Lehre weltweite Strahlkraft besitzt. Sie soll herausragende Studierende und Forschende aus Europa und der Welt anziehen, sie hier ausbilden und für den deutschen Wirtschaftsstandort gewinnen. Aus erfolgreichen Ausgründungen sollen häufiger große Wachstumsunternehmen entstehen, die neue Technologien, Arbeitsplätze und ganze Ökosysteme rund um die Hochschulen schaffen – besonders in Verbindung mit dem produzierenden Gewerbe Nordrhein-Westfalens. So sollen mehr gut ausgebildete Fachkräfte und Forschende entstehen, von denen der deutsche Wirtschaftsstandort abhängt, und aus der Abwanderung von Talenten und Ideen soll häufiger ein Brain-Gain für NRW werden.

Mitnehmen, was du schon gelernt hast. Was du in der Ausbildung gelernt hast, zählt im Studium. Was du im Studium geschafft hast, zählt in der Ausbildung. Heute rechnet dir die Hochschule höchstens die Hälfte an, und nur, wenn sie will. Wir drehen das um: Anrechnung ist der Normalfall. Lehnt eine Hochschule ab, muss sie es begründen. Brichst du das Studium ab, verkürzt sich deine Ausbildung um das, was du schon kannst. Ein modulares System über alle Ausbildungen macht dir den Wechsel leichter und bringt dich schneller in den Beruf, der dich erfüllt.

Internationalisierung der Universitäten: Zugleich muss ein internationaler Austausch der universitären Forschung und Lehre ermöglicht werden, um den Wissenschaftsstandort NRW bestmöglich und stetig fortentwickeln zu können. Um Studierenden einen Studienstandortwechsel ins Ausland zu erleichtern, sollen sich die Vorlesungszeiten und Semester künftig wie in anderen europäischen Ländern terminlich am Kalenderjahr orientieren. Außerdem sollen Universitäten zum Abbau von Sprachbarrieren ein umfangreiches Angebot an Sprachkursen bereitstellen. Des Weiteren sollen langfristige wissenschaftliche Kooperationen vertieft werden. Ein ausreichender Schutz vor Spionage durch ausländische Staaten ist dabei zu garantieren.

Forschen, woran du willst: Du entwickelst an deiner Hochschule einen Sensor, der Drohnen erkennt. Ein Unternehmen will ihn für die Bundeswehr weiterbauen, doch die Hochschule beruft sich auf ihre Zivilklausel. Seit 2026 erlaubt das Land den Hochschulen ausdrücklich, sich einer friedlichen und nach innen und außen sicheren Gesellschaft zu verpflichten. Ins Hochschulgesetz kommt ein Satz: Keine Klausel darf dir verbieten, für Sicherheit und Verteidigung zu forschen oder deine Ergebnisse dafür zu nutzen. Dann entscheidest du über dein Thema, nicht der Senat. Leitbilder bleiben frei.

Verfasste Studierendenschaft – Keine Mitgliedspflicht: Wer sich nicht vertreten fühlt, muss trotzdem zahlen. Die verfassten Studierendenschaften leiden vielerorts unter geringer Wahlbeteiligung, hohen Mitgliedsbeiträgen und politisch motivierten Ausgaben. Im Sinne der individuellen Freiheit geben wir Studierenden deshalb die Wahl, ob sie Teil der verfassten Studierendenschaft sein wollen. Finanziert wird sie künftig nur noch durch freiwillige Mitgliedschaft statt durch verpflichtende Gebühren.

Bildungsmonitor Platz 1: Eine Schule, die um dich kämpft

Heute im Studium, morgen vor der Klasse: In NRW sind rund 7.800 Lehrerstellen unbesetzt. Auf neue Absolventen zu warten, dauert Jahre. Deshalb wird das Lehramtsstudium dual: Nach der Grundstudiumsprüfung arbeitest du in Teilzeit an einer Schule, bezahlt. Du bereitest vor, korrigierst, springst ein, wenn eine Stunde ausfällt, und unterrichtest Schritt für Schritt selbst. Das erste Examen wird durch die Grundstudiumsprüfung und mehrere Prüfungen während des Studiums bis ins dritte Studienjahr schrittweise abgelegt. Das Referendariat entfällt, die zweite Staatsprüfung steht am Ende des Studiums. Wer schon studiert, kann sofort ins duale System wechseln. So stehen Zehntausende angehende Lehrer in den Schulen, bevor sie fertig sind. Und keine Stunde fällt aus. Der Lehrermangel wird durch immer selbstständigeren Unterricht und bessere Arbeitsbedingungen schnell beendet und engere Betreuung wird endlich möglich.

Die Besten vor die Klasse: Du gehörst in Studium oder Beruf zu den Besten deines Faches und möchtest deine Leidenschaft in der Schule verbreiten. In Zukunft soll es eine Probestunde geben, um mit dem Quereinstieg zu starten, und ein Ergänzungsstudium, das du während der Praxis durchläufst. An jeder Uni in NRW, die Lehrer ausbildet, soll es dieses Studium geben und du sollst es in Teilzeit absolvieren können. Die Berufserfahrung spürst du bei diesem System von Anfang an beim Gehalt. So unterrichtet in Physik jemand, der Physik angewendet hat, und in der Wirtschaft jemand, der einen Betrieb geführt hat.

Sieben Semester bis zur ersten Klasse: In Bayern bist du nach sieben Semestern Grundschullehrer. In NRW brauchst du zehn Semester, so lange wie fürs Gymnasium, plus Referendariat. Dabei braucht die Grundschule anderes als das Gymnasium: Lesen lehren, Rechnen lehren, eine Klasse voller Sechsjähriger führen, von denen einige noch Wörter suchen. Deshalb führen wir den Bachelorstudiengang Grundschullehramt ein: sieben Semester, Praxis vom ersten Semester an, mit Staatsprüfung am Ende. Was du für die erste Klasse brauchst, lernst du im ersten Semester, nicht im zehnten.

Lehrkraft entfesseln: Die beste Lehrerin deiner Schule verdient heute genauso viel wie der Kollege mit denselben Dienstjahren, der seit Jahren dieselben Blätter kopiert. Deshalb setzen wir uns in der Kultusministerkonferenz für einen Staatsvertrag aller Länder ein, nach dem keine neuen Lehrer mehr verbeamtet werden. Ein Alleingang würde NRW im Wettbewerb um Lehrkräfte benachteiligen. Wer gut unterrichtet, merkt das auf dem Konto. Wer Beamter ist, soll das bleiben. Neue Lehrer werden dann angestellt wie in jedem anderen Beruf und bezahlt für das, was sie leisten, nicht nur für die Stunden vor der Tafel: für guten Unterricht, für Korrekturen und Klassenleitung, für Zeit für jeden einzelnen Schüler und für die Klasse, die sonst keiner nehmen will. Damit der Beruf dabei gewinnt, entscheidest du mit, wann und wo du arbeitest, deine Schule entscheidet, wen sie einstellt, und unterm Strich verdienst du nicht weniger als heute als Beamter. So läuft die Verbeamtung aus, ohne dass jemand verliert, und die Pensionslast von übermorgen wächst nicht weiter.

Vertrauen gegen Vorgaben: Ziele erreichen! Nordrhein-Westfalen braucht bei seit zehn Jahren stagnierender Bildungspolitik offensichtlich mehr Innovation. Deshalb sollen sogenannte Vertragsschulen erprobt werden, indem erste öffentliche Schulen und private Ersatzschulen in ein neues System überführt werden. In diesem System sollen Vertragsschulen privater Träger befristete Leistungsverträge mit Kommune oder Land erhalten. In diesen sollen Bildungsziele, Transparenzpflichten und Qualitätsindikatoren definiert werden. Bis 2032 soll der Erfolg dieser Vertragsschulen evidenzbasiert evaluiert werden. Wer in der Evaluation gut abschneidet, bekommt seinen Vertrag verlängert und mehr Freiheit bei Personal, Lehrplan und Methoden, wer schlecht abschneidet, verliert den Vertrag an einen anderen Träger. So schaffen wir schnell Wettbewerb zwischen Schulen für mehr Innovation.

Wettbewerb wirkt: Schulen, die um jeden Schüler kämpfen müssen, werden besser, Schulen mit sicherem Budget unabhängig von ihrer Leistung nicht. Unsere langfristige Vision sind deshalb Bildungsgutscheine statt der Strukturfinanzierung von Bildungseinrichtungen. Eltern sollen einen Gutschein für ihr Kind erhalten und damit frei entscheiden, an welcher Schule ihr Kind lernt. Schulen stehen so zueinander im Wettbewerb, mit dem Druck, sich selbst zu verbessern und mit der Zeit zu gehen. Bis dahin stärken wir die personelle und fachliche Autonomie der Schulen im bestehenden System. Die Qualitätskontrollen der Schulaufsicht werden engmaschiger, transparenter und evidenzbasierter. Für alle Schulen führen wir ein landesweit einheitliches Qualitätsmonitoring ein, das es Eltern und Schülern ermöglicht, Schulen vor der Auswahl transparent miteinander zu vergleichen. Lehrkräfte an Schulen, die im Vergleich zu anderen Schulen in der Umgebung besonders gute Ergebnisse in den zentralisierten Prüfungen erzielen, erhalten als Anreiz Bonuszahlungen.

Berufsschule, die zu deinem Beruf passt: Was du an der Berufsschule lernst, muss zu deiner Ausbildung passen. Deshalb gewichtet jede Berufsschule ihre Lehrpläne selbst: Wie viel Zeit Fächer bekommen, die mit deinem Beruf wenig zu tun haben, entscheidet deine Schule. Den Unterricht baut sie in Modulen auf, und was du im Betrieb schon kannst, musst du nicht noch einmal absitzen. Die gewonnene Zeit gehört der Praxis, verkürzt deine Ausbildung oder vermittelt dir Fähigkeiten, die dir schon in der Ausbildung die Tür zur Selbstständigkeit öffnen. Zusätzlich wollen wir Projekte wie Ausbildungsbotschafter in ganz NRW ausbauen.

Erlebnisse statt Erlaubnisse – Unterricht, der begeistert! Erleben schafft Lernen. Wenn Schüler nicht nur am Whiteboard und im Buch etwas beschrieben bekommen, sondern im Unterricht echte Experimente erleben, mit VR-Brillen in andere Welten eintauchen, von Experten Berichte der Wirklichkeit bekommen und durch Simulationen und Rollenspiele selbst handeln, dann wird nicht nur Wissen vermittelt. Damit wecken wir Begeisterung. Und diese enge Verknüpfung mit den Lehrmethoden der Lehrer sorgt dafür, dass wir erst Neugierde entfachen und diese dann mit wichtigem Fachwissen füllen. Hierfür wollen wir die Möglichkeiten zur Kooperation mit außerschulischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Museen ausbauen, standardisierte Aufgaben des Landes verbessern und Fortbildungen ausbauen.

Eine Klasse, die zu dir passt: Wir befürworten, dass das deutsche Schulsystem allgemeinbildend wirkt. Gleichzeitig teilen wir das Gefühl vieler Menschen, dass die Schule zu wenig Fähigkeiten vermittelt, die unsere Schüler umfassend zu einer selbstbestimmten Lebensführung befähigen. Viel zu oft müssen sich Schulabsolventen fragen, was ihnen eine Gedichtanalyse für die Steuererklärung bringt, oder der Unterricht für den Umgang mit ihren Finanzen. Wir schaffen ein Angebot, das diese Frustration einfängt und beides unter einen Hut bekommt: Durch Praxisprofile möchten wir unseren Jugendlichen die Möglichkeit geben, lebensnützliche Skills zu erlernen. Dadurch entsteht entweder Motivation für einen Beruf nach dem Abschluss, oder Schüler erwerben Fähigkeiten, die für immer bleiben. Beispielsweise ab Stufe 8 soll es die Wahl zwischen den Profilen Handwerk, Finanzbildung und Informatik geben. Damit sich niemand zwischen Praxis und Abitur entscheiden muss, wollen wir uns für die Möglichkeit einsetzen, die Profile in der Oberstufe fortzusetzen. Die erbrachten Leistungen könnten so angerechnet werden, ohne den Weg zur Hochschulreife zu erschweren. Wir möchten auf eine schnelle und flächendeckende Ermöglichung dieser Wahlmöglichkeiten hinwirken. Dazu unterstützt das Land finanziell, organisatorisch und konzeptionell. In Ballungsräumen sollen in diesem Zusammenhang Kooperationen zwischen Schulen möglich sein. Zudem können Kooperationen mit Unternehmen starken Gründergeist fördern. Eine Schlüsselfunktion nehmen hierbei Berufskollegs ein, die wie keine andere Schulform die Verbindung von allgemeinbildenden Abschlüssen und hoher Praxisorientierung vorleben. Als Orte des lebenslangen Lernens und Verkörperung unseres sozialen Aufstiegsversprechens müssen sie eine gleichwertige Säule neben dem rein akademisch-gymnasialen Bildungsweg darstellen. Dazu müssen sie für Fachpraxislehrkräfte attraktiv sein und über eine moderne Ausstattung verfügen. Zusätzlich fordern wir, dass am Berufskolleg erworbene Abschlüsse ohne den Nachweis eines zusätzlichen Praktikums direkt die vollwertige Fachhochschulreife verleihen.

Lesen können, bevor es weitergeht: Wer in Klasse 4 nicht flüssig liest, verliert auch in Klasse 5 den Anschluss in anderen Fächern. Deshalb wird in Klasse 2 und 3 geprüft, ob du flüssig liest. Wenn nicht, liest du jeden Tag zwanzig Minuten in einer kleinen Gruppe, bis es klappt. Hamburg lässt seit 2024 an zwei Dritteln seiner Grundschulen jeden Tag lesen. Wir an allen.

Hilfe, bevor aus Sorgen Krisen werden: Ein Schulpsychologe für dich. Wer mit Angst, Mobbing oder Überforderung im Klassenzimmer sitzt, braucht mehr als den Rat, sich zusammenzureißen. Doch in NRW kamen 2024 auf eine schulpsychologische Vollzeitstelle rund 5.500 Schüler. Wir wollen die Schulpsychologen schrittweise unterstützen und dabei einen Vertragspsychologen auf 1.000 Schüler einsetzen. Diese arbeiten mit der Schule zusammen und sind dazu verpflichtet, Schüler in Behandlung zu nehmen. Zur Vermittlung werden bestehende Schulsozialarbeiter genutzt, die darauf geschult sind, Probleme bereits frühzeitig zu erkennen und niederschwellig zu beheben. Digitale Angebote helfen zusätzlich bei der schnellen und effizienten Beratung. Dabei sollen Schulen in sozial schwierigen Lagen vorrangig Unterstützung erhalten. Freiwillige, wissenschaftlich geprüfte Fragebögen sollen helfen, Belastungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf ein persönliches Beratungsangebot anzuschließen. Damit Schule ein Ort wird, an dem Kinder mit ihren Sorgen gehört werden und wieder Kraft zum Lernen finden.

Ethik für alle, Religion nach Wahl: An jeder öffentlichen Schule in NRW führen wir einen überkonfessionellen Ethik- und Philosophieunterricht ein, verpflichtend für alle. Hier lernst du, was gerecht ist, woran andere glauben und wie man streitet, ohne zu verletzen. Der konfessionelle Religionsunterricht bleibt für alle, die ihn wollen. Die Landesregierung hat Philosophie in der Grundschule zweimal verschoben. Wir führen sie für alle ein.

Handysucht ernst nehmen: So wichtig digitale Kompetenzen an modernen Schulen sind, so erschreckend sind die steigenden Handysucht-Zahlen junger Menschen. Wie sie die Handynutzung regeln, überlassen wir deshalb den Schulen vor Ort – auch Handyverbote sollen möglich bleiben, solange ihre Wirkung noch nicht abschließend erforscht ist. Ein generelles und landesweites Handyverbot lehnen wir ab.

Wörter statt Warten: Die erste Schule heißt Kita

Sprache als Schlüssel zur Gesellschaft: Sprache ist eine tragende Säule der gesellschaftlichen Teilhabe. Deshalb muss gute Sprachbildung bereits in der KiTa beginnen, auch um Ungleichheiten der Herkunft im Sinne der Chancengerechtigkeit auszugleichen. Deshalb müssen Sprachbildung, Sprachstandserhebungen und pädagogische Sprachförderung fester Bestandteil des KiTa-Alltags werden.

24/7-KiTas: Betreuung nach echtem Bedarf: Kitas sollen nicht durch Pflichtauflagen besucht werden müssen, sondern weil sie zur Lebensrealität der Familien passen. Deswegen sollen KiTas ihre Öffnungszeiten individuell anhand des Bedarfs der Eltern festlegen können, um eine wirkliche Entlastung für diese schaffen zu können. KiTas sollen eine maximale wöchentliche Betreuungszeit pro Kind festlegen, welche auch zu Zeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten genutzt werden kann. Betreuung in der Nacht buchen Eltern im Voraus.

Mehr Wege in den Erzieherberuf: In den Kitas fehlen Fachkräfte für verlässliche Betreuung. Wer umsteigen will, kann heute über die praxisintegrierte Ausbildung oder den qualifizierten Quereinstieg kommen, das dauert aber zwei bis drei Jahre. Deshalb kommt ein berufsbegleitender Weg dazu, damit niemand für die Kita kündigen muss: Was du aus Kita oder Beruf schon kannst, wird angerechnet, im Unterricht bis zur Hälfte der Unterrichtsinhalte, und dein Weg zum Abschluss wird deutlich kürzer. Weiterbilden kannst du dich auch in der arbeitsfreien Zeit, und wer das tut, steigt schneller in die nächste Erfahrungsstufe auf.

Stillstand ist keine Verkehrsart. Wir bauen Deutschlands pünktlichstes Bundesland

Unsere Vision: Bis 2040 kommen neun von zehn Zügen in NRW pünktlich. Ob Auto, Bahn, Rad oder Bus, du entscheidest nach Lust, nicht nach dem, was gerade funktioniert. Beim Einstieg hältst du deine Bankkarte hin, am Monatsende zahlst du automatisch den günstigsten Preis, und hat dein Zug Verspätung, ist das Geld zurück, bevor du aussteigst. Die Rheinbrücke auf deinem Weg wurde ersetzt, bevor sie gesperrt werden musste. Von Bonn nach Köln radelst du auf dem Radschnellweg ohne Ampel und ohne Auto. Der Blitzer steht vor der Grundschule, nicht an der Ausfallstraße. Nachts ist die Haltestelle hell und du kannst per Knopfdruck schnelle Hilfe holen.

Damit NRW 2040 so fahren kann, müssen ab morgen folgende Weichen gestellt werden:

Schweben, was das Zeug hält!

Trassenkampf statt Klassenkampf: Wir legen uns nicht auf eine Technologie fest. Der Staat definiert Ziele wie Pünktlichkeit, Reisezeit und Kosten je Fahrgast, die Wahl der Technik treffen die Bieter im Wettbewerb. Private Projekte für Magnetschwebebahnen, Hyperloop oder autonome Systeme erhalten ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren und eine Experimentierklausel. Öffentliches Geld fließt nur für die Infrastruktur, die Wirtschaftlichkeit tragen private Betreiber.

Ein Land, das hält: Geld, Brücken und Planung

Ein Land, ein Ticket, ein Budget: Du wohnst in Hamm, arbeitest in Dortmund und triffst am Wochenende Freunde in Münster. Dafür brauchst du mehrere Tarife und Apps. Und die Straße vor deiner Tür wartet seit Jahren auf ihre Sanierung, weil im Landeshaushalt das Geld fehlt. Wir legen alle Verkehrsverbünde zu einer Gesellschaft zusammen, ÖPNV.NRW, und machen eezy.nrw zum Ticket für alles. Wir führen Gates an den Bahnhöfen NRWs ein. Dabei sollen vor dem Hintergrund der Anfangskosten Hotspots und Knotenpunkte prioritär behandelt werden: Du hältst Bankkarte oder Handy an das Gate, und am Monatsende zahlst du automatisch den günstigsten Tarif. Papier- und Fernverkehrstickets gelten an denselben Gates. Und weil nur hineinkommt, wer fährt, werden die Bahnhöfe sauberer und sicherer. Mit der Bahn und den Niederlanden sorgen wir dafür, dass das bis Maastricht funktioniert. Und eezy.nrw endet nicht an der Landesgrenze: Wir öffnen es über eine offene, standardisierte Schnittstelle für jedes Bundesland, das mitmachen will. Länder mit eigenem Check-in-System schließen sich an, statt alles neu zu bauen. So checkst du in Duisburg ein und in Frankfurt aus, und am Ende zahlst du automatisch den günstigsten Preis. In der Verkehrsministerkonferenz wirbt NRW für eine verbindliche Aufteilung der Einnahmen zwischen den Ländern, damit aus vielen Landeslösungen ein deutschlandweites Netz wird. ÖPNV.NRW und Straßen.NRW bekommen ein eigenes Budget, dürfen in Grenzen Kredite aufnehmen und Geld von privaten Anlegern einsammeln. Was sie zusätzlich verdienen, etwa mit Solaranlagen an Lärmschutzwänden, behalten sie. Dann hängt deine Straße nicht mehr am Haushalt eines einzelnen Jahres.

Die Rheinquerungen: Zwischen Bonn und Emmerich queren zu wenige Brücken den Rhein. Fällt eine aus, stehst du mit der halben Region im Stau. Deshalb erstellt das Land mit Bund, Autobahn GmbH und Städten einen Rheinquerungsplan, in dem Reihenfolge, Termine und Ersatzverkehr veröffentlicht werden, bevor gesperrt wird. NRW drängt beim Bund auf die Rheinspange 553 zwischen Köln und Bonn und berechnet binnen eines Jahres, wo eine weitere Querung die meisten Staus spart. Bauen muss der Bund. Geplant wird in Monaten: mit einer digitalen Bauakte für ganz NRW und Ausschreibungen, die das Ziel festlegen, nicht jede Schraube. Für Ersatzneubauten soll auf ein erneutes Planfeststellungsverfahren verzichtet und die Plangenehmigung zum Regelverfahren werden. Die bei Landesstraßen noch geltende Streckenlängengrenze muss entfallen. Die Regelung soll auch maßvolle Vergrößerungen von Ersatzneubauten erfassen. Ausschreibungen legen fest, was am Ende funktionieren muss. Insgesamt braucht NRW mehr Brücken über den Rhein, um Infrastruktur und Verkehr zu entlasten.

Pünktlich, einfach, sicher: Bus und Bahn, die für dich fahren

Züge, die pünktlich sind: Oft scheitert die Bahn an Kleinigkeiten: einer fehlenden Weiche, einem veralteten Signal, einem zu kurzen Bahnsteig. Dazu kommen Fahrpläne, die auf dem Papier funktionieren, aber nicht bei nassem Laub. Das Netz gehört dem Bund. Deshalb setzt sich das Land beim Bund und bei der DB InfraGO dafür ein, zuerst diese Engpässe zu beseitigen, Fahrpläne realistisch zu planen und eingleisige Strecken zweigleisig auszubauen.

Geld zurück, bevor du aussteigst: Dein Zug hat eine Stunde Verspätung. Für die Entschädigung füllst du Formulare aus, lädst Belege hoch und wartest wochenlang. Deshalb bekommst du dein Geld künftig automatisch zurück. Wer mit eezy.nrw eincheckt, hat die Erstattung direkt auf dem Konto.

Ein gutes Gefühl gehört zum Ticket: Du steigst um Mitternacht an einer S-Bahn-Station in Hamm aus. Der Bahnsteig ist hell, und falls doch etwas passiert, drückst du einen Knopf in deiner App und Hilfe ist unterwegs. Dafür sorgen wir mit guter Beleuchtung an allen Stationen und Haltestellen, gezielter Videobeobachtung an Kriminalitätsschwerpunkten und Apps wie SafeNow.

Freie Fahrt für alle Verkehrsteilnehmer

Radeln wie in Utrecht: In NRW hört der Radweg oft einfach auf. Stell dir vor, du fährst mit dem E-Bike auf einer alten Bahntrasse von Münster nach Bielefeld, ohne Ampeln und ohne Autos. Deshalb bauen wir Radschnellwege nach niederländischem Vorbild, wo viele Menschen sie brauchen, vor allem entlang von Bundes- und Landesstraßen. Alte Bahnstrecken werden zu Radschnellwegen, wenn eine Reaktivierung für den Zugverkehr ausgeschlossen ist. Bau und Betrieb übernimmt Straßen.NRW, damit sich auch private Investoren beteiligen können.

Ampeln, die mitdenken: Der Stau in unseren Städten steht an Ampeln, die ein Programm von vorgestern schalten. Deshalb bekommen alle Ampelknoten Sensoren und eine verkehrsabhängige, adaptive regelbasierte Steuerung. Diese soll für einen flüssigeren Verkehr sorgen, indem sie nach Bedarf schaltet und auch grüne Wellen produziert, anstatt wie eine Festzeitsteuerung allen Zeit zu kosten.

Blitzer für Sicherheit, nicht für die Stadtkasse: Der Blitzer steht an der breiten Ausfallstraße, wo kaum etwas passiert. Vor der Grundschule steht keiner. Deshalb stehen Blitzer bei uns dort, wo Menschen verunglückt sind, und vor Schulen und Kitas. Die Einnahmen plant keine Kommune mehr im Haushalt ein, sie fließen in die Verkehrssicherheit. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 100 Metern zum geschwindigkeitsbegrenzenden Schild außerorts und an Ortseingängen sowie von 50 Metern innerorts. So bleibt genug Zeit, die Geschwindigkeit kontrolliert anzupassen, ohne unmittelbar hinter dem neuen Tempolimit geblitzt zu werden.

Lärmblitzer gegen vermeidbaren Fahrzeuglärm: Wir wollen Kommunen die rechtssichere Nutzung von Lärmblitzern ermöglichen. Hierfür sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zudem wollen wir die Befugnisse kommunaler Ordnungsbehörden erweitern, damit diese eigenständig gezielte Kontrollen übermäßig lauter Fahrzeuge durchführen und Verstöße verfolgen können. Dafür setzen wir uns auch für erforderliche Änderungen des Bundesrechts ein.

Ab in den Süden bleibt bezahlbar: Fliegen wird von Jahr zu Jahr teurer – vor allem durch staatliche Standortkosten von bis zu 4.700 Euro pro Mittelstreckenflug. Dabei ist der Luftverkehr für NRW ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Allein am Flughafen Düsseldorf hängen 56.000 Arbeitsplätze. Deshalb setzen wir uns im Bundesrat für die ersatzlose Abschaffung der Luftverkehrsteuer ein. Allen sechs großen NRW-Flughäfen – Düsseldorf, Köln/Bonn, Dortmund, Niederrhein, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt – muss die Landesregierung rechtssicher Landesbedeutsamkeit einräumen und kleinere Flughäfen besser ans ÖPNV-Netz anbinden. Die Erhöhung der Luftsicherheitsgebühr wollen wir zurücknehmen. Und weil Flugzeuge messbar leiser werden, lassen sich bestehende Nachtflugverbote im Einzelfall kritisch überprüfen.

Mut zum Experiment: NRW als Testland

Ausprobieren statt ausbremsen: Neue Ideen für den Verkehr scheitern oft schon an der ersten Vorschrift. Deshalb können Städte und Gemeinden für eine begrenzte Zeit zu Reallaboren werden. Dort fallen viele Regeln weg, und Busse ohne Fahrer werden getestet, statt jahrelang geprüft. Ein öffentliches Dashboard zeigt Störungen, Sperrungen und wie weit wichtige Baustellen sind.

Eine neue Großstadt, die du baust

Unsere Vision: 2040 wohnt jeder zweite Haushalt in NRW in den eigenen vier Wänden, heute sind es vier von zehn. Uns fehlen so viele Wohnungen, wie Dortmund hat. Die Wohnungen dafür baut nicht der Staat, sondern du, dein Nachbar und die Firma, die schneller ist als das Amt. Du ziehst mit 22 ins Studentendorf auf Landesgrund. Mit 30 kaufst du deine erste Wohnung, ohne Grunderwerbsteuer. Einen Stellplatz baust du nur, wenn du ein Auto hast, und eine Solaranlage, wenn du sie willst. Deine Eltern stocken mit einer Anzeige auf statt einem Antrag, und das Haus, das in Münster schon geprüft wurde, darf in Minden ohne neue Prüfung stehen. Aus dem leeren Büro gegenüber wurden vier Wohnungen.

Damit ab morgen so gebaut werden kann, muss sich Folgendes ändern:

Bauen dürfen

Bauordnung E: Nur Sicherheit bleibt Pflicht: Ein Haus in NRW braucht heute einen Stellplatz, einen Spielplatz, eine Solaranlage, einen Aufzug ab dem vierten Geschoss, 2,40 Meter Raumhöhe, Abstellflächen für Kinderwagen und einen Architekten für den Antrag. In den Niederlanden braucht es das alles nicht, und dort wird gebaut. Deshalb bleibt in der Bauordnung nur, was Leben schützt: Standsicherheit, Brandschutz, zwei Rettungswege. Alles andere vereinbaren Bauherr und Käufer selbst und wer es weglässt, haftet, nicht das Amt. Den Antrag darf jeder einreichen; Statik und Brandschutz bestätigt ein Prüfsachverständiger.

Kein Stellplatz, den keiner will: Wer in NRW ein Haus mit mehr als zwei Wohnungen baut, muss in der Regel je Wohnung einen Autostellplatz und anderthalb Fahrradplätze schaffen. Das schreibt die Stellplatzverordnung des Landes vor, wo die Stadt keine eigene Stellplatzsatzung hat. Und auch die Satzungen der Städte dürfen Pflichtplätze verlangen. Ein Tiefgaragenplatz kostet mehr als ein Kleinwagen und verteuert den Neubau um rund zehn Prozent. Berlin hat die Pflicht 1997 abgeschafft, Hamburg 2013, und London erlaubt seit 2004 nur noch Höchstzahlen. Dort entstehen so viele Plätze, wie Käufer wollen, und keiner mehr. Wir streichen die Pflicht in der Landesverordnung und verbieten Mindestzahlen in den Satzungen der Städte. Kommunen dürfen nur noch Höchstzahlen setzen.

Solar bleibt erlaubt, nicht befohlen: Seit 2025 muss jedes neue Wohnhaus in NRW eine Solaranlage tragen, ab 2026 auch bei jeder Dachsanierung. Die Niederlande haben keine Pflicht und die meisten Solarmodule je Einwohner in Europa. Wir streichen die Pflicht. Wer Solar will, baut sie ohne Antrag.

Recht auf zwei Stockwerke: In England darf seit 2020 jedes Haus zwei Geschosse höher, mit einer Anzeige statt einer Baugenehmigung und Entscheidung in acht Wochen. Wir holen das nach NRW: Aufstockung um zwei Geschosse mit Anzeige, wenn Statik und Abstand stimmen. Die Abstandsflächen sinken auf ein Viertel der Gebäudehöhe, mit Zustimmung des Nachbarn auf null. Wo ein Bebauungsplan die Höhe deckelt, muss die Stadt in drei Monaten befreien oder begründen.

Bauen, das sich wiederholt: Ein Haus, das anderswo schon genehmigt wurde, muss in NRW trotzdem wieder von vorne geprüft werden. Serielles Bauen senkt durch Vorfertigung und Standardisierung die Kosten für Neubauten erheblich. Deshalb setzen wir uns für eine gegenseitige Anerkennung von Typengenehmigungen ein. Außerdem entschlacken wir die Landesbauordnung NRW und beschränken kommunale Zusatzvorschriften auf rein optische Gestaltungsvorgaben. Und eine einmal erteilte Typengenehmigung für ein serielles oder modulares Gebäude gilt künftig in jeder NRW-Kommune, statt erneut einzeln geprüft zu werden.

Bauland aktivieren statt Grundstücke horten: In NRW fehlt Wohnraum, obwohl vielerorts längst Bauland vorhanden ist. Deshalb digitalisieren und beschleunigen wir Bebauungsplanverfahren und geben der Innenentwicklung klaren Vorrang vor neuen Flächen am Ortsrand. Statt starrer, landesweiter Flächenobergrenzen bekommen Kommunen mit hohem Wohnungsdruck Spielraum für eine ortsbezogene Baulandplanung.

Die Paragrafen, die fallen: Wir wollen konkret benennen, welche Vorschriften im Baurecht entfallen sollen. Deswegen schaffen wir ab: § 48 und Stellplatzverordnung; § 42a und Solaranlagen-Verordnung; § 8 Abs. 2 Spielplatz; § 39 Abs. 4 Aufzug ab OG 4; § 6 Abs. 5 Abstand; § 46 Raumhöhe & Fenster; § 47 Abs. 3 Abstellflächen; § 67 Bauvorlagenberechtigung; §§ 63/74 Freistellung im ungeplanten Innenbereich/Fiktion in jedem Verfahren nach drei Monaten + § 91 Veröffentlichung; §§ 8 Abs. 1/89 Nr. 5 & 7 Vorgarten und Begrünung; § 89 Nr. 1 Gestaltungssatzungen; §§ 12–21 Zweckentfremdung; § 49 LNatSchG Baumschutzsatzungen; LEP Ziel 6.1-1 & Grundsatz 6.1-2 Erlass Kunst und Bau.

Denkmalschutz auf Zeit: NRW hat über 80.000 Baudenkmäler, 80 Prozent in Privatbesitz. Die Verwaltung dieser Denkmäler bindet zahlreiche Ressourcen in kommunalen Behörden und kostet die Eigentümer oftmals Nerven. Wir fordern daher, dass zukünftig keine Bauwerke mehr unter Denkmalschutz gestellt werden, außer sie haben eine tatsächlich herausragende Bedeutung für die öffentliche Erinnerungs- und/oder Gesellschaftskultur. Der Denkmalschutz der derzeitigen Bauwerke soll in fünf Jahren auslaufen und nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verlängert werden. Bei besonderem Interesse können beispielsweise Vereine einen Antrag stellen, sofern sie die entstehenden Kosten übernehmen. Diese Regelung soll nahezu einer Abschaffung gleichen.

Bei Neubau soll grundsätzlich historische Bausubstanz in unseren Innenstädten, wo möglich, rekonstruiert werden, solange die Kosten nicht über die Maßen unwirtschaftlich sind oder drastisch über einem einfacheren Neubau liegen. In allen größeren Innenstädten soll der Rekonstruktion der alten Bausubstanz sowie der Wiederherstellung der alten, kleinteiligen Struktur der Innenstädte Vorrang eingeräumt werden. Vorbild hierfür können z. B. Dresden oder Potsdam sein. Bei größeren Bauprojekten wird zudem fokussiert, auf die örtlichen architektonischen Stile und Bauarten Rücksicht zu nehmen. Bei Bauprojekten der öffentlichen Hand gelten diese genannten Soll-Vorschriften als zwingende Rahmenbedingungen.

Klein-Rom für Studenten. Rom wurde nicht an einem Tag gebaut. Jungen Menschen (insbesondere Studenten) in NRW fehlt es aber nicht erst in einigen Jahren an Wohnraum – sie brauchen ihn schon jetzt. Um bereits kurzfristig eine Lösung anzubieten, die jungen Menschen zu günstigen Preisen ein Dach über dem Kopf anbietet, fordern wir die Errichtung von Studentendörfern.

Dafür stellt das Land eigene Flächen zwischen Stadtrand und Hochschule im Erbbaurecht bereit. Bauen und betreiben dürfen Studierendenwerke und private Anbieter, und den Zuschlag bekommt, wer die niedrigste Miete bietet. Hält ein Betreiber Miete oder Zustand nicht, kann das Land verlangen, dass ihm das Haus übertragen wird.

Die Wohneinheiten dürfen nur an Menschen vermietet werden, die entweder studieren oder eine anderweitige Ausbildung absolvieren. Die Dörfer sollen mit zwei Shuttle-ÖPNV-Verbindungen ausgestattet sein, die jeweils das Unigelände und den Stadtkern zum Ziel haben. So soll die Partizipation am Stadtleben für die Bewohner gesichert werden. In Zusammenarbeit mit freiwilligen Initiativen können diese Orte sogar zu coolen Mittelpunkten des Studentenlebens werden.

Das Papier durch den Schredder. Wir bauen Deutschlands schnellste Verwaltung

Unsere Vision: 2040 erledigst du jeden Behördengang in NRW online und an einem Tag. Kommt die Antwort des Amts zu spät, zahlst du keine Gebühr und dein Antrag gilt. Deine Daten gibst du nur einmal an, danach meldet sich der Staat bei dir. Steht dir eine Leistung zu, zahlt der Staat dir, bevor du fragst. Ein Gesetz, das nach acht Jahren nicht zeigt, dass es wirkt, läuft aus. Gründe für eine Entscheidung des Staates liest du jederzeit im Netz nach. Dein Rundfunkbeitrag bezahlt Nachrichten, Region und Bildung. Die Quizshow im Fernsehen gibt’s als Abo.

Dafür streichen wir ab morgen, Ebene für Ebene und Paragraf für Paragraf:

Drei Ebenen weniger

Abschaffung von Bezirksregierungen: Ob eine Buslinie fahren darf, wie viele Lehrerstellen deine Schule bekommt und ob deine Stadt Fördergeld bekommt, entscheidet oft eine von fünf Bezirksregierungen zwischen Stadt und Land. Wir wollen das ändern: Die Regionalplanung übernimmt das Land, die Aufsicht über Städte und Kreise das neue Kommunalministerium. Lehrkräfte stellen die Schulen selbst ein. Genehmigungen gehen an Kreise und kreisfreie Städte, große Industrieanlagen und Bergbau an ein Landesamt. Fördergeld bewilligt nur noch die NRW.BANK. Die Landesämter behalten Standorte in allen Regionen, und jede Aufgabe hat eine Adresse statt zwei.

Abschaffung der Landschaftsverbände LVR und LWL: LVR und LWL geben 2026 zusammen rund zehn Milliarden Euro aus und beschäftigen mehr als 40.000 Menschen. Bezahlt wird das vor allem über eine Umlage deiner Stadt. Die Aufgaben bleiben, die Ebene geht. Eingliederungshilfe übernehmen Kreise und kreisfreie Städte. Außerdem übernehmen sie die Förderschulen. Die Kliniken führt eine Landesgesellschaft. Landesjugendamt und Inklusionsamt übernimmt das Land. Dein Ansprechpartner bleibt die Fachstelle bei deinem Kreis. Kein Kind verliert seinen Therapieplatz.

Abschaffung Regionalverband Ruhr: Das Ruhrgebiet hat ein eigenes Parlament, seit 2020 direkt gewählt. Es plant die Region, pflegt Parks und wirbt für das Revier. Für all das gibt es schon die Städte und das Land. Wir lösen den Regionalverband auf: Die Regionalplanung macht das Land wie überall, Parks und Wege übernehmen die Städte, und für das Marketing schließen sie sich zusammen, wenn sie wollen. Dann wählst du nur noch Gremien, die wirklich zuständig sind.

Sieben Ministerien reichen: NRW hat elf Ministerien und die Staatskanzlei, jeweils mit eigener Abteilung für Personal, Haushalt und IT. Wir kürzen vier: Sieben Ministerien, eine gemeinsame Zentralabteilung, und Landesämter mit ähnlichen Aufgaben werden zusammengelegt, zuerst das Landesamt für Finanzen und das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Stellen, die dadurch überflüssig werden, besetzen wir nicht neu, wenn jemand in Rente geht. Für dich heißt das: weniger Zuständige, schnellere Antworten und jedes Jahr ein etwas kleinerer Staat.

Die Frist läuft für den Staat

Das Amt schweigt, du baust: Eine Frist ohne Folge ist nur eine Bitte. Wenn das Amt schweigt, verliert es heute nichts, und du verlierst alles. Wir machen die Genehmigungsfiktion zur Regel: Läuft die Frist ab, gilt dein Antrag als genehmigt. Wo kein Gesetz eine kürzere Frist nennt, gelten drei Monate, auch für jeden Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem Eingang, nicht erst, wenn die Unterlagen vollständig sind. Ob etwas fehlt, sagt dir das Amt innerhalb von zehn Arbeitstagen. Danach gilt dein Antrag als vollständig. Ausgenommen ist nur die Gefahrenabwehr, und die Fälle stehen abschließend im Gesetz. Nachbarn und andere Betroffene schützt ihre Beteiligung am Verfahren. Eine Ausnahme von der Regel brauchen sie nicht, sonst fiele fast jeder Bauantrag wieder heraus. Frankreich hat die Regel 2014 eingeführt und dann mit Ausnahmen ausgehöhlt. Diesen Fehler machen wir nicht. Damit du die Genehmigung deiner Bank zeigen kannst, bestätigt das Amt sie innerhalb von drei Tagen. Und jede Behörde veröffentlicht, wie lange sie braucht. Für Bauämter steht diese Pflicht seit Jahren im Gesetz, umgesetzt wurde sie nie.

Zu spät? Gebühr zurück: Hält eine Landesbehörde oder deine Stadt ihre gesetzliche Frist nicht ein, zahlst du trotzdem die volle Gebühr, egal wie lange du gewartet hast. Künftig entfällt sie dann, automatisch und ohne Antrag. England macht das bei Bauanträgen seit 2013 nach 26 Wochen. Dort haben sich die Ämter aber Verlängerungen unterschreiben lassen, bis die Regel leerlief. Bei uns darf die Behörde deshalb nur einmal verlängern, begründet und um höchstens die Hälfte der Frist. Dann plant das Amt so, dass es die Frist hält.

Einmal ist genug: Du kriegst Service. Bei jedem Antrag gibst du dieselben Daten an und wenn es Leistungen gibt, die du in Anspruch nehmen könntest, weiß kaum jemand etwas darüber und das Geld kommt nie bei dir an. Wir ändern das und fordern eine konsequente Durchsetzung des Once-Only-Prinzips, sodass du alle Daten bei Ämtern nur einmal angeben musst. Außerdem fordern wir, dass der Staat digital automatisch erkennt, welche Leistungen dir zustehen. Leistungen, die viele nicht abrufen, sind falsch gebaut oder unbekannt. Deshalb sollen bislang oft nicht abgerufene Leistungen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

Weniger Sender, mehr Auftrag: Heute zahlst du für Dutzende Sender, doppelte Radiowellen und eine Mediathek pro Anstalt. Wir fordern einen Neustart mit Fokus auf Bildung, Information und Kultur. Aus den dritten Programmen werden vier regionale Sender, aus allen Mediatheken eine. Unterhaltung gibt es nur noch bei privaten Sendern. Bis dahin steigt der Beitrag nicht mehr, und beim WDR verdient niemand mehr als der Ministerpräsident. Du zahlst für Nachrichten, nicht für Quizshows. Relevante Parteizugehörigkeiten und politische Ämter von Personen, die an Beiträgen, Kommentaren und Analysen mitwirken, sind transparent zu kennzeichnen.

Regeln mit Verfallsdatum

Belastungsbudget statt Moratorium: Neue Regeln dürfen den Staat nicht jedes Jahr komplizierter machen. Ein Moratorium verschiebt das Problem nur. Wir fordern ein Belastungsbudget: Jede neue Regel wird in Euro Aufwand bewertet und im gleichen Jahr durch Abbau gedeckt. Wird die Bilanz verfehlt, stoppen neue Pflichten automatisch. Für Gründer gilt eine Karenzzeit von vier Jahren. Rechnen soll ein Normenkontrollrat, wie ihn Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben, NRW aber bislang nicht. Er beziffert, was dich eine neue Pflicht an Zeit und Geld kostet, bevor der Landtag abstimmt.

Regeln auf Probe: Ein Landesgesetz gilt heute, bis der Landtag es aufhebt, ob es wirkt oder nicht. Künftig läuft jedes neue Gesetz und jede Verordnung, die dir Pflichten auferlegen, nach acht Jahren aus. Verlängert wird nur, was nachweislich wirkt. Und jede Stadt darf beantragen, eine Landesvorschrift fünf Jahre lang nicht anzuwenden. Bewährt sich das anhand klarer Kriterien, fällt die Vorschrift für alle.

Ein Antrag, ein Formular: Öffentliche Aufträge unter 100.000 Euro sollen direkt vergeben werden können. Eine einmal hinterlegte Eigenerklärung und ein zentrales Unternehmensprofil ersetzen wiederholte Nachweise. Rechnungen werden in maximal 21 Tagen bezahlt und Dauerleistungen für mehrere Jahre vergeben. Direktvergaben oberhalb einer Wertgrenze werden 14 Tage vorher angekündigt, damit weitere Unternehmen Angebote machen können; anschließend werden Zahl der Angebote und Vergabedaten für die Kartellaufsicht dokumentiert. Gleichzeitig verzichten wir auf das geplante Tariftreuegesetz und schaffen die bestehende landesrechtliche Tariftreue ab: Bei der Vergabe zählen Preis, Qualität und Termin statt zusätzlicher vergabefremder Vorgaben.

Ein Dienst für die Besten: Jede Verbeamtung kostet dich eine Pension durch Steuergelder und das bei mehr als der Hälfte von 509.500 Beschäftigten des Landes. Außerdem werden Anforderungsprofile nicht immer rein nach den Fähigkeiten ausgerichtet, die für eine derartige Stelle benötigt werden. Daher wollen wir, dass das Land in Zukunft nur für bestimmte hoheitliche Dienste verbeamtet und nur die spitzenpolitischen Positionen in Ministerien leicht ausgetauscht werden. Für Transparenz fordern wir: Das Land muss veröffentlichen, wie viele Leitungsstellen es von außen besetzt hat.

Transparent von Amts wegen: Willst du wissen, welche Gutachten und Verträge hinter einer Entscheidung des Landes stehen, musst du einen Antrag stellen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2001. Die Koalition wollte 2022 prüfen, ob sich das ändern lässt. 2024 sah die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit keine Bemühungen. Wir drehen es um: Verträge, Gutachten und Weisungen stehen von Amts wegen im Netz, wie in Hamburg seit 2012. Jeder Gesetzentwurf nennt, wer Text geliefert hat, und du siehst, wie NRW im Bundesrat abgestimmt hat.

Solide gegenfinanziert: Mehr Geld für die Kommunen darf nicht auf Pump finanziert werden. Den Verbundsatz erhöhen wir deshalb schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr. Jeden Schritt finanzieren wir im Landeshaushalt gegen. Dafür überführen wir bisherige Landesförderprogramme in die allgemeinen Zuweisungen. Weitere Mittel kommen aus den Einsparungen durch die Abschaffung ganzer Verwaltungsebenen und einer kleineren Landesverwaltung. Außerdem führen wir eine Subventionsbremse ein, nach der jede Landesförderung nach fünf Jahren ausläuft, wenn sie ihr Ziel nicht nachweislich erreicht. Beteiligungen des Landes, die keine staatliche Kernaufgabe erfüllen, etwa an Flughäfen und Messegesellschaften, verkaufen wir und tilgen mit den Erlösen Schulden – das senkt dauerhaft die Zinslast.

Ein Land, das rechnen kann. Wir bauen das Gründerland Nummer eins

Unsere Vision: Bis 2040 ist NRW das Gründerland Nummer eins, und keine Stadt lebt mehr vom Dispo. Statt 878 Förderprogrammen gibt es eine Handvoll, und das gesparte Geld senkt deine Steuern. Die Erzieherin aus Spanien arbeitet nach acht Wochen in der Kita deines Kindes, und dein Laden öffnet, wann du willst. Deine Grundsteuer rechnest du in einer Zeile nach: Fläche mal Bodenwert. Das Land zahlt, was es bestellt, leiht sich nur in der Krise Geld, und jeden Euro, den es ausgibt, kannst du im Netz begründet nachlesen.

Rechnen lernt das Land ab morgen, mit diesen Schritten:

Platz für Arbeit und Gründen

Gründen wir gemeinsam: Willst du aus deiner Universität heraus etwas gründen und suchst Wagniskapital, gibt es in NRW kaum echte Möglichkeiten. Wir wollen Musterverträge und standardisierte Verfahren für Ausgründungen sowie für die Nutzung universitärer Patente, besonders bei Lizenzen mit Umsatzbeteiligung. Ein Anteil am Unternehmen ist dabei schon rechtlich möglich, soll aber öfter zum Regelfall werden, besonders bei forschenden Startups. Zusätzlich öffnen wir die Anlageregeln der Versorgungswerke für breit gestreute Venture-Capital-Fonds: Entscheidend für die Streuung sind die Unternehmen im Fonds, nicht der Fonds als einzelnes Investment.

Die Fabrik darf wachsen: Will dein Arbeitgeber im Sauerland neben seiner alten Halle eine neue bauen, braucht er Regionalplan, Bebauungsplan und Genehmigung, nacheinander. Wir drehen die Reihenfolge um: Die Erweiterung am eigenen Standort hat im Landesentwicklungsplan Vorrang vor jedem neuen Gewerbegebiet auf der grünen Wiese. Jedes große Verfahren bekommt einen Projektmanager, der alle Behörden gleichzeitig beteiligt, und jede Behörde veröffentlicht ihre Verfahrensdauer. Wo das Bundesrecht es erlaubt, darf der Betrieb anfangen, bevor der letzte Bescheid da ist.

Anerkennung in acht Wochen: Bist du Erzieherin aus Spanien oder Ingenieur aus Indien, entscheidet eine Behörde, ob dein Abschluss in NRW gilt. Für die Berufe, die das Land regelt, entscheidet sie künftig in acht Wochen, sonst darfst du vorläufig arbeiten. Fehlt dir etwas, bekommst du eine Teilanerkennung und holst den Rest im Job nach. Prüfungstermine gibt es mindestens einmal im Quartal. Nur in Heilberufen arbeitest du bis zur Entscheidung unter Aufsicht.

Laden auf, wann du willst: Wann ein Laden montags bis samstags öffnet, geht den Staat nichts an. Deshalb schaffen wir das Ladenöffnungsgesetz NRW ab. Langfristig ist unser Ziel, es Geschäften generell zu ermöglichen, sonntags offen zu haben. Kurzfristig schöpfen wir alle Spielräume aus und wollen rechtssicheren Betrieb für Automatenshops sowie ganztägige Öffnung für Kioske und zumindest die zwölf möglichen verkaufsoffenen Sonntage je Kommune. Insbesondere Supermärkte wollen wir dabei mit einbeziehen.

Streichen statt stapeln: Im April 2025 hatte das Land 878 eigene Förderprogramme, jedes mit eigenem Antrag, eigener Frist und eigenem Nachweis. Geld bekommt, wer die besten Berater hat, nicht wer die beste Idee hat. Bis Ende 2025 wollte die Landesregierung auf 769 kommen. Wir wollen unter hundert. Was bleibt, läuft nach fünf Jahren aus, wenn der Wirkungsbericht keinen Nutzen zeigt, und kein Marktführer bekommt Geld für seinen eigenen Markt. Das gesparte Geld senkt Steuern und schafft deine Grunderwerbsteuer ab. 35 Millionen Euro für Medienförderung beispielsweise oder 33 Millionen im Haushaltskapitel „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“ sollten nicht vom Land organisiert werden.

Kammer ohne Zwang: Hast du ein Gewerbe, bist du Pflichtmitglied der IHK oder der Handwerkskammer. Die IHKs in NRW haben 1,1 Millionen Mitglieder. Zur Wahl gingen zuletzt 4 bis 18 von 100. Deshalb zahlt künftig nur einen Beitrag, wer will. Bei IHK und Handwerkskammer fällt die Pflichtmitgliedschaft, dafür werben wir im Bundesrat. Die Pflegekammer wird freiwillig, das beschließt der Landtag. Ärztinnen, Apotheker und Architekten bleiben Mitglied, weil daran ihre Altersversorgung hängt, zahlen aber nur Gebühren für das, was der Staat der Kammer überträgt. Für alles andere wirbt die Kammer um dich wie ein Verein.

Ein Land, das rechnen kann

Beamtenversorgung – weniger aus deiner Tasche: Die Pensionen von heute zahlst du morgen. 280.565 Menschen beziehen schon jetzt eine Versorgung des Landes. Wir fordern volle Kapitaldeckung bei jeder Neuverbeamtung, in einem eigenen Fonds, und den Deckungsgrad als Pflichtangabe. Du siehst, was es dich kostet und durch die Kapitaldeckung kommt weniger aus deiner Tasche und mehr aus früher Vorsorge für Beamte.

Ehrliche Bücher bis 2030: Stell dir vor, du kannst mit wenigen Klicks sehen, wie viel der Staat investiert und wie viel Verschleiß in Euro stattfindet. Erst eine Vermögensrechnung zeigt dir, was das Land besitzt, schuldet und verfallen lässt. NRW setzt das bereits um: Aber viel zu langsam, ohne Nachdruck. Das Land stellt seit Jahren auf die doppelte Buchführung um, ohne Endtermin, wann es final umgesetzt wird. Wir schreiben den Termin gesetzlich fest: 2030. Dazu legt die Landesregierung alle zwei Jahre eine Generationenbilanz vor. Sie zeigt, was ihre Beschlüsse dich in zehn, zwanzig und vierzig Jahren kosten, samt Subventionen und Pensionen. Was Beamte den Staat in Zukunft kosten werden, wird dann in Rückstellungen jeder dauerhaft einsehen können.

Sondervermögen nur gegen Zusätzlichkeit: Aus dem Sondervermögen des Bundes und eigenem Geld plant NRW 31,2 Milliarden Euro in zwölf Jahren, 21,3 Milliarden davon für die Kommunen. Das Geld soll in die Brücke auf deinem Weg gehen, in Schulen und Netze, nicht in laufende Kosten. Mittel aus Sondervermögen fließen nur, wenn die Investitionsquote im Kernhaushalt mindestens den beschlossenen Vorgaben des Sondervermögens entspricht. Wer hier kürzt, hat nicht investiert. Und die Aufsicht genehmigt keinen Haushalt, der das verletzt. Bucht der Bund selbst so um, klagt NRW in Karlsruhe. So stellen wir uns ehrliche Haushaltspolitik vor.

Was dem Land gehört, braucht einen Zweck: Das Land ist an Unternehmen beteiligt, von der NRW.BANK bis zum Flughafen Köln/Bonn. Für jede Beteiligung veröffentlicht es künftig ein Ziel, die Vergütung des Vorstands und jedes Jahr, ob das Ziel erreicht wurde. Was keinen öffentlichen Zweck mehr hat, verkauft das Land im offenen Bieterverfahren.

Städte ohne Dispo: Kommunalfinanzen

Wer bestellt, bezahlt: Beschließt das Land eine neue Aufgabe für deine Stadt, zahlt am Ende oft die Stadt, und sie holt sich das Geld über deine Grundsteuer zurück. Das Land bezahlt, was es den Kommunen anordnet. So steht es in der Landesverfassung. Gelebt wird es nicht, weil die Kostenschätzung von dem stammt, der die Aufgabe abgibt. Wir fordern eine Nacherhebung nach zwei Jahren und einen automatischen Ausgleich bei Abweichung. Streiten Land und Städte über die Zahl, entscheidet eine Schiedsstelle.

Wachstum lohnt sich: Siedelt sich in deiner Stadt ein neuer Betrieb an, bleibt ihr davon wenig. Denn für jeden Euro, den sie rechnerisch an Steuern mehr einnimmt, sinken ihre Zuweisungen vom Land um 90 Cent. Den Ärger mit dem Verkehr hat die Stadt, das Geld verteilt der Finanzausgleich. Wir ändern das: Wächst die Steuerkraft deiner Stadt stärker als im Landesschnitt, rechnet das Land den Zuwachs fünf Jahre lang nur zur Hälfte an. Dann lohnt sich das neue Gewerbegebiet wieder, gerade dort, wo das Geld heute am knappsten ist.

Kein Dispo mehr: Ende 2025 hatten Städte und Kreise in NRW 27,6 Milliarden Euro Kassenkredite, 17,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Dispo soll Engpässe überbrücken und bezahlt längst laufende Rechnungen. 2025 hat das Land beschlossen, 8,9 Milliarden Euro Altschulden zu übernehmen. Eine zweite Rettung gibt es nicht. Deshalb muss jede Stadt neue Kassenkredite binnen eines Jahres zurückzahlen. Schafft sie das nicht, steigt sie automatisch eine Stufe auf: Das Land setzt das Ziel, dein Rat wählt den Weg, und neue freiwillige Ausgaben gibt es erst, wenn der Haushalt steht.

Grundsteuer: einfach, fair und nachhaltig: Deine Grundsteuer berechnet das Finanzamt heute aus Bodenwert, Wohnfläche, Baujahr und einer Miete aus der Tabelle des Bundes, egal was du wirklich zahlst. Baden-Württemberg rechnet nur mit dem Boden, und der Bundesfinanzhof hat im April 2026 bestätigt: Das ist verfassungsgemäß. Wir machen es noch einfacher: Fläche mal Bodenrichtwert mal Landessatz mal Hebesatz. Übersteigt die Steuer einen festen Teil deines Einkommens, wird sie bis zum Verkauf gestundet. Wer baureifes Land brachliegen lässt, zahlt dann so viel wie sein bebauter Nachbar.

Energie unter deinem Haus – Energieformen, die wir brauchen

Ungenutzte Energiequellen heben: Unter dem Ruhrgebiet liegt Energie, die niemand nutzt: Warmes Grubenwasser aus stillgelegten Zechen könnte laut Landesstudien perspektivisch einen erheblichen Teil des Wärmebedarfs in NRW decken. Deshalb treiben wir den Ausbau der Grubenwasser-Geothermie im Ruhrgebiet konsequent voran, wie es Pilotprojekte etwa in Bochum bereits zeigen. Auch das Potenzial der Tiefengeothermie in anderen Landesteilen wollen wir durch gezielte Probebohrungen systematisch erschließen. Weil heimisches Gas nicht importiert werden muss, setzen wir uns zudem für wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen ein, um zu klären, ob sich NRWs Schiefergasvorkommen sicher fördern lassen. Und damit Biogas seine Stärke als grundlastfähige, wetterunabhängige Energiequelle ausspielen kann, bauen wir die bürokratischen Hürden für Landwirte bei Genehmigung und Netzanschluss von Biogasanlagen ab.

Sicherheit auf Augenhöhe. Ein Rechtsstaat, der dich schützt und dir vertraut

Unsere Vision: Bis 2040 kannst du nachts durch deine Stadt gehen und keine Kamera erkennt dein Gesicht. Die Unterführung zur Haltestelle ist hell. Wirst du auf einer Demo verletzt, kennst du die Nummer des Polizisten. Flieht eine Freundin vor ihrem Partner, findet sie noch in derselben Nacht einen Platz im Frauenhaus. Dafür gibt es rund 1.800 Plätze für Frauen und ihre Kinder statt der 708 von heute. Klagst du auf dein Geld, siehst du vorher, wie lange dein Gericht braucht. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, arbeitet sie ab, statt ins Gefängnis zu gehen. Wer als Flüchtling zu uns kommt, lernt vom ersten Tag an Deutsch und darf arbeiten. Wer ausreisen muss und Straftaten begeht, wird zuerst zurückgeführt. Und dein Club darf auch an Karfreitag öffnen. Wann deine Nacht endet, entscheidest du.

Was sich dafür ab morgen bei Polizei, Justiz und im Nachtleben ändern muss:

Frei und sicher

Dein Gesicht bleibt deins: Gehst du durch die Innenstadt, soll dich keine Kamera automatisch erkennen. Seit Dezember 2025 darf die Polizei in NRW Daten mit selbstlernenden Programmen auswerten, und die Landesdatenschutzbeauftragte bezweifelt, dass das mit der Verfassung vereinbar ist. Wir verbieten die automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, fassen die Datenanalyse eng und steigen aus der Software von Palantir aus. Jede Polizeikamera steht mit ihrem Standort in einer öffentlichen Liste. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir ab.

Polizei mit Nummer, Kamera und Taser: Du ziehst mit Schal und Freunden zum Stadion, die Polizei sichert den Weg. Fankultur lebt von Vertrauen. Deshalb tragen geschlossene Einheiten der Polizei wieder eine Kennzeichnung: eine zufällige Rückennummer, keinen Namen. 2017 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland, weil nach einem Spiel nicht richtig ermittelt wurde: Die Beamten waren nicht erkennbar. Eine Bodycam trägt künftig jeder Polizeibeamte im Außendienst; während eines Einsatzes darf sie nicht abgeschaltet werden. Die Aufnahmen werden sicher gespeichert und grundsätzlich gelöscht, sofern keine Strafanzeige gestellt wurde.

Kontrollen an gefährlichen Orten und die strategische Fahndung bleiben erhalten. Gezielte Videobeobachtung an Kriminalitätsschwerpunkten wird ausgebaut. Außerdem bekommt jede Streife einen Taser, heute haben ihn 18 von 47 Polizeibehörden, und jeder Polizeibeamte wird mit einem CO-Melder zum Schutz vor Kohlenmonoxid ausgestattet. Einfache Einsatzberichte entwirft eine KI aus den Einsatzdaten, ein Mensch prüft und unterschreibt sie. So bleibt der Polizei mehr Zeit für die Straße.

Betrugsgeld stoppen, bevor es weg ist: Ruft ein falscher Polizist deine Oma an und bringt sie dazu, ihr Erspartes zu überweisen, liegt das Geld in Sekunden auf einem fremden Konto. Wir richten beim Landeskriminalamt eine Stelle ein, die rund um die Uhr erreichbar ist. Sie hält mit Staatsanwaltschaft und Banken die Überweisung an und sichert das Empfängerkonto, solange das Geld noch da ist. Singapur holt so rund 15 Prozent des Schadens zurück, und die Zahl der Betrugs- und Cyberdelikte sank dort 2025 um fast ein Viertel.

Demonstrieren ohne heimliche Kamera: Gehst du demonstrieren, darf die Polizei dich in NRW unter Umständen verdeckt filmen. Wir streichen diese Befugnis aus dem Versammlungsgesetz. Gefilmt wird regulär offen. Jede Aufnahme wird gelöscht, sobald sie nicht mehr gebraucht wird, und die Polizei weist jedes Jahr nach, was sie gelöscht hat. Dann gehst du auf die Straße, ohne dich zu fragen, wer zusieht.

Licht, wo du Angst hast: Gehst du nachts durch eine dunkle Unterführung zur Haltestelle, gehst du schneller. Das Land fördert Städte und Hochschulen, die solche Angsträume hell und einsehbar machen, und die Polizei misst vorher und nachher, was sich ändert. Gefördert wird weiter, was wirkt. In New York sanken schwere Straftaten nachts im Freien um mindestens 36 Prozent, nachdem die Stadt per Los ausgewählte Wohnanlagen besser beleuchtet hatte.

Kritik ist kein Fall für den Staatsanwalt: Beleidigst du im Netz eine Behörde schwer, kann ihr Leiter gegen dich Strafantrag wegen Beleidigung stellen. Das Land soll darauf verzichten: Wegen Äußerungen über Behörden und Regierung stellt es dann keine eigenen Strafanträge mehr und erteilt keine Ermächtigung zur Verfolgung. Wer als Beamter beleidigt wird, kann selbst Strafantrag stellen. Die Staatsanwaltschaften bearbeiten so zuerst Gewalt, Einbruch und Betrug, Beleidigungen danach, Drohungen ausgenommen. So bleibt Zeit für die Fälle, in denen jemand verletzt wurde.

Schutz vor Gewalt

Ein Platz in derselben Nacht: Fliehst du nachts mit deinen Kindern vor deinem Partner, suchst du oft am Telefon nach einem freien Platz. In NRW gibt es 708 Plätze für Frauen mit ihren Kindern, der Europarat empfiehlt für ein Land dieser Größe rund 1.800. Wir bauen auf diese Zahl aus, zuerst dort, wo das nächste Frauenhaus weit weg ist. Eine Vermittlung rund um die Uhr sucht den Platz für dich. Und Programme für Täter werden eine feste Aufgabe, bezahlt vom Land statt von Projekt zu Projekt.

Spuren sichern, ohne gleich anzuzeigen: Wurde jemand vergewaltigt und weiß noch nicht, ob sie den Täter anzeigen will, zählen trotzdem die ersten Stunden. Seit 2025 zahlt die Krankenkasse die vertrauliche Spurensicherung, doch angeboten wird sie erst nach und nach in den Kliniken. Wir sorgen dafür, dass du eine solche Stelle überall in NRW in höchstens einer Stunde erreichst. Entscheidest du dich für die Anzeige, begleitet dich jemand durch das ganze Verfahren, bezahlt vom Land statt aus Projektmitteln.

Jede Sekunde zählt: Werden Nacktbilder von dir ohne deine Zustimmung verbreitet, zählt jede Sekunde. Du erstattest online Anzeige, lädst deine Beweise direkt mit hoch und bekommst eine feste Ansprechperson, die dich über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden hält. Die Polizei bildet ihre Beamtinnen und Beamten gezielt fort und geht auch vorbeugend gegen Cybergrooming vor. Eilanträge gegen solche Inhalte bündelt das Land bei spezialisierten Gerichten. Diese Gerichte bekommen so viel Personal und Ausstattung, dass sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden entscheiden können. Ob Deepfakes strafbar sind, regelt der Bund, und dort setzen wir uns mit Nachdruck für klare Regeln ein. Dabei bleibt die Anonymität im Netz geschützt: Eine Klarnamenpflicht lehnen wir ab.

Ein Haus für Kinder, die Gewalt erlebt haben: Wurde ein Kind missbraucht, muss es seine Geschichte oft mehrmals erzählen: der Polizei, der Ärztin, dem Jugendamt, dem Gericht. In einem Kinderhaus geschieht alles an einem Ort, und eine Richterin befragt das Kind einmal auf Video. Düsseldorf hat seit 2020 ein solches Haus, wir wollen eines in jedem der 19 Landgerichtsbezirke. In Island hat sich die Zahl der Verurteilungen seit Einführung mehr als verdoppelt.

Eine Justiz, die liefert

Kein Gefängnis für Armut: Fährst du ohne Ticket und kannst die Geldstrafe nicht zahlen, musst du ins Gefängnis. Ende 2025 saßen in NRW 520 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Eine Studie aus NRW fand: Drei von vier waren vor der Haft arbeitslos. Künftig bekommst du Raten, ohne sie beantragen zu müssen, und ein Angebot für gemeinnützige Arbeit, bevor ein Haftbefehl kommt. Über den Bundesrat soll Schwarzfahren keine Straftat mehr sein.

Justiz mit Stoppuhr: Klagst du als Handwerker auf dein Geld, weißt du nicht, wie lange du wartest. Jedes Gericht in NRW veröffentlicht künftig, wie lange seine Verfahren dauern, auch beim Grundbuch und beim Handelsregister. Zahlungsklagen bis 10.000 Euro reichst du an jedem Amtsgericht online ein, wie seit Juni 2026 in Bonn, Essen und Dortmund. Wo es hakt, stellt das Land zuerst Rechtspfleger und Servicekräfte ein.

Work First: Arbeit ab dem ersten Tag: Kommst du als Asylbewerber nach NRW und willst arbeiten, musst du warten: Einen Anspruch auf die Erlaubnis hast du seit Juni 2026 erst nach drei Monaten. Wir bieten gemeinnützige Arbeit überall ab dem ersten Tag an, denn erlaubt ist sie schon heute. Über den Bundesrat fordern wir die reguläre Arbeitserlaubnis ab Tag eins. Auch dafür setzen wir uns im Bundesrat ein.

Einbürgerung mit Uhr: Lebst du seit Jahren hier und willst den deutschen Pass, stellst du deinen Antrag und wartest, ohne zu wissen, wie lange. 2025 gingen in NRW 104.371 Anträge ein, abgeschlossen wurden 87.789 Verfahren. Wie lange die Verfahren dauern, weist keine Statistik aus. Künftig stellst du jeden Antrag bei der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde online, auf Deutsch und ohne auf einen Termin zu warten. Deine Fiktionsbescheinigung kommt digital mit der Eingangsbestätigung. Jede Behörde veröffentlicht, wie lange sie braucht.

Deutsch ab dem ersten Tag: Kommst du als Flüchtling nach NRW, kann dich die Behörde schon heute zum Deutschkurs verpflichten. Doch seit Dezember 2025 lässt der Bund Asylbewerber in der Regel nicht mehr in seine Integrationskurse, nur noch begrenzt in kürzere Orientierungskurse. Wo der Bund keinen Platz hat, zahlt das Land deinen Kurs ab dem ersten Tag, auch digital, wenn er gleich gut prüfbar ist. So kannst du arbeiten, sobald du darfst.

Gleiches Recht für alle: Wer ausreisepflichtig ist und immer wieder Straftaten begeht, soll zuerst zurückgeführt werden. Dafür bündeln wir diese Fälle bei der Zentralen Ausländerbehörde in Essen, die schon heute für Gefährder zuständig ist. Das Land wirbt in der Innenministerkonferenz für eine Definition von Intensivtätern für die Länder. Du sollst dich darauf verlassen können, dass der Staat vollzieht, was er entscheidet.

Deine Nacht, dein Alltag

Tanzen erlaubt: An stillen Feiertagen ist Tanzen in NRW verboten, an Karfreitag sogar bis zum nächsten Morgen. Wir streichen das Tanzverbot aus dem Feiertagsgesetz. Auch die Putzstunde fällt, in der Kneipen und Clubs zwischen fünf und sechs Uhr morgens schließen müssen, wo die Stadt nichts anderes regelt. Wann deine Nacht endet, entscheidest du. Gottesdienste bleiben vor Störungen geschützt, und wer den Tag still begehen will, kann das weiterhin.

Clubs sind Kultur: Zieht neben deinen Lieblingsclub ein Wohnhaus, beschweren sich bald die neuen Nachbarn, und der Club muss dämmen oder schließen, obwohl er zuerst da war. Der Bund will Clubs im Baurecht als Kultur einstufen, wie Theater. Das unterstützen wir im Bundesrat und gehen weiter: Wer neben einen Club zieht, soll den Schallschutz tragen. Dafür werben wir bei den Lärmregeln des Bundes, und die Bauordnung des Landes verlangt an neuen Wohnhäusern neben Clubs besseren Schallschutz. Dann bleibt deine Stadt auch nachts lebendig.

Anzeige statt Erlaubnis: Willst du eine Bar eröffnen, brauchst du in NRW eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz des Bundes von 1970. Niedersachsen hat seit 2012 ein eigenes Gesetz, dort zeigst du dein Lokal nur noch an. Das übernehmen wir. Das Amt prüft nur noch, wo es um echte Gefahren geht, und du kannst öffnen, sobald alles sicher ist.

Public Viewing ohne Sonderverordnung: Spielt Deutschland bei einer WM, willst du mit Tausenden auf dem Platz mitfiebern. Damit der Lärm abends erlaubt ist, erlässt der Bund heute vor jedem Turnier eine eigene Verordnung, zuletzt im Mai 2026. Über den Bundesrat fordern wir eine dauerhafte Regel für große Turniere, und im Land reicht für Public Viewing künftig eine Anzeige bei der Stadt. Dabei können große Turniere mehr sein als Fußball und auch die größten Sportevents anderer Sportarten umfassen.

Die letzte Ruhe, wie du willst: Stirbt deine Großmutter, darf ihre Urne in NRW nicht bei dir zu Hause stehen, egal was sie wollte. Rheinland-Pfalz erlaubt seit 2025 die Urne zu Hause und die Bestattung im Fluss. Das übernehmen wir: Was du zu Lebzeiten schriftlich festlegst, gilt, und die Friedhofspflicht für Urnen fällt.

Stadion und Ernstfall

Fankultur stärken: Gehst du ins Stadion, bist du sicherer als früher: In der Saison 2024/25 wurden bei Spielen der ersten drei Ligen 1.107 Menschen verletzt, 17 Prozent weniger als im Jahr davor. Wir finanzieren die 16 unabhängigen Fanprojekte, die von Städten, Vereinen oder freien Trägern betrieben werden und als Ansprechpartner für Fans dienen, dauerhaft und wer im Stadion Dienst hat, lernt vorher, wie Fanszenen funktionieren. Konzepte gegen Gewalt erarbeitet die Polizei mit den Fans. Pyrotechnik darf in genehmigten Zonen kontrolliert brennen.

Gewalttäter Sport: löschen, wenn nichts war: Wirst du nach einem Spiel kontrolliert und in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert, kann der Eintrag bleiben, auch wenn das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Bundesweit stehen 6.492 Menschen in der Datei, 2.575 davon hat NRW gemeldet. Künftig löscht die Polizei deinen Eintrag, sobald das Verfahren eingestellt ist, und das Land berichtet jedes Jahr, wie viele Einträge es gibt und warum.

Polizeikosten nur bei Verstoß: Sicherheit im Stadion bezahlst du über deine Steuern. Seit einem Urteil von 2025 steht fest, dass ein Land die Kosten großer Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Liga in Rechnung stellen darf, Bremen tut das. Wir tun es nur, wenn ein Verein sein Sicherheitskonzept nicht umsetzt, etwa bei Einlasskontrollen oder Fanarbeit. Wer mit seinen Fans zusammenarbeitet, zahlt nichts extra.

Katastrophenschutz zum Mitmachen: Fällt in deiner Stadt tagelang der Strom aus, brauchst du einen Ort mit Wasser, Wärme und Informationen. Jede Stadt richtet verpflichtend Katastrophenschutzleuchttürme nach dem Konzept des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein. Das sind Anlaufstellen, an denen du bei einem längeren Ausfall von Strom und Kommunikation Wasser, Wärme und Informationen bekommst und Hilfe rufen kannst. Zusätzlich veröffentlicht jede Stadt ihren Katastrophenschutzplan in einer Fassung, die du verstehst, mit den Standorten der Leuchttürme in deinem Viertel. Einmal im Jahr übt sie unangekündigt. Und das Land misst, wen eine Warnung wirklich erreicht, statt nur Freiwillige online zu befragen.

Warnungen, die ankommen: Bei einer Katastrophe zählt jede Minute. Deshalb verknüpfen wir Cell Broadcast und die NINA-Warn-App besser mit Pegel- und Sensornetzen sowie dem Modularen Warnsystem. Lokale Warnsysteme werden innerhalb einer verbindlichen Frist angeschlossen. Die kommunale Sirenenförderung wird entfristet.

Infrastruktur, die Krisen standhält: Ohne Strom, Wasser und Kommunikation steht dein Alltag still. Für kritische Infrastruktur verlangen wir deshalb technische Mindeststandards nach BSI-Grundschutz, Offline-Backups, Angriffserkennung und 72 Stunden Energieautarkie. Ein KRITIS-Sicherheitsrat des Landes bringt Sicherheitsbehörden und Betreiber zusammen. Öffentliche Gebäude erhalten bei Neubau und energetischer Sanierung Anschlüsse für mobile Notstromaggregate. Lebenswichtige Wasseranlagen sichern wir gegen Hochwasser und Stromausfälle ab. Bei geeigneten öffentlichen Tiefgaragen und Unterführungen planen wir eine Nutzung als kurzfristige Notunterkunft mit.

Die ausgestreckte Hand. Ein Sozialstaat, der aufhilft statt festhält

Unsere Vision: Bis 2040 kannst du bei einer unkomplizierten Schwangerschaft in jeder Region Nordrhein-Westfalens in einem Hebammenkreißsaal entbinden. Dort leiten Hebammen deine Geburt, und eine Ärztin kommt dazu, wenn es nötig ist. Suchst du in Essen einen Therapieplatz, wartest du nicht länger als in Köln. Vor dem Festival weißt du, was in der eingeworfenen Pille steckt. Hast du eine Behinderung, sucht dir ein Jobcoach zuerst einen Betrieb. Wachsen dir Schulden über den Kopf, sitzt du binnen vier Wochen bei einer Beraterin. Der Sozialstaat ist eine ausgestreckte Hand: Du kannst sie ergreifen, sie hilft dir auf die Beine und entlässt dich in dein eigenes, selbstbestimmtes Leben.

Damit du diese Hand schon morgen greifen kannst, muss sich Folgendes ändern:

Gesund, wenn es drauf ankommt

Hilfe kommt, auch ohne Blaulicht: Nicht jeder Notruf ist ein Fall für den Rettungswagen. Trotzdem bleibt der Leitstelle heute oft keine passende Alternative, auch wenn keine Lebensgefahr besteht und eine Versorgung vor Ort ausreichen würde. Oldenburg und drei Landkreise haben deshalb 2019 den Gemeindenotfallsanitäter eingeführt. Er fährt zu solchen Einsätzen, versorgt die Menschen vor Ort und vermittelt sie bei Bedarf an die Hausarztpraxis. Im ersten Jahr war bei 86 von 100 seiner Einsätze anschließend kein Rettungswagen nötig. Dieses Modell übernehmen wir für NRW und schreiben den Gemeindenotfallsanitäter ins Rettungsgesetz. Die Leitstelle entscheidet, wann sie ihn statt eines Rettungswagens schickt. Und weil die Krankenkassen Einsätze ohne anschließende Fahrt ins Krankenhaus bisher nur teilweise bezahlen, ändern wir über den Bundesrat auch die Finanzierung.

Kreißsaal in Reichweite: Setzen bei dir nachts die Wehen ein, willst du nicht eine Stunde über Land fahren. 2017 hatten in NRW noch 153 Kliniken eine Geburtshilfe, heute sind es 117. Der Krankenhausplan bekommt deshalb ein eigenes Ziel: Von jedem Ort erreichst du einen Kreißsaal in höchstens 40 Minuten mit dem Auto. Diese Grenze setzt der Gemeinsame Bundesausschuss schon für Zuschläge an Geburtskliniken auf dem Land. Würde eine Schließung längere Wege bedeuten, bekommt die Klinik diesen Zuschlag der Krankenkassen und Hilfe vom Land. Hebammenkreißsäle bauen wir als Angebot aus. Das Land fördert den Umbau weiter, und zwar so, dass in jeder Region mindestens ein Hebammenkreißsaal nach den Mindestanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erreichbar ist. Zusätzlich unterstützen wir Kliniken dabei, die nötigen Hebammen zu gewinnen. Verpflichtet wird keine Klinik, denn der Hebammenkreißsaal setzt ausreichend Hebammen voraus und ist nur für Schwangere mit unkomplizierter Schwangerschaft geeignet.

Studieren, wo du später heilst: In NRW sind fast 1.000 Hausarztsitze frei, und fast vier von zehn Hausärzten sind älter als 60. In Australien arbeiten Ärzte, die vom Land kommen und dort mindestens ein Studienjahr verbracht haben, acht Jahre nach dem Abschluss fast fünfmal so oft auf dem Land wie Stadtkinder ohne dieses Jahr. Deshalb bietet jede Medizinfakultät einen Landzweig an: Du lernst mindestens ein Jahr in Kliniken und Praxen im Sauerland, in Ostwestfalen oder am Niederrhein. Wer vorher dort gearbeitet hat, bekommt einen Bonus bei der Zulassung.

Mental gesund und (Un)abhängig

Essen zählt wie Köln: Suchst du in Essen einen Therapieplatz, rechnet die Bedarfsplanung mit einem Psychotherapeuten für 4.953 Einwohner, in Köln mit einem für 2.988. Wegen einer Sonderregel für das Ruhrgebiet ist Essen auf dem Papier ungleich versorgt. Das Land darf Stadtteile bestimmen, in denen sich Therapeuten trotzdem niederlassen dürfen; 2024 hat es das für 24,5 Sitze getan. Wir tun das jedes Jahr, bis du im Ruhrgebiet nicht länger wartest als in Köln, und beantragen im Gemeinsamen Bundesausschuss, die Sonderregel zu streichen.

Drug-Checking am Club und auf Festivals: Kaufst du vor dem Festival eine Pille, weißt du nicht, was drin ist. In Berlin enthielt 2024 mehr als die Hälfte der geprüften Proben etwas, womit ihre Besitzer nicht gerechnet hatten. In NRW ist das Prüfen seit Dezember 2025 erlaubt, aber nur in Drogenkonsumräumen, in die kaum ein Clubgänger kommt. Wir erlauben es auch in Beratungsstellen, vor Clubs und auf Festivals. Bei uns zahlt, wer seine Probe prüfen lässt, eine Gebühr. Dann erfährst du vor der Party, was du nimmst, und nicht erst in der Notaufnahme.

Krisendienst rund um die Uhr: Gerät dein Bruder nachts in eine psychische Krise, weißt du oft nicht, wen du anrufen sollst, und am Ende kommt vielleicht die Polizei. In Bayern erreichst du rund um die Uhr einen Krisendienst, 2024 führte er 97.816 Gespräche. Wo seine Fachleute in Oberbayern 2023 rausfuhren, brauchte es nur in 3,1 Prozent der Fälle Polizei oder Rettungsdienst. Im Entwurf des neuen Psychisch-Kranken-Gesetzes sind solche Dienste nur erlaubt. Wir machen sie zur Pflicht: eine Nummer für ganz NRW und Teams, die auch nachts kommen. Die Kosten der Städte trägt das Land.

Eine Tür für alle von 12 bis 25: Bist du 19, hast Panikattacken und weißt nicht, wohin, bist du für die Jugendpsychiatrie zu alt und im System der Erwachsenen fremd. In Australien gehen junge Menschen ohne Überweisung in eine von über 150 Anlaufstellen, in denen Beratung, Therapie und Suchthilfe unter einem Dach sitzen. Das Land fördert in jeder Region eine solche Tür, getragen von Jugend- und Suchtberatung, Studierendenwerk und Klinikambulanz. Für Räume und Koordination zahlt das Land bei 30 Standorten rund drei Millionen Euro im Jahr. Die Behandlung rechnen die Partner ab wie bisher.

Teilhabe, die nicht am Antrag scheitert

Erst der Betrieb, dann die Werkstatt: Hast du eine Behinderung und kommst aus der Förderschule, führt dein Weg oft in die Werkstatt, und dort bleibst du, mit wenig Geld und wenig Perspektive, dich wirklich beruflich weiterzuentwickeln. 2019 wechselten bundesweit nur 0,35 Prozent der Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Künftig bekommst du zuerst einen Jobcoach, der sofort einen Betrieb sucht und dich begleitet, solange nötig. In einer europäischen Studie mit intellektuell benachteiligten Menschen fanden so 55 Prozent Arbeit, sonst 28 Prozent. Bezahlt wird das vom Inklusionsamt, das wir beim Land bündeln: Die Werkstatt bleibt für alle, die sie wollen, wobei wir meist eine betriebliche Ausbildung für Behinderte anstreben.

Wenn dein Leben kippt: Schuldnerberatung in vier Wochen: Überschuldung ist oft kein Charakterproblem, sondern eine Kette: Mahnung, Pfändung, Stromsperre, Mietschulden, Räumung. Hast du einen Job, eine Rente oder studierst du, bekommst du in NRW oft keine kostenlose Schuldnerberatung, denn sie ist vor allem für Menschen in der Grundsicherung da. Ab dem 20. November 2026 verlangt die EU, dass jeder in Zahlungsnot eine Schuldnerberatung findet. Wir schreiben ins Landesgesetz: kostenlos für alle und ein Erstgespräch binnen vier Wochen, online in wenigen Klicks anmeldbar.

Kinderchancengeld per App: Das Land stellt allen Kreisen und Kommunen ein digitales Chancenkonto bereit: Dein Kind bekommt ein Konto in einer App, und Verein, Nachhilfe oder Schule rechnen direkt darüber ab. Das Geld kommt beim Kind an, und kein Kind muss vor der Klasse erklären, warum es nicht mitfährt. Das Chancenkonto kostet den Steuerzahler keinen Cent zusätzlich: Es ersetzt die bisherigen Einzelleistungen. Wir streichen die Landesprogramme für Klassenfahrt, Nachhilfe, Sportverein und Musikschule ersatzlos und fordern im Bundesrat, den Teilhabeanteil im Kindergeld für Familien im Leistungsbezug zu streichen. Wer ein Chancenkonto bekommt, bekommt diese Leistungen nur noch dort, nicht doppelt.

Familie, wie sie ist

Zwei Zuhause: Lebt dein Kind nach der Trennung die halbe Woche bei dir, zählt es für deinen Wohnberechtigungsschein trotzdem nicht zum Haushalt. Einen zusätzlichen Raum für Kinder, die dich besuchen, erlaubt das Land seit Jahren. Bei der Einkommensgrenze aber rechnet das Amt, als wohntest du allein. Künftig zählt ein Kind in beiden Haushalten mit. So bekommt dein Kind sein eigenes Zimmer.

Mit achtzehn nicht allein: Wächst du im Heim oder in einer Pflegefamilie auf, bekommst du nach dem Gesetz auch nach 18 Hilfe, solange du sie brauchst, in der Regel bis 21. Und du darfst zurückkommen, wenn es draußen nicht klappt. Wie lange du die Hilfe wirklich bekommst, hängt aber von deinem Jugendamt ab. Künftig veröffentlicht jedes Jugendamt, wie viele junge Erwachsene es über 18 hinaus begleitet. Bevor du ausziehst, hast du eine Zusage für einen Platz im Wohnheim oder in einer Azubi-Wohnung. Über den Bundesrat soll die Hilfe bis 25 gelten.

Ehrenamt und Sport

Ein Formular für ein Vereinsfest: Richtest du mit deinem Verein ein Sommerfest aus, brauchst du mehrere Genehmigungen: für den Ausschank, die gesperrte Straße, die Bühne und den Lärm. Künftig reichst du ein Formular bei deiner Stadt ein. Nutzt du ein Musterkonzept des Landes, entscheidet sie binnen 14 Tagen, und wer denselben Lauf zum zwanzigsten Mal ausrichtet, reicht kein neues Konzept ein. Seit Juli 2026 zahlt das Land die GEMA für kleine Vereinsfeste. Das verlängern wir über 2027 hinaus und nehmen Umzüge dazu.

Offene Sportplätze: Nirgends gelingt Integration so einfach wie auf dem Bolzplatz der Wohnsiedlung. Willst du abends mit Freunden kicken, stehst du aber oft vor dem verschlossenen Tor des Schulhofs oder Sportplatzes. Wer Geld aus der Sportmilliarde des Landes bekommt, öffnet seine Plätze außerhalb der Trainings- und Schulzeiten für alle, wo es sicher geht. Das Land übernimmt dafür das Haftungsrisiko der Städte. Außerdem soll es einen rechtssicheren Baukasten für Kommunen geben bezogen auf Kooperationen mit örtlichen Unternehmen, Stiftungen, Sportvereinen und Bürgerinitiativen. Dieser soll Musterverträge bezogen auf Sponsoring, Sportplatzpatenschaften, Bau, Pflege und Betrieb sowie Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen Dritter beinhalten.

Freiheit ist keine Frage des Geschlechts. Wir machen NRW zum Land der gleichen Chancen

Unsere Vision: 2040 entscheidet in NRW nicht mehr das Geschlecht darüber, welche Wege dir offenstehen. Du gründest ein Unternehmen, übernimmst Verantwortung oder kehrst nach einer Familienphase in den Beruf zurück, ohne an unsichtbaren Hürden zu scheitern. Ein Mädchen wird Ingenieurin, ein Junge Erzieher. Wer Gewalt erlebt, findet Schutz, wer digital bedroht wird, bekommt Hilfe. In einer Bar genügt ein Codewort, damit das Personal reagiert. Frauenhäuser haben freie Plätze, statt Frauen und ihre Kinder abweisen zu müssen. Du entscheidest selbst über dein Leben, deine Karriere und deine Zukunft.

Damit NRW 2040 so frei und selbstbestimmt leben kann, müssen ab morgen folgende Weichen gestellt werden:

Verantwortung übernehmen, nicht Quoten erfüllen

Gleiche Chancen statt starrer Quoten: Frauen machen die Hälfte der Bevölkerung aus, sind in Führungspositionen und politischen Ämtern aber noch immer unterrepräsentiert. Statt Ergebnisse pauschal vorzuschreiben, müssen wir den Weg in die Verantwortung erleichtern. Deshalb fördern wir Mentoring- und Netzwerkprogramme für Frauen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen sollen Auswahl- und Beförderungsverfahren transparenter gestalten. Das Land veröffentlicht regelmäßig Daten zum Frauenanteil in Führungspositionen und macht erfolgreiche freiwillige Fördermaßnahmen sichtbar. Entscheidend sind die Fähigkeiten, nicht das Geschlecht. Dafür braucht es gleiche Chancen.

Finanzielle Freiheit statt Abhängigkeit

Dein Leben, dein Geld, deine Entscheidung: Wer nach einer Familien- oder Pflegephase in den Beruf zurückkehren oder ein Unternehmen gründen möchte, darf nicht an fehlender Beratung und komplizierten Förderprogrammen scheitern. Deshalb unterstützen wir Frauen mit kostenlosen Weiterbildungs- und Beratungsangeboten, gezielter Gründungsberatung und Mentoring. Außerdem prüfen wir staatliche Förderprogramme auf gleiche Zugangschancen. Denn finanzielle Unabhängigkeit bedeutet Freiheit: selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Wer Familie und Beruf vereinbaren möchte, soll nicht zwischen beidem wählen müssen.

Freie Berufswahl statt alter Rollenbilder

Ingenieurin oder Erzieher? Du entscheidest: Ein Mädchen soll Ingenieurin werden können, ein Junge Erzieher, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Deshalb begeistern wir Mädchen gezielt für MINT-Fächer, Unternehmertum und politische Beteiligung. Jungen ermutigen wir, soziale, pädagogische und pflegerische Berufe zu ergreifen. Schulen sollen sich bei der Berufsorientierung stärker an Interessen und Fähigkeiten statt an Geschlechterklischees orientieren. Unternehmen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen sollen erfolgreiche Programme vernetzen. Das Land überprüft regelmäßig, ob Förderprogramme tatsächlich gleiche Chancen schaffen. Denn das Geschlecht darf nicht über die berufliche Zukunft entscheiden.

Digitale Gewalt: Grenzen gelten auch im Netz

Dein Gesicht ist kein Freiwild: Sexualisierte Deepfakes können Betroffene schwer verletzen und sich in kürzester Zeit verbreiten. Deshalb setzen wir uns für einen eigenen Straftatbestand ein, der sowohl die unbefugte Erstellung als auch die Verbreitung solcher Inhalte erfasst. Für Taten gegen Minderjährige und Schutzbefohlene sollen verschärfende Regelungen gelten. Plattformen müssen die erneute Verbreitung rechtswidriger Inhalte verhindern und gemeldete Inhalte bei einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vorläufig sperren, bis Gerichte schnellstmöglich entscheiden. Dafür stärken wir die ZAC NRW und spezialisierte Ermittler mit mehr Personal und moderner Digitalforensik. Anlasslose Überwachung und eine Klarnamenpflicht lehnen wir ab. Wir schützen Betroffene, ohne die Freiheit im Netz aufzugeben.

Sicherheit, die im entscheidenden Moment hilft

Ein Codewort, das Türen öffnet: Du fühlst dich in einer Bar oder einem Club bedrängt und brauchst Hilfe, ohne die Situation eskalieren zu lassen. Dafür setzen wir uns für die bundesweit verpflichtende Einführung und Bewerbung von „Luisa ist hier!“ in Gastronomie, Clubs und bei öffentlichen Veranstaltungen ein. Geschultes Personal erkennt das Codewort und hilft diskret und gezielt. So wird aus einer einfachen Frage eine konkrete Möglichkeit, Betroffene zu schützen. Denn Hilfe darf nicht davon abhängen, ob jemand laut genug um sie bitten kann.

Frauenhäuser, die niemanden abweisen müssen

Schutz darf keine Glückssache sein: Eine Frau flieht mit ihren Kindern vor Gewalt, doch das Frauenhaus ist voll. Wer Schutz braucht, darf nicht an fehlenden Plätzen oder unsicherer Finanzierung scheitern. Deshalb fordern wir eine dauerhafte und verlässliche Bundesfinanzierung für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. So schaffen wir mehr Schutzplätze, faire Arbeitsbedingungen und bundesweite Qualitätsstandards. Betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen sichere Unterbringung und verlässliche psychosoziale Betreuung. Wer vor Gewalt flieht, braucht einen sicheren Platz – nicht den nächsten Antrag.

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