Ein starker Rechtsstaat ist das Fundament der freiheitlichen Demokratie. Zu einem funktionierenden Rechtsstaat gehört die Unabhängigkeit der Justiz. In vielen europäischen Ländern ist die Unabhängigkeit der Justiz durch Elemente der richterlichen Mitbestimmung geschützt. Der Abbau dieser Selbstverwaltung in Polen wurde zurecht als Angriff auf die Gewaltenteilung gewertet. In Zeiten wie diesen ist es sinnvoll, ein Zeichen für eine starke Justiz zu setzen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher eine umfassende Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit.Über die Justizverwaltung übt die Politik Einfluss auf die Richterschaft aus. Die Selbstverwaltung der Justiz ist auch dahingehend zu stärken, dass die Justizverwaltung an den Gerichten der Aufsicht durch einen Richterverwaltungsausschuss, nicht mehr dem Justizminister, untersteht.Im besonders sensiblen Bereich der Strafrechtspflege hat die Staatsanwaltschaft entscheidenden Einfluss auf die Einleitung und den Fortgang des Verfahrens. Dabei ist der Saatsanwalt Organ der Rechtspflege, kein politischer Beamter. Gleichwohl untersteht er nicht nur einem behördeninternen, sondern auch einem ministeriellen Weisungsrecht. Dieses steht in einem Widerspruch zu der Ausgestaltung der Staatsanwaltschaft als spezifisch justizielle Behörde. Das ministerielle Weisungsrecht ist daher abzuschaffen, soweit es auf einzelne Verfahren bezogen ist; organisatorisch-technische Fragen bleiben unberührt.
Die Jungen Liberalen sprechen sich für die Abschaffung des politischen Gremiums „Richterwahlausschuss“ auf Bundes- und Länderebene aus und fordern die Einrichtung von politisch weitestgehend unabhängigen Behörden (nach französischem, spanischem, norwegischem dänischem oder niederländischem Vorbild) sowie die Ausschreibung von (Bundes-)Richterstellen. Außerdem sollte in jedem Bundesland die Möglichkeit einer Initiativbewerbung für Personen über 35 Jahre mit der Befähigung zum Richteramt bestehen.
Bis zur Abschaffung des Gremiums sollten durch den Richterwahlausschuss gewählte Kandidaten zukünftig öffentlich machen müssen, ob sie einer politischen Partei zugehören. Im Auswahlverfahren sollte die Empfehlung des Präsidialgerichts zu jedem Bewerber anonymisiert offengelegt werden, sodass insbesondere abgelehnte Kandidaten eine Vergleichsmöglichkeit erhalten. Der Richterwahlausschuss muss seine Auswahl schließlich auch begründen und die Begründung dem jeweiligen Kandidaten zugänglich machen.
Jeder Bundesrichter besitzt eine besondere Eignung. Die Heraushebung einzelner Richter als Senatsvorsitzende wird dem nicht gerecht und fördert politischen Einfluss, aber auch langwierige Konkurrentenklagen, die schon zur zeitweiligen Lähmung oberster Bundesgerichte geführt haben. An den Bundesgerichten wird deshalb der Status des Vorsitzenden Richters abgeschafft; der Senatsvorsitz wechselt in einem festen Rhythmus zwischen den Richtern.Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden bisher zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit, gewählt. Daran ist festzuhalten. Zur Stärkung der parteipolitischen Unabhängigkeit werden allerdings Karenzzeiten für Politiker eingeführt. Regierungsmitglieder des Bundes und der Länder dürfen erst nach 5 Jahren, politische Beamte nach 3 Jahren und Abgeordnete nach 2 Jahren zum Verfassungsrichter gewählt werden. Eine starke, unabhängige Justiz ist einer der wichtigsten Garanten des freiheitlichen Rechtsstaats. Diese zentrale Institution wird durch die Stärkung richterlicher Mitbestimmung und die Abschwächung direkten politischen Einflusses gestärkt.