Religionsfrei auf Kaution – Kirchenaustrittsgebühr abschaffen!

In Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die negative Religionsfreiheit verankert. Sie soll den Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen keiner Religionsgemeinschaft zugehörig fühlen, eine Rechtsgrundlage dafür geben. Dieses Recht beinhaltet sowohl die Freiheit des Eintrittes als auch des Austrittes aus einer Glaubensgemeinschaft.  Trotz der vorhandenen Rechtsgrundlage existiert seit dem Jahres im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Gebührenerhebung in Höhe von 30€ für all diejenigen, die aus der 10 christlichen Kirche austreten wollen. Die Jungen Liberalen NRW sehen durch die Erhebung einer solchen Gebühr den Grundsatz der negativen Religionsfreiheit massiv gefährdet. Deswegen fordern die Jungen Liberalen NRW

  • Die Einstellung der Kirchenaustrittsgebühr im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
  • Im Zusammenhang mit der Einstellung der Kirchenaustrittsgebühr eine neue Handhabe bei einem Kirchenaustritt. Dieser sollte zukünftig über die Gemeinde respektive dem Pfarrer vor Ort erfolgen. Gleiche Praxis existiert bereits bei dem Eintritt in eine katholische respektive evangelische Glaubensgemeinschaft.
  • Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sowohl persönlich als auch schriftlich regeln zu können.
  • Eine Umkehrung der Beweispflicht des Kirchenaustritts. Die Handhabe, dass Finanzämter noch 40 Jahre nach dem Austritt den Kirchenaustritt infrage stellen und bei nicht mehr vorhandenen Papieren eine Kirchensteuernachzahlung für sämtliche Jahre fordern, verurteilen die Jungen Liberalen aufs Schärfste. Auch hier gilt: Wer Steuern kassieren möchte ist in der Beweispflicht und nicht vice versa!