Die Jungen Liberalen NRW fordern, die StPO dahingehend anzupassen, dass der Gang der Hauptverhandlung standardmäßig audiovisuell aufgezeichnet wird. Soweit dies nicht in Betracht kommt, ist jedenfalls ein Wortprotokoll zu führen.
Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass Urteilsbegründung und Inhalt der Hauptverhandlung evident voneinander abweichen.