Stealthing strafbar machen!

Die sexuelle Selbstbestimmung umfasst nicht nur die Freiheit, über das “Ob”, sondern
  auch über das “Wie” eines sexuellen Kontaktes zu entscheiden. Die Vornahme des
  Geschlechtsverkehrs unter Hinwegsetzung über den ausdrücklichen Wunsch nach
 Benutzung
  eines Kondoms (“Stealthing”) stellt eine schwere und somit strafwürdige Verletzung
  der sexuellen Selbstbestimmung dar. Nachdem erste Gerichte angenommen haben, das
  ersichtlich nicht auf solche Fälle zugeschnittene Gesetz lasse eine Bestrafung unter
  Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit eines
  Straftatbestandes nicht zu, ist hier eine Ergänzung durch den Gesetzgeber gefordert,
  um diesen Fall als sexuellen Übergriff zu erfassen.