Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Antisemitismus in jedweder Form verurteilen wir scharf. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihre Ablehnung der sog. BDS-Bewegung als antisemitisch und begrüßen, dass diese Einschätzung inzwischen auch vom Deutschen Bundestag geteilt wird.
Umso erschreckender nehmen die Jungen Liberalen NRW zur Kenntnis, dass Teile des deutschen Kulturbetriebes diese aus der Werteordnung unserer Verfassung abgeleitete Haltung nicht nur ablehnen, sondern aktiv der BDS-Bewegung den Rücken stärken. Der Schulterschluss von einigen Künstlern der Documenta zum BDS ist ein neuer, trauriger Höhepunkt in Hinblick auf eine unerträgliche Relativierung der BDS-Bewegung selbst. Unter dem missbräuchlichen Titel „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ werden Antisemiten als Opfer angeblicher Verfolgung stilisiert und die BDS-Bewegung relativiert.
Zu den Unterzeichnern der Initiative gehören auch Angehörige staatlicher und staatlich subventionierter Einrichtungen sowie Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Das ist unerträglich und geschichtsvergessen. Gerade der Verweis auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zeugt von fehlendem Problembewusstsein. Satz 2 dieses Absatzes mahnt eindrücklich: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.
Wer den Staat und seine Werteordnung innerlich ablehnt, darf nicht von innen heraus, auf dessen Kosten, gegen ihn Stimmung machen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher alle betroffenen Kultureinrichtungen auf, sich von der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ zu distanzieren und die Mitzeichnung zu widerrufen. Von den persönlich Verantwortlichen erwarten wir den Rücktritt aus den Leitungsgremien staatlicher und staatsfinanzierter Einrichtungen. Die Träger – Bund, Land, Kommunen – müssen personelle Konsequenzen prüfen und, wo möglich, Kündigungen aussprechen. Zudem fordern die Jungen Liberalen, staatlichen geförderten Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, welche sich nicht von der BDS-Bewegung distanzieren, zukünftig sämtliche Gelder zu entziehen. Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht unterschwelligem Antisemitismus zugutekommen.