Kein Glücksspiel bei der Altersfeststellung von Flüchtlingen! – Mit modernen Methoden zu mehr Rechtssicherheit

In Deutschland sind für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge die Jugendämter zuständig. Vom Jugendamt in Obhut genommene jugendliche Flüchtlinge werden im Zuge dessen nicht nach dem Asylrecht, sondern nach dem Kinder- und Jugendhilferecht behandelt. Dies ist auf Grundlage der UN Kinderrechtskonvention sowohl sinnvoll als auch richtig, weil Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen, um ihre Entwicklung im Sinne der Chancengerechtigkeit nicht zu gefährden. Gleichzeitig braucht es aber auch eine entsprechende Rechtssicherheit bei der Übertragung dieser besonderen Rechte. Die aktuelle Altersbestimmung gliedert sich dabei in folgende Schritte: Liegen gültige Ausweispapiere vor, so sind diese für eine Altersbestimmung zu beachten. Ist dies nicht der Fall wird durch das Jugendamt eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vorgenommen und das Alter geschätzt. Falls das Jugendamt weiterhin Zweifel am angegebenen Alter äußert, so kann bereits jetzt eine medizinische Altersfeststellung beantragt werden. Allerdings ist hierfür eine Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Es besteht also keine Verbindlichkeit. Bei einer Ablehnung haben die Jugendämter auch jetzt schon das Recht der Person ihre Leistungen zu verweigern, was aber in den seltensten Fällen stattfindet. Es gibt keine genauen Schätzungen wie hoch der Anteil nicht minderjähriger Flüchtlinge unter denen, die angeben dies zu sein, ist. In Schweden wurden durch Tests 75% als nicht minderjährig eingestuft, im Saarland lediglich rund 30%. Hinzu kommt die Abweichung durch eine mangelhafte Genauigkeit der verwendeten Verfahren. Unsere Forderungen: Die Jungen Liberalen wollen, dass die Ermittlung des Rechtsstatus von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen verbessert wird. Flächendeckende Tests zur Altersfeststellung, die Menschen unter Generalverdacht stellen und wie sie beispielsweise im Saarland praktiziert werden, lehnen wir dabei allerdings entschieden ab. Wir halten sie auf Grund der fehlenden Genauigkeit zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht für Zielführend. Wir fordern im Zuge dessen, dass folgende Maßnahmen von Land und Bund ergriffen werden:

– Asylanträge von Flüchtlingen, die mit Papieren einreisen sollen zukünftig vom BAMF priorisiert behandelt werden. Die Verfahrenszeit gilt es weiter zu beschleunigen.

– Für Flüchtlinge ohne entsprechende Dokumente, die sich als Minderjährige ausgeben und beimdenen das Jugendamt nach Prüfung weiterhin Zweifel am angegebenen Alter hat, schließen wir eine verbindliche, kombinierte Altersfeststellung in Zukunft nicht aus. Die qualifizierte Inaugenscheinnahme soll dann durch geeignete medizinische Methoden ergänzt werden können. Falls die betroffene Person eine solche Untersuchung ablehnt soll sie nach dem Asylrecht und nicht nach dem Jugendhilfegesetz behandelt werden.

– Zur Ermittlung der bestmöglichen und genausten Methode fordern wir die Einrichtung einer Expertenkommission aus sachkundigen Medizinern, Anthropologen und Juristen. Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob Gentests zur exakten Altersfestellung verwendet werden können, um unserem Anspruch auf eine technologieoffene, präzise Methode gerecht zu werden