Stalking ist eine ernste Bedrohung, die Frauen in besonderem Maße betrifft und häufig langfristige psychische und physische Schäden verursacht. Trotz der Einführung des § 238 StGB und einiger Reformen bleibt der Schutz von Stalking-Opfern unzureichend. Täter nutzen oft rechtliche Schlupflöcher, die Betroffenen stehen vor hohen Hürden bei der Strafverfolgung, und Schutzmaßnahmen greifen häufig erst nach eskalierten Vorfällen.
Um den Schutz vor Stalking zu verbessern, fordern wir konkrete Gesetzesänderungen, die die Prävention stärken, den Opferschutz ausbauen und eine schnellere und wirksamere Strafverfolgung ermöglichen.
Der § 238 StGB soll um weitere Stalking-Handlungen erweitert Hierzu zählen das Verfolgen durch Bluetooth-Tracker („AirTags“) und das ständige oder wiederholte Bedrohen einer Person mit rechtswidrigen Taten oder Sachbeschädigungen mittels Informations- und Kommunikationsmitteln (Cyber-Mobbing). Täter sollen bereits strafrechtlich belangt werden können, bevor physische Bedrohungen auftreten, und der Begriff „beharrlich“ soll weiter gefasst werden, um eine frühere Strafbarkeit zu ermöglichen.
Wir fordern die Einführung einer Sofortschutzregelung, nach der Polizei und Justiz Opfern von Stalking in akuten Fällen schneller helfen können. Dies soll durch eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG)ermöglicht werden. Eine einstweilige Verfügung gegen den Täter soll künftig binnen 24 Stunden auf Antrag des Opfers erlassen werden können, ohne dass das Opfer zunächst umfangreiche Beweise vorlegen muss. Für akute Bedrohungen soll ein schnelles und unbürokratisches Verfahren geschaffen werden. Gleichwohl braucht es ein ebenso schnelles Widerspruchsverfahren für den Adressaten der Verfügung, um einem Missbrauch der Sofortschutzregelung vorzubeugen.
Wir fordern eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO), die es Gerichten erlaubt, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen bereits im Ermittlungsverfahren leichter zu verhängen. Zudem sollen diese Maßnahmen auch nach Ende eines Strafverfahrens für einen definierten Zeitraum bestehen bleiben, um Rückfälle zu verhindern. Täter sollen vermehrt angehalten werden, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, um sicherzustellen, dass sie den Kontakt zum Opfer abgebrochen haben.
Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen werden bislang nicht konsequent sanktioniert. Wir fordern eine Erhöhung der Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Insbesondere bei wiederholten Verstößen sollen Haftstrafen statt Geldstrafen die Regel sein, um Täter abzuschrecken und Opfer zu schützen.
Die Komplexität von Stalking-Fällen erfordert spezialisierte Ermittlungsstrukturen. Wir fordern die bundesweite Einrichtung von Fachabteilungen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften, die gezielt für den Umgang mit Stalking und insbesondere Cyberstalking ausgebildet werden. Diese Abteilungen sollen für eine schnellere, professionelle und einfühlsamere Betreuung der Opfer sorgen und effektivere Ermittlungen ermöglichen.
Das Opferentschädigungsgesetz sollte angepasst werden, um Stalking-Opfern besseren Zugang zu Entschädigungen und Hilfen zu ermöglichen. Psychische Gewalt durch Stalking ist oft genauso traumatisierend wie physische Gewalt. Stalking-Opfer sollen Anspruch auf psychologische Betreuung und Therapiekosten haben, auch wenn das Stalking nicht zu körperlichen Verletzungen geführt hat.
Wir fordern die Einführung einer bundesweiten Aufklärungskampagne über die Gefahren von Stalking und die bestehenden Schutzmöglichkeiten. Schulen, Universitäten und Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, regelmäßig über Stalking aufzuklären und Informationsmaterial bereitzustellen. Zudem sollten
Arbeitgeber Programme zur Unterstützung von Stalking-Opfern anbieten.