In so gut wie allen anderen Bundesländern gibt es einen Mindestabstand von Verkehrsschild und Blitzern zwischen 75 und 200 Metern. Warum nicht in NRW?
Nicht immer sind Ortseingänge eindeutig und frühzeitig zu erkennen. Steht ein Schild bspw. hinter einer Kurve ist die Reaktionszeit für den Fahrer deutlich eingeschränkt. Auch ist es häufig so, dass Fahrzeugführer bspw. in Baustelleneinfahrten oder am Beginn geschwindigkeitsbegrenzter Abschnitte auf Autobahnen oft die Geschwindigkeit drastisch reduzieren müssen. Gleiches gilt für die Einfahrt in Ortschaften auf Landstraßen. Die Wegstrecke bis zum Schild reicht hier, gerade in bergischen Regionen, nicht immer aus um die Geschwindigkeit zu reduzieren ohne eine harte Bremsung machen zu müssen. Wenn dort dann der Blitzer steht, hat dies nichts mit fehlender Kenntnis von Verkehrsregeln oder deren nichteinhalten zu tun. Hier bedarf es einer Richtigstellung.
Ein Mindestabstand zwischen Verkehrsschild und Blitzer soll Autofahrern die Möglichkeit geben langsam und kontrolliert die Geschwindigkeit zu regulieren, ohne befürchten zu müssen unmittelbar hinter dem geschwindigkeitsregulierenden Schild geblitzt zu werden.
Wir fordern:
Einen Mindestabstand von 100m zum Geschwindigkeitsbegrenzenden Schild außerorts und an Ortseingängen und einen Mindestabstand von 50m innerorts für das Aufstellen von Blitzern in Nordrhein-Westfalen.