Roben in Kindergrößen

Für eine kindgerechtere Justiz fordern wir:

 1. Von der Bundesregierung

  •  Das Bundesministerium der Justiz muss zusammen mit den Ländern Richtlinien zu
     Kindesanhörungen in Familiengerichten erarbeiten. Diese sollen Vorschläge zur
     kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren enthalten. Darin soll
     insbesondere zum Ausdruck kommen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige
     Subjekte sind und ernstgenommen werden müssen.
  •  Damit Kinder und Jugendliche besser über anstehende Verfahren informiert und
     aufgeklärt werden können, bedarf es entsprechender Aufklärungsmedien zu
     familienrechtlichen Verfahren, die vom Bundesjustizministerium zusammen mit
     Kindern und Jugendlichen, die Erfahrungen in familienrechtlichen Verfahren
     haben, erarbeitet werden soll. Das Ministerium soll die Mittel dafür
     bereitstellen, die Medien auch in weiteren in Deutschland gesprochenen Sprachen
     zu veröffentlichen.
  •  Die Bundesregierung muss durch gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass
     Sachverständige zur Qualitätssteigerung ihrer Gutachten in familienrechtlichen
     Verfahren Grundkenntnisse über die Rechte von Kindern und Jugendlichen erwerben.
     Verfahrensbeistände sind als einzige Akteure in familienrechtlichen Verfahren
     ausschließlich dafür da, die Sichtweise und die Interessen von Kindern und
     Jugendlichen zu ermitteln und zu vertreten. Die Auswahl der Verfahrensbeistände
     soll dabei auf unabhängiger und überprüfbarer Weise erfolgen, wobei zu
     vertretende Kinder und Jugendliche bei der Auswahl der personellen Besetzung
     einbezogen werden. Zudem muss gesetzlich garantiert werden, dass
     Verfahrensbeistände sehr gute Kenntnisse über die Rechte von Kindern und
     Jugendlichen haben.
  •  Die Bundesregierung soll Mittel zur Konzeption und Durchführung von
     partizipativen und reflexiven Forschungsvorhaben zu Themen wie „Kindeswohl“ und
     „kindgerechten Verfahren“, die die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
     einbeziehen, bereitstellen.

 2. Von den Ländern

  •  Die Justizverwaltung soll Fortbildungen zur kindgerechten Justiz für die
     Richterschaft und das Justizpersonal anbieten und dafür genügend sachliche und
     finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Fortbildungen sollen auch die
     Altersentwicklung des Kindes und damit zusammenhängende Stereotypen behandeln.
  •  Die Warteräume für Kinder müssen kindgerecht sein. Darüber hinaus soll
     sichergestellt werden, dass die Warteräume und die Zu- und Ausgänge zu den
     Anhörungsräumen so organisiert sind, dass die Kinder und Jugendlichen keine
     unerwünschten Kontakte fürchten müssen und sich zurückziehen können.
  •  Zudem sollen Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, im
     kindgerechten Umgang fortgebildet werden, um unter anderem kindgerechte
     Vernehmungen zu gewährleisten.

 3. Im Gerichtsverfahren

  •  Mit dem Verfahren nicht betraute Justizbeschäftigte sollen gewährleisten, dass
     Kinder und Jugendliche, die in rechtliche Verfahren involviert werden, bereits
     vor dem Verfahren wissen, bei wem und wo sie kindgerechte Informationen
     erhalten. Die Informationsvermittlung durch Familienangehörige muss von
     Professionellen flankiert werden, vorzugsweise durch eine Kontaktperson, die die
     Kinder durchgängig informiert, begleitet und unterstützt. Kinder und Jugendliche
     müssen Informationen zu ihren Rechten und Pflichten bekommen, ebenso zu
     möglichen Unterstützungsangeboten und Interessenvertretungen.

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