Will eine iranische Frau in Deutschland standesamtlich heiraten, benötigt sie eine
Eheeinwilligung ihres Vaters in urkundlicher Form. Durch ein solches Gesetz werden
Frauen zu unmündigen Bürgern gemacht und massiv in ihrer freien Entscheidung
eingeschränkt. Grundlage dieser Regelung ist ein Vertrag von 1929 zwischen dem
Deutschen Reich und dem persischen Kaiserreich, welcher 1954 von der Bundesrepublik
bestätigt wurde. Dieser Vertrag besagt, dass Angehörige beider Staaten im Bezug auf
das Erb-, Personen- und Familienrechts den geltenden Regelungen ihres Heimatstaates
unterworfen bleiben.
Als Liberale verurteilen wir zutiefst, dass iranische Frauen in Deutschland immer
noch den Gesetzen der Scharia unterworfen sind. Dass derartige patriarchalische
Strukturen bis nach Deutschland reichen und in die Freiheit und Autonomie der Frauen
eingreifen, können wir nicht akzeptieren. Die Selbstbestimmung der Frauen muss an
erster Stelle stehen!
Die Eheschließung zwischen einer iranischen Frau und einem deutschen Mann ist bei
einem deutschen Standesamt zwar auch ohne die Vorlage der Erlaubnis durch den Vater
oder eines anderen männlichen Verwandten möglich, allerdings nur durch ein
langwieriges und kostenintensives Befreiungsverfahren, bei welchem auch noch
zusätzlich juristische Hürden auftreten können. Als Junge Liberale NRW fordern wir,
dass diese Befreiungsverfahren in allen Oberlandesgerichtsbezirken unbürokratisch
möglich sind. Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, dass iranische Frauen
proaktiv auf das Bestehen des sogenannten Befreiungsverfahren aufmerksam gemacht
werden und gegebenenfalls Unterstützung bei diesem aufwändigen Prozess bekommen
können.