25.08.2023

Schweine haben keinen Führerschein und sind Nichtraucher!

In Deutschland sind Tierversuche für die Tabakproduktentwicklung nach §7a(4) des 
 Tierschutzgesetzes verboten. Nach §7a(1) des Tierschutzgesetzes ist die Durchführung
 von Tierversuchen für die Entwicklung von E-Zigaretten jedoch erlaubt, da E-
 Zigaretten in die Klasse der „anderen Stoffe und Produkte“ fallen. Wir Junge Liberale
 Ruhr fordern ein Tierversuchsverbot für Stoffe, die zu Genusszwecken geraucht,
 gedampft oder inhaliert werden. Dieses Verbot wäre unter §7a(4) des
 Tierschutzgesetzes wie folgt anzuführen: „Tierversuche zur Entwicklung von 
 Tabakerzeugnissen, jeglichen Stoffen die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder
 inhaliert werden, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten. […].“
 Außerdem fordern die Jungen Liberalen NRW, dass die Automobilindustrie keine
 Crashtests mehr mit lebendigen Tieren durchführen darf. §7a des Tierschutzgesetzes
 soll erweitert werden um folgenden Unterpunkt: „Tierversuche für Crashtests mit
 Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.”

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