In Deutschland sind Tierversuche für die Tabakproduktentwicklung nach §7a(4) des
Tierschutzgesetzes verboten. Nach §7a(1) des Tierschutzgesetzes ist die Durchführung
von Tierversuchen für die Entwicklung von E-Zigaretten jedoch erlaubt, da E-
Zigaretten in die Klasse der „anderen Stoffe und Produkte“ fallen. Wir Junge Liberale
Ruhr fordern ein Tierversuchsverbot für Stoffe, die zu Genusszwecken geraucht,
gedampft oder inhaliert werden. Dieses Verbot wäre unter §7a(4) des
Tierschutzgesetzes wie folgt anzuführen: „Tierversuche zur Entwicklung von
Tabakerzeugnissen, jeglichen Stoffen die zu Genusszwecken geraucht, gedampft oder
inhaliert werden, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten. […].“
Außerdem fordern die Jungen Liberalen NRW, dass die Automobilindustrie keine
Crashtests mehr mit lebendigen Tieren durchführen darf. §7a des Tierschutzgesetzes
soll erweitert werden um folgenden Unterpunkt: „Tierversuche für Crashtests mit
Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.”