TERRORISTISCHEN HERAUSFORDERUNGEN DER INNEREN SICHERHEIT RECHTSSTAATLICH BEGEGNEN!

Der transnationale Terrorismus ist eine bedeutsame und nicht zu unterschätzende Gefährdung
und  Herausforderung  für  offene  Gesellschaften  und  die  in  ihnen  lebenden  Menschen.
Staatlichen Institutionen obliegt die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der
Bevölkerung  wirksam  zu  schützen.  Zu  diesem  Zweck  müssen  –  neben  anderen,  zu  einer
umfassenden  Terrorismusbekämpfungsstrategie  gehörenden  Maßnahmen  –  die  für  die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden gefahrenabwehrend tätig
werden. Rechtsstaatliche Errungenschaften und Garantien dürfen jedoch auch angesichts teils
erheblicher Bedrohungslagen unter keinen Umständen auf- oder preisgegeben werden.
Darüber  hinaus  gelangt  der  klassische  Nationalstaat  bei  der  effektiven
Terrorismusbekämpfung aber spürbar an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Aus diesem
Grund können lediglich national ausgerichtete Konzepte dem Problem nicht gerecht werden,
sondern  es  sind  ergänzende  Lösungen  in  einem  größeren  Rahmen,  namentlich  der
Europäischen Union, anzustreben.
Die  Jungen  Nordrhein-Westfalen  fordern  als  Grundlage  für  jedwede  wirksame
Terrorbekämpfung  eine  angemessene  personelle  und  sachliche  Ausstattung  aller
Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, so dass diese in die Lage versetzt werden, ihren
Aufgaben gerecht werden zu können; dies gilt auch für die Justiz. Nur auf diese Weise kann
einerseits mehr Polizeipräsenz geschaffen und können andererseits etwaige Anschläge im
Vorfeld verhindert oder zügige und schlagkräftige Reaktionen auf solche ermöglicht werden.
Die Ausbildungsstandards der Polizeikräfte dürfen dabei aufgrund ihrer grundrechtssensiblen
Befugnisse  nicht  reduziert  werden.  Taktische  Schulungen  und  Übungen  zum  Umgang  mit
terroristischen Aktivitäten sind regelmäßig durchzuführen und ausreichende Ressourcen für
eine lückenlose Überwachung von Gefährdern zur Verfügung zu stellen. In engen, rechtlich
präzise  zu  definierenden  Grenzen  sollte  zur  Unterstützung  der  genuin  zuständigen
Sicherheitsbehörden unter deren Federführung die Möglichkeit bestehen, die Bundeswehr im
Inneren einzusetzen. Für diese Art von Einsatz werden die Soldaten unter Leitung der Polizei
geschult.

Zudem  ist  die  Einrichtung  einer  europäischen  Institution  zur  Terrorbekämpfung,  bei  der
relevante  Informationen  zusammengeführt  und  für  die  Sicherheitsbehörden  der
Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden, unerlässlich. Auch die föderale Zusammenarbeit
zwischen  Bundes-  und  Landesbehörden  ist  unter  diesem  Gesichtspunkt  zu  effektivieren.
Neben  rechtssicheren  Einsatzgrundlagen  für  grenzüberschreitende  Einsätze  innerhalb  der
Europäischen Union bei Gefahr im Verzug und Terrorgroßlagen sollen gemeinsame Übungen
der  Sicherheitsbehörden  und  insbesondere  entsprechender  Spezialeinheiten  obligatorisch
sein.

Prinzipiell  abzulehnen  ist  eine  aktionistische,  in  vielen  Fällen  von  Wahlkampferwägungen
inspirierte Symbolpolitik, die lediglich einer vermeintlichen Beruhigung der Bevölkerung dienen
kann, letztlich aber nicht zu ihrem Schutz beiträgt, wie etwa die massenweise anlasslose, d.h.
ohne das Vorliegen eines Anfangsverdachts oder einer konkreten Gefahrenlage, Speicherung
personenbezogener  Kommunikationsdaten.  Insbesondere  ist  auch  Verschärfungen  des
geltenden Staatsangehörigkeitsrechts eben- so eine Absage zu erteilen wie einem Verbot der
Vollverschleierung  oder  substanziellen  Aufweichungen  im  Bereich  der  ärztlichen
Schweigepflicht. Auch sind Einschränkungen der grundrechtlich verbürgten Religionsfreiheit
für  ganze  Bevölkerungsgruppen  und  grob  rechtsstaatswidrige  Maßnahmen  wie  z.B.  die
Administrativhaft indiskutabel.

Überparteilichkeit bei der Wahlkreiseinteilung sicherstellen

In einer repräsentativen Demokratie sind Wahlen das zentrale Moment der Willensartikulation des Volkes. Ihre Durchführung muss daher höchsten Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit genügen.

Für die Durchführung von Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bestimmt der Landtag auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Kommunales über den (Neu-) Zuschnitt von Wahlkreisen. Durch diese Vorgehensweise sehen die Jungen Liberalen NRW die Überparteilichkeit der Wahlkreiseinteilung in NRW gefährdet und mithin das Vertauen der Bürger in das politische System insgesamt negativ beeinflusst.

Zukünftig soll der Landtag nicht mehr auf Vorschlag des Innenministeriums über die Wahlkreiseinteilung beschließen. Stattdessen soll, etwa nach britischem Vorbild, eine unabhängige Wahlkreiskommission den Beschlussvorschlag erarbeiten. Diese soll vom Landtag berufen werden. Als Mitglieder kommen beispielsweise Verwaltungs- und Politikwissenschaftler, Verwaltungsrichter und Historiker in Frage. Abgeordnete und Regierungsmitglieder sollen ihr dagegen nicht angehören dürfen.

§103 StGB ersatzlos streichen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die ersatzlose Streichung des Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“.

Eine Differenzierung zwischen Bürgern und Vertretern von ausländischen Staaten ist weder zeitgemäß noch entspricht sie der Gleichbehandlung der Menschen. Zudem ist nicht erkennbar, warum Beleidigungen gegenüber ausländischen Staatsoberhäuptern, die weder durch ihren Aufenthalt noch andere Umstände Anknüpfungspunkte zum deutschen Recht haben, durch das deutsche Strafrecht geahndet werden sollen.

Die Jungen Liberalen NRW erachten die Regelungen der §§185 ff StGB auch in diesen Fällen für ausreichend, sodass es hier keiner gesonderten gesetzlichen Regelung bedarf.

Keine Werbeverbote! Unsere Gesellschaft benötigt keine staatliche Tugendwacht

Die Jungen Liberalen NRW lehnen die von Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigte Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, um gegen geschlechterdiskriminierende Werbung vorgehen zu können, entschieden ab.

Ein Verbot vermeintlich sexistischer Werbung wäre ein weiterer Schritt in Richtung Entmündigung der Bürger. Die Jungen Liberalen NRW sind der Überzeugung, dass unsere Gesellschaft des 21. Jahrhunderts in der Lage ist, selbst zu entscheiden, wie eine Werbung einzuschätzen oder zu beurteilen ist und ob oder warum ein Produkt erworben wird.

Ein von Maas gefordertes „modernes Geschlechterbild“ ist wünschens- und gesamtgesellschaftlich erstrebenswert, wird aber sicherlich nicht durch die Einschränkung der Werbefreiheit erreicht. Mit einem derartigen Gesetz würde Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung „Nannystaat“ gehen, in dem sich der Staat und seine Institutionen als oberste moralische Instanz und als Tugendwächter gerieren.

Der Deutsche Werberat darf bereits heute bei diskriminierender Werbung jeglicher Art einschreiten, weiterer Eingriffskompetenzen bedarf es nicht. Die Jungen Liberalen NRW halten den Status Quo für vollkommen ausreichend.

Hannelore und der Blitzermarathon – NRW und das Märchen vom Rechtsstaat

I. Präambel

Die für die Erreichung von Wohlstand, Fortschritt und individuellem Lebensglück zentrale Freiheit des Handelns drückt sich wesentlich im Instrument der Vertragsfreiheit aus. Erst durch die Durchsetzbarkeit von Verträgen entsteht dauerhaftes Vertrauen der Menschen ineinander, das seinerseits die Grundlage für Eigentumsschutz, langfristiges Denken und Handeln und gesellschaftliche Aufgabenteilung bildet. Vor dem Hintergrund des Gedankens des Gesellschaftsvertrages zwischen Bürger und Staat ist damit die Durchsetzung des bestehenden Rechtes die zentrale und oberste Aufgabe des Staates. Alle anderen Funktionen treten demgegenüber in den Hintergrund. Auch in Zeiten angespannter Haushalte darf deshalb niemals an der universellen Durchsetzung des Rechtes gespart werden; wer hier Funktionseinbußen des Staates hinnimmt, lässt die Quelle seiner Legitimation versiegen.

NRW und Deutschland bieten nach wie vor ein vergleichsweise hohes Niveau an Rechtsdurchsetzung. Dennoch existieren in Teilbereichen des Rechts inakzeptable Vollzugsdefizite, die das Vertrauen der Bürger in den staatlichen Schutz ihres Lebens, ihrer körperlichen Unversehrtheit und persönlichen Freiheit sowie ihres Eigentums schwächen. Umso schwächer dieses Vertrauen aber ausfällt, desto zerbrechlicher wird unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung. Auch wenn es absolute Sicherheit niemals geben kann, muss sich staatliches Handeln stärker am Prinzip des Rechtsgüterschutzes der Bürger orientieren. Statt mit unzähligen Vorschriften, Bestimmungen und Show-Veranstaltungen wie dem Blitzermarathon die Freiheitssphären der Bürger immer weiter einzuschränken und somit Sicherheit vorzutäuschen, soll der Staat die Rechte seiner Bürger vor unzulässigen Eingriffen schützen und ihre Freiheitssphären damit gerade stärken. Effektiver Rechtsgüterschutz darf nicht nur formal gelten, sondern muss auch tatsächlich gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund treten wir für eine konsequente Anwendung von Recht und eine konsequente Strafverfolgung ein. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, jedes Gesetz, jedes Verbot und jede Verordnung in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

II. Innenpolitik

Wir bekennen uns zum staatlichen Gewaltmonopol, das im Gegenzug zum Verzicht auf Rechtsdurchsetzung „auf eigene Faust“ einen Sicherheitsanspruch der Bürger gegen den Staat begründet. Das zentrale Mittel zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist die Polizei. In NRW leidet die Polizei seit Jahren unter einer verfehlten Struktur- und Personalplanung der rot-grünen Landespolitik, die eine zunehmende Schwächung der polizeilichen Fähigkeiten zur Folge hat. Dieser Trend muss dringend gestoppt und umgekehrt werden. Dazu muss die Polizeistruktur von Grund auf verbessert werden. Die Kreispolizeibehörden bzw. Polizeipräsidien sind analog zu den Regierungsbezirken zu deutlich größeren Verwaltungseinheiten zusammenzufassen. Ihre Führung muss Fachleuten obliegen, weshalb wir eine Entpolitisierung der Polizeiführung fordern. Landräte sollen nicht mehr Chefs der jeweiligen Kreispolizeibehörden, Polizeipräsidenten keine politischen Beamten mehr sein. Stattdessen sind als Leiter dieser Behörden ausschließlich Volljuristen im Vollzugs- oder Verwaltungsdienst zu berufen.

Die Dienststärke der Polizei ist an die Erfordernisse anzupassen. Die Zahl der Neueinstellungen in den Polizeidienst muss sofort auf mind. 1800 pro Jahr erhöht werden, um den durch die demografische Situation der Polizei absehbaren Personalnotstand noch abzuwenden. Langfristig ist aber nicht nur ein Halten des aktuellen Personalstands nötig, sondern eine Ausweitung der Polizeipräsenz vor allem in Städten mit stark kriminalitätsbelasteten Stadtvierteln und im ländlichen Raum. Perspektivisch brauchen wir daher mind. 2000 Neueinstellungen pro Jahr. Diese sollen jedoch nicht mehr nur in den gehobenen Dienst stattfinden. Die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugdienstes wollen wir wieder öffnen und mit den Aufgabenbereichen Objekt- und Personenschutz sowie Verkehrsüberwachung betrauen. Zusätzlich sollte es möglich sein, nicht mehr voll diensttaugliche Polizeibeamte in den Innendienst oder in anderen Behörden zu versetzen.

Die Aufgaben der Polizei müssen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. In der Abwägung zwischen der Verhütung und Verfolgung schwerwiegender Straftaten einerseits und beispielsweise der Begleitung von Schwerlasttransporten oder bestimmten Verkehrskontrollen andererseits erscheinen letztere Aufgaben weniger zentral. Sie sollen daher an dafür zertifizierte private Unternehmen bzw. kommunale Stellen abgegeben werden. Für die Inanspruchnahme polizeilicher Dienste sollen im Regelfall keine Kosten erhoben werden dürfen.

Die Ausstattung der Polizei muss sich an den tatsächlichen Erfordernissen ihrer Arbeit orientieren. Selbstverständlich muss eine hinreichende Ausrüstung mit Stich- und Schussschutzwesten sowie Defensivbewaffnung sein. Hier sind die drei Einsatzstufen Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe ausreichend. Wird eine der drei Waffen im Einsatz verwendet, soll dies künftig obligatorisch im Einsatzbericht festgehalten und statistisch gemeldet werden müssen. Bei der technischen Ausstattung wollen wir im Sinne größtmöglicher Mobilität verstärkt auf Motorräder setzen. In größeren Städten sollen auch Fuß- und Fahrradstreifen stattfinden. Ausdrücklich begrüßen wir auch die beiden Polizeireiterstaffeln sowie die Hubschrauberstaffel. Die Spezialeinheiten der Polizei benötigen eine über die Ausstattung des Vollzugsdienstes noch deutlich hinausgehende Ausrüstung. Den Verzicht auf die Neuanschaffung von geschützten Sonderfahrzeugen halten wir insbesondere vor dem Hintergrund terroristischer Sicherheitsbedrohungen für fahrlässig.

In eng abgegrenzten Wohngegenden in wenigen Großstädten hat anhaltende Rocker-, Banden- oder Clankriminalität die rechtsstaatlichen Strukturen bereits so weit beschädigt, dass sie nur noch eingeschränkt funktionieren. Dieses staatliche Versagen wird aus politischen Gründen allzu oft verschwiegen, obwohl die Situation für die betroffenen Bürger unhaltbar ist. Faktisch rechtsfreie Räume sind inakzeptabel und müssen mit aller Entschlossenheit verhindert werden, insbesondere hier muss die Polizei Präsenz zeigen. Der Stellenschlüssel der Polizei muss entsprechende Gebiete als Sonderbelastung angemessen berücksichtigen, damit Dienststellen vor Ort eingerichtet werden können. Die Reaktionsfähigkeit der Polizei muss auch in der Fläche erhalten bleiben, weshalb wir uns für mehr Dienststellen im ländlichen Raum einsetzen; hierzu soll die Fläche der Kreise stärker im polizeilichen Verteilungsschlüssel berücksichtigt werden. Sämtliche Polizeidienststellen sollen darüber hinaus im 24-Stunden-Betrieb geführt werden. Der Polizeinotruf muss zudem dringend so aufgerüstet werden, dass kein Anruf mehr verloren geht, sondern im Überlastungsfall an eine benachbarte Dienststelle weitergeleitet wird.

Die Bereitschaftspolizei soll grundsätzlich weiterhin nur für den Einsatz in Großlagen und Schwerpunkteinsätzen vorgesehen sein. Solche Schwerpunkteinsätze sollen aber stärker als bisher stattfinden. Insbesondere in stark kriminalitätsbelasteten Stadtvierteln kann die auch nur vorübergehende erhöhte Präsenz der Polizei nachhaltige Wirkung entfalten. Im Großraum Düsseldorf-Duisburg sehen wir die Notwendigkeit für eine zusätzliche Einsatzhundertschaft.

Einsatz- und Ermittlungsmethoden sollen sich grundsätzlich an den Erfordernissen einer effektiven Polizeiarbeit orientieren, müssen aber zugleich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Verdachtsunabhängige Kontrollen bewegen sich hier in einem Spannungsfeld. Ohne konkreten und auf objektive Tatsachen gestützten Anfangsverdacht einer Straftat sollen Personen- und Sachdurchsuchungen unzulässig sein. Gleichzeitig müssen Identitätsfeststellungen und Sichtkontrollen im Gegenzug für den Wegfall dauerhafter Grenzkontrollen und den Fortbestand des derzeit ineffektiven Schengener Systems erleichtert werden. NRW soll dazu analog zu 13 anderen Bundesländern eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von ereignisunabhängigen Personenkontrollen (Schleierfahndung) im Grenzgebiet schaffen. Eine statistisch begründbare Ungleichbehandlung nach optischen Merkmalen soll hierbei aufgrund der vergleichsweise geringen individuellen Eingriffstiefe bei hohem Nutzen möglich sein. Zur Prävention von Straftaten müssen technische Innovationen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes Unbeteiligter zeitnah herangezogen werden. In diesem Zusammenhang ist die Anwendung von Predictive Policing („Precops“) insbesondere zur Verhütung von Wohnungseinbruchsdiebstählen zu begrüßen, solange nur Aggregatdaten herangezogen werden.

Obwohl der Staat Inhaber des Gewaltmonopols ist, besitzt er nicht zugleich ein universelles Sicherheitsmonopol. Auch bürgerschaftliche Zusammenschlüsse und private Sicherheitsdienstleister haben das Recht, ohne Ausübung von Hoheitsrechten einen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung zu leisten. Dies begrüßen wir insofern, als dass zur Prävention von Straftaten keine Hoheitsrechte nötig sind und durch zivilgesellschaftliches Engagement ein effektiver Beitrag zu mehr Sicherheit geleistet wird. Durch das Recht auf Jedermann-Festnahme und Notwehr bestehen bereits heute hinreichende Möglichkeiten zur Verfolgung unmittelbar begangener Straftaten. Zur wirksamen Ausübung des Notwehrrechtes kann die Anwendung physischer Gewalt, oder zumindest ihre glaubhafte Androhung, als ultima ratio in Einzelfällen unabdingbar sein. Daher fordern wir, privaten Schusswaffenbesitz unter weitreichend eingeschränkten Bedingungen auch ohne die bisher erforderliche Zweckbindung zu ermöglichen. Unter Erfüllung sämtlicher bisher geltender waffenkundlicher und sonstiger rechtlicher Voraussetzungen, etwa dem Nichtvorliegen einschlägiger Vorstrafen, der Erfassung in einem Zentralregister, der Erfüllung restriktiver Lagerbestimmungen sowie der Teilnahme an einem verpflichtenden Waffenkundekurs, soll jedem Bürger der Erwerb von einer Schusswaffe erlaubt sein, auch ohne dass er einen konkreten Zweck, wie die Ausübung der Jagd oder die Betätigung als Sportschütze, nachweisen kann. Den Erwerb eines Waffenscheins und ein damit verbundenes Führen der Waffe außerhalb eines befriedeten Besitztums lehnen wir dagegen auch weiterhin entschieden ab. Eine Ausweitung insbesondere in Richtung der Übertragung einzelner Hoheitsrechte an private Sicherheitsdienstleister ist daher nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Uniformiertes Auftreten oder ein Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Mantel bürgerschaftlichen Engagements verurteilen wir als Missbrauch bürgerlicher Freiheitsrechte. Einen freiwilligen Polizeidienst lehnen wir ab. Private Ausgaben zur Straftatenprävention, wie für den Einbau einbruchshemmender Türen und Fenster oder private Sicherheitsdienstleister, sollen anteilig von der Steuer absetzbar sein.

Auch gut ausgebildete Polizeibeamte sind nicht immun gegen Fehlverhalten. Die bisherige Praxis bei Strafermittlungen gegen Polizeibeamte, nach der entweder die eigenen Kollegen oder eine benachbarte Dienststelle die Ermittlungen durchführen, ist aus rechtsstaatlichen und opferschutzbezogenen Gesichtspunkten inakzeptabel. Um die Unabhängigkeit und Unbefangenheit bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Strafsachen sicherzustellen, sollen diese zukünftig zentral durch eine neu zu schaffende Abteilung „Interne Ermittlungen“ des Landeskriminalamtes erfolgen. Anzeigen, die sich gegen Polizeibeamte richten, sind automatisch an diese Abteilung abzugeben. Einfache Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bleiben hiervon unberührt. Zudem soll die Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Straftaten durch Polizeibeamte“ geprüft werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit von Straftaten durch Polizeibeamte ist eine individuelle Kennzeichnung durch randomisierte Nummern jedes Beamten dringend notwendig, auch in geschlossenen Formationen. Nach den als positiv bewerteten Ergebnissen des hessischen Pilotversuchs zum Einsatz von Bodycams soll auch in NRW ein nach wissenschaftlichen Maßstäben begleitetes Projekt starten. Gehen die Rechtsverletzungen gegen und durch Polizeibeamte dabei zurück, setzen wir uns für die flächendeckende Ausstattung jedes Polizeibeamten im Außendienst mit einer Bodycam ein. Zentral ist dabei, dass die Kameras für die Dauer der Einsätze nicht abgeschaltet werden dürfen und dass die Daten sicher gespeichert und grundsätzlich nach wenigen Tagen dauerhaft gelöscht werden, es sei denn, es wurde eine Strafanzeige gestellt.

III. Rechtspolitik

Verstöße gegen geltendes Recht geschehen aus verschiedenen Gründen; von Unwissenheit über Taten im Affekt bis hin zu geplanten Taten. Sie werden sich trotz aller Maßnahmen niemals ganz verhindern lassen und sind damit Teil unserer Gesellschaft. Dessen ungeachtet ist jede Straftat mit einem Rechtsverlust und zum Teil erheblichem Leid für die Opfer verbunden und muss entsprechend wirksam geahndet werden. Die Funktionen des Rechtssystems sehen wir zu gleichen Teilen im Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten, der positiven Einwirkungen auf Delinquenten und einem hinreichenden Schuldausgleich. Hierbei gilt es, Maßnahmen zum Erhalt des Vertrauens der Bürger in das Rechtssystem nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit mit den Rechten des Täters abzuwägen. Einerseits muss das Rechtsvertrauen hoch sein, damit die Bürger ihre Rechte nicht mit der Faust durchsetzen und Selbstjustiz üben. Anderseits verbieten die Grundsätze der Menschenwürde und der Verhältnismäßigkeit unnötige Härte und insbesondere willkürliche und grausame Bestrafung. Grundsätzlich ist dieses Spannungsfeld in Deutschland hinreichend gestaltet. Wenn aber nur etwa jeder 50. Einbruch für den Täter mit einer Haftstrafe endet oder jugendliche Intensivtäter binnen weniger Jahre mehr als 20 Verurteilungen sammeln, schwindet das Vertrauen in die Justiz nicht zu unrecht. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Justiz müssen in Richtung einer größeren Wirksamkeit fortentwickelt werden und gleichzeitig die Rechte unschuldig angezeigter, angeklagter und verurteilter Personen stärker berücksichtigen.

Die geltenden Richtervorbehalte bei eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahmen sind ausdrücklich zu befürworten. Um einer Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips vorzubeugen, ist weiterhin dafür zu sorgen, dass Richtern und besonderen Spruchkörpern zugewiesene Anordnungskompetenzen nicht durch Eilkompetenzen unterlaufen werden. Stattdessen müssen Richternotdienste rund um die Uhr verfügbar sein. Darüber hinaus sollen Polizeibeamte nicht durch eigene Erklärung befähigt sein, Maßnahmen anzuordnen, für die sonst staatsanwaltschaftliche Weisung nötig ist. Strafverfahren stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Bürgers dar. Nach den Grundsätzen der Unschuldsvermutung und des fairen Verfahrens muss sichergestellt sein, dass der Beschuldigte alle nötigen Informationen zu seiner Verteidigung erhält. Das wichtigste Mittel für Strafverteidiger ist hierbei die Akteneinsicht. Wir fordern, dass jedem Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren unabhängig vom Vorhandensein eines Verteidigers und ohne wesentliche verfahrensrechtliche Verzögerungen ein Auskunftsrecht nach § 147 VII StPO zugestanden wird. Ferner darf dieses Auskunftsrecht keinen weiteren Einschränkungen unterliegen als das Einsichtsrecht des Verteidigers; einzige Ausnahme darf hier die unmittelbare Gefährdung von Opfer oder Zeugen sein. Die Kosten für anwaltliche Beratung und Verteidigung des Beschuldigten sind ferner in gleichem Maße wie im Falle eines Freispruchs vom Staat zu tragen, wenn das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Im laufenden Ermittlungsverfahren soll Staatsanwaltschaften jegliche Öffentlichkeitsarbeit zur reinen Information der Bevölkerung untersagt werden. Dieser wird bereits durch die Öffentlichkeit des Hauptverfahrens genüge getan. Werden trotz Verbot Informationen über laufende Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit gegeben, gefährdet dies massiv die Unschuldsvermutung und kann die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig beeinträchtigen. Amtsträger, die sich dieses Verstoßes schuldig machen, sollen grundsätzlich aus dem Staatsdienst entlassen werden. Staatsanwaltschaften sollen jedoch dann an die Presse herantreten dürfen, wenn die Mitarbeit der Bevölkerung zur Aufklärung des Sachverhalts oder eine öffentliche Warnung erforderlich ist.

Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist so zu reformieren, dass die Begehung von Kettenstraftaten nachhaltig unterbunden wird. Dazu soll der Katalog der haftbegründenden Straftaten entfallen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit allein der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen. Darüber hinaus soll Haft wegen Wiederholungsgefahr auch angeordnet werden dürfen, wenn eine Haftstrafe von unter einem Jahr zu erwarten ist.

Zur Steigerung der Verfahrensökonomie begrüßen wir die Möglichkeit des beschleunigten Strafverfahrens. Damit dieses reibungslos und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechend durchgeführt werden kann, ist die personelle Ausstattung der Justiz zu verbessern. In jedem Amtsgerichtsbezirk müssen ausreichende räumliche und personelle Ressourcen für derartige Verfahren geschaffen werden.

Jugendliche müssen zur Prävention schon frühzeitig mit den Grundzügen unseres Rechtssystems in Kontakt gebracht werden. Daher fordern wir die Einführung rechtlichen Grundwissens in die Lehrpläne der weiterführenden Schulen. Im Jugendstrafrecht setzen wir uns für die Herabsetzung der in § 19 StGB normierten Altersschwelle für die Schuldfähigkeit von 14 Jahren auf 12 Jahre ein. § 3 JGG soll mit dem darin normierten Kriterium der „sittlichen und geistigen Entwicklung“ für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Jugendlichen weiterhin Anwendung finden, da nur so der oftmals unterschiedliche Entwicklungsgrad von Jugendlichen ausreichend berücksichtigt werden kann. Ferner soll die bisher mögliche Anwendung des Jugendstrafrechts auf über 18-Jährige entfallen. Mit den Rechten der gesetzlichen Volljährigkeit gehen Verantwortlichkeiten einher, die sich auch darin widerspiegeln müssen, dass ein volljähriger und damit mündiger Bürger dem allgemeinen Strafrecht unterfällt. Allenfalls kann die Möglichkeit einer Milderung des allgemeinen Strafrechts nach § 106 JGG für über 18-Jährige, die weit hinter dem durchschnittlichen Entwicklungsstand ihrer Altersgruppe zurückliegen, in Erwägung gezogen werden.

Jugendliche und Heranwachsende entwickeln sich erheblich schneller als Erwachsene. Gerade 203 daher muss im Jugendstrafrecht ein Verfahren möglichst zeitnah nach der Tat abgeschlossen werden. Je mehr Zeit zwischen Tat und Hauptverhandlung verstreicht, desto mehr innerliche Distanz besteht zwischen dem Beschuldigten und seinem Verhalten und desto eher verwischt für den Täter der Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion. Daher sollen erfolgversprechende Maßnahmen zur Stärkung des vorrangigen Jugendverfahrens, wie die engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendstaatsanwaltschaften und Jugendrichtern in sog. Häusern des Jugendstrafrechts, flächendeckend etabliert werden. Der Einführung eines Strafbefehlsverfahrens im Jugendstrafrecht stehen wir grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, da dies die Verfahrensdauer zusätzlich erheblich verkürzen kann. Infrage kommt dieses Instrument jedoch nur bei eindeutigen Sachverhalten und geringer Schuld des Täters.

Gewaltstraftaten sind für die Opfer häufig besonders schädigend und traumatisierend. Grundsätzlich reicht zwar die maximale Strafandrohung für Gewaltstraftaten aus, jedoch bleiben die Verurteilungen in der Praxis selbst im Wiederholungsfall häufig in einem wenig nachhaltig wirkenden und aus opferbezogenen Gesichtspunkten unzureichenden Bereich. Wir befürworten deshalb eine effektive Ahndung von Gewaltdelikten nach dem Drei-Stufen-Modell. Spätestens bei der dritten Verurteilung wegen einer Gewaltstraftat soll demnach eine Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung obligatorisch sein. Im Jugendstrafrecht soll bei Gewaltdelikten bei der dritten Verurteilung parallel zur eigentlichen Sanktion ein Warnschussarrest angeordnet werden müssen.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung greifen tief in die Intimsphäre der Opfer ein und haben nachhaltig belastende Folgen. Die sexuelle Selbstbestimmung muss so weit wie möglich geschützt werden. Im Rahmen einer Reform von § 177 StGB müssen neben dem tatsächlichen Willen des Opfers auch Fragen der Beweisbarkeit und dem damit einhergehenden Schutz eines möglicherweise zu Unrecht Beschuldigten berücksichtigt werden.

Grundsätzlich treten wir dafür ein, dass nur Handlungen als Straftat bewertet werden, in die konkrete Täter und Opfer involviert sind. Opferlose Straftaten, die nur aus gesellschaftlichen oder politischen Gründen verfolgt werden, bedürfen einer besonders tragfähigen Begründung. Im Bereich der „Volksgesundheit“ als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut sehen wir dies nur bei gemeingefährlichen Delikten gegeben. Unter diesem Gesichtspunkt setzen wir uns für die Liberalisierung und Regulierung von Drogen ein, die in der Regel bei einem normalen Konsumverhalten zu keiner schwerwiegenden Abhängigkeit und zusätzlich zu geringen gesundheitlichen Schäden führen. Auch bei anderen heute illegalen Drogen muss ein Umdenken erfolgen. Zwar ist der Konsum harter Drogen ohne Zweifel gesundheitsschädlich und unvernünftig, geschieht jedoch häufig zumindest nicht dauerhaft aus rein freiem Entschluss. Süchten mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten, ist aber keine zielführende Maßnahme, sondern kriminalisiert Menschen in schwierigen Lebenslagen noch zusätzlich. Darüber hinaus sehen wir kein Rechtsgut verletzt, sofern Menschen sich nur selbst schaden. Wir setzen uns daher, unter Beibehaltung der bislang anerkannten Mengen für den Eigenbedarf, für die Abschaffung der polizeilichen Anzeigepflicht in diesen Fällen ein.

Vor dem Hintergrund des Willkürverbots unserer Verfassung halten wir Individualstrafen grundsätzlich für problematisch. In jedem Fall muss bei der Verhängung zu Beispiel eines Führerscheinentzugs oder gar eines Berufsverbots ein nachvollziehbarer und im Urteil darzulegender sachlicher Zusammenhang zwischen Strafmaßnahme und begangenem Delikt bestehen. Scharf weisen wir Forderungen an der Grenze zur Willkür zurück, bei der Strafmittelwahl auf besondere Schwachstellen des Täters zu achten und beispielsweise Berufspendlern oder jungen Erwachsenen mit Führerscheinentzug zu drohen.

Zeitlich unbestimmte Freiheitsstrafen wie die lebenslange Freiheitsstrafe bewegen sich aus rechtsstaatlicher Perspektive aufgrund der Offenheit und Unklarheit der Strafe zu nah an staatlicher Willkür. Unbestimmte Zeitstrafen lassen sowohl Täter wie Opfer im Unklaren über die Haftdauer und verschleiern, dass die Schwere der Schuld bereits nach Begehung der Tat und final zum Zeitpunkt des Urteils feststehlt. Um die Schwere eines Verbrechens auch weiterhin im Rahmen der Strafzumessung abbilden zu können, sprechen wir uns anstelle der lebenslangen Freiheitsstrafe für eine maximale Strafandrohung aus, die zeitlich bestimmt ist und hierbei merklich über dem bisherigen Durchschnitt der tatsächlichen Länge der verbüßten Haftstrafe bei lebenslangen Freiheitsstrafen liegt. Dies soll bei einer Reform des Mordparagraphen in der dort enthaltenen Strafandrohung berücksichtigt werden.

Der Strafvollzug dient nicht allein dem Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten der Inhaftierten und der Verbüßung ihrer Schuld, sondern auch ihrer Resozialisierung. Für uns gilt der Grundsatz, dass Täter Haftanstalten gesellschaftsverträglicher verlassen sollen, als sie sie betreten haben. Deshalb setzen wir uns insbesondere für Straftäter mit überschaubarer Haftzeit und zeitnaher Entlassung für eine Resozialisierungspflicht in Vollzugsanstalten ein. Inhaftierte sollen einerseits Zeit für sich haben, um ihre Tat zu reflektieren, andererseits aber auch einer für sie und die Gesellschaft gewinnbringenden Beschäftigung nachgehen. Als Resozialisierungsmaßnahmen kommen beispielsweise das Erlernen einer Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Verhaltens- und sonstige Psychotherapien, pädagogische Angebote, Drogenentzüge, Alphabetisierungskurse und ähnliches infrage. Eine Teilnahme an einer der Maßnahmen soll grundsätzlich obligatorisch sein, sofern keine Sicherheitsaspekte dagegen sprechen. Bei Erreichung bestimmter Teilziele der Maßnahmen sollen den Inhaftierten Hafterleichterungen gewährt werden. Verwehrt ein Inhaftierter dagegen eine Teilnahme, soll dies für ihn mit Haftverschärfungen verbunden sein. Im Regelvollzug sollen geeignete Inhaftierte auf eigenen Wunsch in angepassten Zellen unter engmaschiger Betreuung dafür qualifizierten Personals kleine Gemeinschaften des Zusammenlebens bilden, in denen sie selbst Verantwortung für Teilbereiche des täglichen Lebens tragen lernen können. Wir erkennen die Notwendigkeit, die Instrumente besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug grundsätzlich fortzuführen. Insbesondere das Anstellen des Lichtes und die Ansprache des Inhaftierten bis zum Erwecken in kurzen Zeitabständen sowie das Belassen Inhaftierter ohne Kleidung sind aber nicht vereinbar mit den Grundsätzen unserer Verfassung und dem Folterverbot. Diese Praktiken müssen unverzüglich eingestellt und als Folter unter Strafe gestellt werden. Zu Unrecht Inhaftierte sollen eine Haftentschädigung von 100 Euro pro Hafttag erhalten, von deinen keine Kosten für Unterbringung und Verpflegung abgezogen werden dürfen. Die Geltendmachung etwaigen Verdienstausfalls bleibt hiervon unberührt.

Wir bekennen uns ausdrücklich zum Instrument der lebenslangen Sicherungsunterbringung, das eine verfassungskonforme Möglichkeit zum Schutz der Allgemeinheit vor schweren Verbrechen unter größtmöglicher Wahrung der Täterrechte darstellt. Auch bei Jugendlichen muss in besonders schwerwiegenden Einzelfällen und nach intensiver Prüfung ein Vorbehalt der 298 anschließenden Sicherungsunterbringung im Urteil möglich sein, wenn schon in der Hauptverhandlung nicht auszuschließen ist, dass der Verurteilte nach der Verbüßung der gegen ihn verhängten Jugendstrafe weitere schwere Taten begeht. Dies soll die heute bestehende Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung ersetzen. Die Sicherheit der Allgemeinheit stellt bei besonders schweren Taten Jugendlicher kein weniger schützenswertes Gut dar, als dies bei volljährigen Straftätern der Fall ist.

Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) soll deutlich ausgeweitet werden. Sie stellt bei geringerer Eingriffsintensität in die Freiheit des Verurteilten oder Beschuldigten aus unserer Sicht eine kostensparende und unter Resozialisierungsgesichtspunkten erfolgversprechende Maßnahme dar. Insbesondere bei leichteren Straftaten, die keine Gewaltdelikte sind, kann der Einsatz der EAÜ sowohl im Strafvollzug als auch anstelle der Untersuchungshaft und als Führungs- oder Bewährungsauflage eine begrüßenswerte Alternative darstellen, die es in Zukunft intensiver zu nutzen gilt. Bei der Anwendung ist auf den Datenschutz zu achten, insbesondere sind die Persönlichkeitsrechte des Überwachten nicht unnötig einzuschränken. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt, Positionsdaten nicht anlasslos gespeichert werden. Ausschließlich im Falle eines Auflagenverstoßes sollen die Daten gesichert werden. Die Endgeräte sind so zu konzipieren, dass sie den Träger möglichst nicht als solchen kenntlich machen.

Kritischer Journalismus ist kein Landesverrat! – Konsequenzen aus den Ermittlungen gegen netzpolitik.org

Die aktuellen Ermittlungen und das Management der Regierung im Landesverrat-Skandal zeigen deutlich, dass es erheblichen Regelungsbedarf gibt. Die Jungen Liberalen NRW fordern folgende Konsequenzen für die Zukunft daraus zu ziehen:

  • Eine massive rechtliche Verbesserung der Stellung sogenannter „Whistleblower“ mit einem Whistleblower-Schutzgesetz, wobei eine Strafverfolgung bei Landesverrat weiterhin möglich sein soll.
  • Die Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwalts muss eingeschränkt werden. Ein Eingriff in laufende Ermittlungen soll zukünftig nicht mehr zulässig sein.

Für eine geordnete Flüchtlingspolitik – Humanität erhalten, Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen, legale Zuwanderung erleichtern

Die Jungen Liberalen zeigen sich erschüttert vom offensichtlichen Versagen der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik. Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist chaotisch, ziellos und gefährlich. Die südlichen und östlichen EU-Staaten sind seit Jahren mit den ankommenden Flüchtlingen organisatorisch und zahlenmäßig überfordert. Deutschland trägt mit seiner Untätigkeit in der Vergangenheit eine maßgebliche Mitschuld an den aktuellen Entwicklungen. Seit Monaten ist das Rechtssystem der europäischen Flüchtlingspolitik in Form der Dublin III-Verordnung faktisch außer Kraft und durch nationale Einzelgänge der EU-Staaten abgelöst worden. An der griechischen EU-Außengrenze findet eine Kontrolle der Einreise in nennenswertem Maße nicht mehr statt. Transitstaaten sehen keine Veranlassung, illegale Grenzübertritte zu verhindern und zu verfolgen, weil die meisten Flüchtlinge ohnehin nicht länger dort verbleiben wollen. Durch diesen eklatanten Bruch europäischen Rechts sehen sich insbesondere Deutschland, Österreich und Schweden einer nie dagewesenen Zunahme der Flüchtlingszahlen entgegen. Auch für Transitländer wie Ungarn sind die Belastungsgrenzen bereits überschritten, der menschenrechtskonforme Umgang mit Flüchtlingen ist teilweise nicht mehr gewährleistet. Statt aber in dieser Situation eine klare Linie zu verfolgen, stolpert die Bundesregierung von Einzelmaßnahmen zu Einzelmaßnahmen, die einander noch dazu widersprechen. So war es ein schwerer Fehler, der rechtswidrigen Einreise tausender Flüchtlinge aus Ungarn zuzustimmen und somit einen weiteren Anreiz zur Einreise zu setzen, weniger als eine Woche später aber die Einführung temporärer Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich anzuordnen. Diese Politik ist nicht nur kurzsichtig, sondern schwächt zusätzlich europäisches Recht. Die Einführung der Grenzkontrollen ist kurzfristig zwingend erforderlich zur Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung bei der Einreise von Flüchtlingen, löst aber kein Problem langfristig. Zur Sicherstellung einer geordneten und rechtsstaatlichen Flüchtlingspolitik müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden:

  1. Die Bundesregierung muss sich für einen unverzüglichen EU-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs einsetzen. Auf diesem muss eine Europäisierung der Flüchtlings- bzw. Asylpolitik beschlossen werden. Zentraler Hebel hierfür ist ein verbindliches Quotensystem zur Verteilung in der EU ankommender Flüchtlinge auf alle Mitgliedsstaaten. Dabei muss sichergestellt sein, dass hinsichtlich des Verfahrens einheitliche Mindeststandards erfüllt werden, zugeteilte Personen ihr Asylverfahren vollständig im entsprechenden Mitgliedsstaat durchlaufen – wobei bei der Zuteilung auch auf familiäre Verbindungen oder sonstige Anknüpfungspunkte zu achten ist – und vor Ablauf einer mehrjährigen Frist keinen Anspruch auf soziale Leistungen in den anderen Mitgliedsstaaten haben. Eine Politik der unregulierten Einwanderung in die EU (Free Migration) darf es auch weiterhin nicht geben.
  2. Sichere EU-Außengrenzen sind die Bedingung für freie Binnengrenzen. Kurzfristig muss die EU in Absprache mit der nationalen Regierung mit eigenen Mitteln für einen effektiven Grenzschutz in Griechenland sorgen. Hierfür soll die EU-Grenzschutzagentur unmittelbar Vorbereitungen aufnehmen und ggf. durch Beamte aus den Mitgliedsstaaten unterstützt werden. An der EU-Außengrenze müssen illegale Grenzübertritte wirksam unterbunden werden. Zur Bekämpfung des illegalen Menschenschmuggels und um den Verlust von Menschenleben zu vermeiden sollen stattdessen über Verträge mit Transitländern Aufnahmestellen für Asylsuchende geschaffen werden, an denen der Asylantrag bereits vor Ort geprüft werden kann.
  3. Solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht hinreichend sichergestellt und die Dublin III-Verordnung weiter missachtet wird, muss die unkontrollierte Weiterreise von Flüchtlingen innerhalb der EU unterbunden werden. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens darf aber nur eine vorübergehende Maßnahme sein und muss als Mittel zur Erhöhung des Drucks auf diejenigen europäischen Staaten verstanden werden, die derzeit die Einführung eines europäischen Quotensystems blockieren. Ziel muss die schnellstmögliche Rückkehr zur Durchsetzung des bestehenden Rechts sein, damit die Kontrollen der Binnengrenzen wieder beendet werden können. Schengen-Visa an registrierte Flüchtlinge zur Weiterreise in der EU sollen vorläufig nicht mehr vergeben werden dürfen.
  4. Griechenland und Ungarn benötigend unmittelbar Hilfe bei der humanitären Unterbringung von Flüchtlingen. Die Bundesregierung soll hierfür die Unterstützung des Technischen Hilfswerks und der Bundeswehr anbieten, die beispielsweise bei der Errichtung kurzfristiger Unterkünfte, der Nahrungsmittelversorgung oder medizinischer Versorgung helfen können. Die EU soll hierfür entsprechende Gelder aus dem Nothilfefonds zur Verfügung stellen.
  5. Der Antragsstau im Bundesamt für Migration und Flüchtige muss dringend abgebaut werden. Hierzu müssen kurzfristig Abordnungen aus anderen Bundesbehörden erfolgen und Pensionäre reaktiviert werden. In der Vergangenheit gestellte Asylanträge aus Syrien, Irak und Eritrea sollen nach Feststellung der Identität und unproblematischer Sicherheitsüberprüfung einmalig anerkannt werden. Gleichzeitig müssen die verbleibenden Staaten des Westbalkans dringend zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Asylsuchende aus diesen Staaten sollen nicht mehr an die Kommunen verteilt werden, sondern in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder verbleiben, um zeitnah nach der Ablehnung der Anträge deren Ausreise durchzusetzen. Zudem muss für die Staaten des Westbalkans die Aufhebung der Visumspflicht zeitlich begrenzt zurückgenommen werden. In Individualfällen bleibt auch für sichere Herkunftsstaaten der Asylanspruch bestehen.
  6. Die Kommunen müssen dringend durch Land und Bund entlastet werden. Hierfür soll die Bundesregierung bundeseigene Grundstücke, zum Beispiel stillgelegte Bundeswehrkasernen, zur Unterbringung von Flüchtlingen freigeben und die Kostenpauschalen pro Flüchtling auf die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten anheben. Da bislang außerhalb der Zuweisung Unterzubringende nicht berücksichtigt werden, fordern wir, einen neuen Verteilungsschlüssel auszuarbeiten. Zudem muss dabei eine Möglichkeit geschaffen werden, Leerstand und Bevölkerungsschwämme in manchen Regionen NRWs zu berücksichtigen. Beschlagnahmungen von privatem Eigentum für die Unterbringung von Flüchtlingen darf es nicht geben.
  7. Das Auswärtige Amt soll insbesondere in den Balkan-Staaten Informationskampagnen in den Landessprachen zur geringen Anerkennungsquote im Asylverfahren sowie den Folgen von illegaler Einreise und Abschiebungen durchführen.
  8. Offensichtliche Fluchtursachen wie der Bürgerkrieg in Syrien müssen stärker in den Fokus deutscher und europäischer Außen- und Entwicklungspolitik genommen werden. Die Kürzung der Lebensmittelrationen für Flüchtlinge in Flüchtlingslagern an der Grenze zu Syrien durch die UN stellt einen enormen Pushfaktor dar. Die EU und die Bundesregierung müssen sich für eine angemessene finanzielle Austattung der UN zwecks Flüchtlingsversorgung einsetzen.“ Für Syrien muss in Zusammenarbeit mit unseren westlichen Partnern, der Türkei und Russland eine abgestimmte Strategie zur Eindämmung des Bürgerkriegs entwickelt werden. Teil dieser Strategie kann ausdrücklich auch ein militärisches Eingreifen aus der Luft und am Boden gegen den IS in Syrien sein, im Irak nur mit Zustimmung der nationalen Regierung.
  9. Die Bundesregierung muss die legalen Zuwanderungsperspektiven nach Deutschland verbessern. Auch sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge haben ein legitimes und nachvollziehbares Interesse, nämlich die Verbesserung der eigenen Lebenssituation. Diesen Menschen muss die Bundesregierung mit einem Einwanderungsgesetz offen und einladend gegenüber treten. Nach einem Punktesystem sollen Einwanderungswillige ihre Chancen selbst in der Hand haben, legal in Deutschland arbeiten und dauerhaft leben zu können.
10.
  10. Der Stil der aktuell geführten Flüchtlingsdebatte muss sich versachlichen. Angst und Hass sind ebenso wie übertrieben gefühlsgesteuerte Politik keine Lösung, sondern verursachen ihrerseits nur weitere Probleme. Wir laden daher alle politischen Akteure ein, tatsächliche Fakten zur Kenntnis zu nehmen und sich in Stil und Inhalt an ihnen zu orientieren.
  11. Es müssen jetzt schon Maßnahmen zur langfristigen Integration der Flüchtlinge ergriffen werden. Es muss verpflichtender, vom Bund finanzierter Deutschunterricht für alle Flüchtlinge eingeführt werden. Dieser muss ähnlich wie in Schweden geschichtliche und kulturelle Aspekte unseres Landes enthalten. Dabei ist die Möglichkeit zu prüfen, dass große ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung einzubinden und zu koordinieren. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Flüchtlinge schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren – sowohl im Niedriglohnbereich als auch im Ausbildungsbereich sowie im normalen Arbeitsmarkt.

Für eine wehrhafte Demokratie – Wider den religiösen Extremismus

Mit großer Bestürzung haben die Jungen Liberalen die jüngsten Anschläge in Paris und Kopenhagen verfolgt. Der sinnlose Tod vieler unschuldiger Menschen bestürzt uns und macht uns betroffen.

Wir sehen in islamistischen Anschlägen nicht nur einen Angriff auf die individuellen Opfer, sondern auch auf den Wesenskern der westlichen Gesellschaften und damit auf uns alle. Wir werden nicht zulassen, dass die gesellschaftliche Offenheit und der Schutz der Grund- und Bürgerrechte diesen Anschlägen zum Opfer fallen. Auch den größten terroristischen Gräueln darf sich eine an Werten orientierte Gesellschaft nicht beugen. Jeder Angriff auf unsere Werte bestärkt uns nur in unserer Entschlossenheit, die Errungenschaften der westlichen Gesellschaften zu verteidigen.

Obwohl es absolute Sicherheit nicht geben kann und das Leben immer mit Risiken verbunde  ist, ist der Schutz des Lebens seiner Bürger eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Deutschland muss daher im rechtsstaatlichen Rahmen alle Mittel ergreifen, um drohende Gefahren für Leib und Leben seiner Bürger abzuwenden. Eine wehrhafte Demokratie verteidigt ihre Werte entschlossen und akzeptiert keine konkurrierenden, mit Gewalt verfochtenen Wertvorstellungen. Die rechtliche Grundlage unseres Zusammenlebens ist das Grundgesetz. Es bindet alle Bürger gleichermaßen und steht über jeder religiöser, politischer oder kultureller Überzeugung. Genauso wenig wie die Bibel oder die Tora Grundlage unseres Rechtsstaates sind, kann auch die Scharia nicht Teil der deutschen Rechtsordnung sein. Den nationalen und internationalen Herausforderungen des islamistischen Terrorismus müssen wir entschlossener und systematischer begegnen. Wir brauchen nicht mehr Überwachung, sondern eine systematischere Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten und einen ganzheitlichen Ansatz. Zugleich stellen wir uns gegen einen Pauschalvorwurf an den muslimischen Glauben, sondern fordern eine scharfe Trennung zwischen einem friedlichen Glaubensbekenntnis und der Bereitschaft zu extremistischer Gewalt. Auch darf nicht die Debatte um die generelle Einwanderungspolitik oder gar eine angebliche Islamisierung unserer Gesellschaft mit der konkreten Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung vermischt werden. Die Jungen Liberalen machen nicht mit der Angst Politik, sondern setzen auf folgende Weiterentwicklungen des bestehenden Rechts:

  • Präventionsprogramme gegen Islamismus müssen mit der nötigen Ernsthaftigkeit betrieben werden. Sie sind personell und materiell so auszustatten, der sie den Kreis der Betroffenen sowie deren Umfeld tatsächlich erreichen. Der islamistische Terrorismus darf gegenüber Links- und Rechtsextremismus nicht vernachlässigt werden.
  • Werbung und Propaganda für terroristische Organisationen oder volksverhetzende Inhalte müssen strafbar sein und aus öffentlichem Interesse verfolgt werden. Dies schließt ein Gesetz gegen Sympathiewerbung für Terrororganisationen ein.
  • Extremistische Religionsvereine und ggf. ihre Nachfolgeorganisationen müssen verboten werden. Dies betrifft insbesondere Tarnvereine z.B. für die Flüchtlingshilfe in Syrien und dem Irak, deren wirkliches Ziel die Gewinnung von Mitteln für die Terrorfinanzierung ist. Auch christlich-extremistische Vereinigungen müssen bei dem Verdacht der Verfassungsbeschwerden durch den Verfassungsschutz beobachtet und bei Indikation der Verfassungsfeindlichkeit verboten werden.
  • Der Verfassungsschutz muss personell und materiell in die Lage versetzt werden, Hassprediger in Moscheen zu überwachen. Hetze gegen Andersgläubige oder aus Sicht des Islamismus zu gemäßigte Muslime kann nicht religiös gerechtfertigt werden und erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung.
  • Vertreter von Religionsgemeinschaften sollen eine Ausbildung in Deutschland oder nach deutschem Standard durchlaufen. Sie sind unsere ersten Partner im Kampf gegen religiösen Extremismus.
  • Bekannte Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen wirksam an der Ausreise mit dem Ziel der Teilnahme an terroristischen Straftaten oder Bürgerkriegen gehindert werden. Eine Ausreise über den Personalausweis soll nicht mehr möglich sein.
  • Innerhalb der bestehenden grundgesetzlichen Möglichkeiten soll Islamisten, die im Ausland für Streitkräfte oder militärisch organisierte Gruppen gekämpft haben, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das Staatsangehörigkeitsgesetz soll entsprechend präzisiert werden.
  • Personen, die nach ihrer Teilnahme an terroristischen Straftaten oder Bürgerkriegen im Ausland nach Deutschland zurückkehren, müssen engmaschig überwacht und für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Hier kommen insbesondere die Tatbestände der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Inland (§ 129 a StGB) oder im Ausland (§ 129 b StGB), der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten (§ 89 a StGB), der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) oder der Anwerbung für fremde Wehrdienste (§ 109 h StGB) in Betracht. Nach der Verbüßung der entsprechenden Strafen sollen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben werden. Für traumatisierte und desillusionierte Heimkehrer benötigen wir Ausstiegsprogramme und Therapiemöglichkeiten.
  • Die Möglichkeiten zur Ausweisung von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, müssen konsequent ausgeschöpft und wenn nötig erweitert und vereinfacht werden. Wer für islamistischen Terrorismus wirbt oder kämpft, gehört nicht in unsere Gesellschaft.
  • Im Asylrecht ist darauf zu achten, dass Islamisten und gewaltbereite Extremisten frühzeitig erkannt werden. Aufgrund individueller Merkmale können zwar auch bei ihnen Ablehnungs- und Abschiebehemmnisse bestehen, gleichzeitig stellen sie aber eine Bedrohung für die deutsche Gesellschaft dar. Dieser Personenkreis muss daher engmaschig überwacht werden.

NoHoGeSa – Gegen die falschen Freunde unserer freiheitlichen Gesellschaft

Am Sonntag, den 26.Oktober versammelten sich ca. 4000-5000 Neonazis und rechte Hooligans in Köln, um gegen die Präsenz von Salafisten in Deutschland zu demonstrieren.

Während der großen Randale in der Innenstadt wurden über 40 Personen verletzt, darunter Teilnehmer der Gegendemonstration, Passanten mit Migrationshintergrund und Polizeibeamte. Nach ihrer Demonstration griffen Neonazis Menschen in Kneipen, in Bahnhöfen und Zügen an.

Die Polizei war indes über weite Strecken unkoordiniert und nicht in der Lage, die Randalierenden unter Kontrolle zu bringen. Mit der Behauptung der Veranstalter, sie seien unpolitisch, versuchten sie, auch für Bürgerinnen und Bürger mit rassistischen Vorurteilen aber ohne geschlossen rechtsradikales Weltbild anschlussfähig zu wirken.

Bürgerschaftliches Engagement gegen religiösen Fundamentalismus ist aus unserer Sicht selbstverständlich zu begrüßen. Es darf aber nicht als Deckmantel genutzt werden, um wie bei der HoGeSa-Demonstration geschehen gegen den Islam oder Menschen nichtdeutscher Herkunft zu hetzen.

Als Verteidiger der offenen Gesellschaft haben die JuLis NRW den Nazi-Hooligan-Aufmarsch am besagten Sonntag mit großer Besorgnis beobachtet. Aus unserer Sicht ist das Verhalten der HoGeSa auf Schärfste zu verurteilen.

Jedoch sind auch die Polizei sowie das Innenministerium zu kritisieren, da man die Gefahr dieses Aufrufes eindeutig unterschätzt hat, trotz vielerlei Indizien aus den sozialen Medien.

Daher fordern wir:

1. Eine lückenlose Aufklärung des Polizeieinsatzes. Wichtig dabei ist zu klären, warum die Gefahr dieses Aufmarsches im Vorhinein so unterschätzt wurde.

2. Eine vergleichbare Straßenschlacht darf es nie wieder geben. Bei Demonstrationsankündigen der HoGeSa müssen die notwendigen staatlichen Auflagen erteilt werden. Eine Verschärfung des Demonstrationsrechtes halten wir jedoch für nicht notwendig.

3. Darüber hinaus gilt für uns dass auf Demonstrationen Rechtsstaatlichkeit als oberstes Gebot. Gewalt ist und darf niemals ein Mittel politischer Auseinandersetzungen sein. Wenn gegen dieses Gebot verstoßen wird, muss die öffentliche Ordnung mittels Polizei wieder hergestellt werden. Das Motiv hinter der Gewalt spielt dabei für uns eine untergeordnete Rolle.

4. Das Innenministerium und dessen Minister müssen sich ihrer Verantwortung stellen und dürfen die Gefahr des Rechtsradikalismus nicht weiter herunterspielen.

Mehr Respekt und Offenheit gegenüber Flüchtlingen und Migranten

Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft aus, in der sich sowohl deutsche Staatsbürger, als auch Migranten und Flüchtlinge, respektvoll gegenüberstehen und nach gleichen Maßstäben behandeln. Die Themen Migration, Integration und Asyl sind sehr komplexe Themenfelder, die vor allem durch Respekt allen Beteiligten gegenüber geprägt sein sollten. Jedwede unsachliche Vermischung von Migrationspolitik und Asylpolitik lehnen wir entschieden ab, da sie den unterschiedlichen Bedingungen und Problemen nicht gerecht wird. Auch wehren wir uns entschieden gegen Vorurteile, Ressentiments und pauschale Verurteilungen bestimmter Migranten- und Flüchtlingsgruppen.

Flüchtlingen Chancen auf Freiheit ermöglichen

Wir erkennen die große Verzweiflung und den Wunsch nach Freiheit vieler Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vor Verfolgung, Gewalt, Hunger und staatlicher Willkür geflohen sind an. In diesem Zusammenhang befürworten wir ein Grundrecht auf Asyl und lehnen die Dublin Verordnung die besagt, dass Flüchtlinge die über sichere Drittstaaten eingereist sind, in diese wieder abgeschoben werden können, vehement ab. Stattdessen unterstützen wir Bemühungen um ein einheitliches europäisches Asyl mit fairen Schlüsselzuweisungen für Asylanten und Flüchtlinge.

Um auch Flüchtlingen Chancen zu ermöglichen und die Integration in Deutschland zu stärken, fordern wir eine Abschaffung des Arbeitsverbotes, die Finanzierung von Sprachkursen und Übersetzungsangebote, durch den Bund, für die Asylsuchenden in den Kommunen und eine Beschleunigung der Asylverfahren. Ein zwingender Grund für die positive Bewertung eines Asylantrages muss sein, dass nach deutschem Recht eine Rückkehr in das Heimatland mit einer Verletzung der Grundrechte des Asylsuchenden einhergehen würde. Asylverfahren müssen deutlich beschleunigt werden. Asylsuchende sollen einen Rechtsanspruch auf einen Bescheid binnen 6 Monaten haben. Gleichzeitig soll die Mitwirkungspflicht von Asylsuchenden verschärft werden und der Asylgesucht automatisch abgelehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten keine erkennbare Mitwirkung der Asylsuchenden stattgefunden hat.

Flüchtlingen mit positiv bewertetem Asylantrag sind mit einem unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitsrecht auszustatten um diesen den Zugang zur deutschen Gesellschaft zu ermöglichen und der Integration keine Hemmnisse in den Weg zu legen. Nur bei Verstößen gegen das deutsche Grundgesetz, Beteiligung an terroristischen Vereinigungen, oder wiederholter Straffälligkeit, soll eine Aufhebung des Aufenthaltsrechts möglich sein, ansonsten greift das deutsche Strafrecht.

Migration als Chance für Deutschland

Die Migration nach Deutschland bietet viele Chancen und Möglichkeiten sowohl für  Migranten als auch für die deutsche Gesellschaft. Migranten sind mehr als nur eine Kompensation für den demographischen Wandel.

Wer sich bewusst für den deutschen Staat entscheidet und nach seinen Gesetzen leben will, ist eine Bereicherung für die Gesellschaft und verdient Respekt. Wir lehnen die Forderungen nach kultureller Anpassung und nach einer Mainstream- oder Leitkultur entschieden ab. Gleichzeitig erwarten wir ein klares Bekenntnis zu den Grundwerten unserer Verfassung. Auch Historisch gesehen war die Bundesrepublik immer ein Zuwanderungsland, welches von den vielen Kulturen in seinen Grenzen stets profitiert hat. Diese Vielfalt wollen wir auch in Zukunft erhalten. Dabei setzen wir auf qualifizierte Zuwanderung, die in Form eines Punktesystems geregelt werden soll. Hierbei ist jede Qualifikation der Zuwanderer entsprechend ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.. Wer durch eigene Leistung in Deutschland leben und arbeiten will, muss stets willkommen sein, dementsprechend wenden wir uns entscheiden gegen jedwede „Das Boot ist voll“ Rhetorik, und gegen öffentlich bestärkte Vorurteile über Migranten, die eine migrationsfeindliche Stimmung befeuern sollen – insbesondere dann, wenn sie von politischen Mandats- und Funktionsträgern kommen. Auch hier gilt, dass der wichtigste Faktor für Integration die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist, die zwingend ermöglicht werden muss.

Wir Jungen Liberalen sind und bleiben verliebt in Vielfalt. Wir wollen Deutschland zu einer toleranten Respektgesellschaft machen, in der jeder mit seiner persönlichen Geschichte und seinem individuellen Hintergrund willkommen ist. Wir sind überzeugte Zuwanderungsoptimisten, weil wir unterschiedliche Kulturen und Lebensentwürfe als gesellschaftliche Bereicherung empfinden, die unser Leben bunter, interessanter und lebenswerter machen. In unserem Gesellschaftsentwurf ist deshalb kein Platz für Ressentiments, Vorurteile oder Pauschalisierungen. Wir stehen allen Menschen als Individuen gleichermaßen offen gegenüber.

Der 82. Landeskongress der Jungen Liberalen NRW fordert den Landesvorstand auf,  die beschlossene Antragsfassung in den Landesvorstand der FDP-NRW einzubringen.