Wählbarkeit des Bundespräsidenten – Altersgrenze abschaffen

Art. 54 Abs.1 Grundgesetz normiert derzeit: Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

Die Jungen Liberalen NRW halten die festgeschriebene Altersgrenze von 40 Jahren für ungerechtfertigt und fordern eine Streichung der Worte und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat in Art. 54 Abs.1 GG. Jedem Deutschen, dem ein Wahlrecht bei Bundestagswahlen zusteht, soll auch die Möglichkeit gegeben sein sich unabhängig vom Alter – zum Bundespräsidenten wählen zu lassen.