Hürden zur Justiz abbauen – Referendariat in Teilzeit ermöglichen!

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich dafür aus, den juristischen Vorbereitungsdienst auch
in Teilzeit ableisten zu können. Konkret kann der Rechtsreferendar durch kürzere oder weniger
Arbeitstage den Arbeitsaufwand je Woche und je Station um maximal 50% reduzieren.
Insgesamt darf das Referendariat nicht länger als drei Jahre dauern.

Der schönste Tag im Leben – Gegen die Servicewüste Standesamt

Die Eheschließung und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft sind ein großer Schritt im Leben eines Paares. Sie sind Ausdruck der Entscheidung, sich zu seinem Partner zu bekennen und mit diesem ein dauerhaftes und rechtsverbindliches Bündnis einzugehen. Viele Menschen möchten den Hochzeitstag daher verständlicherweise zu einem der schönsten Tage ihres Lebens machen.

Insbesondere in Zeiten, in denen Religion für Einige immer weiter in den Hintergrund gerät, entschließen sich viele Paare dafür, ausschließlich standesamtlich zu heiraten. Hierbei sind die Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Räumlichkeiten für die Trauung je nach Gemeinde sehr begrenzt. Das Standesamt und die möglicherweise darüber hinaus für die Trauung zu wählenden Räumlichkeiten sind nicht immer der Ort, der zu den Vorstellungen des jeweiligen Paares passt. Oft ist es aus Platzgründen und wegen mangelnder Flexibilität der Behörde “Standesamt” auch nicht möglich, alle Gäste des Paares an der Trauung teilhaben zu lassen und auf individuelle Ablaufwünsche des Paares einzugehen.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich daher dafür ein, dass Eheschließungen durch für das Gebiet zuständige Standesbeamte zukünftig an allen Orten stattfinden können, die den für das Paar passenden Rahmen bieten. Entstehende Mehrkosten sind hierbei von dem zu trauenden Paar zu tragen.

Sportliche Zugangsvoraussetzungen für Polizeibewerber gerecht gestalten

Damit die Polizei, die unmittelbar die Sicherheit unserer Bürger gewährleistet, auch in Zukunft allen Qualitätsanforderungen, mit denen sie konfrontiert ist, gerecht werden kann, müssen ihre Bewerber auch gewisse physische Voraussetzungen erfüllen. Da die Zuständigkeiten der Polizei in allen Bundesländern grundlegend dieselben sind, ist es nur sinnvoll, dass auch die einzelnen Bewerber die gleichen sportlichen Konditionen vorweisen müssen, um in das Ausbildungsverfahren aufgenommen werden zu können. Diese körperlichen Anforderungen sollen als Eingangskriterium direkt von der zuständigen Polizei geprüft werden. Damit ist sichergestellt, dass alle Bewerber aufgrund gleicher Rahmenbedingungen dieselben Chancen haben.

Faire Verbesserungschancen im zweiten juristischen Staatsexamen schaffen!

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Schaffung und Verbesserung von Chancengleichheit in allen Bildungsbereichen ein. Deswegen soll die Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung – JAGebO) geändert werden, indem für die Kosten für den Verbesserungsversuch Ratenzahlung ermöglicht wird:

§ 2 JAGebO
(1) Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zweck der
Notenverbesserung erhebt die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes
vom Prüfling eine Gebühr in Höhe von 600 Euro. Die Gebühr kann in monatlichen Raten in Höhe von mindestens 50 Euro entrichtet werden.
Ferner soll überprüft werden, ob die derzeitige Gebühr in Höhe von 600 Euro den tatsächlichen Kosten entspricht oder eine Reduzierung der Gebühr ermöglicht werden kann.

Wer frei heiraten darf, darf sich auch frei trennen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung des sogenannten “Trennungsjahres” und
eine damit einhergehende Änderung des §1566 des BGB.

§1566 BGB lautet wie folgt:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Nichts geht mehr? – Für ein neues Glücksspielrecht: eigenverantwortlich, ehrlich, einfach!

Der Hang zu Spielen, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängt, verbunden mit Geldeinsätzen, ist weltweit und auch in der deutschen Bevölkerung weit verbreitet. Sowohl die eigenverantwortliche Teilnahme an als auch die Veranstaltung von solchen Glücksspielen ist die freiwillige Betätigung der individuellen Freiheit jedes Einzelnen. Gleichzeitig sind Glücksspiele erfahrungsgemäß mit nicht unerheblichen Risiken im Hinblick auf Spielsucht und betrügerische Machenschaften verbunden. Dieses Spannungsverhältnis erfordert eine besonnene Antwort des Gesetzgebers, die liberale Wertentscheidungen mit Schutzgesichtspunkten angemessen in Einklang bringt. Die aktuelle, von einer kompetenziellen Zersplitterung zwischen Bund und Ländern einerseits und widersprüchlichen, teils von paternalistischen Reflexen, teils vom fiskalischen Vorteil der öffentlichen Hand bestimmten Regelungszielen andererseits geprägte Rechtslage vermag diesen Anforderungen nicht gerecht zu werden.

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern deshalb sowohl eine kompetenzielle Neuordnung des Glücksspielrechts als auch dessen inhaltlich kohärente und an freiheitlichen Grundsätzen orientierte, im Einklang mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben stehende Ausgestaltung:

– Das gesamte Glückspielrecht ist auf Bundesebene zu regeln, der Glücksspielstaatsvertrag der Länder mitsamt der auf diesem beruhenden Rechtsnormen im Gegenzug ersatzlos abzuschaffen. Im Rahmen des Gewerberechts soll eine einheitliche und widerspruchsfreie Behandlung von allen Erscheinungsformen des Glücksspiels, namentlich Lotterien, Sportwetten, Spielbanken, Automatenspiel und Pferderennwetten, erfolgen. Für sie soll ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gelten; die Erlaubnis ist zwingend zu erteilen, sofern die allgemeinen und besonderen gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Den Marktzugang beschränkende Konzessionsmodelle lehnen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen ab.

– Online-Anbieter von Glücksspielen dürfen nicht diskriminiert werden. Sofern deren finanzielle und technische Sicherheit nachgewiesen werden kann, Manipulationen mithin ausgeschlossen sind, sie die Geldwäschegesetzgebung konsequent umgesetzt wird und sowohl ein sicherer Zahlungsverkehr als auch steuerliche Transparenz sichergestellt sind, ist auch ihnen nach den allgemeinen Regelungen eine Erlaubnis zu erteilen.

– Nicht nur ist zwingend auf staatliche Monopole auf dem Glücksspielsektor zu verzichten, sondern darüber hinaus ist jegliche staatliche Teilnahme als Anbieter auf diesem konsequent zu unterbinden und abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind sämtliche glücksspielbezogenen staatlichen Beteiligungen, etwa an Lotterien oder Spielbanken, zu versteigern; der Zuschlag darf dabei ausschließlich an Bieter erfolgen, an denen staatliche Körperschaften nicht beteiligt sind.

– Auf eine glücksspielspezifische Besteuerung ist zu verzichten. Insbesondere erteilen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen paternalistischen Lenkungssteuern und kommunalen Doppelbesteuerungsversuchen eine entschiedene Absage.

– Die Straftatbestände der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels, der Beteiligung an einem solchen und der unerlaubten Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung (§§ 284 – 287 des Strafgesetzbuches) sollen entfallen und lediglich als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt sein.

– Prävention und Aufklärung im Hinblick auf die schädlichen Auswirkungen von Spielsucht sollen beibehalten werden. Daneben unterstützen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen ausdrücklich wegweisende, auf Freiwilligkeit der Glücksspielwirtschaft beruhende Maßnahmen wie flächendeckende Spielsperren auf Wunsch von Spielsuchtbetroffenen.

Hatespeech konsequent verfolgen – ohne neue Gummiparagraphen!

Unter dem Schlagwort Hate Speech wird seit einiger Zeit vor allem mit Blick auf soziale Netzwerke diskutiert, wie gegen „hasserfüllte“ Äußerungen vorgegangen werden kann. Dabei wird häufig auch eine Verschärfung bestehender Gesetze gefordert. Wir Julis halten die bestehende Rechtslage für ausreichend und warnen vor einem Verbot vorn „Hate Speech“. Dieser unklare Begriff lädt geradezu ein, unerwünschte Meinungen zu pönalisieren. Die moralisierende Kennzeichnung als „Hass“ führt auch weg von dem Gedanken, dass eine Meinungsäußerung nur zum Schutz privater oder öffentlicher Rechtsgüter verboten und bestraft werden darf. Stattdessen fordern wir, das geltende Recht, vor allem
– §111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten);
– §130 StGB (Volksverhetzung);
– §140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten);
– §185 StGB (Beleidigung) sowie
– §241 StGB (Bedrohung)
durchzusetzen. Polizei und Staatsanwaltschaften haben auf digitale Straftaten bezogene Schwerpunktabteilungen einzurichten. Der Verfolgungsdruck ist, auch durch mehr Personal, deutlich zu erhöhen. Angesichts anstehenden Koalitionsverhandlungen bezüglich der Strafbarkeit von Fake News beziehen die Julis klar Stellung gegen die Strafbarkeit von Fake News durch neue Gesetze.

Abschaffung des Netzwerkdurch- setzungsgesetzes

Mit dem von der Großen Koalition beschlossenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden Betreiber großer Social Media Plattformen zu einer Löschung problematischer und gemeldeter Inhalte verpflichtet.

Die Jungen Liberalen sehen die dadurch entstehende Verlagerung der Rechtsdurchsetzung in die Hand von privaten Unternehmen als äußerst bedenklich an und fordern deswegen die sofortige Abschaffung dieses Gesetzes. Stattdessen sollen Justizbehörden besser ausgestattet werden, damit das geltende Recht in den digitalen Medien durchgesetzt wird und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.

Leihmuttertourismus und kommerziellen Leihmutterhandel beenden – Leihmutterschaften legalisieren

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Legalisierung der Leihmutterschaft und der damit korrelierenden Eizellspende in Deutschland. Die Leihmutterschaft kann es unfruchtbaren oder homosexuellen Paaren ermöglichen, sich den Wunsch vom eigenen, genetisch verwandten Nachwuchs zu erfüllen. Entgegen der aktuellen Rechtslage zu dieser Thematik sehen wir die Notwendigkeit, rechtssichere Regelungen zu schaffen, welche die Voraussetzungen und die Durchführung der Leihmutterschaft in einem klaren rechtlichen Rahmen erläutern.

Allgemeiner Kontext:

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Leihmutterschaft: Zum einen eine altruistische  und zum anderen eine kommerzielle Form. Bei der kommerziellen Version darf nach Formen der Marktwirtschaft ein Preis für eine Leihmutterschaft gehandelt werden. In zahlreichen europäischen Ländern ist vor allem die altruistische Leihmutterschaft legal. So gilt in den Niederlanden beispielsweise eine Adoptionspflicht für die Wunschmutter nach der Entbindung durch die Leihmutter. Die altruistische Form ist somit als eine positive Restriktion zum Schutz von Leihmüttern zu verstehen. In den Niederlanden wurden im Jahr 2015 zehn solcher Geburten vollzogen, die sonst in Staaten mit weniger Regularien zum Schutz von Kind und Leihmutter hätten erfolgen müssen. In Belgien gelten ähnliche, streng regulierte Gesetzmäßigkeiten, die es jedoch insbesondere auch homosexuellen Paaren erlauben, ein Kind „austragen zu lassen“.

Das kommerzielle Geschäft in dieser Thematik ist zum Beispiel in Thailand, Russland oder Indien möglich. Gerade Indien bietet sogar „Touristenpakete“ an, die neben dem Besuch von Sehenswürdigkeiten das Austragen eines Kindes beinhalten.

In Deutschland wird die Rechtslage durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) bestimmt: Demnach drohen dem Arzt, welcher eine Leihmutterschaft (in jedweder Form) ermöglicht, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Sowohl der Leih- als auch der Wunschmutter drohen hingegen keine Strafen (vgl. §1 Abs. 1 Nr.7 ESchG; §1 Abs. 3).

Eine Legalisierung in Deutschland würde somit Anreize entfernen, eine Leihmutterschaft in Staaten mit geringfügiger rechtlicher Absicherung für Mutter und Kind durchzuführen.

Gesellschaftliches Wertebild:

Die Leihmutterschaft gilt als eines der letzten Tabus der Reproduktionsmedizin. Das Verbot wird von nicht mehr zeitgemäßen Gesetzestexten aufrechterhalten. Gesellschaftlich werden Paare, wie auch Leihmütter, stigmatisiert. Zudem müssen sie sich massiver gesellschaftlicher Kritik aussetzen. Gerade im Kontext von Social Freezing und Samenspende sollte auch das Austragen von Kindern durch Dritte gesellschaftsfähig sein. Als Jungen Liberalen fehlt uns hierbei das Verständnis für eine Differenzierung. Hierzu zählt auch die Debatte um das Thema Eizellspende. Frauen soll es daher ermöglicht werden, nach umfassender psychologischer und medizinischer Beratung, Eizellen personenbezogen zu spenden oder zu empfangen. Aus diesem Grund fordern wir im Falle der Leihmutterschaft eine ethisch verantwortungsbewusste, zukunftsorientierte und liberale Fortpflanzungsmedizin.

Leihmutterschaften nach amerikanischem Vorbild:

Wir Junge Liberale befürworten die Organisation von Leihmutterschaften über darauf spezialisierte Agenturen, die nach amerikanischem Vorbild den gesamten Vorgang einer Leihmutterschaft betreuen. Sie stellen den Kontakt zwischen interessierten Eltern und den jeweiligen Leihmüttern her und tragen Sorge für alle vertraglichen Verpflichtungen. Die Agenturen tragen die Verantwortung, dass die Leihmütter intensiv medizinisch und psychologisch betreut werden. Auch die Möglichkeit, sich mit einer interessierten Leihmutter aus dem eigenen Bekanntheitsgrad an Agenturen zu wenden, soll dabei bestehen, sofern alle Parteien mit einer solchen Variante einverstanden sind.

Neue Gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft:

Aus Sicht der Jungen Liberalen gilt es, verschieden rechtliche Aspekte in diesem Kontext neu zu ordnen bzw. zu definieren:

  • Es darf keine Unterscheidung zwischen Leihmutterschaften, bei denen eine genetische Verwandtschaft vorliegt, und solchen, bei denen keine genetische Verwandtschaft vorliegt, geben. Entsprechende gesetzliche Verbote sind aufzuheben.
  • Das Embryonenschutzgesetz muss den Strafbestand gegen unterstützende Ärzte bei Leihmutterschaften sofort aufheben.
  • Eine entsprechende rechtliche Grundlage soll dafür Sorge tragen, dass Leihmütter bestimmte Voraussetzungen erfüllen und somit keine gewerbliche Ausbeutung von Notsituationen stattfindet.
  • Eine besondere Rolle sollte das Familienumfeld spielen, in welches das Kind nach der Geburt hineinadoptiert wird. Bei Adoptionen sollte eine feste Beziehung fernab der Frage der geschlechtlichen Orientierung der Eltern Grundlage einer Leihmutterschaft sein.
  • Strenge Grenzen zwischen einer altruistischen und einer kommerziellen Leihmutterschaft müssen aufrecht erhalten werden. Die Wunscheltern müssen die Leihmutter für alle Aufwendungen entschädigen, eine Zahlung, die darüber hinaus ginge ist unzulässig.
  • Die Schaffung klarer familienrechtlicher Verhältnisse. Um bestehende rechtliche Komplikationen zur Anerkennung der Elternschaft abzubauen, bedarf es zudem der Änderung von §1591 BGB und §1592 BGB. Hier bedarf es der Erweiterung um den Fall der Leihmutterschaft, in der die Auftraggeberin / der Auftraggeber entsprechend als Elternteil bezeichnet werden. Falls die Auftraggeberin / der Auftraggeber nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, soll es der Zustimmung der Frau oder des Mannes bedürfen, von der/dem das Kind genetisch abstammt.
  • Die Möglichkeit ein Abstammungsverhältnis zwischen Wunscheltern und Kind durch Rechtsgeschäft zwischen der Tragemutter und den Wunscheltern zu begründen.
  • Besuchsmöglichkeiten zwischen Kind und der leiblichen Mutter müssen vor der Leihmutterschaft klar vertraglich geregelt werden.
  • Der Handel mit Leihmutterschaft muss verhindert werden.
  • Die Schaffung einer Datenbank mit Registrierung von Frauen, die bereit sind, eine Leihmutterschaft einzugehen, könnte bei der Verhinderung von Schattengeschäften helfen.
  • Deutschland darf nicht als Leihmutter-Tourismusland dienen: Die deutsche Staatbürgerschaft oder eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland muss vorhanden sein, um eine Leihmutterschaft zu ermöglichen.

Die vormals genannten Kriterien bilden nur einen Bruchteil der zu definierenden Kriterien die im Zuge eines neuen Gesetzes zu definieren sind. Die genannten Kriterien sind dabei die für uns vorrangigsten Aspekte die in der Thematik zu berücksichtigen sind.

MACHT DEN DEALER ARBEITSLOS – FÜR EINE NEUE DROGENPOLITIK

Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist für uns Liberale eines der höchsten Güter in einer
freien Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die freie und selbstbestimmte
Entscheidung jedes Individuums, Drogen zu konsumieren oder eben nicht. Gleichwohl sind
wir  uns  bewusst,  dass  beim  Genuss  von  Suchtmitteln  die  Gefahr  einer  dauerhaften  und
gesundheitsschädlichen  Abhängigkeitssituation  besteht,  die  die  Möglichkeit  der
Selbstbestimmung in dieser Situation erheblich einschränken kann. Hier kann die freie und
selbstbestimmte Entscheidung eines Individuums bezüglich des Konsumverhaltens nicht mehr
gegeben sein.

KONSUMENTEN ENTKRIMINALISIEREN

Die derzeitige Politik der Prohibition im Umgang mit Drogen ist gescheitert. Statt Probleme im
Umgang  mit  Drogensucht  zu  beheben  oder  zu  reduzieren  führt  sie  eher  zum  Gegenteil,
nämlich der Stigmatisierung und zur Verbannung Süchtiger in kriminelle Milieus. Wir setzen
uns daher für die Entkriminalisierung des Besitzes von Drogen ein.

HANDEL LEGALISIEREN

Um der Existenz florierender illegaler Märkte entgegenzuwirken, ist der Handel mit Drogen
grundsätzlich freizugeben. Dem Staat  obliegt die Pflicht für den Drogenmarkt entsprechende
Rahmenbedingungen zu setzen, die die Kriminalisierung des Drogenhandels beenden und
den Konsumenten darüber hinaus schützen:
Der Verkauf von Drogen an Endverbraucher ist ausschließlich in zertifizierten Verkaufsstellen
erlaubt. Die Abgabe jenseits der zertifizierten Verkaufsstellen ist strafbar und muss von den
Behörden konsequent verfolgt werden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Einrichtung
separater Bereiche für die Aufbewahrung und den Verkauf der Drogen sowie die Beratung der
Kunden. Die Zertifizierung erfolgt durch die kommunale Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer
bereits bestehenden Aufsichtspflicht für Arzneimittel.  Obligatorisch erfolgen sollte zudem vor
jedem Verkauf ein automatisierter  Datenabgleich z.B. mittels elektronischer Gesundheitskarte,
um gesundheits- bzw. lebensgefährliche Wechselwirkungen mit Medikamenten zu vermeiden.
Bei der Beratung muss der Händler über Suchtrisiken, Suchtpotential, Konsumverhalten und
mögliche körperliche  und geistige Kurzzeit-  und Langzeitschäden sowie das Letalitätsrisiko
aufklären. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Drogen
an Minderjährige soll unter besonders hohe Strafe gestellt und konsequent verfolgt werden.
Eine  Abgabe  an  unter  Drogeneinfluss  stehende  Personen  ist  zu  untersagen.  Drogen,  die
bereits  ab  dem  einmaligen  Konsum  süchtig  machen  können,  müssen  gesondert
gekennzeichnet werden.
Der Konsum bisher illegaler Drogen –  ausgenommen von diesem Begriff ist Cannabis  –  darf
nur  auf  privaten  Grundstücken,  beziehungsweise  in  privaten  Räumen,  erfolgen.  Private
Einrichtungen  wie  Restaurants,  Cafés,  Kneipen  etc.  sollen  nicht  bevormundet  werden,
sondern selbst entscheiden, ob sie Konsum, in welcher Form auch immer, zulassen oder nicht.
Dies  muss  jedoch  offen,  bevorzugterweise  am  Eingang,  deklariert  werden.  Der  öffentliche
Raum muss weiterhin frei vom Konsum bisher illegalen Drogen – ausgenommen davon bleibt
Cannabis – bleiben.

ANBAU UND IMPORT

Der  Anbau  von  Pflanzen,  die  für  die  Herstellung  von  Drogen  verwendet  werden,  ist  zu
legalisieren.  Der  Eigenanbau  beschränkt  sich  auf  eine  angemessene  Höchstgrenze  des
Eigenbedarfs.  Der  Anbau  darf  nur  unter  Einhaltung  einer  speziellen  Sicherungspflicht,
insbesondere was die Zugänglichkeit für Minderjährige betrifft, erfolgen.
Für  den  Import  von  Drogen  bzw.  dem  Rohstoff  ist  ein  Herkunftsnachweis  zwingend
erforderlich.  Der  Import  ist  ausschließlich  aus  Ländern  erlaubt,  in  denen  der  Anbau
entsprechender Drogen oder des Rohstoffs nicht verboten ist  und staatlich kontrolliert wird.
Die Drogen sind regelmäßig auf Qualität zu prüfen. Die Kontrollen sind von unabhängigen
Prüfinstituten oder staatlichen Stellen beim Hersteller oder Importeur durchzuführen und von
ihm zu finanzieren.

INTERNATIONALE REGULIERUNG

Um eine neue Drogenpolitik konsequent durchzusetzen, muss die Legalisierung von Drogen
auf europäischer und internationaler Ebene flankiert  werden. Dafür soll die Bundesregierung
sich  für  eine  Änderung  der  europäischen  Vertragswerke  und  ein  neues  internationales
Abkommen zur Legalisierung von Drogen einsetzen.

PRÄVENTION UND REHABILITATION

Als  Junge  Liberale  NRW  sehen  wir  Prävention  im  Bereich  der  Drogenpolitik  als
gesamtgesellschaftliche  Aufgabe.  Präventionsarbeit  soll  eine  eigenverantwortliche  und
eigenständige Entscheidung hinsichtlich des Konsums von Drogen ermöglichen. Vom aktuell
vorherrschenden  Abstinenz-Dogma  muss  zugunsten  einer  an  Eigenverantwortung  und
Aufklärung orientierten Prävention abgerückt werden. Dazu gehören:
–  jugendgerechte,  ausgewogene Aufklärungsarbeit an Schulen, in Jugendeinrichtungen,
Sportvereinen, etc.
–  Aufklärung  durch  Personen,  die  selbst  bereits  häufig  in  Kontakt  mit  Konsumenten
getreten sind (z.B. Streetworker, Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen, etc.)
–  Aufklärungsarbeit auch in Sozialen Medien
–  Schaffung  von  Anlaufstellen  für  Angehörige  von  Betroffenen  und  deren  explizite
Bewerbung
–  „Drug-Checking“ als Pilotprojekte verwirklichen und Rechtssicherheit hierfür schaffen
–  Strafrechtliche  Verfolgung  nach  mehrmaliger  Überschreitung  der  angemessenen
Besitz-Höchstgrenze  soll  sich  am  Prinzip  Therapie  statt  Strafe  orientieren.  Eine
umfassende  und  zeitnahe  Bereitstellung  von  Therapieplätzen  für  Drogenabhängige
muss  gewährleistet  werden.  Hierzu  sind  die  im  Zuge  der  Abschaffung  prohibitiver
Maßnahmen freiwerdenden Mittel zu verwenden.