Reformen für Deutschland: Endlich auch bei der Wehrpflicht

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen die allgemeine Wehrpflicht
grundsätzlich ab und kämpfen politisch für ihre Abschaffung. Vor diesem Hintergrund
unterstützen wir im derzeitigen Mitgliederentscheidsverfahren der F.D.P. den Antrag
auf Aussetzung der Wehrpflicht als einen konkreten Schritt zu mehr Freiheit für junge
Menschen. Die Jungen Liberalen kritisieren bei diesem Verfahren das
zurückhaltende Marketing der Parteiführung. Wir bedauern, daß das
Mitgliederentscheidsverfahren zur Aussetzung der Wehrpflicht mit deutlich
geringerem Aufwand durchgeführt worden ist, als zum Thema „Großer
Lauschangriff“. Im Falle eines Mehrheitsvotum der Mitglieder für die Aussetzung der Wehrpflicht,
verlangen wir von der F.D.P., dieses Votum als Anlaß zu nehmen, um erneut die
Heranziehung junger Männer zum Wehrdienst auf einem Bundesparteitag zu
thematisieren, mit dem Ziel, dort die Aussetzung der Wehrpflicht in das
Bundestagswahl-Programm aufzunehmen.

Sollte dieses Mehrheitsvotum nicht zustande kommen, verlangen wir trotzdem von
der F.D.P.-Bundestagsfraktion deutliche Aktivitäten in Richtung einer reformierten Ausgestaltung der Wehrpflicht, die dem Anspruch nach mehr Gerechtigkeit und den
gesellschaftlichen Realitäten näher rückt. Das bedeutet für uns konkret:

Endlich mehr Gleichberechtigung von Frauen verwirklichen!
Die Bundeswehr muß sich in allen  Aufgabenbereichen  von Mannschaft und
Offizieren tabulos der Beteiligung von Frauen öffnen. Bei Polizei und
Bundesgrenzschutz haben sich weibliche Beamte in der Ausübung des staatlichen
Gewaltmonopols bereits als absolut gleichbefähigt wie ihre männlichen Kollegen
gezeigt und machen annähernd die Hälfte  der Anwärter auf zu vergebene
Planstellen aus. Eine ähnliche Entwicklung bei der Bundeswehr wäre
wünschenswert.

Endlich mehr Wehrgerechtigkeit schaffen!
Die statistische Wehrgerechtigkeit, die auf der Grundlage der derzeitigen
gesetzlichen Regelungen bestimmt wird, ist zwar relativ hoch. Tatsächlich entgehen
beachtliche Teile der grundsätzlich Wehrpflichtigen Bevölkerung durch verschiedene
Schlupflöcher der Wehrpflicht. Wir fordern daher die Abschaffung folgender
Ausnahmetatbestände und Gruppenprivilegien: § 11 (1) Punkt 1-3 Wehrpflichtgesetz [Vom Wehrdienst sind befreit]“
1. ordinierte Geistliche evangelischen
§ 10 (1) Punkt 1-3 Zivildienstgesetz Bekenntnisses. 2 Geistliche röm.-kath.
Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe entsprechend empfangen haben.
3. hauptamtlich tätige Geistliche       anderer
Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen
evangelischen oder röm.-kath. Bekenntnisses entspricht.“

§ 12 (2) Wehrpflichtgesetz, §2 (2) „Vom Wehrdienst werden Wehrpflichtige, die
sich auf das geistliche
Zivildienst entsprechend  Amt (§11) vorbereiten, auf Antrag zurückgestellt.“

§11 (2) Punkt 3 Wehrpflichtgesetz [Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu
befreien:] „3. Wehrpflichtige,
§ 10 (2) Punkt 3 Zivildienstgesetz deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der
Dauer der in § 5 Abs. 1
entsprechend.    bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24
Abs. 2 des        Zivildienstgesetzes bestimmten
Dauer, oder deren zwei        Geschwister
Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als
Soldaten auf Zeit geleistet haben.“

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