Naturschutz fern von Rotkäppchen: Für einen praxisnahen Umgang mit dem Wolf

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland. Eine gesunde4und stabile Wolfspopulation stellt aus unserer Sicht eine wünschenswerte Bereicherung unserer Fauna dar. Trotzdem stellen wir fest, dass aufgrund der ebenso zu schützenden Kulturlandschaften, der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten Fläche eine gezielte Regulierung der Population unabdingbar sein wird. Allerdings ist der Wolf in Deutschland und der EU streng geschützt. In Verbindung mit der Tatsache des üppigen Angebotes an Nahrung auch jenseits der Natur und fehlenden natürlichen Feinden steigt die Population stark und unkontrolliert an. Bisherige Schutzmaßnahmen, wie immer modernere Zaunanlagen oder Herdenschutztiere, erzeugen dazu immer höhere Kosten und erweisen sich als nicht ausreichend. Ebenso steigen auch die Kosten für Entschädigungen für vermisste oder getötete Nutztiere.  Vor diesem Hintergrund stehen die Jungen Liberalen NRW für eine rationale Herangehensweise und bekennen sich eindeutig zur naturschützenden Tätigkeit des Jägers. So ist es oberste Priorität, den Wolf in das Landesjagdrecht und Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Ebenso gilt es die FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie der Europäischen Union, die den Wolf ebenso als streng geschützt vorsieht, anzupassen. Außerdem kann es bei der Paarung zwischen Wolf und Hund zu Hybridengeburten kommen, die so ihre natürliche Scheu verlieren. Deshalb muss für eine kontrollierte Entnahme gesorgt werden, um die Reinrassigkeit der Wölfe zu garantieren. Hier sprechen sich die Jungen Liberalen NRW für eine Regulierung der Bestände durch Bejagung aus, um einen effektiven und vollumfänglichen Herdenschutz möglich zu machen und dem Schutz der Natur nachzukommen. Als Vorbild in der Umsetzung soll dabei der Aktionsplan des AFN (Aktionsbündnis Forum Natur) dienen, der sich auch an den Maßnahmen Schwedens und anderer skandinavischer Länder orientiert. Dabei soll jedes Bundesland dazu beitragen, den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation zu bewahren, aber auch eine Bestandsgrenze festlegen. Dem liegt eine sog. wildökologische Raumplanung zu Grunde, die zum einen „Problemareale“ als Wolfsausschlussareale, bspw. an Orten mit Weidetierhaltung, vorsieht, zum zweiten „Managementareale“, in denen der Wolf prinzipiell toleriert wird, zum dritten aber auch „Schutzareale“ enthält, in denen sich der Wolf frei entwickeln kann.

Moderne Verteidigungsarmee statt Wehrpflicht

Die Jungen Liberalen NRW bekennen sich zur Bundeswehr im Sinne einer modernen Freiwilligenarmee, deren verteidigungspolitisches Ziel in der Ausführung von Auslandseinsätzen der EU, NATO und UN, sowie der anteiligen Sicherung der NATO- Bündnispartner liegt.

Wir Junge Liberalen lehnen die Wiedereinführung einer Wehrpflicht entschieden ab und fordern darüber hinaus ihre endgültige Abschaffung durch eine Änderung des Grundgesetzes. Die Streitkräfte unserer Bündnispartner zeigen uns beispielhaft, dass die Wehrpflicht nicht das Mittel der Wahl zur Modernisierung und effizienten Gestaltung einer Armee ist. Um das jahrelange politische Missmanagement der Bundeswehr aufzuarbeiten, fordern wir Junge Liberale deshalb grundlegende Reformen:

Wehrbeschaffungsamt

Das Wehrbeschaffungsamt soll zugunsten effizienterer Beschaffung von Gerät und Verhandlung von Wartungsverträgen umstrukturiert werden. Bei Ersterem soll der Austausch mit den europäischen Partnern, vor allem Frankreich, Italien und Spanien intensiviert werden, um möglichst hohe Kompatibilität von neuem Gerät und Material zu gewährleisten. Langfristiges Ziel ist eine gemeinsame EU-Rüstungspolitik.

Mangelhafte Ausschreibungen für Rüstungsprojekte, wie beispielsweise beim Airbus A400M, haben in der Vergangenheit teure Nachbesserungen im Anforderungsprofil gefordert und folglich eine massive Erhöhung der Entwicklungskosten und -dauer verursacht.

Um die betroffenen Prozesse zu verbessern, sollen Fachkräfte aus der Wirtschaft gezielt angeworben werden, um Kompetenzen bei Verhandlung sowie Umsetzung von Anschaffungen und Wartungsverträgen zu verbessern. Zusätzlich soll bei Verhandlung und Abschluss von Verträgen juristische Beratung hinzugezogen werden.

Finanzierung und Rationalisierung

Hauptziel der Budgetierung muss sein, der Bundeswehr die Erfüllung ihrer Aufgaben in vollem Maße zu ermöglichen.

Für die dringende Wartung und Neubeschaffung von Material ist eine Erhöhung des Verteidigungsetats erforderlich. Die Jungen Liberalen bekennen zur Vereinbarung der NATO-Bündnispartner, welche einen Verteidigungshaushalt in Orientierung an 2% des Bruttoinlandsprodukts vorsieht. In diesem Rahmen soll der Verteidigungsetat schrittweise erhöht werden, die Erhöhungen jedoch in Bezug auf Höhe und Notwendigkeit fachgerecht beurteilt werden. Grundsätzlich sehen wir Junge Liberale, dass eine Erhöhung des Verteidigungsetats zur Gewährleistung der Sicherheit der Soldaten im Einsatz und deren Professionalisierung nötig ist. Perspektivisch soll geprüft werden, ob eine langfristige Erhöhung des Verteidigungshaushaltes auf 2,5% des Bruttoinlandsproduktes sinnvoll ist.

Darüber hinaus soll die Effizienz bei der Verwendung der Ausgaben maßgeblich gesteigert werden: Neben einer Reformierung des Wehrbeschaffungsamts soll auch eine Rationalisierung der militärischen und zivilen Stellen stattfinden. Im Fokus sollen hier die Bereiche der Logistik und der Verwaltung stehen, deren Effizienz im internationalen Vergleich besonders schlecht abschneidet.

Europäischer Austausch

Wir Jungen Liberalen sprechen uns für eine europäische Armee als langfristiges Ziel aus. Diese soll durch Schaffung von Synergieeffekten gleichzeitig eine Senkung der Gesamtkosten ermöglichen und die gemeinsame Wehrfähigkeit erhöhen. Die Europäische Armee muss eine Parlamentsarmee sein. Kurzfristig soll der personelle Austausch mit den Streitkräften europäischer Partner, Englands und den USA intensiviert werden. Hierfür sollen ausgewählte Unteroffiziere und Offiziere nach Abschluss ihrer militärischen Ausbildung diese auch bei genannten Partnern durchlaufen, bevor eine weitere Fachausbildung bzw. -verwendung erfolgt. Diese sollen als Multiplikatoren internationalen Austausch und Zusammenarbeit stärken sowie die Zusammenführung der Armeen auf europäischer Ebene erleichtern.

Anerkennung der Soldaten

Neben der Notwendigkeit fachpolitischer Verbesserungen sehen die Jungen Liberalen NRW auch den Bedarf nach mehr gesellschaftlichem Rückhalt für die Bundeswehr.

Die Jungen Liberalen erkennen den gesellschaftlichen Mehrwert der Bundeswehr an und stellen sich hinter die Soldatinnen und Soldaten. Hierbei sprechen wir uns zusätzlich in aller Deutlichkeit für die Anerkennung der Probleme von Soldaten nach der Rückkehr aus Einsätzen aus. Im Zuge dessen ist eine bessere Betreuung für Soldaten bei der Verarbeitung des Erlebten und damit einhergehenden psychologischen Belastungen, durch das Bundesverteidigungsministerium, sicherzustellen.

Strafrecht entschlacken, Rechtsstaat stärken!

Im Strafrecht kommt wie in keinem anderen Bereich des öffentlichen Lebens die staatliche
Macht gegenüber dem Einzelnen zum Ausdruck. Für die Jungen Liberalen NRW ist es ein
Kernanliegen, staatliche Eingriffe in die Freiheit der Bürger auf das Notwendige zu beschränken
und Grundrechte zu jedem Zeitpunkt auch für Beschuldigte und verurteilte Straftäter zu
bewahren.
Das Strafrecht ist für den betroffenden Bürger der schärfste Eingriff, den unsere Rechtsordnung
zulässt. Es ist daher stets zu prüfen, ob der Einsatz des Strafrechts notwendig ist oder andere
Sanktionen ausreichen.
Das sogenannte Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen, §265a StGB) ist ein
Massendelikt mit geringem Unrechtsgehalt. Neben den zivilrechtlichen Konsequenzen ist
eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit ausreichend.
Der Verstoß gegen Vorschriften des Witschaftsrechts sollte in erster Linie – wie im
Datenschutz- und Kartellrecht mit Erfolg praktiziert – mit Bußgeldern sanktioniert werden.
Mit großer Sorge beobachten die Jungen Liberalen NRW die Tendenz, auf tatsächliche oder
vermeintliche Skandale vorrangig und reflexhaft mit immer neuen Strafgesetzen zu reagieren.
Hierdurch werden bestehende Probleme nicht gelöst, aber die Justiz weiter überlastet und
Freiheitsräume beschränkt.
Reformen sind unter enger Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft durchzuführen.
Liberale müssen stets darauf drängen, Strafrechtsdebatten nüchtern, in ausreichender
Zeit und mit einer emotionalen Distanz zu Anlasstaten zu führen.
Die gesetzgeberische Reaktion auf die steigende Zahl von Autorennen in Gestalt des
neuen §315d StGB ist begrüßenswert. Zugleich fordern wir eine Ausweitung des §315c
auf sämtliche Fälle grob verkehrswidrigen oder rücksichslosen Zuschnellfahrens. Eine
Ausweitung des Straftatbestandes der Trunkenheit am Steuer lehnen die Jungen
Liberalen ab. Dafür muss ein Alkoholverstoß aber schon nach dem zweiten Verstoß den
Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich gegen Strafgesetze aus, die überwiegend
symbolischen Gehalt haben. Stattdessen ist konsequent die Frage des Normvollzugs in
den Blick zu nehmen, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und zu effektivieren.
Aufgabe des Strafrechts ist der Schutz der Bürger, insbesondere ihrer Grundrechte. Interessen
der Allgemeinheit sind soweit schützenswert, wie sie die Existenz des freiheitlichen
Rechtsstaates und seiner Ressourcen sichern, der seinerseits dem Schutz der individuellen
Freiheit seiner Bürger dient. Wir sind gegen Strafvorschriften, die sich auf bloße Tradition und
Moralvorstellungen gründen.
Die Strafbarkeit des Beischlafs unter volljährigen Geschwistern (§173 StGB) ist
inkosistent und dient weder dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung noch dem
Schutz der Familie. Da erbbiologische Argumente nicht zutreffend und in einer
freiheitlichen Gesellschaft überdies nicht zulässig sind, fehlt dem Verbot eine
hinreichende Rechtfertigung. §173 StGB ist insoweit einzuschränken.
Religiöse und weltanschauliche Überzegungen sind in einem säkularen Staat genauso
dem öffentlichen Meinungskampf ausgesetzt wie jede andere Überzeugung auch.
Jenseits des Ehrschutzes des Einzelnen und des Schutzes von Gruppen vor
Volksverhetzung (§130 StGB) besteht kein Anlass, durch den ehemaligen
Blasphemie-Paragraphen (§166 StGB) kritische Auseinandersetzungen mit Religion zu
verhindern. §166 StGB ist daher abzuschaffen.
Gegenstand des Strafrechts sollte eine rechtswidrige Tat, nicht eine rechtswidrige oder
unmoralische Gesinnung des Täters sein. Die Jungen Liberalen fordern daher insbesondere die
Reform des Mordparagraphen mit seiner nationalsoziaistischen Tätertypenlehre.
Im Rahmen einer überfälligen Reform des Mordparagraphen (§211 StGB) sind – zudem
unbestimmte – Gesinnungsmerkmale wie “niedrige Beweggründe” abzuschaffen.
Die starre Einheitsstrafe lebenslang ist mit dem Schuldprinzip nicht vereinbar. Wir fordern
die Möglichkeit eines abgestuften Strafrahmens bei den Tötungsdelikten. Dies betrifft
insbesondere sog. Haustyrannen-Fälle
Die lebenslange Strafdrohung soll ersetzt werden durch eine feste, in Jahren bezifferbare
Strafe, die 15 Jahre nicht unter- und 30 Jahre nicht überschreiten darf. Eine vorzeitige Entlassung ist nach allgemeinen Kriterien möglich.
Das aus dem US-amerikanischen Raum vordringende Konzept der hate crimes sehen wir
kritisch. Im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung der Taten sind
menschenfeindliche Motive zu berücksichtigen. In einem auf der Gleichwertigkeit der
Opfer und Rechtsgüter aufbauenden Strafrecht sind weitere tatbestandliche
Gesinnungsmerkmale nicht angezeigt
Die Jungen Liberalen distanzieren sich von dem Versuch, nötige politische Antworten auf
gesellschatliche Entwicklungen durch den Einsatz des Strafrechts zu vertagen. Wir fordern daher
die ständige kritische Evaluation von Strafgesetzgebung und Strafrechtspflege. Hierzu gehört
auch die – ohnehin bei neuen Gesetzen anzustrebende – Einführung von Sunset-Klauseln.

Volle Gleichberechtigung für Familien erfordert eine Mutterschaftsanerkennung

Die Jungen Liberalen NRW fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, über
eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf eine Anpassung des § 1592 BGB hinzuwirken. Wir
fordern im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter die Einführung der Möglichkeit
einer Mutterschaftsanerkennung, so wie bereits jetzt Männern eine Vaterschaftsanerkennung
möglich ist. Dazu sind folgende redaktionelle Anpassungen vorzunehmen:
Änderung der amtlichen Überschrift von „Vaterschaft“ in „Elternschaft“.
Der bisherige Wortlaut der Norm firmiert mit Ausnahme von § 1592 Nr. 3 BGB zukünftig als §
1592 I Nr. 1 u. 2 BGB.
Der zukünftige § 1592 I BGB wird nach der Formulierung „Vater“ um den Zusatz „oder Mutter“
ergänzt.
Die Formulierung „der Mann,“ im zukünftigen § 1592 I BGB wird ersetzt durch die Formulierung
„die Person,“
Das jeweils erste Wort der Nr. 1 u. 2 des zukünftigen § 1592 I BGB werden ersetzt durch das
Wort „die“.
Die Formulierung „Vaterschaft“ im künftigen § 1592 I Nr. 2 BGB wird ersetzt durch die
Formulierung „Elternschaft“.
Ergänzung des zukünftigen § 1592 I Nr. 1 BGB um die Formulierung „…oder“. Streichung der
Formulierung „…oder,“ am Ende des zukünftigen § 1592 I Nr. 2 BGB.
Der bisherige Wortlaut des § 1592 Nr. 3 BGB firmiert zukünftig als § 1592 II BGB und wird zu
Beginn ergänzt durch die Formulierung „Vater eines Kindes ist der Mann“.
Ein neuer § 1592 BGB würde damit folgendermaßen aussehen:
§ 1592 Elternschaft. (1) Vater oder Mutter eines Kindes ist die Person,
1. die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder
2. die die Elternschaft anerkannt hat.
(2) Vater eines Kindes ist der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1
des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Folgeparagraphen sind auf Grundlage des neu formulierten § 1592 BGB entsprechend anzupassen.

Verbandsklagerechte abschaffen!

Grundsätzlich ist die Geltendmachung der konkreten Verletzung subjektiver Rechte von
natürlichen und juristischen Personen die Voraussetzung und der geeignete Anknüpfungspunkt,
um in möglichen Streitfällen eine juristische Klärung herbeizuführen, in denen alle
erwägenswerten Positionen Beachtung finden. Daneben sind zwar durchaus Konstellationen
denkbar, in denen auch weitere, Allgemeininteressen betreffende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die im Wege klassischer Gerichtsverfahren nicht zur Geltung kommen
können; sog. Verbandsklagerechte sind eingeführt worden, um diesbezüglich Abhilfe zu
schaffen. Eine ausufernde Ermöglichung und Ausübung von Verbandsklagerechten birgt jedoch
evidentermaßen das Risiko, dass Infrastrukturprojekte und Vorhaben von elementarer
wirtschaftlicher Bedeutung blockiert werden. Eine Konsequenz davon ist die fortgesetzte
Gefährdung von Innovation und Wohlstand.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich vor diesem Hintergrund dafür ein, dass Verbänden und
Vereinen keine gerichtliche Klagebefugnis oder ein klagefähiges Recht eingeräumt wird, solange
nicht die Verletzung eigener subjektiver und ausreichend konkretisierbarer Rechte geltend
gemacht werden kann; Unions-, Bundes- und Landesrecht sind dementsprechend anzupassen.
Um eine angemessene Berücksichtigung der von ihnen vertretenen gesellschaftlich relevanten
Positionen zu ermöglichen, sollen Verbände und Vereine allerdings im Rahmen von Anhörungen
und Stellungnahmen in Gesetzgebungs-, Planfeststellungs- und sonstigen Genehmigungsverfahren im Vorfeld eingebunden werden. In Bereichen ohne subjektive
Rechtsposition (z.B. Tiere), ist durch andere geeignete Maßnahmen, z.B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften, auf eine angemessene Rechtskontrolle zu achten.

Hürden zur Justiz abbauen – Referendariat in Teilzeit ermöglichen!

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich dafür aus, den juristischen Vorbereitungsdienst auch
in Teilzeit ableisten zu können. Konkret kann der Rechtsreferendar durch kürzere oder weniger
Arbeitstage den Arbeitsaufwand je Woche und je Station um maximal 50% reduzieren.
Insgesamt darf das Referendariat nicht länger als drei Jahre dauern.

Der schönste Tag im Leben – Gegen die Servicewüste Standesamt

Die Eheschließung und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft sind ein großer Schritt im Leben eines Paares. Sie sind Ausdruck der Entscheidung, sich zu seinem Partner zu bekennen und mit diesem ein dauerhaftes und rechtsverbindliches Bündnis einzugehen. Viele Menschen möchten den Hochzeitstag daher verständlicherweise zu einem der schönsten Tage ihres Lebens machen.

Insbesondere in Zeiten, in denen Religion für Einige immer weiter in den Hintergrund gerät, entschließen sich viele Paare dafür, ausschließlich standesamtlich zu heiraten. Hierbei sind die Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Räumlichkeiten für die Trauung je nach Gemeinde sehr begrenzt. Das Standesamt und die möglicherweise darüber hinaus für die Trauung zu wählenden Räumlichkeiten sind nicht immer der Ort, der zu den Vorstellungen des jeweiligen Paares passt. Oft ist es aus Platzgründen und wegen mangelnder Flexibilität der Behörde “Standesamt” auch nicht möglich, alle Gäste des Paares an der Trauung teilhaben zu lassen und auf individuelle Ablaufwünsche des Paares einzugehen.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich daher dafür ein, dass Eheschließungen durch für das Gebiet zuständige Standesbeamte zukünftig an allen Orten stattfinden können, die den für das Paar passenden Rahmen bieten. Entstehende Mehrkosten sind hierbei von dem zu trauenden Paar zu tragen.

Sportliche Zugangsvoraussetzungen für Polizeibewerber gerecht gestalten

Damit die Polizei, die unmittelbar die Sicherheit unserer Bürger gewährleistet, auch in Zukunft allen Qualitätsanforderungen, mit denen sie konfrontiert ist, gerecht werden kann, müssen ihre Bewerber auch gewisse physische Voraussetzungen erfüllen. Da die Zuständigkeiten der Polizei in allen Bundesländern grundlegend dieselben sind, ist es nur sinnvoll, dass auch die einzelnen Bewerber die gleichen sportlichen Konditionen vorweisen müssen, um in das Ausbildungsverfahren aufgenommen werden zu können. Diese körperlichen Anforderungen sollen als Eingangskriterium direkt von der zuständigen Polizei geprüft werden. Damit ist sichergestellt, dass alle Bewerber aufgrund gleicher Rahmenbedingungen dieselben Chancen haben.

Faire Verbesserungschancen im zweiten juristischen Staatsexamen schaffen!

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Schaffung und Verbesserung von Chancengleichheit in allen Bildungsbereichen ein. Deswegen soll die Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung (Juristenausbildungsgebührenordnung – JAGebO) geändert werden, indem für die Kosten für den Verbesserungsversuch Ratenzahlung ermöglicht wird:

§ 2 JAGebO
(1) Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zweck der
Notenverbesserung erhebt die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes
vom Prüfling eine Gebühr in Höhe von 600 Euro. Die Gebühr kann in monatlichen Raten in Höhe von mindestens 50 Euro entrichtet werden.
Ferner soll überprüft werden, ob die derzeitige Gebühr in Höhe von 600 Euro den tatsächlichen Kosten entspricht oder eine Reduzierung der Gebühr ermöglicht werden kann.

Wer frei heiraten darf, darf sich auch frei trennen.

Die Jungen Liberalen NRW fordern die Abschaffung des sogenannten “Trennungsjahres” und
eine damit einhergehende Änderung des §1566 des BGB.

§1566 BGB lautet wie folgt:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.