Für eine wehrhafte Demokratie – Wider den religiösen Extremismus

Mit großer Bestürzung haben die Jungen Liberalen die jüngsten Anschläge in Paris und Kopenhagen verfolgt. Der sinnlose Tod vieler unschuldiger Menschen bestürzt uns und macht uns betroffen.

Wir sehen in islamistischen Anschlägen nicht nur einen Angriff auf die individuellen Opfer, sondern auch auf den Wesenskern der westlichen Gesellschaften und damit auf uns alle. Wir werden nicht zulassen, dass die gesellschaftliche Offenheit und der Schutz der Grund- und Bürgerrechte diesen Anschlägen zum Opfer fallen. Auch den größten terroristischen Gräueln darf sich eine an Werten orientierte Gesellschaft nicht beugen. Jeder Angriff auf unsere Werte bestärkt uns nur in unserer Entschlossenheit, die Errungenschaften der westlichen Gesellschaften zu verteidigen.

Obwohl es absolute Sicherheit nicht geben kann und das Leben immer mit Risiken verbunde  ist, ist der Schutz des Lebens seiner Bürger eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Deutschland muss daher im rechtsstaatlichen Rahmen alle Mittel ergreifen, um drohende Gefahren für Leib und Leben seiner Bürger abzuwenden. Eine wehrhafte Demokratie verteidigt ihre Werte entschlossen und akzeptiert keine konkurrierenden, mit Gewalt verfochtenen Wertvorstellungen. Die rechtliche Grundlage unseres Zusammenlebens ist das Grundgesetz. Es bindet alle Bürger gleichermaßen und steht über jeder religiöser, politischer oder kultureller Überzeugung. Genauso wenig wie die Bibel oder die Tora Grundlage unseres Rechtsstaates sind, kann auch die Scharia nicht Teil der deutschen Rechtsordnung sein. Den nationalen und internationalen Herausforderungen des islamistischen Terrorismus müssen wir entschlossener und systematischer begegnen. Wir brauchen nicht mehr Überwachung, sondern eine systematischere Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten und einen ganzheitlichen Ansatz. Zugleich stellen wir uns gegen einen Pauschalvorwurf an den muslimischen Glauben, sondern fordern eine scharfe Trennung zwischen einem friedlichen Glaubensbekenntnis und der Bereitschaft zu extremistischer Gewalt. Auch darf nicht die Debatte um die generelle Einwanderungspolitik oder gar eine angebliche Islamisierung unserer Gesellschaft mit der konkreten Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung vermischt werden. Die Jungen Liberalen machen nicht mit der Angst Politik, sondern setzen auf folgende Weiterentwicklungen des bestehenden Rechts:

  • Präventionsprogramme gegen Islamismus müssen mit der nötigen Ernsthaftigkeit betrieben werden. Sie sind personell und materiell so auszustatten, der sie den Kreis der Betroffenen sowie deren Umfeld tatsächlich erreichen. Der islamistische Terrorismus darf gegenüber Links- und Rechtsextremismus nicht vernachlässigt werden.
  • Werbung und Propaganda für terroristische Organisationen oder volksverhetzende Inhalte müssen strafbar sein und aus öffentlichem Interesse verfolgt werden. Dies schließt ein Gesetz gegen Sympathiewerbung für Terrororganisationen ein.
  • Extremistische Religionsvereine und ggf. ihre Nachfolgeorganisationen müssen verboten werden. Dies betrifft insbesondere Tarnvereine z.B. für die Flüchtlingshilfe in Syrien und dem Irak, deren wirkliches Ziel die Gewinnung von Mitteln für die Terrorfinanzierung ist. Auch christlich-extremistische Vereinigungen müssen bei dem Verdacht der Verfassungsbeschwerden durch den Verfassungsschutz beobachtet und bei Indikation der Verfassungsfeindlichkeit verboten werden.
  • Der Verfassungsschutz muss personell und materiell in die Lage versetzt werden, Hassprediger in Moscheen zu überwachen. Hetze gegen Andersgläubige oder aus Sicht des Islamismus zu gemäßigte Muslime kann nicht religiös gerechtfertigt werden und erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung.
  • Vertreter von Religionsgemeinschaften sollen eine Ausbildung in Deutschland oder nach deutschem Standard durchlaufen. Sie sind unsere ersten Partner im Kampf gegen religiösen Extremismus.
  • Bekannte Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen wirksam an der Ausreise mit dem Ziel der Teilnahme an terroristischen Straftaten oder Bürgerkriegen gehindert werden. Eine Ausreise über den Personalausweis soll nicht mehr möglich sein.
  • Innerhalb der bestehenden grundgesetzlichen Möglichkeiten soll Islamisten, die im Ausland für Streitkräfte oder militärisch organisierte Gruppen gekämpft haben, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das Staatsangehörigkeitsgesetz soll entsprechend präzisiert werden.
  • Personen, die nach ihrer Teilnahme an terroristischen Straftaten oder Bürgerkriegen im Ausland nach Deutschland zurückkehren, müssen engmaschig überwacht und für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Hier kommen insbesondere die Tatbestände der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Inland (§ 129 a StGB) oder im Ausland (§ 129 b StGB), der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten (§ 89 a StGB), der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) oder der Anwerbung für fremde Wehrdienste (§ 109 h StGB) in Betracht. Nach der Verbüßung der entsprechenden Strafen sollen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben werden. Für traumatisierte und desillusionierte Heimkehrer benötigen wir Ausstiegsprogramme und Therapiemöglichkeiten.
  • Die Möglichkeiten zur Ausweisung von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, müssen konsequent ausgeschöpft und wenn nötig erweitert und vereinfacht werden. Wer für islamistischen Terrorismus wirbt oder kämpft, gehört nicht in unsere Gesellschaft.
  • Im Asylrecht ist darauf zu achten, dass Islamisten und gewaltbereite Extremisten frühzeitig erkannt werden. Aufgrund individueller Merkmale können zwar auch bei ihnen Ablehnungs- und Abschiebehemmnisse bestehen, gleichzeitig stellen sie aber eine Bedrohung für die deutsche Gesellschaft dar. Dieser Personenkreis muss daher engmaschig überwacht werden.