Die Jungen Liberalen NRW sehen in Ort und Ausgestaltung von Bestattungen eine wichtige letzte Möglichkeit zur Selbstverwirklichung für Verstorbene.
Wir stellen fest, dass in diesem Bereich noch zu viele Verbote und Zwänge existieren. So gilt vielen in Bundesländern eine strenge Bestattungspflicht sowie insbesondere bei Erdbestattungen der Holzsargzwang. Die rot-grüne Landesregierung möchte in diesem Zusammenhang Kommunen eine Möglichkeit zur Relativierung dieses Zwanges geben: Religionsgemeinschaften sollen eigene Friedhöfe betreiben und dort Verstorbene auch im Tuch beisetzen können.
Nach unserer Auffassung geht dieses Vorhaben nicht weit genug. Wir fordern, dass generell alle Religionsgemeinschaften aber auch private Unternehmen eigene Friedhöfe betreiben können. Allerdings müssen alle Friedhofsträger einen dauerhaften Betrieb sicherstellen können.
Auf kommunalen Friedhöfen sollen unnötige Verbote und Zwänge reduziert werden. Der Holzsargzwang muss aufgehoben werden. Außerdem soll die Gestaltung des Grabes in bestimmten Bereichen des Friedhofes vollkommen freigegeben werden. So sollen zum Beispiel auch humorvolle Sprüche in den Grabstein eingraviert werden können. Darüber hinaus müssen die Richtlinien zu Material und Herkunft der Grabsteine wesentlich vereinfacht werden.
Doch auch außerhalb der Friedhöfe sehen wir noch Liberalisierungsbedarf.
Zumindest bei Urnenbestattungen darf es keinen Friedhofszwang geben. Die in § 15 des Bestattungsgesetzes NRW festgeschriebenen Ausnahmen sollen ausgeweitet werden, sodass die Aufbewahrung oder Beisetzung der Urne auch in privaten Haushalten möglich ist.
Die Beisetzungsform muss aber von dem Toten noch zu seinen Lebzeiten mit einer Verfügung von Todes wegen erklärt worden sein ein.
Schließlich sollen weitere Bestattungsformen wie zum Beispiel die Raketenbestattung oder die Diamantverpressung legalisiert werden.