Fußballfans sind keine Verbrecher

Die Jungen Liberalen NRW fordern ein objektives, sachorientiertes und an liberalen Prinzipien ausgerichtetes Handeln in Bezug auf die Thematik der Sicherheit in Fußballstadien.

Ganz entschieden positionieren wir uns gegen Stadtverbote, bei denen Bürgern verboten wird, Austragungsorte von Fußballspielen an Spieltagen zu betreten, sowie gegen Meldeauflagen, bei denen Bürger sich während der Fußballspiele in der Polizeibehörde ihrer Heimatstadt melden müssen. Diese Auflagen sind für uns Einschränkungen, die mit elementaren Grundrechten unvereinbar sind und auch die freie Ausübung des Berufs, gerade bei Spielen unter der Woche, unterbinden können. Wir fordern die FDP-Landtagsfraktion NRW auf, ihre Position diesbezüglich zu überdenken!

Von Seiten der Polizei fordern wir ein dialogbereites und deeskalierendes Verhalten anstelle von Repressionspolitik. Hierzu zählt für uns die Einwilligung der Polizei zu Dialogen mit Fanvertretern, insbesondere im Vorfeld von Spielen, beispielsweise um zu planen, wie der Weg vom Bahnhof zum Stadion in einer friedlichen Atmosphäre zurückgelegt werden kann.

Wir fordern NRW-Innenminister Jäger vehement auf, alle V-Leute der Polizei aus den Fangruppen abzuziehen. Diese präventive Bespitzelung zeigt deutlich, dass Herr Jäger Fußballfans mit Verbrechern, Terrorgruppen und Rechtsextremisten gleichsetzt. Für ein solch überzogenes Verhalten gibt es keinen Anlass!

Doch auch der Verzicht auf Videoüberwachung ist ein Mittel zur Deeskalation. Uns ist unverständlich, warum Fangruppen durch mobile Kameras auch dann unentwegt gefilmt werden, wenn gar keine Anzeichen für eine Gewalteskalation vorliegen. Lediglich an neuralgischen Punkten, wie zum Beispiel in engen Tunneln, kann der vereinzelte Einsatz von fest installierten Videokameras gerechtfertigt sein.

Auch in der Polizei gibt es, wie in jedem anderen Bereich des Lebens, sowohl Personen, die sich vorbildlich verhalten, als auch Personen, die über die Stränge schlagen. Vor diesem Hintergrund fordern wir auch von den Fangruppierungen, mit Polizisten menschlich, fair und kooperativ umzugehen. Ein bestehendes Problem ist jedoch, dass diejenigen Polizisten, die offensichtliches Fehlverhalten an den Tag legen oder gar Straftaten begehen, durch ihre Anonymität in Uniform geschützt werden, und somit anschließend nicht hierfür belangt werden können. Wir bekräftigen daher unsere Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Jeder Polizist soll eine deutlich sichtbare Nummer an der Uniform tragen, die ihn im Falle von Amtsmissbrauch identifizieren kann. Selbstverständlich sollen diese Nummern bei jedem Einsatz wechseln.

Ein weiteres sensibles Thema in puncto Sicherheit in Fußballstadien ist das Aussprechen von Stadionverboten. Ungeachtet unserer Ansicht, dass Stadionverbote ihrer eigentlichen Intention widerstreben, da sie zu einer Glorifizierung der Täter führen, erkennen wir das Hausrecht der Vereine, und damit ihr Recht, ein Stadionverbot auszusprechen, an.

Es ist uns ein Dorn im Auge, dass Stadionverbote rein auf Verdacht und ohne jedwede kurz- bis mittelfristige Einspruchsmöglichkeit ausgesprochen werden können, wenngleich dieser Vorgang aufgrund des Hausrechts des Vereins vollkommen legal ist. Wir regen jedoch an, seitens der Vereine bzw. der Deutsche Fußball Liga (DFL) ein unabhängiges Schiedsgericht zu gründen, welches von allen Vereinen legitimiert ist, Schiedsverfahren in Bezug auf Stadionverbote durchzuführen. Die Schaffung eines solchen Schiedsgerichts könnte die derzeit angespannte Lage deutlich entschärfen. Die Politik könnte bei der Einrichtung eines solchen Schiedsgerichts als Ideengeber und Vermittler fungieren.18