Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass das Jugendstrafrecht statt wie bisher erst ab einem Alter von vierzehn Jahren bereits ab einem Alter von zwölf Jahren Anwendung findet. Hierzu soll der Begriff „vierzehn“ im Sinne des § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz durch „zwölf“ ersetzt werden. Ebenso ist die grundsätzliche Schuldunfähigkeit im Sinne des § 19 Strafgesetzbuch von „vierzehn“ auf „zwölf“ zu reduzieren.