Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gemäß der EU-Richtlinie 2006/24/EG (im folgenden Vorratsdatenspeicherung) durch die Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht wieder eingesetzt wird, da diese die Grundrechte und Freiheiten des Menschen unverhältnismäßig verletzt um einen zweifelhaften Sicherheitsgewinn herbeizuführen.
Die geschieht vor allem auch im Hinblick auf eine mögliche EU-weite Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2012. An dieser Stelle fordern wir als Liberale auch die Europäische Union dazu auf, ihre Haltung zu überdenken und sich wieder auf ihre freiheitlichen Grundprinzipien zurückzubesinnen.
Als Alternative unterstützen wir den Vorschlag des Bundesministeriums für Justiz das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren zu verwenden.