Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus, für private Sicherheitsunternehmen
sowie auch für die immer zahlreicher auftretenden Bürgerwehren hohe Standards zu
etablieren, um so ein Ausfransen staatlicher Hoheitsbereiche zu verhindern. Die von
den Jungen Liberalen grundsätzlich geforderte, umfassende Privatisierung
staatlicher Aufgaben endet am Bereich der inneren und äußeren Sicherheit.
Spezialgesetze haben den Privaten bereits Kontrollfunktionen an Flughäfen sowie
die Bewachung von Atomkraftwerken und Bundeswehrobjekten übertragen. Jetzt
denken Länder und Gemeinden immer öfters daran, die subjektiven
Sicherheitsbedürfnisse der Bürger zu stärken, indem man private Bürgerwehren
sowohl kommerzieller als auch nachbarschaftlicher Art zuzulassen und zu fördern.
Die Jungen Liberalen sind der Auffassung, daß lediglich bei Randaufgaben an einen
Einsatz von privaten Unternehmen gedacht werden kann, jedoch nur, wenn die dafür
notwendigen gesetzlichen Regelungen geschafft werden. Bestrebungen wie der
bayerischen Sicherheitswacht oder der Bürgerpolizei in Mecklenburg- Vorpommern
erteilen wir daher eine klare Absage. Die notwendigen Umstrukturierungen im
Bereich der innerstaatlichen Sicherheit können nicht durch eine Zersplitterung des
Gewaltmonopols erreicht werden, sondern nur durch eine grundlegende Reform der
Polizeiarbeit. Für die Jungen Liberalen müssen die Bürgerwehren zumindest die
folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Bürgerinitiativen zum Nachbarschaftsschutz dürfen keine Eigenmacht ausüben.
Das Grundgesetz verbietet klar die Abwälzung einer hoheitlichen Kernaufgabe wie
der inneren Sicherheit auf Private. Wenn der Staat nun Bürgerinitiativen zum
Nachbarschaftsschutz zuläßt, dann nur solange, wie diese keinerlei Waffen bei sich
tragen.
2. Bürger haben nicht das Recht andere Bürger anzuhalten und zu kontrollieren.
Polizeiliche Befugnisse dieser tragweite auf den Bürger zu übertragen, geht
entschieden zu weit.
3. Die von Bürgern durchgeführten Maßnahmen müssen mit der Polizei vor Ort
abgesprochen werden, um so die Initiativen optimal zu koordinieren. Sonst führen die
Bürgerwehren nur dazu, daß potentielle Straftäter von einem Stadtviertel ins andere
weiterziehen. Auch dort, wo private Sicherheitsunternehmen zum Objektschutz
eingesetzt werden, müssen genaue gesetzliche Regelungen her, da die
Unternehmen durch freiwillige Selbstkontrolle nicht in der Lage waren, sich auf
einheitliche Mindeststandards festzulegen und auch nur die Branchenführer bereit
sind, diesen Qualitätsforderungen zu entsprechen. Daher fordern die Jungen
Liberalen für private Sicherheitsunternehmen:
1. Dort, wo private Sicherheitswächter Waffen tragen (z.B. beim Werkschutz) muß
der Staat dafür Sorge tragen, daß sie diese auch verantwortungsvoll benutzen
müssen.
2. Wer für Sicherheit vom Bürger Geld kassiert, muß auch für die Schäden
geradestehen, die er verursacht. Mehr als ein Drittel der falschen Alarme in NRW
gingen im vergangenen Jahr auf das Konto von Sicherheitsfirmen. In Zukunft sollen
diese daher für die Kosten jedes unnötigen und fahrlässig herbeigeführten Einsatzes
aufkommen.
3. Den 265.000 Beschäftigten in der privaten Sicherheitsbranche werden in der
Regel nur Minimumlöhne von 13 DM oder weniger gezahlt, was dazu führt, daß
nahezu nur unqualifiziertes Personal eingestellt wird. Gerade deshalb sollten sich die
Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens eines gründlichen staatlichen
Eignungstests unterziehen müssen. Um die Bürger hierbei nicht zu belasten, sind die
Kosten für den Test und den Verwaltungsaufwand durch Prüfungsgebühren zu
finanzieren.