Gegen den organisierten Telefonterror

Ein Vertrag, den ein Unternehmer einem Verbraucher über das Telefon anbietet, ist erst formgültig, wenn der Verbraucher diesen dem Unternehmer in Textform bestätigt. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher sich selbst an den Unternehmer zum Abschluss eines bestimmten Vertrages wendet.

Weitere Beschlüsse

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