Ehe- und Familienrecht

1. Die staatliche Behandlung der Ehe einerseits und die der Familie andererseits wird stärker voneinander getrennt.

2. Bei Bewertung der Ehe einerseits und der Familie andererseits ist der Familie der vergleichsweise höhere, der Ehe der vergleichsweise niedrigere Wert beizumessen.

3. Die staatlichen Aktivitäten im Beriech der Ehe und der Familie sind an diesem Wertigkeitsmuster auszurichten. Finanzielle Förderung muß sich auf die Erziehung von Kindern beschränken. Für Ehe und andere Partnerschaften ist im Steuer- und Sozialrecht das Individualprinzip durchzusetzen.

4. Das Rechtsinstitut Ehe ist für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Das bedeutet auch, daß Homosexuelle Kinder adoptieren dürfen.
Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist die eingetragene Partnerschaft, deren Rechte und Pflichten nahe der Ehe liegen sollen.