Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist heute kein gesellschaftliches Tabuthema mehr. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht. Eine verstärkte Aufklärungsarbeit  der zuständigen Behörden, die Einrichtung von Beratungsstellen für Betroffene sowie die Unterstützung von Männerselbsthilfegruppen und -initiativen gegen Gewalt  sollten deshalb selbstverständlich sein. In der  aktuellen politischen Diskussion verfolgen die Jungen Liberalen zum Schutz der Frauen gegen Gewalt  sowohl ein rechts- als  auch ein sozialpolitisches  Ziel.

1.) Das rechtspolitische Anliegen – Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen

Die Jungen Liberalen begrüßen  die Initiative von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau darf nicht länger mit dem Gang zum Standesamt enden.
Momentan kann eine eheliche Vergewaltigung lediglich als Körperverletzung und Nötigung im Rahmen der §§223 und 240 StGB bestraft werden. Diese Regelung erlaubt zwei verschiedene Rechtsprechungen für ein und dasselbe Verbrechen- die  Vergewaltigung- und gibt dem Ehemann eine Art „Verfügungsrecht“ über Körper und Sexualität einer Frau.
Finanzielle Abhängigkeiten, traditionelle Rollenzuweisungen  und unzureichende Informationen über Beratungsstellen erschweren vergewaltigten Frauen den Weg zur Aufdeckung des Verbrechens. Daher ist es wichtig, die Rechtslage klar zu definieren und Frauen bei Beratungsstellen oder Polizei zusätzliche Demütigungen zu ersparen.
Jede Vergewaltigung ist ein Verbrechen gegen die Würde und persönliche Integrität eines Menschen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb
die Gleichsetzung von ehelicher und  außerehelicher Vergewaltigung. Eine
Widerspruchs- und Versöhnungsklausel in diesem Zusammenhang lehnen wir ab, da diese die Gefahr  der Erpressbarkeit der Ehefrau durch den Mann oder ihr Umfeld birgt.
Wir fordern die Erweiterung des Vergewaltigungstatbestandes. Jedes gewaltsame eindringen in den Körper stellt unserer Ansicht nach eine Vergewaltigung dar. Der Tatbestand der Vergewaltigung muß  außerdem geschlechtsneutral formuliert werden. Notwendig ist außerdem die Erweiterung des Gewaltbegriffs durch die Rechtssprechung, denn auch ohne nachgewiesene Gegenwehr muß das „Ausnutzen einer hilflosen Lage“ Strafbestand werden.
Schutz und Hilfestellung für die vergewaltigten Frauen als Zeugin oder
Nebenklägerin im Strafprozeß, durch Ergänzungen und Erweiterungen von
Vorschriften der Strafprozeßordnung, halten wir ebenfalls für erforderlich.

2.) Das sozialpolitische Anliegen – Frauenhäuser als direkte Hilfe für mißhandelte Frauen

Gewalt gegen Frauen ist kein  Problem, das sich durch das Strafrecht allein lösen läßt. Wichtig sind auch direkte Anlaufstellen für Frauen in Notsituationen. Die Jungen Liberalen fordern deshalb ein flächendeckendes Netz von Frauenhäusern in der gesamten Bundesrepublik. Frauenhäuser können und sollen die Arbeit anderer sozialer Einrichtungen nicht ersetzen. Ihr Zuständigkeitsbereich beschränkt sich ausschließlich auf mißhandelte Frauen  und Kinder. Für den Unterhalt der
schutzsuchenden Frauen und Kinder  im Frauenhaus kommt  die Sozialhilfe auf, so daß die laufenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft gesichert sind. Die Kosten für die institutionellen Ausgaben müssen von den Kommunen oder von privaten Trägern aufgebracht werden.  In den Städten der alten Bundesländer erscheint die Zahl der Frauenhäuser mittlerweile ausreichend. Hier muß jetzt lediglich darauf geachtet werden, daß diese Einrichtungen im Zuge kommunaler Sparmaßnahmen nicht dem  Rotstift zum Opfer fallen.  In ländlichen Gebieten  sowie im gesamten Gebiet der neuen Bundesländer besteht jedoch noch Nachholbedarf. Die Jungen
Liberalen fordern deshalb Sondermittel zur Anschubfinanzierung von Frauenhäusern in die Haushalte betroffener Länder einzustellen.

Engagierte Frauen und  Frauenverbände sind oft die Initiatoren von Frauenhäusern und für ihre laufende Arbeit unverzichtbar. Die Komplexität der Problemsituationen der schutzsuchenden Frauen verlangt jedoch auch nach professioneller Hilfe. Eine Zusammenarbeit mit Sozial- und Jugendämtern ist deshalb  unbedingt anzustreben.
Durch die Einbeziehung von Sozialarbeitern kann sowohl die fachliche
psychologische Betreuung während und nach dem Aufenthalt im Frauenhaus als auch die Beratung in Fragen der Existenzsicherung gewährleistet werden.

Um den Frauen nicht nur die momentane Situation erträglich zu machen, sondern ihnen auch eine Perspektive zu vermitteln,  ist sowohl die Rechtsberatung als auch die Arbeits- und Wohnungsvermittlung in Frauenhäusern dringend geboten. Die Jungen Liberalen fordern außerdem die gesetzliche Möglichkeit erleichterter Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer der Gewalttat, um gewalttätige Lebenspartner aus der Wohnung entfernen und ihnen  Plätze in Übergangswohnheimen anbieten zu können.