Erklärung der Jungen Liberalen zum Kirchenasyl

Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit  und die Garantie der ungestörten  Religionsausübung, so wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes geschützt werden,  sind für Liberale ein hohes Gut. Religiöse Toleranz ist die historische Wurzel der  gesellschaftlichen Toleranz. Das Recht auf ungestörte Religionsausübung ist die  historische Wurzel des Rechts auf eine unantastbare Privatsphäre. Doch die  Ausübung von Religion  muß den Rahmen der allgemein verbindlichen und  demokratisch legitimierten Rechtsordnung anerkennen.     Im Spannungsfeld zwischen Religionsausübung und der  Anerkennung der  allgemeinen Rechtsordnung findet die Praxis des sogenannten Kirchenasyls statt.  Wir respektieren grundsätzlich das Gebot der Nächstenliebe der christlichen Kirchen  und ihren Willen, verfolgten und schutzbedürftigen Menschen Zuflucht zu  ermöglichen. Der Geist dieser Handlungsmotivation hat viele Gemeinsamkeiten mit dem ethischen und historischen Auftrag unseres Grundgesetzes. Auf der anderen Seite kann der Rechtsstaat nicht zulassen, daß sich Teile der Gesellschaft aus der Befolgung unserer Gesetze verabschieden.

Dogmatisch-technokratische Antworten  sind in solchen Spannungsfeldern keine Lösung. Die ethische Motivation, die dem  Kirchenasyl zugrunde liegt, kann nicht unberücksichtigt bleiben.  Daher fordern wir einen Umgang mit dem Kirchenasyl in folgender Weise:

1) Die Durchsetzung  des Strafrechtes muß in jedem Fall gewahrt sein. Kirchenasyl für verurteilte Straftäter i.S.d. StGB mit Ausnahme des Verstoßes gegen Abschiebebestimmungen ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Staat muß hier in jedem Fall die allgemeine Rechtsordnung durchsetzen mit allen ihm dazu zur  Verfügung stehenden Mitteln.
2) Kirchenasyl kann niemals zur Aufhebung rechtskräftiger Urteile beispielsweise in Abschiebungsfragen führen. Urteile sind zu vollstrecken, sobald dies problemlos möglich ist.
3) Die Kirchen werden aufgerufen, von der Praxis des Kirchenasyls nur in gut geprüften Fällen Gebrauch zu machen, um Kirche und Rechtsstaat nicht unnötig oft in Konflikt miteinander zu bringen.

Mit diesem Vorgehen begründen wird weder  einen rechtsfreien Raum Kirche noch ein Sonderrecht für Religionsgemeinschaften. Wir halten es lediglich für staatspolitisch falsch, Konflikte zwischen rechtsstaatlichen Institutionen unseres Grundgesetzes und Handlungen, die vom Geist unseres Grundgesetzes durchdrungen sind, unnötig und öffentlich zu eskalieren. Die Jungen Liberalen bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung  in Bezug auf die Kompromißlösung im Asylrecht.

ENFOPOL

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen das von der Europäischen Union geplante Überwachungssystem „ENFOPOL“ in der vorgeschlagenen Dimension strikt ab und fordern die Bundesregierung auf, dem Entwurf in dieser Form in keinem Fall zuzustimmen.

Erfolgsorientierte Anwaltshonorierung

Zukünftig soll die Bestellung der Notare an subjektiven qualifikatorischen Voraussetzungen festgemacht werden und das bisherige Erben-Privileg entfallen. Liberalen wollen bei Güterknappheit Chancengleichheit am Start und keine Erbhofregelung für „Notars-Erben“.

Rechtsmißbrauch bei Zivildienststellen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die F.D.P.- Bundestagsfraktion auf, eine Anfrage an die Bundesregierung zu  stellen, in welchem  Umfang gegenwärtig ein verwendungszweckwidriger Rechtsmißbrauch bei Zivildienststellen vorliegt und wie viele reguläre Beschäftigungsverhältnisse dadurch vernichtet werden.

Wettbewerbsföderalismus

Der Föderalismus in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform. In seiner jetzigen Form entspricht er nicht mehr den Anforderungen eines modernen liberalen Gemeinwesens. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden sind bis zur Unkenntlichkeit miteinander verwoben. Dieses undurchsichtige Mischsystem aus Einnahmen, Ausgaben und  Aufgaben gefährdet den Föderalismus. Wo alle  Verantwortung tragen, ist keiner verantwortlich zu machen. Aufgeblähte Haushalte, Schuldenberge und Mißwirtschaft sind die Folge.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb einen echten Wettbewerbsföderalismus. Es muß der Grundsatz gelten, daß jede Ebene, die bestimmte Aufgaben verantwortet, auch die Finanzierung eigenständig regelt. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige Aufgabenteilung zwischen den ebenen des föderalen Staates. Dafür müssen Kataloge mit Bundes- Landes- und kommunalen Aufgaben definiert werden. Für keine staatliche Aufgabe darf mehr als eine Ebene zuständig sein.
Den Kommunen und Bundesländern sind dann Hebesatzrechte auf Einkommens- und Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Jedes Bundesland, jede Kommune sol autonom über die Höhe des  jeweiligen Hebesatzes entscheiden können. So kann Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften entstehen.

Reform der Immunitätsregelungen für Europolbeamte

Die Jungen Liberalen NRW lehnen die pauschale Immunität von Europolbeamten in der Form wie sie in Art. 41 EPK geregelt ist ab. Eine solche Regelung ist weder notwendig, noch entspricht sie den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit.

Polizeilich handelnde Beamte haben bereits weitreichende Amtsrechte und sind z.T. durch die Rechtsprechung oftmals auch  bei fragwürdigen Ermittlungsformen rechtsstaatlich gedeckt (z.B. „agent provocateur“). Bei Gefahren für Leib und Leben treten zudem die in allen europäischen Rechtssystemen vorhandenen Regelungen der Notwehr und des Notstandes in Kraft.

Allenfalls gerechtfertigt können Normbrüche von Europolbeamten sein, wenn sie im Rahmen einer verdeckten Ermittlung begangen werden und zur Aufrechterhaltung der vorgegebenen Identität dienen. Aber aus dem Zweck der möglichen Notwendigkeit dieser Normbrüche ergeben sich rechtsstaatliche Mindestanforderungen für eine Rechtfertigung:

1) Die Strafwürdigkeit des Normbruches, der durch den Europolbeamten begangen wird, muß deutlich niedriger sein, als die des Normbruches, der Anlaß der Ermittlung ist.
2) Ein Normbruch darf nur stattfinden, wenn dem Ermittlungsverfahren ein ganz besonders qualifizierter Verdacht zugrunde liegt.
3) Im nachhinein muß richterlich festgestellt werden, daß ein normgemäßes oder weniger strafwürdiges Alternativverhalten zweckwidrig oder unmöglich war.

Wir fordern die Bundesregierung auf, im Sinne dieser Leitlinien Nachverhandlungen bezüglich der Immunität von Europolbeamten aufzunehmen.