Keine Verschärfung der Sicherheitsgesetze – FDP an liberale Grundsätze erinnern

Die Jungen Liberalen fordern die FDP auf, sich auf ihre liberalen Prinzipien, besonders im Hinblick auf die Wahrung der Bürgerrechte, zu besinnen und auch bei der momentanen Panikmache überlegt zu entscheiden und zu handeln.

Die jüngsten Geschehnisse am Kölner Hauptbahnhof haben bewiesen, dass die dort bereits gut ausgebaute Videoüberwachung den geplanten Terroranschlag nicht hätte vereiteln können. Auch die Ergreifung des Verdächtigen konnte nicht aufgrund der Videoaufzeichnungen, sondern infolge eines Hinweises des libanesischen Geheimdienstes geschehen. Damit kann auch die schnelle Festnahme des mutmaßlichen Terroristen keineswegs als Rechtfertigung für die geplante Ausweitung der Videoüberwachung dienen.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb die FDP auf, ihren liberalen Prinzipien treu zu bleiben und sich in den Diskussionen um eine Ausweitung der Sicherheitsgesetze für die Freiheit und gegen den Überwachungsstaat auszusprechen.

Insbesondere fordern sie die FDP auf, weiter zu ihrem Beschluss in der Innen- und Rechtspolitik vom Bundesparteitag in Köln 2005 und zu ihren Wahlversprechen zu stehen.

Dies bedeutet konkret:

Ausführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts

Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Anwendungsbestimmungen des von der F.D.P. im wesentlichen mitgeprägten neuen Staatsangehörigkeitsrechts bundeseinheitlich stärker zu präzisieren. Die Spielräume der Länder bei der Ausführung sollen ihnen optimale Organisation, aber keine politische Blockade
ermöglichen.

Die Jungen Liberalen halten in diesem Zusammenhang die Interpretation der bayerischen Staatsregierung, die Anforderung deutscher Sprachkenntnisse nur bei Nachweis des „Zertifikat Deutsch“ für erfüllt zu halten, für unverhältnismäßig.

Staatlicher Zwangsdienst: Ungleichbehandlungen beseitigen!

Die Jungen Liberalen stehen weiter zu ihrer Haltung, die Wehrpflicht abzuschaffen und somit auch das Zivildienstverhältnis zu beseitigen. Staatliche Zwangsdienste finden in unseren Augen derzeit keine Rechtfertigung.

Solange dieses Ziel aber nicht erreicht ist, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die zahlreichen Ungleichbehandlungen zwischen Wehr-  und Zivildienstleistenden zum Nachteil von Teilen jeweils beider  Seiten, die miteinander auch kaum kommensurabel sind, zu beseitigen.

So fordern wir bspw., die strukturelle Benachteiligung von Zivil- gegenüber Wehrdienstleistenden bei der Besoldungseinstufung  aufzuheben. Der Umfang der Tätigkeiten, die für Soldgruppe 3 in Frage kommen, ist bei Zivil- und Wehrdienst einander anzupassen. Die zusätzlichen Besoldungskosten dürfen in Zukunft nicht
mehr zu Lasten der Dienststellen gehen und  eine besondere Beantragung für die Weiterstufung soll nicht mehr nötig sein.

Auf der anderen Seite ist z.B. in Anbetracht der „Zwangskasernierung“ von Wehrpflichtigen eine kritische Überprüfung von Unterhaltsleistungen für Zivildienstpflichtige (z.B. Übernahme  von Mietkosten für die eigene Wohnung) vorzunehmen oder es ist eine entsprechende Regelung für Wehrpflichtige einzuführen.

Fremdsprachenkompetenz in der Landesverwaltung verbessern

Die Jungen Liberalen NRW fordern ein Trainingsprogramm für eine bessere Fremdsprachenkompetenz in der Landesverwaltung. Wie die aktuellen Kienbaum-Untersuchungen belegen, erschweren Fremdsprachendefizite in den Behörden nicht nur den Kulturtransfer im zusammenwachsenden Europa, sondern stellen auch ein
häufiges Hindernis zur Gewinnung ausländischer Investoren dar.

Gesetzes – TÜV für NRW

Die Jungen Liberalen NRW  fordern den Landtag von NRW auf, nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch bei uns einen Gesetzes – TÜV einzuführen, der die Notwendigkeit eines Fortbestandes  aller vorhandenen gesetzlichen und
verordnungsmäßigen Regelungen  kritisch überprüft. Ziel soll dabei eine stärkere Entbürokratisierung und Deregulierung überkommener Vorschriften sein, damit in der NRW-Landespolitik wieder mehr individuelle Betätigungsfreiheit des einzelnen Bürgers entsteht.

Erklärung der Jungen Liberalen zum Kirchenasyl

Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit  und die Garantie der ungestörten  Religionsausübung, so wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes geschützt werden,  sind für Liberale ein hohes Gut. Religiöse Toleranz ist die historische Wurzel der  gesellschaftlichen Toleranz. Das Recht auf ungestörte Religionsausübung ist die  historische Wurzel des Rechts auf eine unantastbare Privatsphäre. Doch die  Ausübung von Religion  muß den Rahmen der allgemein verbindlichen und  demokratisch legitimierten Rechtsordnung anerkennen.     Im Spannungsfeld zwischen Religionsausübung und der  Anerkennung der  allgemeinen Rechtsordnung findet die Praxis des sogenannten Kirchenasyls statt.  Wir respektieren grundsätzlich das Gebot der Nächstenliebe der christlichen Kirchen  und ihren Willen, verfolgten und schutzbedürftigen Menschen Zuflucht zu  ermöglichen. Der Geist dieser Handlungsmotivation hat viele Gemeinsamkeiten mit dem ethischen und historischen Auftrag unseres Grundgesetzes. Auf der anderen Seite kann der Rechtsstaat nicht zulassen, daß sich Teile der Gesellschaft aus der Befolgung unserer Gesetze verabschieden.

Dogmatisch-technokratische Antworten  sind in solchen Spannungsfeldern keine Lösung. Die ethische Motivation, die dem  Kirchenasyl zugrunde liegt, kann nicht unberücksichtigt bleiben.  Daher fordern wir einen Umgang mit dem Kirchenasyl in folgender Weise:

1) Die Durchsetzung  des Strafrechtes muß in jedem Fall gewahrt sein. Kirchenasyl für verurteilte Straftäter i.S.d. StGB mit Ausnahme des Verstoßes gegen Abschiebebestimmungen ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Staat muß hier in jedem Fall die allgemeine Rechtsordnung durchsetzen mit allen ihm dazu zur  Verfügung stehenden Mitteln.
2) Kirchenasyl kann niemals zur Aufhebung rechtskräftiger Urteile beispielsweise in Abschiebungsfragen führen. Urteile sind zu vollstrecken, sobald dies problemlos möglich ist.
3) Die Kirchen werden aufgerufen, von der Praxis des Kirchenasyls nur in gut geprüften Fällen Gebrauch zu machen, um Kirche und Rechtsstaat nicht unnötig oft in Konflikt miteinander zu bringen.

Mit diesem Vorgehen begründen wird weder  einen rechtsfreien Raum Kirche noch ein Sonderrecht für Religionsgemeinschaften. Wir halten es lediglich für staatspolitisch falsch, Konflikte zwischen rechtsstaatlichen Institutionen unseres Grundgesetzes und Handlungen, die vom Geist unseres Grundgesetzes durchdrungen sind, unnötig und öffentlich zu eskalieren. Die Jungen Liberalen bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung  in Bezug auf die Kompromißlösung im Asylrecht.

ENFOPOL

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen das von der Europäischen Union geplante Überwachungssystem „ENFOPOL“ in der vorgeschlagenen Dimension strikt ab und fordern die Bundesregierung auf, dem Entwurf in dieser Form in keinem Fall zuzustimmen.

Erfolgsorientierte Anwaltshonorierung

Zukünftig soll die Bestellung der Notare an subjektiven qualifikatorischen Voraussetzungen festgemacht werden und das bisherige Erben-Privileg entfallen. Liberalen wollen bei Güterknappheit Chancengleichheit am Start und keine Erbhofregelung für „Notars-Erben“.

Rechtsmißbrauch bei Zivildienststellen

Die Jungen Liberalen NRW fordern die F.D.P.- Bundestagsfraktion auf, eine Anfrage an die Bundesregierung zu  stellen, in welchem  Umfang gegenwärtig ein verwendungszweckwidriger Rechtsmißbrauch bei Zivildienststellen vorliegt und wie viele reguläre Beschäftigungsverhältnisse dadurch vernichtet werden.

Wettbewerbsföderalismus

Der Föderalismus in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform. In seiner jetzigen Form entspricht er nicht mehr den Anforderungen eines modernen liberalen Gemeinwesens. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden sind bis zur Unkenntlichkeit miteinander verwoben. Dieses undurchsichtige Mischsystem aus Einnahmen, Ausgaben und  Aufgaben gefährdet den Föderalismus. Wo alle  Verantwortung tragen, ist keiner verantwortlich zu machen. Aufgeblähte Haushalte, Schuldenberge und Mißwirtschaft sind die Folge.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb einen echten Wettbewerbsföderalismus. Es muß der Grundsatz gelten, daß jede Ebene, die bestimmte Aufgaben verantwortet, auch die Finanzierung eigenständig regelt. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige Aufgabenteilung zwischen den ebenen des föderalen Staates. Dafür müssen Kataloge mit Bundes- Landes- und kommunalen Aufgaben definiert werden. Für keine staatliche Aufgabe darf mehr als eine Ebene zuständig sein.
Den Kommunen und Bundesländern sind dann Hebesatzrechte auf Einkommens- und Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Jedes Bundesland, jede Kommune sol autonom über die Höhe des  jeweiligen Hebesatzes entscheiden können. So kann Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften entstehen.