Änderung des §40 Kreditwesengesetz

Die FDP in Bund und Land wird aufgefordert, eine Änderung von § 40 des Kreditwesengesetzes zu befördern, die es ermöglicht, daß Kreditinstitute den Namen „Sparkasse“ auch unabhängig von einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform führen können.

Antragsrecht für FDP-Kreisverbände auf Bundesparteitagen

Die FDP wird aufgefordert, auch den FDP-Kreisverbänden auf den Bundesparteitagen das Recht einzuräumen, Anträge zu stellen.

Weniger ist manchmal mehr – Verfallsdatum für Gesetze

Die JuLis NRW sprechen sich für ein Verfallsdatum für neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse aus, bekennen sich jedoch gleichermaßen dazu, zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden sowie für den Bürger und die Wirtschaft eine hinreichende Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber wird daher verpflichtet, bei der Beratung einer neuen Rechtsnorm gesondert über die Einfügung eines Verfallsdatums zu entscheiden. So ist der Gesetzgeber gezwungen über die Sachberatung hinaus eine zusätzliche Gesetzesfolgenabschätzung, vorzunehmen. Will der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen kein Verfallsdatum einfügen, muss er diese Gründe im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich darlegen. Solche Verfallsklauseln können auch in bestehende Vorschriften eingefügt werden.

Nach Ablauf der Frist ist die entsprechende Rechtsnorm unwirksam.

Diese Reglungen sollen auch für behördliche Erlasse u. Ä. gelten

Änderung des §166 StGB

§166 StGB ist wie folgt zu ändern:

Abs 1: Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekentnisses anderer in einer Weise beschimpft die diese schwerwiegend verunglimpft und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören wird mit ?[Grundtatbestand]

Abs 2: Geschieht dies in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört?[Qualifizierungstatbestand]

Liberalisierung der Eigenfinanzierung der Religionsgemeinschaften

Die Jungen Liberalen erkennen die sozialen Leistungen der Religionsgemeinschaften für die Gesellschaft an.

Sie sprechen sich jedoch gegen eine Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen nur durch Mitglieder der entsprechenden Gemeinschaft aus. Statt einer Mitgliedersteuer sind diese Leistungen Ziel gerichtet durch den Staat zu finanzieren bzw. zu tragen. Dabei sind neben den Religionsgemeinschaften auch privatrechtliche Anbieter sozialer Leistungen (z.B. AWO, KAB, DRK, MHD) zu beachten.

Statt einer staatlich regulierten Finanzierung der kirchlichen Verbandsarbeit aus Steuermitteln, finanzieren die Religionsgemeinschaften diese privatrechtlich.

Keine Verschärfung der Sicherheitsgesetze – FDP an liberale Grundsätze erinnern

Die Jungen Liberalen fordern die FDP auf, sich auf ihre liberalen Prinzipien, besonders im Hinblick auf die Wahrung der Bürgerrechte, zu besinnen und auch bei der momentanen Panikmache überlegt zu entscheiden und zu handeln.

Die jüngsten Geschehnisse am Kölner Hauptbahnhof haben bewiesen, dass die dort bereits gut ausgebaute Videoüberwachung den geplanten Terroranschlag nicht hätte vereiteln können. Auch die Ergreifung des Verdächtigen konnte nicht aufgrund der Videoaufzeichnungen, sondern infolge eines Hinweises des libanesischen Geheimdienstes geschehen. Damit kann auch die schnelle Festnahme des mutmaßlichen Terroristen keineswegs als Rechtfertigung für die geplante Ausweitung der Videoüberwachung dienen.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb die FDP auf, ihren liberalen Prinzipien treu zu bleiben und sich in den Diskussionen um eine Ausweitung der Sicherheitsgesetze für die Freiheit und gegen den Überwachungsstaat auszusprechen.

Insbesondere fordern sie die FDP auf, weiter zu ihrem Beschluss in der Innen- und Rechtspolitik vom Bundesparteitag in Köln 2005 und zu ihren Wahlversprechen zu stehen.

Dies bedeutet konkret:

Ausführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts

Die Jungen Liberalen fordern dazu auf, die Anwendungsbestimmungen des von der F.D.P. im wesentlichen mitgeprägten neuen Staatsangehörigkeitsrechts bundeseinheitlich stärker zu präzisieren. Die Spielräume der Länder bei der Ausführung sollen ihnen optimale Organisation, aber keine politische Blockade
ermöglichen.

Die Jungen Liberalen halten in diesem Zusammenhang die Interpretation der bayerischen Staatsregierung, die Anforderung deutscher Sprachkenntnisse nur bei Nachweis des „Zertifikat Deutsch“ für erfüllt zu halten, für unverhältnismäßig.

Staatlicher Zwangsdienst: Ungleichbehandlungen beseitigen!

Die Jungen Liberalen stehen weiter zu ihrer Haltung, die Wehrpflicht abzuschaffen und somit auch das Zivildienstverhältnis zu beseitigen. Staatliche Zwangsdienste finden in unseren Augen derzeit keine Rechtfertigung.

Solange dieses Ziel aber nicht erreicht ist, fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die zahlreichen Ungleichbehandlungen zwischen Wehr-  und Zivildienstleistenden zum Nachteil von Teilen jeweils beider  Seiten, die miteinander auch kaum kommensurabel sind, zu beseitigen.

So fordern wir bspw., die strukturelle Benachteiligung von Zivil- gegenüber Wehrdienstleistenden bei der Besoldungseinstufung  aufzuheben. Der Umfang der Tätigkeiten, die für Soldgruppe 3 in Frage kommen, ist bei Zivil- und Wehrdienst einander anzupassen. Die zusätzlichen Besoldungskosten dürfen in Zukunft nicht
mehr zu Lasten der Dienststellen gehen und  eine besondere Beantragung für die Weiterstufung soll nicht mehr nötig sein.

Auf der anderen Seite ist z.B. in Anbetracht der „Zwangskasernierung“ von Wehrpflichtigen eine kritische Überprüfung von Unterhaltsleistungen für Zivildienstpflichtige (z.B. Übernahme  von Mietkosten für die eigene Wohnung) vorzunehmen oder es ist eine entsprechende Regelung für Wehrpflichtige einzuführen.

Fremdsprachenkompetenz in der Landesverwaltung verbessern

Die Jungen Liberalen NRW fordern ein Trainingsprogramm für eine bessere Fremdsprachenkompetenz in der Landesverwaltung. Wie die aktuellen Kienbaum-Untersuchungen belegen, erschweren Fremdsprachendefizite in den Behörden nicht nur den Kulturtransfer im zusammenwachsenden Europa, sondern stellen auch ein
häufiges Hindernis zur Gewinnung ausländischer Investoren dar.

Gesetzes – TÜV für NRW

Die Jungen Liberalen NRW  fordern den Landtag von NRW auf, nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch bei uns einen Gesetzes – TÜV einzuführen, der die Notwendigkeit eines Fortbestandes  aller vorhandenen gesetzlichen und
verordnungsmäßigen Regelungen  kritisch überprüft. Ziel soll dabei eine stärkere Entbürokratisierung und Deregulierung überkommener Vorschriften sein, damit in der NRW-Landespolitik wieder mehr individuelle Betätigungsfreiheit des einzelnen Bürgers entsteht.