Nein zu Law-and-Order-Aktionismus

Die Jungen Liberalen NRW lehnen den aktuell aus den Reihen der CDU geforderten Law-and-Order-Aktionismus deutlich ab.

Dies beinhaltet insbesondere die Ablehnung

Sowohl was die allgemeine Kriminalität, als auch was den Terrorismus angeht, setzen die Konservativen offensichtlich auf einen Einschüchterungs- und Angstkurs gegenüber der Bevölkerung, um immer weitergehende Vorstellungen eines allwissenden und allmächtigen Staates umzusetzen.

Diesem Kurs erteilen wir eine klare Absage. Statt dessen gilt es, Innenpolitik mit Augenmaß zu betreiben. Der Staat muß sich selbstverständlich um die Sicherheit seiner Bürger kümmern. Mindestens ebenso wichtig sind jedoch Schutz von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit. Nicht die konsequente Ermittlung und Bestrafung von Tätern muss das Ziel sein. Vielmehr gilt es präventiv zu vermeiden, dass aus Jugendlichen und Heranwachsenden Tätern werden.

Nichtraucherschutz und Verhältnismäßigkeit

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich für ein striktes Rauchverbot in allen geschlossenen öffentlichen Räumen aus, zu deren Besuch man gezwungen ist. Dies umfaßt unter anderem alle Rathäuser, Ämter, Behörden und Krankenhäuser.

In privaten Räumen, insbesondere auch Gaststätten und Diskotheken, deren Besuch naturgemäß nicht zwingend ist, liegt es jedoch in der Verantwortung des Besitzers bzw. Betreibers, die Entscheidung zu treffen, ob geraucht werden darf oder nicht. Eine staatliche Regelung in diesem Bereich lehnen die Jungen Liberalen NRW ab.

„Fördern und Fordern“ – Bekämpfung der Jugendkriminalität

Die JuLis NRW sprechen sich für ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität aus, welches sich nicht nur auf das Strafrecht und Einzelmaßnahmen konzentriert, sondern Kriminalität und Gewalt unter Heranwachsenden in allen Phasen ihrer Entwicklung entgegenwirkt. Hierzu zählen insbesondere folgende Leitgedanken und Einzelmaßnahmen bei Prävention, Strafverfolgung und Nachsorge:

Eine Schlüsselrolle bei der Prävention späterer Straffälligkeit wird der Erziehung durch die Eltern zu teil. Vonseiten des Staates soll diese zunächst durch die zuständigen Jugendämter erfolgen. Die Kosten eines späteren Strafvollzuges bzw. einer anschließenden Resozialisierung übersteigen bei weitem die Kosten sinnvoller Unterstützung der Eltern. Im Bewusstsein dessen, dass dies gegenwärtig nur unzureichend stattfindet, befürworten die JuLis hier eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter. Ebenfalls soll auch konsequent auf die personelle Weiterbildung in Jugendämtern und Kindergarten gesetzt werden. Bei Jugendlichen mit eingeschränkter Schuldfähigkeit müssen ihre Erziehungsberechtigten stärker in Verantwortung genommen werden.

Das bereits vorhandene gesetzliche Instrumentarium halten die JuLis hingegen für ausreichend, um dem Grundsatz „Fördern…, aber auch Fordern“ gerecht zu werden. Dieses muss vielmehr durch die zuständigen Behörden intensiver ausgenutzt werden: Eine unterstützende, bei Bedarf auch mobile, Erziehungsberatung bringt für Eltern und Kinder oft besseren Nutzen als -wie in 80% der Fälle – vom letzten Mittel, der Wegnahme des Kindes, Gebrauch zu machen.

Im Zuge der Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes sollen diese weitergehenden Präventionsverfahren nicht länger Wunschtraum des Gesetzgebers bleiben, sondern Regelfall werden. Hier gilt jedoch der Grundsatz: „Wer bestellt, zahlt auch!“ Insoweit hat der Gesetzgeber die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Spezielle Angebote für die Gruppe der Migrantenkinder sollen stärker gefördert, unterstützt und ausgebaut werden. Beispielsweise Deutsch-türkische Fußball- oder Kulturvereine, Jugendzentren und Konzerte sollen so ihren Weg aus der sozialen Abschottung hin in die Gesellschaft finden. Insoweit wäre auch ein stärkeres Engagement der deutschen Bevölkerung in solchen Einrichtungen wünschenswert. Neben der Forderung nach einer verbesserten Betreuung von Unter-Drei-Jährigen, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, bekräftigen die JuLis weiterhin auch ihre Beschlüsse zum sog. „Schul-Counsellor“.

Hinsichtlich der Strafverfolgung sprechen sich die JuLis für eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden aus.

Anders als wie in der bisherigen Rechtspraxis ausgeübt soll eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht für über-18-Jährige, wie bereits im Gesetz vorgesehen, der Regelfall werden. Eine verminderte aus dem Alter resultierende Einsichtsfähigkeit kann sich jedoch in begründeten Einzelfällen strafmildernd auswirken. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein ,erwachsener‘ Täter allzu leicht durchs Strafraster fällt. Eine Sicherungsverwahrung für Heranwachsende kann hier nur das letzte Mittel sein. Jugendliche in Sicherungsverwahrung oder ,Bootcamps‘ lehnen die JuLis jedoch entschieden ab. Der von der Praxis schon lange geforderte Warnschussarrest von bis zu vier Wochen soll an die Stelle einer allzu leichtfertigen Bewährungsstrafenpraxis treten. Bei mehrfachen Wiederholungstätern wird eine erneute Bewährungsstrafe in der Regel ungeeignet zur weiteren Prävention sein. Die Dauer der Abwicklung von Strafverfahren soll – gerade im Jugendstrafbereich – erheblich verkürzt werden: Der Täter soll so den Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat deutlicher spüren. Die Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ lehnen die JuLis jedoch als entwürdigend und nicht zielführend ab. Ebenso eine flächendeckende Überwachung von Schulhöfen.

Im Vordergrund einer liberalen Vollzugspolitik soll der Erziehungsgedanke, nicht der Repressionsgedanke sein. Die JuLis sehen eine solide schulische und berufliche Ausbildung als Grundstein für eine straffreie Zukunft der Heranwachsenden in sozialer Verantwortung. Eine Unterbringung in Einzelzellen, verantwortungsvolle Weiterbildung, sowie ein offener Vollzug werden so die Rückfallgefährdung vermindern. Um diese Voraussetzungen zu gewährleisten sollen Jungtäterabteilungen in den JVA eingerichtet und zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Für dies alles kann jedoch nur die Einhaltung grundsätzlicher Vollzugsregeln Vorraussetzung sein. Im Bewusstsein dessen, dass sich auch unter größter Förderung manche Intensivtäter als nicht-erziehbar erweisen, sollen Privilegien und Förderung nur jene erfahren, welche Bereitschaft zeigen, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Im Vollzug begangene Straftaten müssen konsequent zur Anzeige gebracht und strafrechtliche geahndet werden. Bloßes Wegsperren hilft jedoch niemandem. Eine Drogen- und Sozialtherapie – auch durch private Anbieter – als Kernelement der Unterstützung des Jugendstrafvollzugs hätte in diesem Zusammenhang längst selbstverständlich werden müssen.

Ziel der Nachsorge soll die Wiedereingliederung der Straftäter in einen geregelten Alltag als verantwortungsvoller Teil der Gesellschaft sein. Freiwillige Betreuungsangebote müssen hier zusätzlich geschaffen werden. Hierzu muss die Nachsorge auf Bedürfnisse und Probleme möglichst individuelle zugeschnitten werden. Die JuLis befürworten insoweit auch bspw. Mentoring-Programme, welche sich, unter Reduzierung der Ursprungsstrafe an die Haft anschließen. Ein bspw erfolgreich wieder eingegliederter Straftäter soll so als Mentor bei der Wiedereingliederung individuell unterstützen. In Projekten sollen Straftäter vermehrt eigenständig Verantwortung übernehmen – bspw. in Jugendzentren und kirchlichen Verbänden – und sich so als wertvollen Teil des Gemeinwesens selbst schätzen lernen.

Weitere Liberalisierung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW)

Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung auf, das Ladenöffnungszeitengesetz weiter zu liberalisieren. Als erster Schritt ist das bestehende Verkaufsverbot für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren am Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem 1. Weihnachtstag aufzuheben (§ 5 (4) LÖG-NRW).

Fußball, nicht Voyeurismus – Keine Videoüberwachung der Großleinwände während der Fußball-WM

Die Jungen Liberalen NRW lehnen eine Videoüberwachung der sogenannten Public Viewing Areas während der Fußball-Weltmeisterschaft also der Großleinwände mit Live-Übertragungen des Spielgeschehens – als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte ab.

Entsprechende Pläne des Bundesinnenministers Schäuble zur größtmöglichen Nutzung der Videographie während der FIFA-WM 2006 lassen eine bedenkliche Tendenz zum Glauben an den Überwachungsstaat erkennen.

Selbstverständlich sind hinreichende Maßnahmen zum Schutz der anwesenden Zuschauer vor Übergriffen durch gewaltbereite Personen zu ergreifen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird jedoch durch den großflächigen Einsatz von Videoüberwachung nur minimal gesteigert. Demgegenüber steht ein massiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie ein weiterer Schritt hin zum Schnüffelstaat.

Als besonders perfide sehen die Jungen Liberalen den Versuch des Bundesinnenministers an, bestehende Regelungen der Landespolizeigesetze zu umgehen, indem private Betreiber von Großleinwand-Veranstaltungen ordnungsbehördlich gebeten werden, Videoüberwachung und -aufzeichnung durchzuführen.

Unabhängiges Dokumentationszentrum über Vertreibungen einrichten

Die Jungen Liberalen NRW fordern eine schnelle Klärung der Frage eines „Dokumentationszentrums über Vertreibungen“.

Den Planungen, ein solches Projekt in Berlin zu etablieren, stehen die JuLis kritisch gegenüber und sprechen sich stattdessen für ein europäisch angelegtes Projekt aus. Dieses würde die osteuropäischen Befindlichkeiten besser integrierten und Vertriebene aus allen europäischen Völkern einbeziehen, anstatt nur an deutsche Flüchtlinge und Vertriebene aus Mittel- und Osteuropa zu erinnern.

Die Jungen Liberalen fordern daher, die Ausstellung ?Flucht und Vertreibung?, die derzeit im Bonner ?Haus Der Geschichte? zu sehen ist, in ein internationales Dokumentationszentrum umzuwandeln. Die erfolgreiche und von unabhängiger Hand durchdachte Schau ist zurzeit die einzige Möglichkeit, eine Stätte für alle Betroffenen darzustellen.

Freie Wahl der Fahrradbeleuchtung für mehr Sicherheit!

Jeder Fahrradfahrer sollte selber über die Art und Weise der Beleuchtung an seinem Fahrrad  entscheiden dürfen. Die derzeitigen konfusen und technisch rückständigen Vorschriften sind  gegen eine verständliche Regelung zu ersetzen, die auf die Wirkweise und nicht auf die Bauart der  Beleuchtung abstellt.

Der im Moment gültige §67 StVZO ist daher zu ersetzen durch folgende neue Formulierung:

§67 Beleuchtung an Fahrrädern

Fahrräder müssen bei Dunkelheit, Regen und sonstigen schlechten Sichtverhältnissen zuverlässig beleuchtet und von allen Seiten optisch wahrnehmbar sein. Hierzu gehören ein weißer  Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte, sowie weiße Reflektoren nach vorne, rote Reflektoren nach hinten sowie gelbe Reflektoren zur Seite. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Beleuchtung nicht geblendet werden.

Änderung des §40 Kreditwesengesetz

Die FDP in Bund und Land wird aufgefordert, eine Änderung von § 40 des Kreditwesengesetzes zu befördern, die es ermöglicht, daß Kreditinstitute den Namen „Sparkasse“ auch unabhängig von einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform führen können.

Antragsrecht für FDP-Kreisverbände auf Bundesparteitagen

Die FDP wird aufgefordert, auch den FDP-Kreisverbänden auf den Bundesparteitagen das Recht einzuräumen, Anträge zu stellen.

Weniger ist manchmal mehr – Verfallsdatum für Gesetze

Die JuLis NRW sprechen sich für ein Verfallsdatum für neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse aus, bekennen sich jedoch gleichermaßen dazu, zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden sowie für den Bürger und die Wirtschaft eine hinreichende Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber wird daher verpflichtet, bei der Beratung einer neuen Rechtsnorm gesondert über die Einfügung eines Verfallsdatums zu entscheiden. So ist der Gesetzgeber gezwungen über die Sachberatung hinaus eine zusätzliche Gesetzesfolgenabschätzung, vorzunehmen. Will der Gesetzgeber aus sachlichen Gründen kein Verfallsdatum einfügen, muss er diese Gründe im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich darlegen. Solche Verfallsklauseln können auch in bestehende Vorschriften eingefügt werden.

Nach Ablauf der Frist ist die entsprechende Rechtsnorm unwirksam.

Diese Reglungen sollen auch für behördliche Erlasse u. Ä. gelten