Nichtraucherschutzgesetz schnell ändern!

Die Jungen Liberalen NRW fordern die FDP-Landtagsfraktion auf, noch vor dem Auslaufen der Übergangsfrist am 1.Juli 2008 das Nichtraucherschutzgesetz zu ändern.

Kurzfristig ist es unser Ziel, dass es in Einmannkneipen ohne eigenes Personal dem Wirt freigestellt sein soll, ob er eine Raucherkneipe oder eine Nichtraucherkneipe betreiben möchte. Ob es sich um eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe handelt, muss durch ein großes Schild an der Eingangstür kenntlich gemacht werden.

Grundsätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen NRW jedoch weiter dafür aus, dass es in privaten Räumen, insbesondere auch Gaststätten und Diskotheken (deren Besuch naturgemäß nicht zwingend ist), in der Verantwortung des Besitzers bzw. Betreibers liegt, die Entscheidung zu treffen, ob geraucht werden darf oder nicht. Eine staatliche Regelung in diesem Bereich lehnen die Jungen Liberalen NRW weiterhin ab.

Kein Glücksspiel mit Steuergeldern

Dortmund 6 Millionen Euro, Neuss über 10 Millionen Euro, Remscheid 12 Millionen Euro, Hagen 50 Millionen Euro – Immer mehr Kämmerer der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schließen sog. Derivatgeschäfte ab und verlieren.

Derivative Finanzgeschäfte bilden kein eigenständiges Geschäft, sondern ihm liegt eine andere Transaktion als Rechenbasis zugrunde. Kommunale Kredite haben sehr lange Laufzeiten (bis zu 30 Jahren) und bleiben durch die Derivate unangetastet. Ihre Schulden können die NRW-Gemeinden mit ihnen also nicht reduzieren. Vielmehr versuchen die Kämmerer, durch Derivate ihre jährliche Zinslast zu senken. Gehandelt wird dabei auf etwas, das kaum vorhersehbaren Schwankungen unterworfen ist: zum Beispiel die Zinsen am Kapitalmarkt, die Kurse für fremde Devisen oder die Preise für gehandelte Rohstoffe.

Derivate haben den Charakter einer Wette. Die Geschäfte sind unsicher und hochkompliziert. Die Banken bieten sie den Kommunen in der Erwartung an, damit selbst Geld zu verdienen. Beide Seiten spekulieren also auf eine unterschiedliche Kursentwicklung in der Zukunft. Bei dieser Zinszockerei können die Städte gewinnen und verlieren – beides auf Rechnung ihrer Bürger.

Die städtische Zockerei mit den Steuergeldern ist nach Kreis- und Gemeindeordnung nicht verboten.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich für die Aufnahme eines Gesetzes in die Kreis- und Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ein, das den Abschluss solch risikoreicher Finanzgeschäfte durch Kommunen verbietet.

Mit Energie in die Zukunft

I – Aktuelle Situation und Ausblick

In den nächsten Jahrzehnten ist angesichts der zunehmenden Überwindung der Armut in den Schwellen- und Entwicklungsländern, steigender Weltbevölkerung, zumeist ebenfalls steigender Lebenserwartung sowie steigendem Lebensstandard mit einer drastischen Erhöhung des weltweiten Energiebedarfs zu rechnen. Bei uns in Europa bedeutet der im gleichen Zeitraum höchstwahrscheinlich stattfindende Umstieg von Verbrennungsmotoren zu Elektro- oder Wasserstoffantrieben im Straßenverkehr einen erheblichen Anstieg des Bedarfs insbesondere an elektrischer Energie. Diese Entwicklungen sind vor dem Hintergrund des anthropogenen Treibhauseffektes, also der vom Menschen hervorgerufenen globalen Erwärmung, zu betrachten. Die durch das Verbrennen fossiler Energieträger hervorgerufene Veränderung in der Zusammensetzung der Erdatmosphäre führt zu einem weltweiten Temperaturanstieg mit weit reichenden negativen Folgen. Im Jahr 2007 verständigte sich die Europäische Union daher auf eine gemeinsame Klimaschutzstrategie. Diese sieht unter anderem eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent vor. Im Zuge einer gerechten Lastenverteilung sollen dabei Länder mit vergleichsweise stabiler Ökonomie, darunter Deutschland, einen besonders umfangreichen Beitrag leisten. Gegenwärtig wird zudem unsere Abhängigkeit von Energieimporten einmal mehr deutlich. Andere Staaten können diese bewusst als politisches Druckmittel einsetzen, wie dies in fernerer (OPEC) wie jüngerer (Russland) Vergangenheit immer wieder der Fall war. Angesichts der gegenwärtig in der Öffentlichkeit geführten, häufig lediglich Teilbereiche beleuchtenden Debatte sprechen die Jungen Liberalen sich daher für ein umfassendes, liberales Modell zur Energiepolitik aus, welches ordnungs-, umwelt- und geopolitische Ansätze sinnvoll vereint.

Die Jungen Liberalen NRW sind überzeugt von den Vorteilen freier Märkte für Gesellschaft und Verbraucher. Dies gilt auch und insbesondere für die Energiemärkte. Gerade in diesem Bereich bestehen jedoch derzeit bestenfalls eingeschränkt funktionierende Märkte. Wenige Oligopolisten beherrschen den Markt, politisch und ideologisch motivierte Subventionen verzerren ihn, Gleichzeitig ist er national beschränkt und lässt Verbrauchern nur sehr wenige echte Wahlmöglichkeiten. Umweltaspekte und aus der Nutzung von Energie entstehende gesamtgesellschaftliche Kosten werden nicht eingepreist.

Angesichts dieser Lage sind folgende Punkte vorrangig zu adressieren:

1. Hinsichtlich des Problems der Umweltverschmutzung (insbesondere der Emission von Treibhausgasen) liegt ein weitgehendes Marktversagen vor. Das Verschmutzen der Umwelt bzw. Emittieren von Treibhausgasen kostet nichts bzw. immer noch zu wenig. Im Einklang mit unserer umweltpolitischen Linie ist daher eine Fortentwicklung der Sozialen zur Sozialen und Ökologischen Marktwirtschaft erforderlich. Dies bedeutet vor allem Internalisierung externer Kosten, also die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Dabei wollen wir marktwirtschaftliche Instrumente zur Erreichung umweltpolitischer Ziele nutzen. Umweltschutz darf für Unternehmen nicht länger allein eine Frage des guten Willens oder des zwangsläufigen Einhaltens von gesetzlichen Grenzwerten sein, sondern muss sich betriebswirtschaftlich rechnen. So wird ein Anreiz geschaffen, aus Eigeninteresse möglichst wenig Umweltverschmutzung zu verursachen. Bestes Beispiel hierfür ist der Emissionshandel. Diesen gilt es endlich umfassend zu verwirklichen. Das bisherige Deutsche Modell, in dem ein Großteil der Emissionszertifikate – insbesondere für die stärksten Emittenten – kostenlos ausgegeben wird, ist in eine Versteigerung bei Zertifikatsausgabe umzuwandeln.

2. Es besteht gegenwärtig kein fairer Wettbewerb der Energieträger tatsächlich ist Energie eines der politischsten Güter schlechthin. Praktisch alle für die Stromerzeugung eine größere Rolle spielenden Energieträger werden in der ein oder anderen Art subventioniert. Der Abbau von Steinkohle wird noch bis 2018 staatlich bezuschusst, die Verfeuerung sowohl von Braun- als auch Steinkohle wird über kostenlose Emissionszertifikate subventioniert, erneuerbare Energien über das Erneuerbare Energien Gesetz, Kernenergie über eine enorm niedrige Deckelung der vorgeschriebenen Versicherungssumme bzw. Deckungsvorsorge. Dies führt zu einer intransparenten und verzerrten Marktsituation. Langfristig muss daher die Kosteninternalisierung als einziges, zentrales Steuerungsinstrument genutzt werden und alle anderen ersetzen. Dies bedeutet etwa, dass zukünftig Betreiber von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken ihre in großem Umfang benötigten Emissionszertifikate in einer Auktion kostenpflichtig erwerben müssen, Betreiber von Kernkraftwerken sich demnächst gegen das Risiko kerntechnischer Unfälle in erheblich höherem Maße (in Form von europäisch angeglichenen und über das heutige Niveau hinausgehenden sowie schrittweise steigenden Mindestversicherungssummen) versichern müssen und auch erneuerbare Energien in fortan verstärktem Maße im offenen Wettbewerb mit anderen Formen der Stromerzeugung stehen.

3. Strategische Erwägungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit sind angesichts des steigenden weltweiten Energiebedarfs und unserer geopolitischen Lage verstärkt anzustellen. Da die zuverlässige Versorgung mit Energie für jede Volkswirtschaft von entscheidender und überlebensnotwendiger Bedeutung ist, stellt sie neben ihrer rein wirtschafts- und energiepolitischen Bedeutung zudem einen wichtigen Faktor unserer sicherheitspolitischen Interessen dar. Versorgungssicherheit ist von übergeordnetem strategischem Interesse und muß somit staatlicherseits berücksichtigt werden. Heimische Energieträger wie Wasser- und Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Braunkohle sollen die Abhängigkeit von zu importierenden Energieträgern, wie bspw. Erdgas, reduzieren. Die Jungen Liberalen sprechen sich zudem für gesamteuropäische Bemühungen hinsichtlich der Diversifikation unserer Gas- und Öllieferanten (etwa durch Flüssiggas oder die verstärkte Erschließung nordafrikanischer Lagerstätten) aus. Den bestehenden Angebotsmonopolen ist zudem ein geschlosseneres Auftreten der Nachfrageseite entgegensetzen. Das im EU-Reformvertrag enthaltene Bekenntnis der Mitgliedsstaaten zu Energiesolidarität wollen die Jungen Liberalen zu einem echten Energie-Beistands-Pakt mit wechselseitigem Zugriff auf Lieferanten, Durchleitungswege und strategische Reserven ausbauen. Entsprechender wechselseitiger Beistand wird nicht nur von der Mehrheit der Unionsbürger erwartet, sondern sichert insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Sabotageakten oder Lieferstopps durch Dritte die eng miteinander verwobene europäische Wirtschaft.

4. Derzeit beherrschen Oligopolisten den europäischen Energiemarkt Deutschland ist da keine Ausnahme. Dies bringt die bekannten Probleme (hohe Preise aufgrund von Absprachen bzw. mangelnder Konkurrenz) mit sich. Die nationale Strombörse in Leipzig funktioniert aufgrund der geringen Anzahl an Marktteilnehmern nicht wie sie sollte. Bezüglich dieses Problemfeldes sind konsequente Maßnahmen bzw. Regulierungen zur Sicherung eines funktionierenden Marktes erforderlich. Insbesondere ist die Trennung von Netz und Stromerzeugung dringlich. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der EU-Kommission das ownership-unbundling, also die eigentumsrechtliche Abtrennung der Netze, zur Regel zu machen. Die geplante Ausnahmeregelung, bei der die Netze im Eigentum der Konzerne bleiben, der Netzbetrieb aber in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert wird, wird von den Jungen Liberalen abgelehnt. Dies entspricht bereits heute weitgehend der Situation in der Bundesrepublik Deutschland und würde insofern keine substantielle Verbesserung bringen. In diesem Kontext verurteilen die Jungen Liberalen die Position der konservativ-sozialdemokratischen Bundesregierung, sich gegen eine echte Entwicklung hin zu offenen und funktionierenden Energiemärkten zu stemmen. Um ein Funktionieren des Energiemarktes sicherzustellen, gilt es einen marktkonformen Ordnungsrahmen – also konkrete Rahmenbedingungen und Spielregeln im Sinne einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft – zu setzen. Dabei müssen die bestimmenden Faktoren einer jeden Energiepolitik Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit sein. Diesen Dreiklang gilt es durch die entsprechenden Steuerungsinstrumente (etwa Emissionshandel) sicherzustellen.

1. Erhöhung der Energieeffizienz birgt kurz- bis mittelfristig das größte Potential zur Reduktion von Treibhausgasen. Experten halten etwa 30% gesamtgesellschaftliches Einsparpotential in den nächsten Jahrzehnten für möglich, dazu sind allerdings sowohl bei Energieerzeugung als auch Energieverbrauch Maßnahmen erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass die Energieversorger dazu angetrieben werden sollen (durch Zertifikatshandel) alte Kraftwerksblöcke schnellstmöglich durch Neue zu ersetzten. Bei Privathaushalten sind z.B. elektrisch betriebene Heizungen auf Gas umzustellen und die Dämmung von Häusern zu verbessern. Dies ermöglicht eine Reduktion der Emissionen bei gleichbleibendem Lebensstandard, eine Reduktion der Importabhängigkeit sowie eine Senkung der Energiekosten etwa für die erzeugende Industrie. Gleichzeitig ist jedoch der gegenwärtige Fördersumpf trockenzulegen: Aktuell gibt es über 900 verschiedene Programme von der europäischen bis zur kommunalen Ebene. Diese sind unübersichtlich und teils schwierig zugänglich. Wir schlagen daher die Zusammenlegung zu einem einzigen Förderfond Energie & Klimaschutz vor. Intelligente und wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz können darüber hinaus verbindliche Vorgaben bzw. Standards für Neubauten und Instandsetzungen von Altbauten sein.

2. Ausbau erneuerbarer Energien Nach Überzeugung der Jungen Liberalen werden wir unsere Energieversorgung langfristig komplett auf erneuerbare Energien umstellen müssen, nach aktuellem Kenntnisstand ist allein auf diesem Wege nachhaltige Energieversorgung verantwortlich gewährleistbar. So wirksam das Erneuerbare Energien Gesetz für den derzeitigen Ausbau selbiger auch ist, streben wir mittelfristig jedoch eine Situation am Energiemarkt an, in der erneuerbare Energien keine besondere Förderung mehr benötigen. Dies wird einerseits begünstigt durch steigende Konkurrenzfähigkeit erneuerbarer Energien, andererseits durch die Verteuerung fossiler Energieträger sowie der Kernspaltung durch das Einpreisen externer Kosten. Den subventionierten Einsatz ineffizienter Technologie lehnen wir grundsätzlich ab. Erneuerbare Energien bieten ein großes Potential, brauchen jedoch Zeit zur Entwicklung. In den nächsten Jahrzehnten werden sie daher lediglich einen kleinen Teil unseres Energiebedarfs decken können. Einige erneuerbare Energien (Solar, Wind) sind zudem nicht für die Grundlastversorgung einsetzbar, also nur im Verbund mit anderen Energieträgern, etwa konventionellen Großkraftwerken oder Biomasse und Geothermie, nutzbar. Hinsichtlich des Landschaftsschutzes sprechen sich die Jungen Liberalen für eine Politik mit Augenmaß aus.

3. Einheitlichen Europäischen Energieraum schaffen Die Vernetzung der europäischen Strom- und Gasnetze muß stärker vorangetrieben werden. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Energiemarkt zur Stärkung des Wettbewerbs, Senkung der Preise und Erhöhung der Versorgungssicherheit durch Diversifikation. Ein größerer Markt mit ungleich mehr Marktteilnehmern entsteht, somit können Industrie und Verbraucher unter mehr Anbietern wählen. Zudem wird Europa gleichsam unteilbar in Energiefragen angesichts einer tief integrierten europäischen Wirtschaft eine zwingende Notwendigkeit.

4. Kernenergie als Übergangsenergie nutzen Bis andere CO2-neutrale Energieträger zur Verfügung stehen (und nur bis zu diesem Zeitpunkt) sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, Kernenergie als Übergangsenergie zu nutzen. Realpolitisch bedeutet dies eine Laufzeitverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke. Italienische Verhältnisse , also ein Atomausstieg nach welchem vermehrt Kohlekraftwerke gebaut und scheinheilig Atomstrom aus anderen europäischen Ländern importiert wird, lehnen wir ab. Bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland müssen zwei Dinge klar sein: Erstens müssen alle im Betrieb befindlichen Reaktoren höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind sie unverzüglich durch das die Aufsicht führende Ministerium stillzulegen. Statt alte Reaktoren unverhältnismäßig lange laufen zu lassen, sollte die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, alte Reaktoren durch neu errichtete, aktuellste Sicherheitsstandards erfüllende mit gleicher Kapazität zu ersetzen. Sobald die Erneuerbaren Energien, z.B. durch Fortschritte der Technik der Geothermie auch zur Deckung der Grundlast in der Lage sind, muss die Ersetzung selbstverständlich gestoppt werden. Zweitens muß unabhängig von der Dauer und Intensität der zukünftigen Nutzung der Kernenergie endlich eine nationale Endlagerstrategie für radioaktive Abfälle geschaffen werden. Die entsprechenden Planungen hinsichtlich Schacht Konrad (für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) und Salzstock Gorleben (für hochradioaktive Abfälle) sind frei von ideologischen Überlegungen zielorientiert fortzusetzen.

5. CleanCoal (CO2-Abscheidetechnologie) voranbringen Das Abtrennen und Speichern von CO2 stellt die einzige Möglichkeit dar, Kohle in Zukunft verantwortlich zu nutzen. Somit könnte der niedrige Preis und die Versorgungssicherheit der heimischen Braunkohle klimaneutral genutzt werden. Die Technologie ist jedoch noch in der Erprobungsphase, bis zum kommerziellen Einsatz an breiter Front dauert es noch Jahrzehnte. Zudem stellt auch die CO2-Abscheidetechnologie keinen Königsweg dar. Das CO2 wird nur gelagert, weshalb das Problem nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist. Die in Teilen der Welt angedachte Speicherung im Meer ist mit vielen ökologischen Risiken behaftet. So ist die Speicherdauer nur schwer abzuschätzen und reicht von wenigen Jahrzehnten bis zu über tausend Jahren. Deswegen präferieren die Jungen Liberalen die Speicherung in geologischen Formationen unter der Erde. Unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit stellt CleanCoal langfristig insbesondere für das Kohleland NRW eine große Chance da, die weitere Nutzung der Kohle bis zum angestrebten Ausstieg aus den fossilen Energien klimafreundlich zu gestalten.

Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen, umwelt- und klimaschonenden sowie zuverlässigen Energieversorgung wird nur eine Kombination verschiedener Maßnahmen zum Erfolg führen. Dabei setzen wir auf einen ordoliberalen Politikansatz zu Regulierung des Energiemarktes sowie begleitend umzusetzende Maßnahmen. Gerade Nordrhein-Westfalen als Energieland im Herzen Europas steht vor einer besonderen Herausforderung. Einerseits werden in NRW keine Kernspaltungs-Leistungsreaktoren betrieben, andererseits sind wir Kohleland Nummer 1. So besitzen wir zwar eine exzellente Versorgungssicherheit (hinsichtlich der Stromversorgung), gleichzeitig stehen jedoch vier der zehn größten CO2-Emittenten (allesamt Braunkohlekraftwerke) Europas in Nordrhein-Westfalen. Abseits ideologischer Debatten gilt es daher zukünftig eine rationale Energiepolitik zum Wohle von Mensch und Umwelt zu betreiben. Es ist Aufgabe der Liberalen, in der derzeitigen Debatte um Klima und Energie klares Profil zu zeigen und dieses Feld nicht länger kampflos den Ideologen und Populisten anderer politischer Kräfte zu überlassen. Die Verantwortung vor Bürger und Natur gebietet dies.

Freibetragsgrenzen erhöhen

Die FDP-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu starten, die die engen Grenzen der Einfuhrzölle erweitert. Hier sollen bei Einfuhren auf dem Postweg mindestens die Freigrenzen gelten, wie sie auch im normalen Reiseverkehr (außerhalb der europäischen Zollunion) gelten. Außerdem soll der Zoll nur noch auf den Nettowarenwert erhoben werden und nicht, wie bisher üblich, auf den Warenwert, plus Umsatzsteuer des Senderlandes und auf die Gebühr für die Warenbeförderung.

Hochschulen Freiheiten geben – Hochschulfinanzierung neu gestalten

Die gut ausgebaute Hochschullandschaft in NRW ist aus Sicht der Jungen Liberalen ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort NRW. Innovationen, die aus der Kooperation der Hochschulen mit der Wirtschaft entstehen, sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus erfüllen die Hochschulen gesellschaftliche Aufgaben, die über Innovationen im Sinne der wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen weit hinausgehen.

Leider wurden die Hochschulen bei steigender Studentenzahl in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Die Hochschulen wurden unterfinanziert und es wurde ihnen oft verwehrt, sich andere private Finanzierungsquellen zu erschließen. Darüber hinaus erweist sich die ausgeuferte Bürokratie mit ihrer Idee, Qualität am besten durch möglichst detaillierte und zahlreiche Erlasse erreichen zu können, als Hemmschuh für die Entwicklung der Aufgaben der Hochschulen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen deshalb grundsätzlich den Weg, den die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Hochschulfreiheitsgesetz und der Einführung von Studienbeiträgen eingeschlagen hat.

Doch müssen sowohl die Freiheit der Hochschule als auch die Finanzierung der Hochschulen grundsätzlich neu überdacht werden.

Hochschulfreiheit

NRW muss in Forschung und Lehre in allen Bereichen wieder Spitzenpositionen erzielen. Aus diesem Grund muss die ausufernde Bürokratie im Bereich der Hochschulen schrittweise zurückgeführt werden.

Hier macht die Landesregierung unserer Meinung nach mit dem Hochschulfreiheitsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem HFG werden den Hochschulen neue Entscheidungsspielräume eingeräumt und ihnen werden zu dem neue Handlungsspielräume eröffnet. Diese neue Freiheit erfordert natürlich auch verstärkte Verantwortung der Führungskräfte der Hochschulen. Aufgrund der verstärkten Öffnung der Hochschulen zur Wirtschaft sehen wir es als notwendig an, dass die Hochschulen in NRW neben der fachlichen Führung eine betriebwirtschaftliche Führung einrichten. Auch innerhalb der Hochschule muss es den Hochschulen ermöglicht werden, eine eigene Organisationsform zu finden, mit der die Anforderungen an eine moderne Hochschule am besten erfüllt werden können.

Für zukünftige Anstellungsverhältnisse ist der Beamtenstatus abzuschaffen.

Die Jungen Liberalen NRW mahnen aber zur Vorsicht. Die Gängelung durch Landesverordnungen darf nicht durch den neuen Zwang ersetzt werden, unbedingt wirtschaftlich verwertbare Innovationen generieren zu müssen. Für viele Einrichtungen, zum Beispiel im geisteswissenschaftlichen Bereich, wären dies unüberwindbare Hürden. Weiterhin haben es die Jungen Liberalen Bedenken, dass die Lehre an Universitäten auf Grund der Anforderungen aus der Wirtschaft einen zu starken Ausbildungscharakter erhält. Es muß stets zentrales Ziel der Lehre an Universitäten bleiben die Studenten in die Lage zu versetzen selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und zu forschen.

Forschung neu gestalten

An Hochschulen in NRW finden mehrere Arten von Forschung statt. Es muss dementsprechend genau differenziert werden, welchen Zweck die Forschung hat und wie diese am besten finanziert werden kann. So sind im Bereich der Grundlagenforschung und in vielen gesellschaftlich relevanten Forschungsgebieten staatliche Mittel unabdingbar. In anderen Forschungsbereichen sind private Mittel stets staatlichen Mitteln vorzuziehen. Dies gilt insbesondere wenn die Forschungsergebnisse auch nur einzelnen Unternehmen zu gute kommen.

Wenn sich NRW als Innovationsstandort positionieren will, muss das Land unserer Meinung nach gezielt Forschungsprojekte unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördern. Die bereits vorhandene Vernetzung zwischen Forschung an Hochschulen und in der privaten Wirtschaft ist auszubauen, wobei jedoch die Unabhängigkeit der öffentlich-finanzierten Forschung nicht verloren gehen soll.

Die Gestaltung des Technologietransfers von Hochschulen obliegt komplett den Hochschulen. Gesetzliche Vorgaben oder Verordnungen zur genauen Organisation widersprechen nach Meinung der Jungen Liberalen NRW dem Geist eines Hochschulfreiheitsgesetzes.

Hochschulfinanzierung

Mehr Freiheit für Forschung und Lehre heißt für uns nicht, dass der Staat keine Verantwortung mehr übernehmen soll, sondern dass auch andere Parteien in die Verantwortung einbezogen werden.

Die Finanzierung der Hochschulen soll zukünftig aus drei Säulen bestehen. Neben den staatlichen Zuschüssen sollen die öffentlichen Hochschulen in NRW sich in Zukunft über Finanzmittel von Dritten (z.B. von Unternehmen und ehemaligen Studenten) finanzieren. Außerdem sehen es die Jungen Liberalen als nur gerecht an, wenn Studenten sich über Studienbeiträge an den Kosten des eigenen Studiums beteiligen.

1. Ausgestaltung der staatlichen Zuschüsse

Hochschulen erfüllen sowohl durch die Lehre und die (Grundlagen-)Forschung als auch durch angewandte Forschung, z.B. in den Lebenswissenschaften, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und tragen zur Innovationsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dabei.

Aus diesen Gründen muss auch langfristig ein Großteil der Mittel der öffentlichen Hochschulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ebenfalls die langfristige Sicherstellung dessen, dass zusätzliche Drittmittel und Studienbeiträge nicht zur Reduzierung der staatlichen Zuschüsse ausgenutzt werden.

Gleichzeitig erkennen wir an, dass es die Haushaltslage nicht erlaubt, die staatlichen Zuschüsse für Wissenschaft und Lehre massiv zu erhöhen.

Nach unserer Meinung müssen die Hochschulen Plansicherheit für ihre Zuschüsse haben. Daher fordern wir, dass die Zuschüsse je Hochschule für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben werden. Um die Finanzierung von Löhnen und Gehältern von Beamten und Angestellten der Hochschulen langfristig sicher zu stellen, ist diese Maßnahme zwingend notwendig.

Zu dem ist das Hausjahrprinzip zu ändern, so dass ein möglicher unverbrauchter Restzuschuss eines Jahres auch im Folgejahr sinnvoll verwendet werden kann. So wird das sog. Novemberfieber (Investitionen in den letzten 2 Monaten des Jahres, um die Zuschüsse voll auszunutzen) vermeiden.

2. Ausgestaltung von Studienbeiträgen

Nach unserem Verständnis ist die Erhebung von Studienbeiträgen ein Weg, der weitergegangen werden sollte.

Die Hochschulen sollen die Freiheit erhalten, Studiengebühren bis zu einer Maximalhöhe von 500 Euro pro Semester zu erheben.

Die Hochschule hat die Verwendung der Studienbeiträge zu dokumentieren. Es muss sichergestellt werden, dass Studienbeiträge ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden. Eine Rückzahlung ist nur einklagbar, falls gegen diese Regel offensichtlich verstoßen wurde oder falls die Studienbedingungen unzumutbar sind dadurch die Studienzeit deutlich verlängert wird.

Um den Studienplatzsuchenden einen schnellen und transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen zu geben, wird das Innovationsministerium des Landes beauftragt, die Evaluierungen aller Hochschulen zentral zu veröffentlichen.

Die Rückzahlung des Bildungsdarlehens für die Studienbeiträge setzt zwei Jahre nach dem Berufseinstieg des Studierenden ein. Die Rückzahlung soll in der Regel innerhalb von 10 Jahren abgeschlossen sein.

Die Modalitäten der Rückzahlung sind sozialverträglich zu gestalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass für die Höhe und die Ausgestaltung der Rückzahlung die Lebenssituation zum Zeitpunkt der Rückzahlung relevanter ist als die Lebenssituation während des Studiums.

Deshalb sollen die Hochschulen die Studienbeiträge einführen, einen Ausfallfond für die Fälle bilden, bei denen es den Studierenden nach Ihrem Studium in der genannten Zeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist die Kredite der Studienbeiträge zurückzuzahlen.

Hier schlagen die JuLis NRW vor, dass die Hochschulen jährlich ein Betrag von mindestens 2% der Studienbeiträge in einen Ausfallfond einzahlen. Sofern der Studierende seine Rückzahlungen leistet, können diese Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst werden. Somit wird das Risiko der Ausfallfonds auf die Hochschulen übertragen. Die Hochschulen erhalten dadurch eine weitere Motivation, ihre Studierenden gut auszubilden.

3. Ausgestaltung der Finanzierung über Drittquellen

Die Hochschulen sollen verstärkt Finanzierungsquellen über Dritte akquirieren. Dieser in der Forschung schon lange angewandte Weg kann vorsichtig auf die Lehre erweitert werden. In der Lehre könnten von den Hochschulen Spenden von Unternehmen oder von ehemaligen Studenten eingesetzt werden. Die Jungen Liberalen NRW wollen dabei sichergestellt wissen, dass diese Mittel stets für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Es darf nicht zu einem Kaufen von Vorlesungen kommen.

Die Jungen Liberalen NRW begrüßen ausdrücklich die Ziele der Exzellenzinitiative der Bundesregierung. Sie fordern allerdings gleichzeitig eine Überarbeitung der Umsetzung. Die Vergabe der Mehrheit der Fördermittel an gesamte Hochschulen halten die Jungen Liberalen NRW nicht für gerechtfertigt, da es keiner Hochschule gelingen kann, in allen Bereichen exzellent zu sein. Alle Mittel sollten vielmehr an Fakultäten und in besondere Projekte fließen. Um das Gleichgewicht zwischen Forschung und Lehre nicht endgültig zu verlieren, fordern die Jungen Liberalen NRW eine Exzellenzinitiative für die Lehre. In diesem Förderprogramm soll exzellente Lehre an Fakultäten und in besonderen Projekten gefördert werden. Mittel zur Durchführung einer flächendeckenden Evaluation der Lehre durch die Fachschaften können auch im Rahmen dieses Programms zur Verfügung gestellt werden.

Um dem Stipendienwesen in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, sind alle Akteure des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens angehalten, Studierende bei ihrem Studium zu unterstützen. Die Politik ist hier gefordert die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Vergabe von Stipendien wirtschaftlich interessant und rechtlich sicher ist.

Mittel- bis langfristig ist es wünschenswert, dass ein Stipendiensystem an den nordrhein-westfälischen Hochschulen aufgebaut wird.

Die Jungen Liberalen sehen es als Ziel an, dass die Hochschulen in NRW eine Quote von 5 bis 10% aller Studierenden mit Hilfe von Stipendien von den Studienbeiträgen entlasten. Durch diese Festsetzung sind die Hochschulen fortlaufend aufgefordert, geeignete Stipendiaten und entsprechende Spender zu suchen.

Keine Quersubventionierung der maroden Pflegeversicherung

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen stellen sich entschieden gegen die Pläne von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die eine Quersubventionierung der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung (SPV) durch finanzielle Leistungen von privaten Pflegeversicherern vorsehen.

Die soziale Pflegeversicherung ist ein marodes, auf das Umlageverfahren basierendes System, das aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr finanzierbar ist. Diese erheblichen Mängel durch Finanzmittel eines funktionierenden, auf Kapitaldeckung basierenden Systems auszugleichen, bedeutet, ein nicht mehr funktionierendes Modell künstlich am Leben zu erhalten.

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen bekräftigen ihre Forderung, die soziale Pflegeversicherung zu privatisieren.

Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Jungen Liberalen NRW lehnen das Zwangssparen für das Alter im Sinne einer obligatorischen Zusatzversorgung zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Dieses Modell widerspricht dem Grundsatz der Freiheit zur Verantwortung, für den sich die Liberalen seit jeher einsetzen. Daher sollten Obligatorien nur dann eingesetzt werden, wenn alle Alternativen bereits erfolglos ausgeschöpft wurden.

Die Jungen Liberalen NRW fordern, dass die betriebliche Altersvorsorge stetig ausgebaut wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es nach Meinung der Jungen Liberalen NRW notwendig, dass die Freistellung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und von der Einkommensbesteuerung unbefristet verlängert wird. Hierzu fordern wir eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion.

Grundgesetzlichen Finanzausgleich neu gestalten

Die Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes bilden die verfassungsrechtliche Grundlage für den Ausgleich der Finanzkraft der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Basis dieser Regelung hat sich in den letzten Jahrzehnten der bundesstaatliche Finanzausgleich entwickelt. Für die ertragreichen Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Zinsabschlag-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer) wird die Einnahmenverteilung durch die Regelungen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) und im Zerlegungsgesetz (ZerlG) gesetzlich geregelt.

Der bundesstaatliche Finanzausgleich der genannten Steuern erfolgt in zwei Formen.

Der vertikale Finanzausgleich (Art. 106 GG) betrifft die Verteilung der Steuern von Bundesebene auf Landes- und Gemeindeebene. Dieser Ausgleich ist besonders wichtig für die ertragsstarken Steuern, bei denen die Ertragshoheit beim Bund liegt. Die vertikale Verteilung der oben genannten Steuern erfolgt nach unterschiedlichen Muster (z. B. Einkommenssteuer 42,5% jeweils Bundes- und Landesanteil und 15 % Gemeindeanteil).

Der horizontale Finanzausgleich (Art.107 GG) regelt die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Bundesländern. Die Steueraufkommen verteilen sich grundlegend nach dem Aufkommen der einzelnen Länder.

Die Entwicklung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte macht den jungen Liberalen große Sorgen. Der grundgesetzliche Finanzausgleich hat der Bundesrepublik Deutschland zu einer positiven Entwicklung in den frühen Jahren der Nation verholfen. Jedoch haben sich die Vorzeichen im internationalen Steuerwettbewerb verändert und daher ist eine Reform der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland zwingend notwendig.

Die Jungen Liberalen NRW fordern:

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg des liberalen Modells zur Umgestaltung des grundgesetzlichen Finanzausgleichs ist, dass das Konnexitätsprinzip insbesondere im Bereich der Finanztransfers umgesetzt wird. Über dies ist es aus Sicht der jungen Generation wichtig, dass nicht nur die Kommunen die doppelte Buchführung einführen, sondern auch Land und Bund in den nächsten zehn Jahren sich dem Modell der doppelten Buchführung zu wenden.

Keine verdeckten Steuererhöhungen

Die Jungen Liberalen NRW sprechen sich für eine ganzheitliche Reform des deutschen Gesundheitssystems aus. Die Überlegung zur Einführung eines Gesundheitssolidaritätszuschlags / -fonds halten wir für ein ungeeignetes Instrument für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Dies stellt nach unserer Meinung eine verdeckte Steuererhöhung dar, die ein kaputtes System am Leben erhält.

Die Jungen Liberalen setzen sich für mehr Eigenverantwortung auch im Gesundheitsbereich ein. Jeder Bürger hat nach unserer Meinung das Recht die Vielfalt der Leistungen der privaten Krankenversicherungen zu nutzen und nicht die häufigen Einschränkungen der gesetzlichen Versicherungen.

Zurück in die Zukunft – Handlungsfähigkeit statt Schuldenlast

Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen sehen eine gerechte Verteilung von Lasten und Chancen zwischen den Generationen als Grundlage einer jeden um Nachhaltigkeit bemühten Politik. Generationengerechtigkeit statt des allzu lange praktizierten Generationenbetrugs muß Ziel des politischen Handelns werden. Politik darf aktuelle Probleme nicht länger auf Kosten zukünftiger Generationen zu lösen versuchen, und sie so in Wahrheit nur weiter zu verschlimmern. Bisher hat Politik in ihren Ansätzen zur Problembewältigung die Konsequenzen für zukünftige Generationen immer wieder vernachlässigt. Somit wurde lediglich eine kurz- bis mittelfristige Linderung der Symptome herbeigeführt. Die Ursachen wurden nicht bekämpft.

In den Aspekt der Generationengerechtigkeit spielen nahezu alle anderen Politikfelder hinein, exemplarisch seien aufgrund ihrer Bedeutung nur Umwelt-, Renten-, Wirtschafts- und Bildungspolitik genannt. Obwohl die Herstellung von Generationengerechtigkeit also eine Querschnittsaufgabe ist, gibt es sehr wohl einen Bereich, der direkt und allein von der Politik beeinflußt wird: Den der Staatsverschuldung. Bereits heute beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung eines jeden Bürgers über 18.000 Euro, Tendenz drastisch steigend. Allein unser Bundesland Nordrhein-Westfalen hat derzeit eine offizielle Schuldenlast von 118 Milliarden Euro angehäuft. Dazu kommt nach ernstzunehmenden Schätzungen noch einmal ungefähr das dreifache an Pensionsansprüchen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Zusammengerechnet ergibt dies eine Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen von über 470 Milliarden Euro.

Erschwerend kommen eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung – minus zwei Prozent in den nächsten zwanzig Jahren in Nordrhein-Westfalen – sowie das in naher Zukunft anstehende Ausscheiden der geburtenstarken Baby-Boomer-Jahrgänge aus dem Erwerbsleben hinzu. Beide Entwicklungen werden die Auswirkungen der hohen Staatsverschuldung unweigerlich weiter verschärfen, denn der steigende Altersdurchschnitt der Bevölkerung bedeutet für den Staat höhere Ausgaben bei zugleich sinkenden Einnahmen ebenso wie der Bevölkerungsrückgang zu einem Anstieg der Schuldenlast pro Bürger – auch im unwahrscheinlichen Fall eines sofortigen Stops der Schuldenaufnahme- führt.

Daraus folgt: Der Handlungsspielraum der Politik und somit aller Menschen in NRW, aber auch insbesondere der nachfolgenden Generationen, verengt sich mit einem immensen Tempo. Deshalb muß ein sehr strikter Sparkurs die Devise sein, der einen Fahrplan für einen schuldenfreien Landeshaushalt ebnet. Sparsamkeit ist wieder als Gebot und Tugend zu verstehen, nicht als notwendiges Übel.

Eine Wiederherstellung der politischen Handlungsfähigkeit, kann nur gelingen, wenn der Landeshaushalt zunächst nachhaltig konsolidiert und in Folge konsequent und dauerhaft entschuldet wird. Dazu notwendig sind eine strenge Ausgabendisziplin, eine Beschränkung des Landes auf seine Kernaufgaben sowie die Nutzung von Einmaleffekten durch Privatisierungen zur Reduzierung des Schuldenstandes und somit der jährlichen, auf den Landeshaushalt wirkenden Zinslast.

Eine Beschränkung auf die Kernaufgaben des Landes ist dringend erforderlich. Auch nach der zum September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform besitzen die deutschen Bundesländer im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben: Bildung und Innere Sicherheit. Auf diese gilt es sich zu konzentrieren, diese muß NRW bestmöglich erfüllen beziehungsweise sicherstellen. Kürzungen in diesen Bereichen sind nicht akzeptabel, es sind im Gegenteil entsprechend erhöhte Mittel im Haushalt bereitzustellen. Alle anderen Betätigungen des Landes jedoch sind im Zuge einer umfassenden Aufgabenkritik zu überprüfen. Dabei muß überprüft werden, welche Tätigkeiten des Landes zu den beiden benannten Kernaufgaben beitragen, welche dies nicht tun, aber trotzdem gewährleistet werden müssen, und welche wegfallen können.

Ausnahmslos jede Betätigung des Landes muß auf den Prüfstand und im Zweifel abgeschafft bzw. eingestellt werden. Bei Betätigungen, die nicht zu den Kernaufgaben beitragen, die aber weiterhin sichergestellt werden müssen, ist zu überprüfen, welche staatliche Ebene diese am besten erfüllt. Wenn sich eine andere Ebene als die des Landes (Europäische Union, Bund, Kommunen) als die bestmögliche herausstellt, soll angestrebt werden, die jeweilige Aufgabe mittelfristig an diese zu übertragen. Grundsätzlich ist immer und regelmäßig zu klären, ob eine Aufgabe (noch) wahrgenommen werden muß, wie sie wahrgenommen werden sollte und durch wen sie wahrgenommen werden sollte. In Zukunft wird die Prämisse des Gewährleistens von Aufgaben im Vordergrund stehen. Wer diese Aufgaben tatsächlich durchführen wird (etwa auch nichtstaatliche Organisationen oder Private), ist dann nach sorgfältiger Abwägung von Fall zu Fall zu entscheiden.

Die JuLis NRW setzen sich zudem für einen weitgehenden Abbau von wettbewerbsverzerrenden Subventionen ein. Öffentliche Fördermittel sollen in diesem Zusammenhang lediglich im Rahmen von Anschubfinanzierungen für innovative Projekte, beispielsweise Umwelttechnologien, gewährt werden. Subventionen sind mit einem Verfallsdatum zu versehen. Hat sich eine bestimmte Fördermaßnahme bewährt, so kann das Parlament über eine befristete Verlängerung entscheiden.

Aus der Aufgabenkritik folgend ergeben sich Überlegungen zu Anzahl und Ausrichtung der Ministerien. Derzeit leistet sich Nordrhein-Westfalen zusätzlich zur Staatskanzlei zehn Ministerien. Vorbehaltlich einer fachlichen Überprüfung der Durchführbarkeit beziehungsweise der zu erzielenden Effekte, verfolgen die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen folgende Umgestaltung:

Von den bisherigen Ministerien bleiben das Finanzministerium, das Justizministerium, das Ministerium für Bauen und Verkehr sowie das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in ihren heutigen Zuschnitten erhalten. Sie sind für das Funktionieren des Flächenlandes Nordrhein-Westfalen zwingend erforderlich.

Ebenfalls erhalten bleibt das Innenministerium, welches eine Kernaufgabe des Landes abdeckt. In das Innenministerium wird zukünftig das bisherige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz integriert. Dieses ist in Mitarbeiterzahl und selbst angeeigneten Kompetenzen unter Rot-Grün unkontrolliert gewachsen, obwohl im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz weit über 80 Prozent aller Vorgaben aus Brüssel oder Berlin kommen. Daher wird die Anzahl der Mitarbeiter dem umsetzenden und kontrollierenden, nicht jedoch primär gestalterischen Aufgabenbereich angepaßt und diese Aufgaben in einer Abteilung des Innenministeriums weitergeführt.

Die zweite Kernaufgabe des Landes liegt im Bildungsbereich. Zum Zwecke einer besseren Bündelung aller Bemühungen ist eine Zusammenführung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft Forschung und Technologie und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung angezeigt. Bereits heute gibt es in Teilgebieten gute und sinnvolle Kooperationen, die eine weitere Verbindung der beiden Ministerien als sinnvolle Option erscheinen lassen.

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration ebenso wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales deckt keinen elementaren Aufgabenbereiche eines Bundeslandes ab. Sie müssen daher angesichts der haushaltspolitischen Herausforderungen zurückstehen. Da sie aber trotzdem in Teilbereichen sinnvolle Arbeit leisten können, werden sie nicht ersatzlos gestrichen, sondern mittelfristig zu einen neuen Ministerium Generationen, Familie und Integration unter Nutzung möglicher Synergie- und Spareffekte zusammengeführt.

Somit erreicht NRW eine Reduktion von zehn auf sieben Ministerien. Dies bietet unter anderem die Möglichkeit, Planungsebenen und somit Personalkosten zu reduzieren. Zugleich rücken die eigentlichen Aufgaben des Landes stärker in den Fokus der Politik.

Über diese einmalige Reform der Ministeriumszuschnitte hinaus sind diese regelmäßig zu evaluieren und auf Einsparpotentiale sowie Sinnhaftigkeit zu prüfen. Dazu gehören auch Überlegungen, inwiefern weitere Zusammenlegungen, etwa der zunächst unverändert belassenen Ministerien für Verkehr einerseits und für Wirtschaft andererseits, möglich sind. Diese Überprüfungen sollten unter Einbeziehung von externen Beratern vorgenommen werden.

In diesem Zusammenhang gilt es die konsequente Reduktion des von Rot-Grün geerbten Beauftragten-Unwesens durch die neue Landesregierung zu loben. Dreizehn verschiedene Beauftrage, darunter etwa der Gender-Beauftragte der Landesforstbehörde oder der Eine-Welt-Beauftragte, wurden bereits abgeschafft oder befinden sich gegenwärtig in der Abschaffung. Eine deutliche Reduzierung des Beauftragtenwesens im Land ist ein wichtiger Schritt zur Straffung und Neuaufstellung der NRW-Verwaltung. Zukünftig sind öffentliche Aufgaben grundsätzlich durch die zuständige Behörde und nicht durch zusätzliche Beauftragte zu erledigen.

Grundsätzlich muß auch und gerade im Bereich der Landesbeteiligungen das Motto Privat vor Staat gelten und Ernst genommen werden. Daraus folgt Rückzug des Landes aus dem Großteil seiner Beteiligungen. Die JuLis NRW fordern ohne Ausnahme die Überprüfung aller Landesbeteiligungen. Bei den daraus resultierenden Privatisierungen gilt im Einklang mit entsprechenden europäischen Vorgaben der Grundsatz, jeweils den größtmöglichen Erlös für die Staatskasse zu erzielen, anstatt anderen Faktoren (etwa vermeintlichen Bestandsgarantien) den Vorrang zu geben.

Die Jungen Liberalen NRW bekennen sich zum Flugverkehr als wichtigen Standortfaktor. Das Land Nordrhein-Westfalen trägt hier eine große Verantwortung, wenngleich eine optimalerweise rein privatwirtschaftliche Lösung hinsichtlich des Bereitstellens von Luftverkehrsinfrastruktur von den JuLis präferiert wird. Es ist anzuerkennen, daß der Flughafen Düsseldorf ohne Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen auskommt. Gleiches trifft auf die Flughäfen Mönchengladbach, Niederrhein, Paderborn/Lippe, Siegerland sowie Münster/Osnabrück zu. Deshalb muß aus unserer Sicht Ziel nordrhein-westfälischer Verkehrspolitik sein, die Beteiligungen an den Flughäfen Essen-Mülheim (1/3) und Köln/Bonn (30,94%) abzustoßen. Gerade die zunehmende Bedeutung und fortschreitende wirtschaftliche Bedeutung des Flugverkehrs eröffnet die Möglichkeit zur Bereitstellung von Luftverkehrsinfrastruktur ohne die Unterstützung durch das Land.

Ebenfalls nicht von Nöten ist die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Lufthansa AG. Es ist nicht zu erkennen, welchen die beiden bereits skizzierten Kernaufgaben des Landes betreffenden Zweck diese Beteiligung erfüllt oder warum es sinnhaft für ein Bundesland sein sollte, Anteile einer Luftverkehrsgesellschaft zu halten. Diese Anteile sind nach Meinung der Jungen Liberalen NRW gewinnbringend zu verkaufen, ein Festhalten der Landesregierung an dieser Beteiligung lehnen wir strikt ab.

Auch die Messen in Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund sind ein wichtiger Standortfaktor für das Land Nordrhein-Westfalen. Es bleibt jedoch festzustellen, daß lediglich die KölnMesse einen Jahresfehlbetrag (im Jahre 2005 von 5,7 Millionen Euro) erwirtschaftet. Die anderen Messen arbeiten profitabel. Einheitliches Ziel sollte es sein, alle Messen an kommunale oder private Investoren zu veräußern. Wir sind davon überzeugt, daß die starke Messelandschaft NRWs eben auch ohne Beteiligung des Landes weiter erfolgreich arbeiten wird.

Momentan unterhält das Land viele Beteiligungen auch im Bereich der Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung. In diesen Fällen müssen Synergien mit der Agentur für Arbeit sowie den fachzuständigen Ministerien gesucht werden. Dies trifft auf Zenit (Zentrum für innovative Beschäftigungsförderung GmbH), die Logport Logistic Center Duisburg GmbH, das CeGi (Center for Geoinformation GmbH), die G.I.B (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) und die Projekt Ruhr GmbH zu.

Insbesondere im Medienbereich hat das Land Nordrhein-Westfalen speziell unter der Führung von Wolfgang Clement unnötig viele Beteiligungen aufgebaut. Eine dynamische Medienlandschaft jedoch wird nicht durch möglichst viel Staatswirtschaft gefördert, sondern durch gute Standortfaktoren. Aus Sicht der Jungen Liberalen muß sich das Land NRW erst recht mit Blick auf den Haushalt daher von folgenden Beteiligungen trennen: Anteile an der Neue Schauspiel GmbH müssen abgestoßen werden, darüber hinaus sind die Aufgaben der IWF Wissen und Medien GmbH sowie des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH primär privater Natur und müssen deshalb zukünftig ohne Unterstützung des Landes auskommen.

Die Filmstiftung NRW, die ihrerseits eine Vielzahl von Beteiligungen unterhält, muß auf ihre Kernaufgaben reduziert werden. Eine Beteiligung in diesem Bereich zählt nicht zu den Kernaufgaben eines Bundeslandes, weshalb die Landesanteile langfristig an die sonstigen Anteilseigner zu veräußern sind. Ebenso ist auch die Unterhaltung der IFS Internationale Filmschule Köln GmbH Aufgabe der Filmwirtschaft, weshalb das Land sich hier zurückzuziehen hat. Ebenfalls Aufgabe der Filmwirtschaft ist die Verbreitung deutscher Filme im Ausland, weshalb das Land NRW sich auch aus der German Film Services + Marketing GmbH zurückziehen kann. Gleiches gilt für AIM -Ausbildung in Medienberufen e.V.. Der Verein hat sich die Koordination der Ausbildung in Medienberufen zur Aufgaben gemacht. Diese Aufgabe muß jedoch nach unserer Auffassung ohne Beteiligung des Landes organisiert werden. In Bezug auf das AV-Gründerzentrum NRW, das sich primär an Existenzgründer aus dem Bereich der Film- und Fernsehproduktion richtet, sind Synergien mit der üblichen Existenzgründerberatung zu prüfen. Ebenfalls unnötig ist die Beteiligung des Landes NRW am Grimme-Institut immerhin ist das Institut auch ohne Landesbeteiligung seinen Aufgaben gerecht geworden. Gleiches gilt für den Deutschen Kamerapreis. Schließlich muß Nordrhein-Westfalen auch das Engagement bei Médaille Charlemagne pour des Médias Européens e.V. sowie bei Les Rendez-Vous Franco-Allemands Du Cinema auf eine symbolische Rolle reduzieren. Es ist auch nicht Aufgabe des Landes, ein Dienstleistungs- und Beratungshaus für Neue Medien zu unterhalten, weshalb NRW aus dem – mit einem hochtrabenden Namen versehenen, aber wenig Erfolg bringenden – europäischen Zentrum für Medienkompetenz auszusteigen hat.

Aus der Tradition sowie ihrer Aufgabenstellung heraus ist die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland als ein Projekt der Stadt Bonn auf der einen Seite und des Bundes auf der anderen Seite zu begreifen. Deshalb sollte das Land nach Meinung der JuLis NRW seine Beteiligung an einen der Partner veräußern.

Sowohl die Aufbaugesellschaft Espelkamp GmbH als auch die Betriebsgesellschaft Mont-Cenis Herne GmbH müssen aus Sicht der JuLis NRW kommunalisiert werden. Auch das Filmforum NRW stellt als Veranstalter im Kino des Museum Ludwig in Köln eine kommunale Aufgabe dar, weshalb das Land NRW bzw. die Filmstiftung NRW sich hier zurückzuziehen hat

Im Zuge des Hochschulfreiheitsgesetzes, das den Hochschulen bekanntlich mehr Autonomie einräumt, ist folgerichtig die Beteiligung am ekz Bibliotheksservice an die Hochschulen des Landes abzugeben.

Überdies muß das Land NRW sich nach Meinung der JuLis NRW auch aus dem Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft zurückzuziehen. Unserer Auffassung nach obliegt es der Wirtschaft selbst, ihre Belegschaft (weiter) zu bilden.

Auch Entwicklungshilfe stellt absolut keine Kernkompetenz eines Bundeslandes dar und sollte daher auch nicht von diesem betrieben werden. Deswegen treten die Jungen Liberalen dafür ein, daß NRW (als einziges überhaupt beteiligtes Bundesland) seine 25-prozentigen Anteile am deutschen Institut für Entwicklungspolitik an den Bund veräußert. Dieser ist -in Koordination mit der Europäischen Union- unserem Verständnis nach für Entwicklungspolitik zuständig, nicht jedoch das Land Nordrhein-Westfalen.

Was die Landeskliniken angeht, so wünschen sich die JuLis NRW eine eingehende Prüfung hinsichtlich aktueller Versorgungssituation und möglichen, die medizinische Betreuung weiterhin gewährleistenden Veräußerungsmodellen durch das zuständige Landesministerium. Trotz der Senisbilität dieses Themenfeldes darf es nicht von den Optimierungsbemühungen ausgenommen werden.

Die hier aufgezählte Liste von zu privatisierenden Landesbeteiligungen kann naturgemäß nicht abschließend sein und nur einen ersten Schritt darstellen. Insbesondere hinsichtlich landeseigener Grundstücke und Gebäude kann und muß im Detail geprüft werden, was zu Gunsten des Landeshaushalts und ohne die Kernkompetenzen des Landes zu beschneiden veräußert werden kann.

Um Fehlentwicklungen wie in der Vergangenheit zu vermeiden und das wirtschaftliche Engagement für Öffentlichkeit und Bürger transparenter zu machen, ist zukünftig jährlich ein Beteiligungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung zu erstellen und zu publizieren. Analog zu anderen jährlichen Berichten der Landesregierung bzw. der Ministerien sind in diesen die jeweils aktuelle Situation darzustellen sowie Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr und zukünftige Tendenzen zu beschreiben.

Zugleich gilt es, den Landeshaushalt von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen, also die doppelte Buchführung auf Landesebene einzuführen. Dies sichert größere Transparenz sowie eine bessere Darstellbarkeit auch und insbesondere erst längerfristig wirksamer Belastungen, etwa hinsichtlich (derzeit fehlender) Pensionsrückstellungen.

Bei dem Wechsel von Kammeralistik auf Doppik kann das Land NRW unter anderem auf die Erfahrungen seiner Kommunen zurückgreifen, die diesen Wechsel bereits vollzogen haben beziehungsweise derzeit vollziehen.

Langfristiges Ziel aller Haushaltspolitik muß die vollständige Entschuldung des Landes NRW sein. Nach der obligatorischen Konsolidierung des Haushalts sollte es oberstes Ziel der nordrhein-westfälischen Politik sein, den bereits angehäuften Schuldenberg von 118 Milliarden Euro innerhalb einer Generation, also des Zeitraums von etwa 25 Jahren, vollständig abzutragen. Nur so kann für zukünftige Generationen der finanzielle Freiraum geschaffen werden, der ihnen eigenverantwortliches politisches Handeln ermöglicht. In einem nächsten Schritt müssen finanzielle Rückstellungen für zu erwartende, aus dem Handeln heutiger Generationen resultierende finanzielle Belastungen geschaffen und diese so als indirekte Staatsverschuldung anerkannt werden (etwa Pensionsansprüche oder langfristige Verpflichtungen des Landes).

Abschließend läßt sich festhalten, daß die neue Landesregierung bereits erste, begrüßenswerte Schritte hin zu einem ausgeglichenen Haushalt unternommen hat. Diesen Kurs gilt es zu unterstützen und fortzusetzen. Er darf jedoch bei erreichen des proklamierten Ziels Null-Euro-Netto-Neuverschuldung nicht sein Ende erreichen, sondern muß zwecks vollständigem Abbau der bestehenden Schulden weiter fortgesetzt werden.