Keine Strafzahlungen für erfolgreiche kommunale Finanzpolitik

Die Kommunen finanzieren sich durch eigene Steuereinnahmen und vor allem durch
 Schlüsselzuweisungen des Landes. Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhält als
 Schlüsselzuweisung  90% des Unterschiedsbetrages zwischen der maßgeblichen
 Steuerkraft und einem berechneten fiktiven Bedarf. Hat eine Gemeinde gute
 wirtschaftspolitische Arbeit geleistet, sodass ihre maßgebliche Steuerkraft über dem
 fiktiven berechneten Bedarf liegt, erhält sie vom Land keine Schlüsselzuweisungen.

 Die Schwarz-Grüne Landesregierung möchte wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen nun
 bestrafen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden
 wir Regelungen verankern, die solche Gewerbesteueroasen unattraktiv machen und
 negative Schlüsselzuweisungen für solche Kommunen vorsehen, deren tatsächliche
 Gewerbesteuerhebesätze sehr deutlich unter den fiktiven Hebesätzen des Landes
 liegen.“

 Doch schon heute wird mit dem Mindestsatz von 200 Prozent verhindert, dass sich
 einzelne Gemeinden durch die Festsetzung sehr niedriger Hebesätze übermäßige
 Standortvorteile verschafften. Die Schlüsselzuweisungen führen bereits dazu, dass die
 kommunale Finanzmasse insgesamt verstärkt wird und ein Abbau von
 Finanzkraftunterschieden zwischen den Gemeinden herbeigeführt wird.

 Mit der Einführung eines negativen Hebesatzes werden Kommunen jedoch für vernünftige
 Haushaltspolitik und erfolgreiches Wirtschaften aktiv bestraft. Anreize für eine
 nachhaltige kommunale Finanzpolitik werden damit abgeschafft.

 Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen deutlich gegen die
 Einführung von negativen Schlüsselzuweisung aus und fordern das Land NRW auf, die
 Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag nicht umzusetzen.

Das AlkStG war eine Schnapsidee!

Seit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes, ist es den deutschen Bürgern nicht
  mehr gestattet, selbst Alkohol zu brennen. Dies ist nur noch in speziellen
  Abfindungsbrennereien erlaubt. Wer trotzdem selbst Alkohol brennt, macht sich wegen
  Steuerhinterziehung und Brennen ohne Brennerlaubnis strafbar. Diese Kriminalisierung
  der privaten Alkoholproduktion lehnen wir JuLis entschieden ab.

  Dazu fordern wir:

  •   die Legalisierung des Erwerbs und der Nutzung von Kleindestilliergeräten bis zu
     10 Liter Fassungsvermögen ohne Anmeldepflicht;
  •   die völige Befreiung vom privaten Brennen für den Eigenbedarf von der
      Alkoholsteuer.

Die Wirtschaft entfesseln – Liberale Reform der Unternehmenssteuern in Deutschland

Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht in der Krise. Die Coronapandemie hat die
 strukturellen Defizite unserer Volkswirtschaft zum Vorschein gebracht. Durch eine
 fehlgeleitete Energiepolitik und die russische Invasion der Ukraine steht unsere
 Wirtschaft vor neuen, großen Herausforderungen. Wir brauchen gerade jetzt eine
 Politik, die den Mittelstand von unnötigen Zwängen befreit, faire Rahmenbedingungen
 für Unternehmen schafft und vor allem eine steuerliche Reform, die die
 Gewerbetreibenden dieses Landes entlastet, um die Wirtschaft in den Aufschwung zu
 bringen. Deswegen fordern wir Junge Liberale NRW eine konsequente  Reform des
 Unternehmenssteuerrechts.

  Unternehmenssteuerrecht entstauben – Gewerbetreibende und Selbstständige entlasten

  Deutschland weist eine im internationalen Vergleich sehr hohe
 Unternehmensbesteuerung
  auf. Dies ist gefährlich, da sie Arbeitsplätze in einer Zeit des Strukturwandels
  bedroht. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Unternehmen attraktiv zu
  gestalten und damit eine hohe Beschäftigung und Wohlstand für zukünftige
 Generationen
  zu sichern, ist eine umfangreiche Reform der Unternehmensbesteuerung unumgänglich.
  Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung der Gewerbesteuer und eine Reform der
  Körperschaftsteuer. Diese soll mit einem wettbewerbsfähigen und niedrigen sowie mit
  einem gedeckelten kommunalen Hebesatzrecht ausgestattet werden. Die Einnahmeausfälle
  der Gemeinden werden durch einen größeren Anteil ihrerseits an anderen Steuerarten
  ausgeglichen.

  Bei Personen- und Kapitalgesellschaften soll grundsätzlich eine ähnliche Steuer-und
  Abgabenbelastung des ausgeschütteten Gewinns erfolgen sowie, zumindest auf Antrag,
  eine ähnliche Belastung des thesaurierten Gewinnes. Weiterhin soll zur Erreichung
  einer größeren Rechtsformneutralität überprüft werden, welche Regulierungen bei
  Personen- und Kapitalgesellschaften reformiert werden können.

  Kapitalerträge unbürokratisch und gerecht besteuern

  Unter dem aktuellen Einkommenssteuerregime käme eine Abschaffung der
 Abgeltungssteuer für Kapitalerträge einer Mehrbelastung gleich. Daher fordern die
 Jungen Liberalen eine Reform der Abgeltungssteuer. Künftig soll die Besteuerung von
 Kapitalerträgen über eine Flat Tax von 15% erfolgen, wobei jährliche Kapitalerträge
 von weniger als 10.000€ nicht besteuert werden. Zudem fordern wir eine
 Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Finanzprodukten. Wir sprechen uns weiterhin
 dafür aus, dass die Begrenzung von Verlustrechnungen (§ 20 Absatz 8 EstG)
 abgeschafft wird und dass Verluste vollständig  in der Verlustrechnung geltend
 gemacht werden können.

  Langfristig sollen Einkünfte aus Arbeit und Kapital gleichwertig besteuert werden.
 Um
  die Erhebung zu vereinfachen, Steuerverkürzung und -hinterziehung zu bekämpfen sowie
  zur europarechtskonformen Vermeidung von Doppelbesteuerung ausgeschütteter
  Unternehmensgewinne kann die Besteuerung von Kapitaleinkünften auch weiterhin per
  Abgeltungsteuer erfolgen, wenn sie im Wesentlichen zu einer ähnlichen
  Abgabenbelastung wie die des Arbeitseinkommens führt. Die Abgabenbelastung der
  Kapitalerträge ist einschließlich der unternehmerischen Gewinnsteuer zu verstehen.
  Die Jungen Liberalen stellen sich gegen die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
  und lehnen die Einführung einer Finanztransaktionssteuerentschieden ab.

  Umsatzsteuer reformieren

 Die Jungen Liberalen fordern daher eine grundlegende Reform des
  Umsatzsteuerrechtes. Sowohl verminderter als auch voller Mehrwertsteuersatz sollen
  zusammengefasst und einkommensneutral neu bestimmt werden. Für diejenigen mit
  geringeren Einkommen, die bisher von dem ermäßigten Steuersatz besonders profitiert
  haben, kommt dies einer Steuererhöhung gleich. Deswegen muss es zeitgleich mit der
  Einführung eines einzelnen Mehrwertsteuersatzes ebenso spürbare Entlastung für die
  Betroffenen geben. Dabei soll die Entlastung jedoch nicht nur dieMehrbelastung durch
  die Reform der Mehrwertsteuer auffangen, sondern ebenso zu mehr finanziellen
  Spielraum führen. Das Verfahren des Umsatzsteuervorwegausgleichs soll künftig
  entfallen.

Freies Geld für freie Bürger – Reform der Europäischen Zentralbank

Der Euro als Währung, hat die Wirtschaftsweise in vielen europäischen Staaten
 grundlegend verändert. Mit der Verlagerung der geldpolitischen Kompetenzen auf die
 Europäische Zentralbank wurde die europäische Integration weiter intensiviert. In den
 Verträgen von Maastricht sind wichtige Grundsätze festgeschrieben, die eine
 verantwortungsvolle Geldpolitik nach dem Vorbild der Bundesbank vor 1998 garantieren
 sollten. Doch spätestens seit der Eurokrise im Jahre 2009 wurde das unabhängige
 Mandat der EZB für Preisniveaustabilität zu sorgen unterminiert. Die schädlichen
 Auswirkungen dieser Geldpolitik entfalten sich auch in der aktuellen Inflationskrise.
 Die EZB und das zugrundeliegende Vertragswerk ihres politischen Handelns müssen
 reformiert werden, damit die dauerhafte Krise der Eurozone endlich gelöst werden
 kann.

 

 Unabhängigkeit der EZB garantieren

 Die Europäische Zentralbank ist an ihr geldpolitisches Mandat der Verträge über die
 Arbeitsweise der Europäischen Union gebunden. Damit eine volkswirtschaftlich
 verantwortungsvolle Geldpolitik durchgeführt werden kann, muss die Zentralbank frei
 vom Einfluss der tagespolitischen Mehrheiten sein. Politische Ernennungen zur
 Bedienung nationalstaatlicher Partikularinteressen müssen unterbunden werden. Ebenso
 wenig darf das Amt des EZB-Präsidenten zum personalpolitischen Schlachtfeld des
 Europäischen Rates werden.

 

 Mandat der Preisniveaustabilität

 Aufgabe einer Zentralbank ist vor allem die Steuerung der Geldmenge über die
 verschiedenen Zinssätze der Finanzierungsgeschäfte für die Geschäftsbanken innerhalb
 der Eurozone. Doch die EZB vernachlässigt ihre Pflicht zur Einhaltung ihres
 Hauptziels der Preisniveaustabilität des Euros und der Einhaltung einer stetigen
 jährlichen Teuerungsrate von nahe bei aber unter 2%. Es bedarf einer konsequenten
 Umsetzung des Inflationsziels der EZB, wie in Art. 127 AEUV festgehalten. “Des
 Weiteren müssen die europäischen Verträge dahingehend überarbeitet werden, dass
 künftig ausgeschlossen wird, dass die EZB nationale Volkswirtschaften einseitig durch
 geldpolitische Maßnahmen subventioniert. Das bis dato sehr vage formulierte sekundäre
 Ziel der EZB Geldpolitik, wurde schon mehrfach zu diesem Zwecke als Rechtfertigung
 missbraucht. Jenes sekundäre Ziel soll aus dem AEUV gestrichen werden, sodass die EZB
 sich auf ihr Mandat der Preisniveaustabilität fokussiert. Damit einhergehen muss auch
 das Ende des “digitalen Euros” und weiterer mandatsferner Betätigungen wie im
 Klimaschutz.

 

 Umsetzung des BVerfG Urteils – PSPP beenden

 Das seit Jahren andauernde Programm zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen
 auf dem Sekundärmarkt durch die EZB, überschreitet klar das Mandat der Zentralbank
 und verstößt gegen das Verbot der illegalen Staatsfinanzierung. Allein während der
 Corona-Pandemie wurde über 1 Billionen Euro neues Fiat-Geld durch die EZB geschöpft.
 In Kombination mit der großen Knappheit auf den Energiemärkten, die zu massiven
 Preisanstiegen führt, heizt die Schöpfung von neuem Zentralbankgeld die Inflation
 weiter an. Im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG fordern wir, dass Bundesregierung
 und Bundesbank im Rahmen der Vertragsbestimmungen konsequent auf ein Ende aller
 Anleihenkaufprogramme, die einer Staats- und/oder Unternehmensfinanzierung gleichen,
 hinwirken. Ebenso lehnen wir jegliche Formen von europäischen Altschuldenfonds ab.
 Wir ordern stattdessen eine konsequente Einhaltung der Konvergenzkriterien nach den
 Verträgen von Maastricht und die Schaffung eines geordneten Insolvenzrechtes für
 Gebietskörperschaften

Steuerfreie Bonusleistungen für die Aktienrente

Die Altersvorsorge ist in Zeiten eines starken demografischen Wandels eine besondere
Herausforderung. Sie ist maßgeblich für den Wohlstand im Alter und stützt durch eine
starke Kaufkraft den Konsum im Alter. Doch das umlagefinanzierte System stößt an
seine Grenzen und bürgt jungen Generationen eine große Last auf. Richtigerweise hat
die Koalition aus SPD, Grüne und FDP die Aktienrente in ihren Koalitionsvertrag
geschrieben, um auf die Probleme des umlagefinanzierten Systems zu reagieren.

Um die Aktienrente zu stärken und die vagen Versprechen des Koalitionsvertrages mit
Inhalten zu füllen, fordern wir JuLis NRW, die Aktienrente zu stärken und auszubauen.
Dazu fordern wir folgende Punkte:

  1.  Den Beitragszahlern soll es ermöglicht werden, einen Teil ihres
    Jahresbruttogehalts in steuerfreie Beiträge zur Aktienrente umzuwandeln.
  2.  Die Höhe der Beitragszahlungen für die gesetzliche Aktienrente soll von den
    Beitragszahlern bis zu einem Betrag von 6480€ p.a. frei gewählt werden können.
  3.  Die Beitragszahlungen werden im Zuge der nachgelagerten Besteuerung versteuert.
  4.  Es soll den Beitragszahlern außerdem freigestellt werden, Bonuszahlungen vom
    Arbeitgeber in steuerfreie Beiträge zur Aktienrente umzuwandeln, insofern nicht
    die o.g. Grenze überschritten wird.
  5.  Geringfügig Beschäftigten soll die Wahl gegeben werden, statt der Befreiung von
    Rentenversicherungsbeiträgen letztere in die Aktienrente einzuzahlen. Zudem soll
    ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, einen Teil ihres Gehaltes steuerfrei in
    die Aktienrente fließen zu lassen.

Mitarbeiterbeteiligungen in Startups erleichtern!

Eine Mitarbeiterbeteiligung ist in Deutschland aus steuerlichen Gründen unattraktiver und aus gesellschaftsrechtlichen Gründen teurer als in den meisten Industrienationen der Welt. Start-ups haben aber aufgrund von grundsätzlicher Kapital- und Ressourcenknappheit nicht die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter über überdurchschnittlich hohe Gehaltszahlungen für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Daher ist es für sie von großer Bedeutung Instrumente der Mitarbeiterbeteiligung zu nutzen, um an Humankapital zu kommen. Dabei treten aber in unserem Land insbesondere zwei große Probleme für Start-ups auf.

  1. Mit der Besteuerung des “trockenen Einkommens” werden den Startups viele Steine auf den Weg gelegt. Trockenes Einkommen entsteht in allen Konstellationen, in denen dem Mitarbeiter Anteile unter dem Verkehrswert eingeräumt werden, also bei der unentgeltlichen oder verbilligten Einräumung von Gesellschaftsanteilen. Obwohl die Gesellschaftsanteile bei Start-ups i.d.R. illiquide sind und zu keinen kurzfristigen Einzahlungen führen, wird auf das trockene Einkommen Einkommensteuer fällig, was eine große Hürde für Mitarbeiterbeteiligungen darstellt. Daher setzen wir Junge Liberale uns dafür ein, die Besteuerung von trockenem Einkommen in allen betroffenen Gestaltungsvarianten bestmöglich zu verhindern, um Mitarbeiterbeteiligungen zu erleichtern und diese unter Umständen erst zu ermöglichen.
  2. Die Einkünfte aus der Mitarbeiterbeteiligung sind im Einzelfall abzugrenzen, ob diese steuerrechtlich als Einkünfte aus Dienstverhältnis oder als Kapitaleinkünfte zu versteuern sind. Die Rechtsprechung unterscheidet sich im Detail je nach Bundesland und führt zur Rechtsunsicherheit sowie zu hohen Beratungskosten bei der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen bei den Start-ups. Wir fordern eine Möglichkeit für eine Mitarbeiterbeteiligung, die mit geringen Transaktionskosten und hoher Rechtssicherheit nur einer Endbesteuerung nach der Kapitalertragssteuer unterliegt.

Keine Staatsgelder für BDS-Unterstützer

Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson. Antisemitismus in jedweder Form verurteilen wir scharf. Die Jungen Liberalen NRW bekräftigen daher ihre Ablehnung der sog. BDS-Bewegung als antisemitisch und begrüßen, dass diese Einschätzung inzwischen auch vom Deutschen Bundestag geteilt wird.

Umso erschreckender nehmen die Jungen Liberalen NRW zur Kenntnis, dass Teile des deutschen Kulturbetriebes diese aus der Werteordnung unserer Verfassung abgeleitete Haltung nicht nur ablehnen, sondern aktiv der BDS-Bewegung den Rücken stärken. Der Schulterschluss von einigen Künstlern der Documenta zum BDS ist ein neuer, trauriger Höhepunkt in Hinblick auf eine unerträgliche Relativierung der BDS-Bewegung selbst. Unter dem missbräuchlichen Titel „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ werden Antisemiten als Opfer angeblicher Verfolgung stilisiert und die BDS-Bewegung relativiert.

Zu den Unterzeichnern der Initiative gehören auch Angehörige staatlicher und staatlich subventionierter Einrichtungen sowie Hochschullehrer deutscher Hochschulen. Das ist unerträglich und geschichtsvergessen. Gerade der Verweis auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zeugt von fehlendem Problembewusstsein. Satz 2 dieses Absatzes mahnt eindrücklich: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“.

Wer den Staat und seine Werteordnung innerlich ablehnt, darf nicht von innen heraus, auf dessen Kosten, gegen ihn Stimmung machen. Die Jungen Liberalen NRW fordern daher alle betroffenen Kultureinrichtungen auf, sich von der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ zu distanzieren und die Mitzeichnung zu widerrufen. Von den persönlich Verantwortlichen erwarten wir den Rücktritt aus den Leitungsgremien staatlicher und staatsfinanzierter Einrichtungen. Die Träger – Bund, Land, Kommunen – müssen personelle Konsequenzen prüfen und, wo möglich, Kündigungen aussprechen. Zudem fordern die Jungen Liberalen, staatlichen geförderten Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, welche sich nicht von der BDS-Bewegung distanzieren, zukünftig sämtliche Gelder zu entziehen. Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht unterschwelligem Antisemitismus zugutekommen.

Asien ist mehr als China – wirtschaftlichen und kulturellen Austausch stärken

Die Großräume Süd- und Südostasien gehören mit einer Bevölkerung von knapp zwei Milliarden Menschen zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Die Europäische Union besitzt neben einem wirtschaftlichen Interesse, die Zusammenarbeit mit den beiden Großräumen zu verstärken, auch ein Interesse an Kooperationen in der Wissenschaft und Forschung.

Wirtschaftliche Zusammenarbeit über Freihandelsabkommen verstärken

Der Freihandel ist für uns eines der großen Versprechen für unternehmerische Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand. Die Verhandlungen der EU mit den südasiatischen Staaten um Indien und den ASEAN-Staaten sind von erheblicher ökonomischer Bedeutung für die Europäische Union und insbesondere für die exportorientierte deutsche Wirtschaft.

Wir fordern daher:

  • die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Indien und Malaysia, welche seit 2012 de facto auf Eis gelegt sind.
  • die europäischen Institutionen dazu auf, den bereits ausgehandelten Freihandelsabkommen mit Vietnam und Singapur zuzustimmen.
  • ergänzend zu den verhandelten Freihandelsabkommen je ein Investitionsschutzabkommen nach dem Vorbild von CETA, welches ein auf die Staaten angepasstes Streitbeilegungsverfahren vorsieht.

Die Kooperation und stärkere Bindung zu unseren asiatischen Partnern wollen wir nutzen, um das an Marktmechanismen orientierte Emission Trading System (ETS) weltweit stärker zu etablieren. Wir schlagen deswegen vor, dass die Aufnahme des ETS in Freihandelsabkommen zur Regel wird.

Wissenschaftliche Potenziale heben – Kulturellen Austausch fördern

Bereits heute zieht es viele junge Menschen aus Süd- und Südostasien an die Europäischen Universitäten; sie erlangen einen Hochschulabschluss und leisten einen wertvollen Beitrag in der Forschung. Auch wird vielen Studierenden aus Europa über zahlreiche Austauschprogramme heute schon ermöglicht, Süd- und Südostasien kennenzulernen und die kulturellen Unterschiede zu erfahren.

Wir wollen diese Zahl weiter steigern und es auch deutschen Studierenden erleichtern, an süd- und südostasiatische Universitäten zu gehen. Zu diesem Zweck muss beispielsweise das Stipendienprogramm A New Passage to India großzügiger finanziell ausgestattet werden, da das Programm bereits finanziell ausgelastet ist. Auch das Indo-German Science and Technology Center (IGSTC), welches mit der finanziellen Unterstützung deutsch-indischer Forschungsprojekte betraut ist, muss weiterentwickelt und seinen Anforderungen entsprechend gefördert werden. Auch Kooperationsprojekte wie SHARE (European Union Support to Higher Education in the ASEAN Region), welches die Einführung eines supranational anerkannten Qualifikationsrahmen, regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen, ein länderübergreifendes Credit-Point- Übertragungssystem und diverse Stipendienprogramme für den südostasiatischen Raum vorsieht,sind weiterhin zu fördern, um eine verstärkte Mobilität von jungen Europäern und Asiaten zu ermöglichen.

Doch im südchinesischen Meer werden nicht nur wirtschaftliche Interessen der liberalen Demokratien verteidigt. Die immerwährenden Provokationen und Drohgebärden seitens der Volksrepublik China gegen den unabhängigen Inselstaat Taiwan verurteilen wir scharf. Als Junge Liberale stehen wir an der Seite eines souveränen Taiwans und unterstützen infolgedessen eine völkerrechtliche Anerkennung des Inselstaats. Analog dazu wollen wir die Beziehungen zu Taiwan über transatlantische Organisationen wie die WHO und Kooperationen in der Forschung weiter vertiefen. Als Konsequenz der anhaltenden und immer bedrohlicheren Militärmanöver Chinas an den Grenzen Taiwans, erklären wir uns ebenfalls zu militärischer Unterstützung , die unter anderem Waffenlieferungen umfassen kann, bereit. Die Form der Unterstützung muss in Absprache mit den Vereinigten Staaten und der Taiwanesischen Regierung erfolgen.

Internationale Gewässer schützen

Fast die Hälfte aller operierenden Containerschiffe weltweit passieren das Südchinesische Meer, wodurch sowohl der de jure als auch der de facto Erhalt des Meeres als internationales Gewässer von vitalem Interesse ist. Wir unterstützen deswegen ausdrücklich die Bemühungen der Vereinigten Staaten von Amerika, die internationalen Gewässer im Südchinesischen Meer sowie die internationale Schifffahrt durch militärische Präsenz vor der Vereinnahmung Chinas zu schützen. Deutschland sowie die Europäische Union sollen zwischen den Mitgliedsstaaten der ASEAN für eine gemeinsame Positionierung bezüglich der Territorialansprüche im Südchinesischen Meer vermitteln.

Privaten Vermögensaufbau und betriebliche Altersvorsorge fördern

Wir Junge Liberale NRW fordern eine Reform der Kapitalertragsteuer, um den Vermögensaufbau langfristig zu fördern. Konkret umfasst diese Forderung eine Angleichung des Sparerpauschbetrags an den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer. Der bisherige Sparerpauschbetrag in jährlicher Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete soll demnach auf 9.744 Euro respektive 19.488 Euro angehoben werden. Darüber hinaus fordern wir, die Wiedereinführung der bis 2009 gültigen Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Finanzprodukte. Das bedeutet, dass Kursgewinne steuerfrei realisiert werden können, wenn das zugrunde liegende Wertpapier zuvor mindestens 12 Monate gehalten wurde. Ebenfalls sollen Dividenden bei Wertpapieren, die länger als 12 Monate gehalten werden, steuerfrei realisiert werden.

Neben der privaten Altersvorsorge durch Wertpapiere, braucht es auch ein kapitalgedecktes Update für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierzu streben wir eine Ergänzung der fünf bisherigen Durchführungsformen der bAV durch eine Sechste, die Aktienbetriebsrente, nach dem Vorbild der amerikanischen „401k“ und „Roth IRA“ Programme an. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall Beiträge auf ein spezielles Depot des Arbeitnehmers ein, wo sie in vom Arbeitnehmer bestimmte Wertpapiere investiert werden. Auch der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit durch Entgeltumwandlung Einzahlungen auf dieses Konto aus seinem Bruttolohn zu leisten. Sowohl die AG- als auch die AN-Beiträge, sind dabei bis zu den für die bAV geltenden Freibeträgen sozialversicherungs- und steuerfrei (im Jahr 2022 also 3.384 € bzw. 6.768 €). Überdies setzen wir uns für eine Erhöhung dieser Freibeträge für alle Formen der bAV ein. Eine Veräußerung der Wertpapiere oder die Entnahme von Ausschüttungen aus der Aktienbetriebsrente sind erst ab der Übertretung des gesetzlichen Renteneintrittsalters möglich, auch dann sind sie jedoch grundsätzlich sozialversicherungs- und steuerfrei. Eine Umschichtung des Kapitals innerhalb der Aktienbetriebsrente ist auch bei der Realisierung von Gewinnen einmal im Jahr belastungsfrei möglich. Wie alle anderen Formen der bAV sind die Arbeitgeberbeiträge zur Aktienbetriebsrente eine freiwillige oder im Rahmen von Tarifverträgen vereinbarte Leistung des Arbeitgebers; die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer besteht analog zu den anderen Formen der bAV grundsätzlich.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Liberale Rüstungsexportpolitik im 21. Jahrhundert

Mit der Schlussakte der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) bekannten sich 1975 die europäischen Staaten zur Einhaltung elementarer Prinzipien: Neben der Achtung der Souveränität eines jeden Staates und der Unverletzlichkeit von Grenzen bildete das Bekenntnis zur Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten das Herzstück der Schlussakte von Helsinki. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich dafür Verantwortung trägt, dass sich Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit etablieren und geachtet werden.

Die Frage nach Verantwortung kommt insbesondere in den Diskussionen rund um Rüstungsexportlieferungen in Drittländer immer wieder auf. Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 in Verbindung mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahre 2008 bilden ein Kernelement bei der Frage der Genehmigung von Rüstungsexporten. Sowohl in den Grundsätzen von Kriegswaffenexporten auf nationaler Ebene als auch in den Grundsätzen auf EU-Ebene werden hinreichende Kriterien für die Genehmigung von Waffenexporten aufgeführt, die insbesondere

  • die Beachtung von Menschenrechten im Bestimmungs- und Endverbleibsland bei der Entscheidung von Rüstungsexporten besonderes Gewicht bemessen
  • eine Ausfuhrgenehmigung verweigern, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass Militärtechnologie oder Militärgüter zur internen Repressionen bestimmt sind
  • die Achtung des humanitären Völkerrechts fordern.

Die Bundesregierung berücksichtigt die vorliegenden Grundsätze für die Genehmigungen der Rüstungsexporte seit etlichen Jahren nur zurückhaltend. An folgenden Beispielen soll dies verdeutlicht werden: Seit 2015 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexportlieferungen im Wert von über 200 Mio. Euro nach Saudi-Arabien. Saudi-Arabien griff 2015 in den Bürgerkrieg im Jemen ein, welcher bis heute andauert und eine der verheerendsten humanitären Krisen der Gegenwart darstellt. Dabei

  • verstößt die Bundesregierung gegen den Grundsatz, in Krisengebiete keine Waffen zu liefern.
  • ist bis jetzt immer noch nicht geklärt, ob Saudi-Arabien im Jemen gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hat.

Der Mordfall Jamal Khashoggi löste in der Welt entsetzen aus. Aber nicht erst hieraus wird deutlich, dass das saudische Regime sich weder der Demokratie noch den Menschenrechten zuwendet. Die Inhaftierung des regimekritischen Bloggers Raif Badawi ist nur eine von vielen Verstößen gegen den Grundsatz der Meinungs- und Pressefreiheit. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch untermauern die These, dass es um Menschen- und Grundrechte in Saudi-Arabien nicht gut gestellt ist.

In dem jetzigen Zustand eines Regimes wie Saudi-Arabien kann nicht sichergestellt werden, dass gelieferte Waffen letzten Endes nicht doch gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.

Die Jungen Liberalen fordern deswegen

  • , dass sich die Bundesregierung nicht nur zu den eigenen Grundsätzen zu Rüstungsexportlieferungen auf nationaler und EU-Ebene zu bekennt, sondern auch ihr Handeln strikt danach auszurichtet. Die Pflicht Leben zu schützen schulden wir nicht den Ländern, sondern den Menschen, die entweder a) in einem Krisengebiet oder b) in einem Unrechtsregime leben.
  • auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass sich sämtliche europäische Partner an die von 2008 beschlossenen Grundsätze für Waffenexporte halten. Insbesondere mit der französischen Regierung muss hier ein Austausch stattfinden, der eine gemeinsame Ausrichtung für Rüstungsexporte klärt und sich grundlegend an den von 2008 festgelegten Richtlinien orientiert.
  • auf europäischer Ebene Lösungen für ein Ende des Bürgerkriegs im Jemen zu finden. Anstatt in einem Stellvertreterkrieg bedenkenlos Waffen auszuliefern, muss mit allen Akteuren ein stetiger Austausch stattfinden, Russland und den Iran eingeschlossen.