Die Jungen Liberalen in Nordrhein-Westfalen sprechen sich gegen die Schaffung weiterer gesetzlicher Vorgaben für Euro-Betriebsräte aus. Schon die frühere Regelung, die Arbeitnehmern und Arbeitgeber betriebsintern die Festsetzung der Kompetenzen des Euro-Betriebsrates überließ, schuf genügend unnötige Kosten für multinationale Unternehmen.
Erklärung der Jungen Liberalen zum Kirchenasyl
Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und die Garantie der ungestörten Religionsausübung, so wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes geschützt werden, sind für Liberale ein hohes Gut. Religiöse Toleranz ist die historische Wurzel der gesellschaftlichen Toleranz. Das Recht auf ungestörte Religionsausübung ist die historische Wurzel des Rechts auf eine unantastbare Privatsphäre. Doch die Ausübung von Religion muß den Rahmen der allgemein verbindlichen und demokratisch legitimierten Rechtsordnung anerkennen. Im Spannungsfeld zwischen Religionsausübung und der Anerkennung der allgemeinen Rechtsordnung findet die Praxis des sogenannten Kirchenasyls statt. Wir respektieren grundsätzlich das Gebot der Nächstenliebe der christlichen Kirchen und ihren Willen, verfolgten und schutzbedürftigen Menschen Zuflucht zu ermöglichen. Der Geist dieser Handlungsmotivation hat viele Gemeinsamkeiten mit dem ethischen und historischen Auftrag unseres Grundgesetzes. Auf der anderen Seite kann der Rechtsstaat nicht zulassen, daß sich Teile der Gesellschaft aus der Befolgung unserer Gesetze verabschieden.
Dogmatisch-technokratische Antworten sind in solchen Spannungsfeldern keine Lösung. Die ethische Motivation, die dem Kirchenasyl zugrunde liegt, kann nicht unberücksichtigt bleiben. Daher fordern wir einen Umgang mit dem Kirchenasyl in folgender Weise:
1) Die Durchsetzung des Strafrechtes muß in jedem Fall gewahrt sein. Kirchenasyl für verurteilte Straftäter i.S.d. StGB mit Ausnahme des Verstoßes gegen Abschiebebestimmungen ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Der Staat muß hier in jedem Fall die allgemeine Rechtsordnung durchsetzen mit allen ihm dazu zur Verfügung stehenden Mitteln.
2) Kirchenasyl kann niemals zur Aufhebung rechtskräftiger Urteile beispielsweise in Abschiebungsfragen führen. Urteile sind zu vollstrecken, sobald dies problemlos möglich ist.
3) Die Kirchen werden aufgerufen, von der Praxis des Kirchenasyls nur in gut geprüften Fällen Gebrauch zu machen, um Kirche und Rechtsstaat nicht unnötig oft in Konflikt miteinander zu bringen.
Mit diesem Vorgehen begründen wird weder einen rechtsfreien Raum Kirche noch ein Sonderrecht für Religionsgemeinschaften. Wir halten es lediglich für staatspolitisch falsch, Konflikte zwischen rechtsstaatlichen Institutionen unseres Grundgesetzes und Handlungen, die vom Geist unseres Grundgesetzes durchdrungen sind, unnötig und öffentlich zu eskalieren. Die Jungen Liberalen bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung in Bezug auf die Kompromißlösung im Asylrecht.
ENFOPOL
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen lehnen das von der Europäischen Union geplante Überwachungssystem „ENFOPOL“ in der vorgeschlagenen Dimension strikt ab und fordern die Bundesregierung auf, dem Entwurf in dieser Form in keinem Fall zuzustimmen.
GKV Risikostrukturaugleich abschaffen
Die Jungen Liberalen NRW fordern die NRW-Landesregierung fordern Bundesgesundheitsministerin Fischer auf, den gesetzlich vorgeschriebenen jRisikostrukturausgleich bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen.
Erfolgsorientierte Anwaltshonorierung
Zukünftig soll die Bestellung der Notare an subjektiven qualifikatorischen Voraussetzungen festgemacht werden und das bisherige Erben-Privileg entfallen. Liberalen wollen bei Güterknappheit Chancengleichheit am Start und keine Erbhofregelung für „Notars-Erben“.
Atomausstieg nur mit Verstand
Ein rot-grüner Atomausstieg muß langfristig, sorgfältig und für alle Betroffenen kalkulierbar durchgeführt werden
Für uns Junge Liberale in Nordrhein-Westfalen war und ist die Atomenergie eine Übergangsenergie. Wir stehen zur derzeitigen Form der friedlichen Nutzung der Atomenergie in der Bundesrepublik Deutschland, weil unsere Kraftwerke zu den sichersten der Welt gehören, weil die Atomenergie aus Klimaschutzgründen ein wichtiger Bestandteil unserer Energieversorgung ist und weil eine wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien momentan nicht in ausreichendem Umfang möglich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine ökonomische Energieversorgung in der Bundesrepublik nur durch einen Energieträger-Mix möglich, zu dem auch die Atomenergie mit einem Anteil von fast 30 Prozent gehört.
Dies wird sich unter der amtierenden Regierung aus SPD und Bündnis 90/ Die Grünen definitiv ändern. In der Koalitionsvereinbarung heißt es unter anderem: „Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt.“ Zu diesem Zweck lädt die Bundesregierung innerhalb des ersten Regierungsjahres Vertreter der Energieversorgungsunternehmen zu Gesprächen ein, um eine neue Energiepolitik zur Beendigung der Atomenergie und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Diese Vorgehen ist grundsätzlich zu begrüßen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nicht ideologisch motiviert à la Trittin in die nächsten Verhandlungsrunden zu gehen, und so jegliche Einigung im Konsens zu verhindern. In den Augen der Jungen Liberalen sind folgende Punkte bei einem neuen Energiekonsens unbedingt zu beachten:
Rücksichtnahme auf und Einhaltung der laufenden gültigen Verträge der Energiewirtschaft mit in- und ausländischen Partnern, die Laufzeiten von teilweise mehreren Jahrzehnten aufweisen, um dem Bund, und somit dem Steuerzahler, milliardenschwere Ausgleichs- und Ersatzzahlungen zu ersparen.
Keinen überstürzten Ausstieg aus der Atomenergie innerhalb einer oder zwei Legislaturperioden. Dies würde große Unsicherheiten bei der Energiewirtschaft, bei den dort beschäftigten Menschen und bei den betroffenen Regionen – zu dem auch das Land Nordrhein-Westfalen gehört – hervorrufen. Ein Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie muß in jedem Fall sozialverträglich vorgenommen werden, damit nicht auf einen Schlag die, teilweise ausgebildeten, Beschäftigten eines ganzen Wirtschaftszweiges perspektivlos auf den Arbeitsmarkt geschwemmt werden. Allein im Brennelemente Zwischenlager Ahaus (BZA) sind derzeit ca. 70 Personen beschäftigt. Ein kurzfristiger radikaler Wegfall dieser Arbeitsplätze würde nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer sondern auch für die Region eine außerordentliche Belastung darstellen.
Vor einer verbindlichen und unumkehrbaren Gesetzesregelung zum Atomausstieg müssen ökonomisch zumutbare und ökologisch sinnvolle Alternativen zur Deckung des Strombedarfs in der Bundesrepublik Deutschland feststehen, ohne daß der Strompreis signifikant ansteigt. Es muß verhindert werden, daß der deutsche Atomstrom lediglich durch ausländischen substituiert wird, was neben weiteren Arbeitsplatzverlusten auch Absatzsteigerungen von ausländischem Atomstrom bedeuten würde. Derzeit gibt es in Frankreich bereits 56 Kernkraftwerke (Deutschland: 21- davon einige nicht am Netz). Eine hohe Nachfrage von deutscher Seite würde diese Zahl sicherlich noch erhöhen, dies kann nicht Sinn und Zweck eines Ausstieges aus der Atomwirtschaft sein.
Die Fortsetzung der Forschung und Entwicklung im Bereich der atomaren Technologien, auf denen Deutschland außerordentlich erfolgreich war und ist. Unsere hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards wurden in den vergangenen Jahrzehnten in die ganze Welt exportiert. Ein radikaler Ausstieg binnen weniger Jahre würde einen enormen Vertrauensverlust der übrigen Nationen in die deutsche Atomtechnik bedeuten. Dies würde nicht nur weitere Arbeitsplätze in Deutschland kosten, sondern außerdem den Rückgriff ärmerer Nationen auf unsichere Techniken heißen. Auch in Zukunft muß eine intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit gewährleistet sein, nur dies ermöglicht entscheidende Innovationen auf dem Gebiet der Effizienz und vor allem der Sicherheit. Diese Chance darf nicht verspielt werden.
Stellungnahme zur Kurdenproblematik
Das Problem der kurdischen Minderheit in der Türkei ist zur inneren Angelegenheit Deutschlands gemacht worden. Dies und die Tatsache, daß im Umgang mit diesem Problem Undifferenziertheit das politische Diktat übernommen hat, machen eine klare Stellungnahme notwendig, die orientiert ist an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und vor allem Vernunft. Es gilt, folgendes klarzustellen: Kurde ist nicht gleich PKK-Terrorist
Die Partiya Karkaren Kurdistan (PKK) und die kurdische Minderheit in der Türkei sowie auch die in Deutschland lebenden Kurden sind nicht pauschal miteinander zu identifizieren. Die PKK ist eine Gruppe, die z.T. mit radikaler Gewalt gegen Angehörige der eigenen Volkgruppe vorgeht. Neben ihr bestehen zahlreiche Parteien und Initiativen, die auf friedliche Art und Weise versuchen, mehr Autonomie innerhalb der Türkei zu erwirken. Pauschale Vorwürfe gegen die Kurden an sich sind indifferente Stimmungsmache.
Keine Privilegierung politisch motivierter Straftaten
Angriffe gegen durch das Strafrecht geschützte Rechtsgüter sind – unabhängig von ihren Motiven – nicht zu akzeptieren. Sie müssen stets verfolgt und rechtsstaatlich geahndet werden. Wir mißbilligen jede politische Strategie, die den Schutz und die Sicherheit der grundgesetzlich garantierten Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum zur Verhandlungsmasse erklärt. Der Rechtsstaat darf nicht erpressbar werden. Täter sind nach deutschem Strafrecht abzuurteilen. Unterschiedliche Behandlungsweisen von innerhalb der PKK höher- und niederrangigen Straftätern widersprächen dem Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz, damit dem Rechtsstaatsprinzip und sind daher abzulehnen.
Kein Freund-Feind-Denken in der Außenpolitik
Pauschale Vorwürfe gegen die kurdische Volksgruppe an sich führen zunehmend zu einer unkritischeren Haltung gegenüber dem Umgang der Türkei mit dem Problem der kurdischen Minderheit. Die Gruppe wird zunehmend als „Feind“ charakterisiert und dem „Feind des Feindes“ Wohlwollen entgegengebracht. Diese Denkweise lehnen wir ausdrücklich ab. Die Türkei weist weiterhin Demokratie- und Rechtsstaatsdefizite auf. Diese bleiben unabhängig bestehen. Es bleibt weiterhin Aufgabe der deutschen Außenpolitik, auf die Beseitigung dieser Defizite hinzuwirken. Wir fordern die F.D.P.- Fraktion im Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, ihr Handeln nach diesen Positionen hin auszurichten.
Generationenbericht
Die Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, zukünftig jährlich einen Generationenbericht vorzulegen. Dieser soll Auskunft darüber geben, wie sich unter Aspekten der
Generationenverträglichkeit die von der Landespolitik getroffenen Entscheidungen für die junge Generation auswirken.
Abschaffung der Mindest-Klo-Quote für Kleinbetriebe
§ 37 der Arbeitsstättenverordnung ist dahingehend zu ändern, daß zukünftig die Verpflichtung für Betriebe entfällt, stets ab 5 Arbeitnehmer mindestens je ein geschlechtlich getrenntes Klo einzurichten (Sanitäranlagenquote). Gerade für kleinere Existenzgründer stellen derlei bürokratische Schikanen eine unnötige staatliche Gängelung dar.
Rechtsmißbrauch bei Zivildienststellen
Die Jungen Liberalen NRW fordern die F.D.P.- Bundestagsfraktion auf, eine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, in welchem Umfang gegenwärtig ein verwendungszweckwidriger Rechtsmißbrauch bei Zivildienststellen vorliegt und wie viele reguläre Beschäftigungsverhältnisse dadurch vernichtet werden.