Umsetzung der Reform der Ausbildungsförderung

Die Jungen Liberalen fordern die rot-grüne Bundesregierung auf, die finanzielle Gleichwertigkeit von beruflicher und  akademischer Ausbildung durch eine grundlegende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes herzustellen. Es darf keinen weiteren Aufschub der seit 1996 allseits betonten dringenden Reform der Struktur der Ausbildungsförderung geben. Die Jungen Liberalen fordern eine schnellstmögliche umfassende Strukturreform und setzen dabei auf Chancengleichheit und Eigenverantwortung. Einen sozialen numerus clausus darf es nicht geben.Eine Umsetzung der Reform ist bis zum Wintersemester 1999/2000 realisierbar, da sich der Bundesrat bereits im März 1998 für ein einheitliches und sozial gerechtes System der Studienförderung mit einem elternunabhängigen Sockelbetrag und einer einkommensunabhängigen Aufbauförderung ausgesprochen hat. Die Jungen Liberalen fordern deshalb  die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Strukturreform der Ausbildungsförderung entsprechend rechtzeitig vorzulegen. Eine grundlegende Reform muß zum Ziel haben:

– Angleichung des BAföG in Ost und West
– Gewährleistung des Zugangs zum BAföG für alle, die es benötigen (nämlich Studenten, Schüler und angehende Meister)

Die überwiegend einseitig orientierte Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht keine Notwendigkeit, sich konstruktiv dem Problem der unterschiedlichen finanziellen Behandlung von Ausbildung in den Bereichen Schule, Hochschule und Meisterschulung auseinanderzusetzen. Wir erachten es als unerläßlich, Schülern und angehenden Meistern die gleichen Chancen zu gewähren wie Akademikern.

Daher fordern wir die  Landesregierung und  den Landtag auf, zusätzlich die Möglichkeit zu schaffen, Schülern und angehenden Meistern eine Darlehensaufnahme zu vereinfachen, zum Beispiel durch die Übernahme von Bürgschaften.

Wettbewerbsföderalismus

Der Föderalismus in Deutschland bedarf einer grundlegenden Reform. In seiner jetzigen Form entspricht er nicht mehr den Anforderungen eines modernen liberalen Gemeinwesens. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden sind bis zur Unkenntlichkeit miteinander verwoben. Dieses undurchsichtige Mischsystem aus Einnahmen, Ausgaben und  Aufgaben gefährdet den Föderalismus. Wo alle  Verantwortung tragen, ist keiner verantwortlich zu machen. Aufgeblähte Haushalte, Schuldenberge und Mißwirtschaft sind die Folge.

Die Jungen Liberalen fordern deshalb einen echten Wettbewerbsföderalismus. Es muß der Grundsatz gelten, daß jede Ebene, die bestimmte Aufgaben verantwortet, auch die Finanzierung eigenständig regelt. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige Aufgabenteilung zwischen den ebenen des föderalen Staates. Dafür müssen Kataloge mit Bundes- Landes- und kommunalen Aufgaben definiert werden. Für keine staatliche Aufgabe darf mehr als eine Ebene zuständig sein.
Den Kommunen und Bundesländern sind dann Hebesatzrechte auf Einkommens- und Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Jedes Bundesland, jede Kommune sol autonom über die Höhe des  jeweiligen Hebesatzes entscheiden können. So kann Wettbewerb zwischen den Gebietskörperschaften entstehen.

Reform der Immunitätsregelungen für Europolbeamte

Die Jungen Liberalen NRW lehnen die pauschale Immunität von Europolbeamten in der Form wie sie in Art. 41 EPK geregelt ist ab. Eine solche Regelung ist weder notwendig, noch entspricht sie den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit.

Polizeilich handelnde Beamte haben bereits weitreichende Amtsrechte und sind z.T. durch die Rechtsprechung oftmals auch  bei fragwürdigen Ermittlungsformen rechtsstaatlich gedeckt (z.B. „agent provocateur“). Bei Gefahren für Leib und Leben treten zudem die in allen europäischen Rechtssystemen vorhandenen Regelungen der Notwehr und des Notstandes in Kraft.

Allenfalls gerechtfertigt können Normbrüche von Europolbeamten sein, wenn sie im Rahmen einer verdeckten Ermittlung begangen werden und zur Aufrechterhaltung der vorgegebenen Identität dienen. Aber aus dem Zweck der möglichen Notwendigkeit dieser Normbrüche ergeben sich rechtsstaatliche Mindestanforderungen für eine Rechtfertigung:

1) Die Strafwürdigkeit des Normbruches, der durch den Europolbeamten begangen wird, muß deutlich niedriger sein, als die des Normbruches, der Anlaß der Ermittlung ist.
2) Ein Normbruch darf nur stattfinden, wenn dem Ermittlungsverfahren ein ganz besonders qualifizierter Verdacht zugrunde liegt.
3) Im nachhinein muß richterlich festgestellt werden, daß ein normgemäßes oder weniger strafwürdiges Alternativverhalten zweckwidrig oder unmöglich war.

Wir fordern die Bundesregierung auf, im Sinne dieser Leitlinien Nachverhandlungen bezüglich der Immunität von Europolbeamten aufzunehmen.

Rücknahme des Bürgschaftskreditmodells

Die Jungen Liberalen NRW fordern die NRW-Landesregierung auf, das Bürgschaftskreditmodell des Bauministeriums umgehend zurückzunehmen und durch ein sozial ausgewogeneres und mit  Bankexperten abgestimmtes Modell zu
ersetzen.

Einheitliches Umweltgesetzbuch

Die Jungen Liberalen NRW  fordern Bundesumweltminister Trittin auf, das vollkommen unübersichtliche Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzuführen. Als sinnvolle Grundlage hierfür kann der bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegte Sachverständigenentwurf dienen. Die Jungen Liberalen
lehnen eine unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentums durch eine Umweltverantwortlichkeit des Eigentums ab.

Abschaffung des formalen Zustimmungsvorbehaltes

Die Jungen Liberalen NRW fordern die  NRW-Landesregierung auf, den formalen Zustimmungsvorbehalt im Baugenehmigungsverfahren abzuschaffen.

Kommunalpolitisches Rahmenprogramm zur NRW – Kommunalwahl ´99 NRW

Am 12. September ‘99 findet in NRW die nächste Kommunalwahl statt.

Dieses Rahmenprogramm soll dazu als inhaltlicher Leitfaden dienen. Es beinhaltet liberale Thesen, die dazu  dienen sollen, eine kommunale Politik zu etablieren, die freiheitlich geprägt ist und eine größtmögliche Selbstbestimmung des
Bürgers zuläßt. Gerade für die „jungen“ Liberalen ist es wichtig in einem Raum aufzuwachsen, in dem sie sich frei entfalten können. Denn nur wer frühzeitig lernt für sein Verhalten Verantwortung zu übernehmen, kann dies auch im späteren Leben bewältigen.

Zur Zeit ist dies nicht der Fall, die  kommunale Politik ist  und wird geprägt von veralteten Konzepten, einem starren Verwaltungsapparat und Köpfen, die den Hoffnungen, Ansprüchen und Grundlagen für eine junge Generation anscheinend nicht mehr gerecht werden können.

Jetzt ist die Zeit, dies zu ändern und  eine neue, freiheitliche und nachhaltig zukunftsfähige Politik zu etablieren. Gegenwärtig drangsaliert vor allem die rot-grüne Landespolitik dies kommunale Freiheit, hierfür gibt es zahllose Beispiele wie Frauenquoten, soz. Wohnungsbau, die Einführung von Mindestparkgebühren, etc. … Nutzen wir die Möglichkeit dies zu ändern. Liberale Leitidee ist hier die „frei Kommune“, die in gem. dem Subsidiaritätsprinzip eigene Belange regelt.

II.  Jugend

Jugend und die Vertretung ihrer  Interessen sind Kerninhalt jungliberaler Politik.

Die Ignorierung der Interessen unserer, der jungen Generation, durch die etablierten, alten Entscheidungs- und Mandatsträger in vielen Belangen hat dazu beigetragen, daß die Bevölkerungsgruppe der Jugendlichen mittlerweile ein Schattendasein fristet.

Eine verantwortungsvolle Politik, die Entscheidungen  auch im Hinblick auf die nachhaltige Verträglichkeit für folgenden Generation trifft, hat sich in den meisten Köpfen leider noch nicht festgesetzt. Hier ist der Ansatzpunkt der Jungen Liberalen für die nächste Kommunalwahl.

Um dem gesamtgesellschaftlichen Trend der politischen Demobilisierung entgegenzuwirken, ist es wichtig, daß auf einem der ersten drei Plätze der Reserveliste ein Jugendkandidat platziert ist. Nur so können wir unsere Interessen transportieren. Nur so wird auch nach außen hin sichtbar, daß Politik auch uns angeht und das wir auch bereit sind uns für unsere Belange und Interessen einzusetzen. Es kann nicht angehen, daß Kommunalparlamente vergreisen. Halten wir an unserer Forderung fest: „ Räte sind keine Ältestenräte“.

Die für Jugendpolitik als angeblich kompetent erklärten Sachverständigen, wie z.B. die Jugendringe, vertreten vielfach nur radikal politische Forderungen, die mit der realen Interessenlage kaum Gemeinsamkeiten aufweisen oder gar kollidieren. Filz und Lobbyismus regieren, aber nicht Engagement und Sachverstand. Unsere Aufgabe ist dem Entgegenzusteuern und unserer Generation die Augen zu öffnen. Setzen wir uns ein für eine wirklich jugendliche Politik. Setzen wir uns ein für Jugendgemeinderäte, für eine bedarfsbezogene Jugendarbeit: Jugendzentren, – Clubs und -Treffs haben eine wichtige  soziale Aufgabe. Diese können sie nur erfüllen, wenn das Angebot flexibel und jugendgerecht gestaltet wird. Hierzu gehört auch eine dementsprechende finanzielle  Ausstattung.

Es kann nicht angehen, daß der Haushaltsposten für Jugendarbeit stets als der mit dem größten Einsparpotential angesehen und behandelt wird. Statt dessen werden den Kommunen rot-grüne Prestigeprojekte der Landesregierung auferlegt, welche in den meisten Fällen einen nur geringen  gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Wert aufweisen, gefördert, unbeachtlich der doch meistens angespannten Haushaltssituation. Wir wollen keine Haushaltspolitik gegen Adam Riese.

Hier werden finanzielle Mittel, auch Steuergelder genannt, auf verantwortungslose Weise und an den reell existierenden Notwendigkeiten vorbei geradezu kaputt gemacht. Sinnvoller könnten diese z. B. für eine bedarfsgerechte und attraktive Städte- und Wohnbauplanung der Kommune eingesetzt werden, die die Situation der jungen Generation und nicht nur die berücksichtigt. So trägt z.B. ein Schwimmbad was nicht geschlossen werden muß, enorm zur Erhaltung der Standortwertigkeit der Kommune bei und verbessert so deren Attraktivität. Etablieren wir eine Kommune  die gerade soviel einschränkt wie nötig und soviel Freiheit wie möglich läßt für das einzelne Individuum.

Um dies Umzusetzen erhaltet Ihr hier Informationen zu den Bereichen :

–  Gesellschaft
–  Jugend
–  Bildung
–  Verkehr und Mobilität
–  Umwelt
–  kommunale Privatisierung
–  Kultur
–  Finanzen
–  Arbeit und Soziales

I.  Gesellschaft

Die Fundamente einer liberalen Bürgergesellschaft müssen dort gelegt werden, wo der Bürger lebt, auf kommunaler Ebene.

Dort muß sie praktisch verwirklicht werden. Vielfach werden vor Ort das Handeln der Kommunen und ihre Entscheidungsprozesse immer undurchschaubarer. Der Bürger verliert das Interesse an der Institution Staat schon an seiner Basis. Aber auf dem Interesse des Einzelnen und seiner hieraus resultierenden Mitwirkung beruht die Demokratie. Die Jungen Liberalen fordern daher, daß für die Zukunft  der Bürger wieder mehr eingebunden werden muß.

Gerade auf kommunaler Ebene ist dies leichter zu verwirklichen als auf den übergeordneten politischen Ebenen. Der Grundstein für das integrative Zusammenwirken von unterschiedlichen regionalen, nationalen, kulturellen und konfessionellen Aspekten im Leben  des einzelnen Individuums in der Wechselwirkung mit der Gesellschaft wird hier gelegt.

Ausgangspunkt für die Politik muß der mündige Bürger sein. Der Bürger muß in Entscheidungsfindungen einbezogen werden.  Er muß die Möglichkeit bekommen seine Vorstellungen vor- und einbringen zu können. Dieser Anspruch wird nicht mit der Möglichkeit, alle 5 Jahre wählen zu dürfen abgegolten. So müssen in den Gemeinden Rahmenbedingungen geschaffen werden, die diesen Anforderungen genügen. Ein erster Schritt hier ist z.B. die „Lokale Agenda 21“. Projekte dieser Art begrüßen  wir und sind zu fördern. Wichtig ist allerdings, daß hierbei eine Interaktion  zwischen Politik und Projekt stattfindet. Des weiteren sind Instrumente,  die die Einflußnahme des Bürgers stärken, wie Bürgerbegehren, Bürgerentscheid oder ähnliche Engagements, die nicht mit liberalen Interessen kollidieren, aktiv zu unterstützen. Im Einklang hiermit steht auch die Förderung und öffentliche Anerkennung des Ehrenamtes.

Halten wir fest: Der Staat kann nicht alles und der Staat darf nicht alles. Wir sind die Zukunft! Dies gilt es festzuhalten und zu bedenken bei zukünftigen Entscheidungsfindungen. Und hierauf müssen wir auch die Älteren, bei allem Respekt vor dem von ihnen geleisteten, hinweisen.

Ein Baustein unseres Sozialgeflechts ist der Generationenvertrag. Dieser sollte im weiteren Sinne nicht nur die Form des Rentensystems bestimmen, sondern vielmehr auch die Form des sozialen Umgangs zwischen Jung und Alt miteinander! Der Grundtenor sagt aus, das man aufeinander angewiesen ist. Man gibt und nimmt und zwar beidseitig, wenn möglich im beiderseitigen Einverständnis. Wenn hier das Verhältnis  von Preis und Leistung aber nicht mehr stimmt und der Vertrag immer mehr einseitig vorteilhaft für die ältere Generation wird, ist es für junge Menschen nur legitim dessen Fortbestand zu hinterfragen. Auch wir haben einen Anspruch. Einen Anspruch auf Bildung, auf Arbeit und auf soziale Sicherung, eben auf  eine zukunftsverträgliche Politik für die junge Generation. Auch wir werden älter, und  dann möchten wir noch  die Möglichkeit haben, Politik zu machen, die nicht durch Entscheidungen in der Vergangenheit irreversibel eingeengt wurde.

III.  Bildung

Bildung ist unbestritten ein zentrales  Bürgerrecht unserer Zeit.

Vom Faktor Bildung hängt  die nachhaltige und zukunftstaugliche Entwicklung des
Individuums selbst und seiner Gesellschaft ab.

Die Entscheidungskompetenzen der Kommunen bezüglich ihrer Schulen, deren Träger sie sind, werden von der Landespolitik soweit reglementiert, daß die ihnen verbleibenden Handlungsspielräume keinesfalls weiter eingeschränkt werden dürfen. Vielmehr muß den Kommunen hier in Zukunft wieder eine erweiterte Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden. Als Ziel muß sich hier die liberale Leitidee der „Autonomen Schule“ durchsetzen. Nur durch eine Stärkung der Eigenverantwortung in diesem Bereich sind die Kommunen überhaupt in der Lage die stetig geforderte Bildungsoffensive umsetzen zu können. Hierzu gehört auch eine zeitgerechte, moderne und sachgerechte Ausstattung der Bildungseinrichtungen ( „Schulen ans Netz“ und die damit verbundene Kostenbudgetübernahme). Dies hat Kernaufgabe der Kommune zu sein. Dazu muß ihnen die Personal- und Budgetverantwortung autark übertragen werden. Flankierend von landespolitischer Seite sind dann genauso die Curricula auszurichten. Diese müssen vom Grundaufbau her identisch sein, so daß vergleichbare Leistungen möglich werden, aber auch Platz lassen für regional bestimmte Lehrinhalte, wo spezielle Qualifikationen vermittelt werden können. Genauso müssen sich die verantwortlichen Schulträger auch  dem Gedanken einer Wettbewerbsorientierung unterwerfen, wobei sich der Bedarf und Schulform an der Gesellschaft orientiert und auf lernbehinderte, normal- und hochbegabte Schüler in gleicher Weise  Rücksicht nimmt. Private Schulträger sind den  öffentlichen gleichgestellt zu behandeln und in den Wettbewerb mit einzubeziehen. Die Förderung privater Schulen ist derjenigen öffentlicher Schulen anzunähern. Die Schulform der Gesamtschule ist nicht länger als rot-grünes Prestigeobjekt zu dulden. Das Ganztagsangebot darf nicht länger nur an einer Schulform festgemacht werden. Außerdem fordern wir eine Gleichbehandlung der Berufsschulen, sie müssen personell und materiell genauso berücksichtigt werden wie andere Schulformen mit Oberstufe auch. Des weiteren sind bei der Einrichtung  von Gesamtschulen  Bürgerentscheide durchzuführen, wenn das bisherige Angebot der Schullandschaft als ausreichend angesehen wurde, da über eine willkürliche Zahl von Eltern nicht der restliche Elternwille unbeachtet bleiben darf.

IV. Verkehr und Mobilität

Verkehr und Mobilität und die damit verbundene Infrastruktur sind ein elementarer Standortfaktor für eine Kommune.

Die kommunale Verkehrspolitik muß folgende primären Ansprüche verbinden: Sie muß die ästhetische Qualität der Stadt berücksichtigen, muß aber auch ihre infrastrukturelle Nutzungsqualität sichern.

So muß der Verkehr so gelenkt und gesteuert werden, daß er die Lebensqualität der Einwohner nicht beeinträchtigt, sondern ihnen eine höhere beschert. Innerstädtischer Verkehr muß Mobilität sichern. Die individuelle Erreichbarkeit beliebig vieler Ziele muß gesichert sein. Dies verbessert  Wohn-, Freizeit-, Bildungs-, Einkaufs- und Erwerbsqualität und somit auch die Attraktivität der Stadt selbst. Diese Erreichbarkeit ist zu  gewährleisten durch ein flexibles und leistungsfähiges Mobilitätssystem. Dabei ist darauf zu  achten, ein ausgewogenes Konzept aus motorisiertem Individualverkehr und Verkehrsmitteln des Umweltverbundes anzubieten. So sind Großstädte nach wie vor nicht ohne den regulären Autoverkehr lebensfähig. Restriktive Maßnahmen gegen  den motorisierten Individualverkehr bewirken häufig nichts anderes als zusätzliche Umweltbelastungen. Folgen von ursprünglich als  umweltschonend gedachten Eingriffen in den Verkehr waren längere Fahrstrecken, Verkehrsstockungen und Staus die genau das Gegenteil bewirkten. Genauso fraglich ist eine unnötige Parkraumverknappung und Einführung von Mindestparkgebühren, auf die der Bürger  z.B. beim Einkaufsverhalten flexibel reagiert und auf andere Einkaufsziele anstatt auf den ÖPNV umsteigt. Ebenso innerstädtische Tempolimits, welche durch das Argument der Verkehrssicherheit nicht begründbar sind. Auch Maßnahmen zur Überwachung der Verkehrssicherheit, wie z. B. einige Starenkästen, deren Aufstellung nicht objektiv begründbar ist, sind zurückzuführen, wenn sie nicht dem Zweck der Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern lediglich der  Konsolidierung kommunaler Haushalte dienen. Vielmehr ist eine Beschleunigung des Verkehrsflusse zu begrüßen. Statt rot- grüner Ausbremserei fordern wir  die „Grüne Welle“, Tempo 70 auf Hauptverkehrsstraßen, etc. … .

Des weiteren  muß die Attraktivität des ÖPNV verbessert werden. Dichtere Netze und Taktzeiten, die gut merkbar sind, stellen z. B. eine Alternative dar.

Nur eine ganzheitliche Lösung, bei der durch eine Verkehrsmittelkombination keinerlei Nachteile entstehen, ermöglicht es dem Bürger sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen. Eine integrierte Verkehrsplanung gepaart mit einem zukunftsgerichtetem Mobilitätsmanagement  hilft nicht nur die  innerstädtische Verkehrsproblematik zu bewältigen, sondern auch die Standortwertigkeit zu erhöhen. Dabei müssen auch neue Technologien im Bereich von telematischen Verkehrsmanagementsystemen eingesetzt werden.

V. Umwelt

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine vorrangige Aufgabe auch der Kommunen. Umweltpolitik ist mittlerweile wohl der entscheidende Faktor bei der Entwicklung einer Überlebensstrategie für unsere Industriegesellschaft geworden.

Eine effiziente Umweltpolitik sollte sich  am Prinzip des „sustainable Development“ orientieren. Nur wer eine ganzheitliche Umweltpolitik macht, wer das Gleichgewicht findet zwischen vernünftiger Wirtschaftspolitik, Sicherung des Lebensstandards bei einem ausgewogenen Umgang mit den  natürlichen Ressourcen, der schafft auch für kommende Generationen eine vernünftige Ausgangsbasis.

Umweltpolitik muß daher in den Kommunen beginnen  und dort bestimmendes Element sein. Kommunale Umweltpolitik muß als Inhalt haben, die teils widersprüchlichen Anforderungen an unsere Umwelt auszugleichen und in diesem Zusammenhang vorausschauend zu planen. Ökologische Nutzungskonflikte sind herauszufinden und deren Lösung im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Entscheidung zu treffen.

Der Umweltschutz muß ressortübergreifend wahrgenommen werden. Hierbei sollen nicht die Fachämter aus ihrer Verantwortung entlassen werden, doch um ihn wirklich ergebnisorientiert betreiben zu können bedarf er der Koordinierung.

Hierzu wäre es z.B. ratsam einen Umweltschutzbeauftragten bzw. Energiebeauftragten  zu ernennen. Die Schaffung einer solchen  Position ist sicherlich gesamtgesellschaftlich ebenso wertvoll, wie die Stelle der / des Gleichstellungsbeauftragten, da  dieses Politikfeld letztendlich  für alle Bevölkerungsteile eine große Bedeutung besitzt. Die / der Beauftragte kann dann auch,  da die Kommune zukünftig als Dienstleister tätig werden soll (s. Arbeit u. Soziales), beratend bei der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen und Ansiedlung neuer Industrie tätig werden.

Die Kommune selbst ist dazu angehalten einen jährlich fortzuschreibenden Umweltberichtbericht (Bspw.: Umweltkataster) zu erstellen, dessen wesentlicher Bestandteil eine umweltpolitische Gesamtbilanz der Kommune ist. An ihm soll in Abstimmung mit anderen Bereichen das weitere Handeln der Kommune festgemacht werden.  Ziel soll sein, Umweltbelastungen innerhalb der Kommune weitestgehend zu vermeiden. Die Kommune hat hier eine Vorbildfunktion zu übernehmen. So trägt sie auch die Verantwortung für die Bewußtseinsschärfung ihrer Bürger in diesem Bereich. Dies ist zu erreichen durch  regelmäßige Aufklärungsaktionen und eine pädagogische Sensibilisierung bereits ab dem Kindergarten.Bei der Raum- und Verkehrswegeplanung ist der Aspekt der Umweltverträglichkeit zukünftig mit einzubeziehen. Auch bei zukünftigen bedeutsamen Bauvorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung  vor Erteilung der Baugenehmigung durchzuführen.

Des weiteren hat die Kommune den Auftrag der hiesigen Industrie die ökologische Marktwirtschaft nahe zu bringen und in Zusammenarbeit mit ihr diese umzusetzen. Als Anreiz könnte z.B. ein Umweltpreis für Unternehmen ausgeschrieben werden. Generelle Rahmenbedingungen können vor allem im kommunalen Entwicklungsplan und Wirtschaftsprogramm geschaffen werden.

Eine Umstrukturierung muß hierbei vor allem im Bereich der Abfallentsorgungspolitik vorgenommen werden. Der Übergang von der Abfallbeseitigung zur Abfallwirtschaft ist konsequent zu vollziehen. Privatwirtschaftliche Lösungen sind unter den Privatisierungsgrundsätzen ( s. Privatisierung ) zu bevorzugen. Die Industrie ist hierbei nach dem
Verursacherprinzip mit in die Pflicht zu nehmen. Die größte Priorität muß hierbei auf eine konsequente Abfallvermeidung gelegt werden. Unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze ist der Anteil entsorgungsfreundlicher und wiederverwertbarer Stoffe zu erhöhen. Nicht wiederverwertbare Stoffe müssen in thermischen Anlagen, die stets neuesten EG-Richtlinien entsprechen sollen, und Deponien umweltschonend beseitigt werden.

VI.  Privatisierung der Kommune

Kern aller liberaler Forderungen ist  eine größere persönliche Freiheit des Individuums und weniger Staat.

Weniger Bürokratie und weniger Reglementierungen sind die Konsequenz hieraus. Eine Verschlankung und Rationalisierung  des kommunalen Verwaltungsapparates sind heute dringender gefordert, als je zuvor.

Der Staat dringt immer tiefer in Bereiche wirtschaftlichen Handelns ein. Dadurch entfernen wir uns immer weiter von der Verantwortungsgesellschaft und institutionalisieren die Gefälligkeitsdemokratie. Das Ziel von Kommunalpolitik ist grundsätzlich dem staatlichen Wirtschaftspolitik hierbei gleichzusetzen. Der Staat und seine Organe breiten flankierend den Teppich für die soziale Marktwirtschaft aus, aber weben nicht anschließend noch drin herum und verfilzen ihn. Es muß eine staatliche Beschränkung auf die hoheitlichen Kernaufgaben vorgenommen werden. Die Gemeinden betätigen sich nur dann wirtschaftlich, wenn sie eine bessere und/oder kostengünstigere Versorgung des Bürgers als durch einen Privatunternehmer anbieten können. Eine Privatisierung ist immer dann  vorzunehmen, wenn für den Bürger oder  die öffentlichen Haushalte eine Kostenentlastung oder zumindest die Leistung zu gleichen Kosten erbracht werden kann, – der bisherige Benutzungsanspruch auch weiterhin und der Qualität nach gewährleistet bleibt, – das Privatunternehmen keine Monopolstellung erhält, so daß der Wettbewerb auch weiterhin gewährleistet bleibt, – und sozialschädliche Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer vermieden werden können. Des weiteren sind bei der Übertragung von öffentlichen Aufgaben privaten
Unternehmen der Vorrang gegenüber der  Gründung von Eigengesellschafteneinzuräumen. Dadurch wird zwar eine Flexibilisierung, aber keine Kostenersparnis bewirkt. In Betracht kommt auch noch  eine  Privatisierung, bei der die Aufgabenerfüllung auf ein privatrechtliches Unternehmen übertragen wird, aber die Aufgabenverantwortung bei der Kommune selbst bleibt  ( Bspw.: Einsammeln und Beförderung von Abfällen). Folgende kommunale Bereiche kommen für eine Privatisierung in Betracht: Kulturbereich ( Theater, Opern, große Museen); Hilfstätigkeiten in diesen Bereichen wie Wach- und Schließdienste, Gebäudeverwaltung, Werkstätten; öffentliche Einrichtungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung  dienen ( sind aber unter öffentlicher Kontrolle zu führen); wirtschaftliche Unternehmen, die nicht zu Grundversorgung notwendig sind, eignen sich uneingeschränkt ( Straßenreinigung, Garten- und Friedhofswesen, Wäscherei, Kantinen …). Es ist laufend zu prüfen, ob Aufgaben die bisher von der Kommune wahrgenommen wurden, nicht besser abgegeben werden können. Hierzu hat dann eine reguläre und öffentliche Ausschreibung stattzufinden.

VII.  Kultur

Kulturpolitik ist ein wichtiger Bestandteil liberaler Gesellschaftspolitik. Sie nimmt im Alltagsleben des Bürgers eine wesentliche Bedeutung ein. Kultur dient der schöpferischen Entfaltung des Einzelnen und der Gesamtheit. Kultur ist als integrierendes Element zu verstehen.

Daher darf sie nicht nur Bestandteil sogenannter elitärer Akademikerzirkel sein, sondern Kultur, variiert in ihren verschiedensten Formen muß für alle Bürger zugänglich gemacht werden.

Kulturpolitik ist Auftrag und Verpflichtung der Gemeinden. Die Jungen Liberalen fordern, daß dieser Auftrag von den Kommunen wie folgend umgesetzt werden soll:  Die Kompetenz der Gemeinden  zur Kulturarbeit bedeutet kein Kulturmonopol. Der privaten Kulturarbeit kommt eine immer größere Bedeutung zu. Sie ist ein wichtiger  Bestandteil des öffentlichen  Lebens. Sie garantiert, daß experimentiert wird,  neue Ideen und Strömungen des jeweiligen Zeitgeistes umgesetzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das aus Off-Art etablierte Kunst wird. Nur bei einer Gleichberechtigung von freier und offizieller Kulturarbeit öffnet sich das gesamte Spektrum des gesellschaftlichen Kultur- und Kunstgeschehens. Daher ist Kulturförderung auch nicht länger nur Aufgabe der öffentlichen Hand. Liberale Kulturpolitik setzt auf Sponsoren aus der Wirtschaft, private Mäzene,  Fördervereine und Stiftungen. Der Kommune kommt es in Zukunft vielmehr zu, eine sogenannte kulturelle Grundbedarfsdeckung zu gewährleisten, die zum einem die Sicherung des kulturellen Erbes, zum anderen die Schaffung von Existenzplattformen für Projekte zeitgenössischer Kunst und Kultur  zum Auftrag hat. Hierbei ist  eine überregionale Zusammenarbeit anzustreben. Ziel muß das Entstehen einer Interaktion  zwischen Kultur- und Kunstschaffenden, Kulturträgern, ob frei oder offiziell, und den Kulturnutzern oder Konsumenten sein. Nur so ist es möglich das individuelle Kulturprofil für die jeweilige Kommune zu entwickeln, welches den Bürger anspricht und somit auch für Kunst und Kultur gewinnt.

IIX.  Finanzen

In den Kommunen muß auch im Bereich der Finanzen ein effizientes kommunales Management Einzug halten.

Die kameralistische Kostenerfassung ist hierzu nicht mehr zeitgemäß. Es müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepaßt werden, so daß diese nicht mehr de iure vorgeschrieben sind und das statt dessen auch in der Kommune genau wie in der freien Wirtschaft bilanziert werden kann ( Beispiel: Solingen). Die Kameralistik ist völlig ungeeignet die Vermögens- und Ertragslage einer Kommune transparent darzustellen, da die Unternehmensgeflechte von ehemaligen kommunalen Einrichtungen, die ausgegliedert wurden und somit rechtlich verselbständigt, nicht mehr erfaßt werden. Daher fordern wir, bei den Kommunen eine neue Rechnungslegung anzuwenden und als Konzerne zu betrachten und eine kommunales Konzernrechnungswesen aufzubauen. Hiernach können dann die einzelnen Teilbereiche objektiv beurteilt und gesteuert werden.

So läßt sich eine betriebswirtschaftliche Unternehmens- und Personalführung in die staatliche Verwaltung transportieren. Des weiteren stärkt es  die Autonomie der Stadträte, da sich somit auch der Preis für eine politische Entscheidung festlegen läßt.

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen sind diese mit eigenen Finanzmitteln auszustatten. Geeignet sind etwa erweiterte Hebesatzrechte, sowie die Flexibilisierung von kommunalen Steuersätzen und Besteuerungsrechten. Die Kommune wiederum soll sich ihren Bürgern gegenüber zu einer kontinuierlichen Information über Steuererhöhungen und der Erhöhung der Verschuldung verpflichten. In Zukunft sind auch alternative Finanzierungsformen  anzuwenden, wie sie in der Privatwirtschaft  schon lange üblich sind. Dies darf keinen Verlust von Zuschußansprüchen zu Folge haben.

Regelmäßige Effizienzuntersuchungen durch Privatunternehmen sind durchzuführen. Ebenso ist die Rationalisierung der Verwaltungswege stetig voranzutreiben beispielsweise durch die Einführung neuer „Steuerungsmodelle“ oder durch die Ausnutzung von Synergieeffekten durch Ämterzusammenlegungen, um zum einem Kosten zu sparen und zum anderen servicefreundlicher für den Bürger zu werden.

IX.  Arbeit und Soziales

Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist eines der wichtigsten und sozialsten Gebiete liberaler Kommunalpolitik. Der Kommune kommt in diesem Bereich eine tragende Rolle im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung zu.

Sie schafft die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte und arbeitsplatzschaffende Wirtschaftsstruktur und muß sich dabei als Infrastrukturdienstleister für Unternehmen und Existenzgründer etablieren.Dies setzt voraus, daß die Kommune eigenständig z. B. neue Industrie- und Gewerbegebiete ohne Einschränkungsauflagen ausweisen und verkehrstechnisch günstig anbinden kann. Die Kommune ist zudem verpflichtet, Werbung für ihren Standort und Investoren-Akquisition  zu betreiben. Um hier neue Gestaltungsfreiräume zu ermöglichen, ist die Kommune zu unterstützen  z.B. durch die Abschaffung der Gewerbesteuer. Diese könnte dann durch eine eigene kommunale Steuer ersetzt werden, deren  Hebesatz an den regionalen Faktoren taxiert wird. Des weiteren kann die Kommune in Kooperation mit der Wirtschaft und /oder Verbänden Technologietransfer-, Informations-,  Kommunikations- und Dienstleistungszentren einrichten und fördern. Die Zusammenarbeit mit Hochschulen  und anderen Bildungseinrichtungen ist ebenfalls zu befürworten. Die Kommune selbst kann eine Vorbildfunktion im Bereich der Telearbeit leisten. Schließlich ist die Kommune nicht nur verpflichtet, neue Unternehmen zu werben, sondern auch angehalten Bestandspflege bei bereits vorhandenen Unternehmen zu betreiben.

Die Kommunen tragen insbesondere Verantwortung für die soziale Sicherung ihrer Bürger.

Im Rahmen dieser Aufgabe sind ihnen zahlreiche Pflichten, verbunden mit finanziellen Aufwand, auferlegt worden.
Die Jungen Liberalen streben die Umsetzung des Bürgergeldmodells schnellstmöglich an, um die Kommunen durch eine einheitliche und pauschalierte Mindestsicherung  von Verwaltungsaufwand  zu befreien und hier Einsparungen zu ermöglichen.

Bis zur Umsetzung dieses Ziels muß es  legitim sein, von Leistungsempfängern im Rahmen der neu geschaffenen  Möglichkeiten des Bundessozialhilfereformgesetzes, Gegenleistungen in Form von gemeinnützigen Tätigkeiten (Gewöhnung an Arbeit) zum Wohle der Kommune einfordern zu können. Diese Tätigkeiten dürfen keine unternehmerische Initiative ersetzen oder verdrängen.