Rote Karte für den Kindesmissbrauch!

Die Gefährdung von Kindeswohl ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein junger
 Mensch in den Anfängen seines Lebens machen kann. Jedem Kind steht zu, vor Schutz vor
 Gefahren und schädlichem Verhalten aufwachsen zu können und sich so zu einer
 selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwickeln zu
 können. Die aktuellen Zahlen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung sind jedoch
 alarmierend: Das Statistische Bundesamt vermeldete erst kürzlich, dass bei so vielen
 Kindern wie noch nie eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden kann. 2022
 waren knapp 62.300 Kinder durch Vernachlässigung, psychische, körperliche und
 sexuelle Gewalt gefährdet.

 Dieser Zustand ist für uns nicht haltbar. Unsere Vision eines Lebens in
 Selbstbestimmung und Freiheit kann nur dann verwirklicht werden, wenn jedes Kind das
 Recht hat, sicher und geschützt aufzuwachsen. Es ist daher unsere Pflicht, jedem Kind
 die Möglichkeit zu geben, seine Träume zu verwirklichen und sein Potenzial zu
 entfalten. Hieraus leitet sich unser Auftrag ab, politisch alles Notwendige zu tun,
 um das Recht eines jeden Kindes auf eine ungestörte und sorgenfreie Kindheit zu
 gewährleisten.

 Um der Gefährdung von Kindeswohl endlich effektiv entgegenzuwirken, wollen wir an
 unterschiedlichen Stellschrauben ansetzen: Von der Schule, über das Jugendamt bis hin
 zu kirchlichen Einrichtungen und Vereinen.

 Die Schule ist der einzige Ort, den alle Kinder im Laufe ihres Lebens besuchen. Mit
 der Einschulung und dem weiteren Schulbesuch können dabei Verhaltensauffälligkeiten
 deutlich werden. Unser Ziel ist es, dass sich die Schule zu einem Frühwarnsystem in
 Hinblick auf die Erkennung von Kindeswohlgefährdung entwickelt. Neben der konkreten
 Ausbildung ist dabei die Kooperation mit dem Jugendamt ein entscheidender Faktor.

 Konkret fordern wir:

  •  Nach britischem Vorbild wollen wir anstoßen, dass zukünftig alle Personen, die
     im Schulsystem, oder in einer Kindertageseinrichtung arbeiten, vor Aufnahme
     ihrer Tätigkeit verpflichtende Kurse zum Thema Kindesmissbrauch absolvieren.
     Solche Kurse können über eine E-Learning Plattform absolviert werden, welche am
     Ende des Lernprozesses durch einen Test abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher
     Absolvierung der Module erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, welches am
     ersten Arbeitstag bei der Schul-, bzw. KITA-Leitung vorzulegen ist.
  •  Unsere Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig eine einheitliche Ausbildung
     bezüglich des Kinderschutzes erhalten. Dabei wollen wir den Fokus insbesondere
     auf das frühzeitige Erkennen von Anzeichen bei Kindeswohlgefährdung legen. Diese
     fortbildende standardisierte Maßnahme soll fortan im Rahmen des Referendariats
     erfolgen, um die angehenden Lehrkräfte möglichst praxisnah an dieses Thema
     heranzuführen.
  •  Wir wollen Strukturen schaffen, die es Lehrerinnen und Lehrern frühzeitig
     ermöglichen soll mit Experten über mögliche Verhaltensauffälligkeiten zu
     sprechen. Als sinnvoll erachten wir hier, die bereits geschaffene Struktur der
     multiprofessionellen Teams auf Fragen des Kindeswohlgefährdung auszuweiten. Bei
     möglichen vorliegenden Gefährdungssituationen soll so eine abschließende
     Einschätzung innerhalb des Teams getroffen werden.
  •  Ebenso legen wir großen Wert auf frühzeitige Aufklärung und Präventionsarbeit –
     insbesondere in unseren Schulen. Hierdurch klären wir Kinder über ein sicheres
     Online-Verhalten auf, sodass ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen wird
     und potenzielle Gefahren von allen frühzeitig erkannt werden. Denn nur durch
     eine koordinierte und ganzheitliche Herangehensweise können wir Kinder und
     Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen kinderpornografischer Inhalte
     bewahren und eine sichere digitale Umgebung für sie schaffen.
  •  Die Kooperation zwischen Jugendamt und Schulen wollen wir klar strukturieren.
     Das Jugendamt soll daher jeder Schule Ansprechpersonen für den Bedarfsfall
     benennen. Diese Personen müssen allen am Binnenbereich Schule beteiligten
     Akteure – insbesondere den Schülern – transparent mitgeteilt werden. Weiter
     müssen sie erreichbar sein, damit sich im Zweifel auch direkt Rat eingeholt
     werden kann.

 

 Das Jugendamt spielt bei der Bekämpfung von Kindeswohlgefährdung eine essentielle
 Rolle. Ein funktionierendes Jugendamt agiert als Schutzschild, um das Wohl von
 gefährdeten Kindern zu sichern und ihnen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. 
 Durch eine zügige und kompetente Reaktion auf mögliche Gefährdungssituationen kann
 das Jugendamt proaktiv dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame
 Maßnahmen zu ergreifen. Daher setzen wir uns mit Nachdruck für die Stärkung und
 optimale Ausstattung der Jugendämter ein, um es damit als tragende Säule im Schutz
 unserer Kinder zu sichern.

 Konkret fordern wir

  •  Jugendämter müssen in einer angemessenen Zeit reagieren, wenn es um Meldungen
     zur Kindeswohlgefährdung geht. Eine klare Vorgabe von Fristen stellt sicher,
     dass Maßnahmen zur Sicherheit und Unterstützung von gefährdeten Kindern zeitnah
     eingeleitet werden. Dem Jugendamt sollte deswegen eine Bearbeitungsfrist von 4
     Wochen bei Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen gesetzt werden.
  •  Eine qualifizierte Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter im Jugendamt ist für
     eine angemessene Bearbeitung in diesem sensiblen Bereich unumgänglich. Wir
     setzen uns daher dafür ein, dass im Verwaltungslehrgang 2 mit der
     Spezialisierung für den Bereich “Soziales” das Modul “Jugendhilfe” verpflichtend
     in die Abschlussbewertung einfließt.
  •  Da prinzipiell jeder Verwaltungsfachwirt im Jugendamt arbeiten kann, setzen wir
     uns grundsätzlich im Verwaltungslehrgang 2 für einen Projekttag
     “Kindeswohlgefährdung” ein.
  •  Die Inobhutnahme ist einer der schwersten Eingriffe in das Leben von Eltern und
     Kindern. Gleichzeitig kann sie bei Fällen der Kindeswohlgefährdung unumgänglich
     sein, um dem Kind die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Deshalb fordern
     wir bei jeder Entscheidung über eine Inobhutnahme ein verpflichtendes Vier-
     Augen-Prinzip zur Kontrolle des Einzelfalles. Sollte in Bezug auf die
     Inobhutnahme eine negative Entscheidung gefällt werden, fordern wir ein Sechs-
     Augen-Prinzip.

 

 Auch neben der Schule haben Minderjährige an vielen Stellen weiteren Kontakt zu
 Vertrauenspersonen. Dies trifft insbesondere für ehrenamtliche Trainertätigkeiten wie
 bspw. im Vereinssport zu. Danebenen zeigen die schockierenden Ereignisse der jüngsten
 Vergangenheit insbesondere innerhalb kirchlicher Strukturen, wie unverzichtbar ein
 umfassender Schutz der Kinder und Jugendlichen ist. Durch gezielte Prävention,
 umfassende Aufklärung und Implementierung wirksamer Schutzmechanismen möchten wir
 eine vertrauensvolle Umgebung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft
 schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen oder nebenamtlichen Tätigkeit einen
     intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben, haben eine Machtposition inne, die
     ganz überwiegend verantwortungsvoll ausgeübt wird, deren Missbrauch jedoch
     schwerste Folgen hat. Die gesetzlichen Anforderungen an Präventionskonzepte und
     die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals und seine Überprüfung durch das
     Instrument des erweiterten Führungszeugnisses sind deshalb ungeachtet der
     Trägerschaft für alle Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich durchzusetzen.
  •  Wir setzen uns für die Einführung einer umfassenden Präventionskampagne zum
     Schutz von Kindern gegen Missbrauch ein. Die Sicherheit und Unversehrtheit
     unserer Jüngsten hat oberste Priorität. Durch gezielte Aufklärung, Schulung und
     Sensibilisierung wollen wir eine Kultur des achtsamen Umgangs schaffen, die dazu
     beiträgt, Missbrauch zu verhindern und Opfer zu schützen. Angesichts der
     schwerwiegenden Konsequenzen von Kindesmissbrauch ist es die Verantwortung eines
     Jeden, eine sichere Umgebung zu gewährleisten, in der Kinder und Jugendliche
     bedenkenlos aufwachsen können.
  •  Analog zu den verpflichtenden Kursen in der Schule fordern wir ebenso die
     obligatorische Teilnahme an Kursen zum Thema Kindesmissbrauch für alle
     Mitarbeitenden der Kirche, welche in ihrer Arbeit mit Minderjährigen
     zusammenarbeiten. Die Teilnahmezertifikate sind vor Tätigkeitsbeginn den
     zuständigen Landesjugendämtern vorzulegen und in regelmäßigen Abständen zu
     wiederholen.

 

 Im Zuge unserer umfassenden Bemühungen für den Schutz von Kindern vor jeglicher Form
 des Missbrauchs, setzen wir uns mit Entschiedenheit für verstärkte Maßnahmen zur
 Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen ein. Die beunruhigenden Vorfälle in jüngster
 Zeit verdeutlichen die Dringlichkeit, Kinder vor der grausamen Ausnutzung zu
 bewahren. Daher setzen wir uns über die physische Sicherheit hinaus, auch für den
 Schutz vor jeglicher Form von digitaler Ausbeutung ein. Wir sind fest davon
 überzeugt, dass eine eng vernetzte Strategie, die von internationaler Kooperation
 über Technologiepartnerschaften bis hin zur Verstärkung der Präventionsarbeit reicht,
 von entscheidender Bedeutung ist, um das Wohl der Kinder sicherzustellen und eine
 schützende Umgebung zu schaffen.

 Konkret fordern wir:

  •  Der grundsätzliche Betrieb von Plattformen, deren Geschäftszwecke pornografische
     Inhalte sind, ist in einer freien Gesellschaft nicht anrüchig. Jedoch bergen
     genannte Portale besondere Risiken für die Verbreitung illegalen Materials bis
     hin zu Missbrauchsdarstellungen. Das notice-take-down-Verfahren ist hier
     konsequent und standardmäßig durchzuführen.
  •  Eine Meldepflicht für kindermissbräuchliche Inhalte nach US-amerikanischem
     Vorbild. Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von
     Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-
     and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Im
     Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine
     in NRW zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden.
  •  Die Einführung einer NRW-CyberTipLine. Eine solche CyperTipLine soll künftig
     sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über
     Missbrauchshandlungen an Kindern ermöglichen.
  •  Den Ausbau von Childhood-Häusern in Nordrhein-Westfalen als Anlaufstelle für
     Opfer sexuellen Missbrauchs.
  •  Den Ausbau von Angeboten wie “Kein Täter werden”. Ziel muss es sein, dass sich
     Pädophile recht- und frühzeitig professioneller Hilfe anvertrauen.
  •  Eine beschleunigte Strafverfolgung bei Fällen von Missbrauchsdarstellungen ist
     von entscheidender Bedeutung, um Täter rasch zur Verantwortung zu ziehen und
     potenzielle Opfer zu schützen.

Du bist minderjährig? Etwas cringe Brudi – Der Staat

Kinder und Jugendliche werden durch ihre Minderjährigkeit häufig benachteiligt, indem
 sie sich nicht oder nur unzureichend gegen eine Verletzung ihrer Rechte wehren
 können. Die Jungen Liberalen unterstreichen klar und deutlich, dass Kinderrechte auch
 Menschenrechte sind und der Staat daher den Auftrag hat, sich objektiv für einen
 gerechten und reibungslosen Bildungsweg einzusetzen. Aus diesem Grund fordern wir
 folgende Maßnahmen:

  •  In den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen sollen Anlaufstellen
     eingerichtet werden, an die sich hilfesuchende Schüler bei Verletzung ihrer
     Rechte sowie Dritte wie Eltern und Lehrer wenden können. Dieses Angebot soll
     niedrigschwellig an den Schulen und durch andere Jugendeinrichtungen beworben
     werden. Hierbei soll ein Anspruch bestehen, dass die zuständigen Behörden sich
     mit diesem Vorfall verpflichtend befassen. Zugleich sollen die entsprechenden
     Mitarbeiter für Mediation ausgebildet werden, um Vorfälle entsprechend zu
     schlichten.
  •  Wir befürworten die Einrichtung der Nummer gegen Kummer ausdrücklich und fordern
     Bund und Länder dazu auf, dieses Projekt stärker finanziell zu fördern. Dadurch
     soll eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleistet werden. Zugleich fordern wir
     eine leichter zu merkende Telefonnummer.
  •  Das Offizialprinzip sollte nicht vor Kirchenmauern aufhören. Deshalb gehört die
     Verfolgung von Kindesmissbrauch in die Hände der Staatsanwaltschaft und nicht in
     die Hände von Anwaltskanzleien, insbesondere wenn diese durch die Kirchen
     beauftragt werden.

Roben in Kindergrößen

Für eine kindgerechtere Justiz fordern wir:

 1. Von der Bundesregierung

  •  Das Bundesministerium der Justiz muss zusammen mit den Ländern Richtlinien zu
     Kindesanhörungen in Familiengerichten erarbeiten. Diese sollen Vorschläge zur
     kindgerechten Gestaltung von Gerichtsverfahren enthalten. Darin soll
     insbesondere zum Ausdruck kommen, dass Kinder und Jugendliche eigenständige
     Subjekte sind und ernstgenommen werden müssen.
  •  Damit Kinder und Jugendliche besser über anstehende Verfahren informiert und
     aufgeklärt werden können, bedarf es entsprechender Aufklärungsmedien zu
     familienrechtlichen Verfahren, die vom Bundesjustizministerium zusammen mit
     Kindern und Jugendlichen, die Erfahrungen in familienrechtlichen Verfahren
     haben, erarbeitet werden soll. Das Ministerium soll die Mittel dafür
     bereitstellen, die Medien auch in weiteren in Deutschland gesprochenen Sprachen
     zu veröffentlichen.
  •  Die Bundesregierung muss durch gesetzliche Regelungen dafür sorgen, dass
     Sachverständige zur Qualitätssteigerung ihrer Gutachten in familienrechtlichen
     Verfahren Grundkenntnisse über die Rechte von Kindern und Jugendlichen erwerben.
     Verfahrensbeistände sind als einzige Akteure in familienrechtlichen Verfahren
     ausschließlich dafür da, die Sichtweise und die Interessen von Kindern und
     Jugendlichen zu ermitteln und zu vertreten. Die Auswahl der Verfahrensbeistände
     soll dabei auf unabhängiger und überprüfbarer Weise erfolgen, wobei zu
     vertretende Kinder und Jugendliche bei der Auswahl der personellen Besetzung
     einbezogen werden. Zudem muss gesetzlich garantiert werden, dass
     Verfahrensbeistände sehr gute Kenntnisse über die Rechte von Kindern und
     Jugendlichen haben.
  •  Die Bundesregierung soll Mittel zur Konzeption und Durchführung von
     partizipativen und reflexiven Forschungsvorhaben zu Themen wie „Kindeswohl“ und
     „kindgerechten Verfahren“, die die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
     einbeziehen, bereitstellen.

 2. Von den Ländern

  •  Die Justizverwaltung soll Fortbildungen zur kindgerechten Justiz für die
     Richterschaft und das Justizpersonal anbieten und dafür genügend sachliche und
     finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Fortbildungen sollen auch die
     Altersentwicklung des Kindes und damit zusammenhängende Stereotypen behandeln.
  •  Die Warteräume für Kinder müssen kindgerecht sein. Darüber hinaus soll
     sichergestellt werden, dass die Warteräume und die Zu- und Ausgänge zu den
     Anhörungsräumen so organisiert sind, dass die Kinder und Jugendlichen keine
     unerwünschten Kontakte fürchten müssen und sich zurückziehen können.
  •  Zudem sollen Ermittlungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, im
     kindgerechten Umgang fortgebildet werden, um unter anderem kindgerechte
     Vernehmungen zu gewährleisten.

 3. Im Gerichtsverfahren

  •  Mit dem Verfahren nicht betraute Justizbeschäftigte sollen gewährleisten, dass
     Kinder und Jugendliche, die in rechtliche Verfahren involviert werden, bereits
     vor dem Verfahren wissen, bei wem und wo sie kindgerechte Informationen
     erhalten. Die Informationsvermittlung durch Familienangehörige muss von
     Professionellen flankiert werden, vorzugsweise durch eine Kontaktperson, die die
     Kinder durchgängig informiert, begleitet und unterstützt. Kinder und Jugendliche
     müssen Informationen zu ihren Rechten und Pflichten bekommen, ebenso zu
     möglichen Unterstützungsangeboten und Interessenvertretungen.

Familienleben für alle! – Geschlechtergerechtigkeit auch im Familienrecht

Wir Julis setzen uns seit geraumer Zeit für die Gleichberechtigung der Geschlechter
  ein. Darum kämpfen wir an allen Fronten dafür, dass es keine Diskriminierung oder
  Benachteiligung eines Geschlechts mehr gibt. Dennoch sind uns Quoten-Regelungen, wie
  sie uns in jüngster Vergangenheit zunehmend in Politik und Wirtschaft begegnen,
  fremd. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der wir einander nicht anhand
  derartiger Merkmale beurteilen, sondern unabhängig von biologischen Merkmalen jeder
  die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten hat. In vielen Bereichen ist das in
  der Vergangenheit bereits gelungen. In einem Rechtsgebiet stehen wir jedoch erst am
  Anfang derartiger Reformen: Das Familienrecht.

  Die Düsseldorfer Tabelle, anhand derer der Kindesunterhalt getrennt lebender Eltern
  berechnet wird, stammt aus einer Zeit, in der es klassischerweise einen betreuenden
  und einen erwerbstätigen Elternteil gab. Anhand des Nettogehalts des erwerbstätigen
  Elternteils wird ein Betrag errechnet, den er dem Kind monatlich zur Lebenshaltung
  schuldet. Dabei wird davon ausgegangen, dass der betreuende Elternteil den Großteil
  der Erziehungsarbeit schultert und der andere Elternteil allenfalls ein
  „Wochenendpapa“ bzw. eine „Wochenendmama“ ist. Diese Annahme ist in einer Zeit mit
  sich stets entwickelnden Familienmodellen nicht mehr zeitgemäß. Längst sind die
  Aufgaben bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern nicht mehr so klar
  aufgeteilt, wie es die Düsseldorfer Tabelle voraussetzt. Die Erziehungsverantwortung
  wird zunehmend zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, insbesondere durch den
  Umstand, dass mangels Ehegattenunterhalt nach der Scheidung beide Elternteile wieder
  für ihr Auskommen verantwortlich sind. Wenn also die Verantwortung für die Betreuung
  und Erziehung neu verteilt wird, sollte auch die finanzielle Verantwortung
 aufgeteilt
  werden.

  Darum fordern wir als Junge Liberale:

  In derartigen Fällen sollte die Betreuungsarbeit des unterhaltspflichtigen
  Elternteils auf die Unterhaltspflicht angerechnet werden. Es ist nicht einsehbar,
  weshalb ein Elternteil, der tageweise sein Kind zusätzlich betreut, dieselbe
  Unterhaltspflicht haben sollte wie ein Elternteil, der gar keinen Kontakt zu seinem
  Kind hat. Insbesondere muss hier abgewogen werden und die Anrechnung anhand von
  Kriterien wie Umfeld des Kindes beim erwerbstätigen Elternteil, räumliche Situation
  und die zeitliche Aufteilung der Betreuung beider Elternteile eine Rolle spielen.

Perspektiven für die Menschen NRWs!

Neben der Corona-Pandemie hat der damit einhergehende Lockdown bei vielen Bevölkerungsgruppen zu erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Schäden geführt. Als Junge Liberale NRW halten wir es für geboten, offen über die Folgen des Lockdowns zu debattieren und mögliche Lösungsvorschläge in den Diskurs einzubringen. Zum Umgang mit den Folgen des Lockdowns und möglichen Perspektiven schlagen wir deswegen folgenden 9-Punkte-Plan vor:

  • Über eine Millionen Jobs für Student:innen sind nach Angaben des Dienstleisters Zenjob durch den Corona-Lockdown weggefallen. Die aufgrund dieser Situation geschaffenen Hilfestellungen des Bundesbildungsministeriums sind unzureichend: Nur jede:r dritte Studierende erhält die von Bundesregierung aufgelegte Nothilfe für Studierende. Deswegen fordern die Jungen Liberalen NRW die Einführung eines elternunabhängigen BAföGs. Es ist Zeit für eine Lösung, die unbürokratisch und effektiv allen Studierenden zugutekommt.
  • Insbesondere die Gesundheitsämter erfahren in Zeiten der Corona-Pandemie eine Überlastung. Durch den ungenügenden Stand der Digitalisierung und die damit einhergehende Überforderung vieler Gesundheitsämter mussten politisch Freiheitsrechte unnötig weitgehend eingeschränkt werden. Aus diesen Versäumnissen müssen die Lehren gezogen werden. Langfristig fordern wir als Junge Liberale NRW deswegen die konsequente Digitalisierung der Gesundheitsämter in NRW. Kurzfristig müssen die Gesundheitsämter personell insoweit aufgestockt werden, dass eine Nachverfolgbarkeit von Inzidenzen bis 100 problemlos möglich ist. Das Land NRW soll die Kreise und kreisfreien Städte deswegen bei einer potentiellen Einstellung von Studierenden in bspw. Callcentern der Gesundheitsämter (sog. “Containment Scouts”) unterstützen.
  • Daneben sollen ebenfalls mögliche Jobangebote im Hinblick auf die Impfzentren stärker kommuniziert werden und somit ebenfalls eine mögliche finanzielle Perspektive für Student:innen
  • Der Lockdown hat zu einem besorgniserregenden Anstieg von psychischen Erkrankungen geführt. Aus Zahlen der Psychotherapeuten-Vereinigung geht hervor, dass die Beratungsnachfrage für psychotherapeutische Behandlungen um etwa 61 Prozent angestiegen ist. An erster Stelle ist uns Jungen Liberalen NRW wichtig, diese Erkrankungen offen zu thematisieren, statt sie zu tabuisieren. Insbesondere Schulsozialarbeitern kommt nach der Öffnung der Schulen die wichtige Rolle zu, die möglicherweise durch den Lockdown entstandenen Probleme zu erkennen und in Zusammenarbeit mit Lehrer:innen aufzuarbeiten. Die Jungen Liberalen NRW fordern, die Landesprogramme zur Finanzierung der Schulsozialarbeit für die nächsten zwei Jahre deutlich anzuheben und somit einen Teil zur akut notwendigen Erhöhung des Personals im Bereich der Schulsozialarbeiter beizutragen.
  • Die Anzahl der diagnostizierten Krankheitsfälle wegen psychischer Erkrankungen steigt in unserer Gesellschaft jährlich an. Nicht erst seit der Corona-Pandemie nehmen Psychologen deswegen einen wichtigen Platz in unserer Gesellschaft ein. Die Pandemie legt aber ebenfalls einen Mangel hinsichtlich der Verfügbarkeit von Psycholog:innen offen. Eine große Rolle spielen dabei die von den gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam zur Verfüg gestellten Kassensitze. Als Junge Liberale NRW fordern wir deswegen die Erhöhung der Kassensitze für Psycholog:innen. Gerade in Zeiten einer Pandemie muss es möglich sein, die Notwendigkeit von Selbstzahlern in Hinsicht auf die psychotherapeutische Behandlung zu reduzieren.
  • Um die Attraktivität des Psychotherapie-Studiums zu steigern, fordern wir, dass Psychotherapeut:innen in Weiterbildung an Kliniken künftig wie reguläre Angestellte bezahlt werden.
  • Neben dem Psychologiestudium möchten wir weitere Anlaufstellen im Hinblick auf psychische Krankheiten ausbauen. Es soll deswegen geprüft, inwiefern die Ausbildungsberufe von Erzieher:innen und Sozialarbeiter:innen zukünftig im Hinblick auf die stärkere Betreuung psychisch kranker Menschen erweitert werden können.
  • Die Zahlen von häuslicher Gewalt sind in Zeiten des Lockdowns bedenklich gestiegen. Neben Kindern sind es oftmals Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Infolge des Lockdowns sind die schon vorher spärlich vorhandenen Frauenhäuser noch stärker überlastet. Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, sie an die Quotenanforderungen der Istanbul-Konvention anzupassen und künftig einen Frauenplatz pro 10.000 Einwohner:innen zu schaffen.
  • Masken mit Nanosilber (sog. Nano-Masken) können möglicherweise eine wertvolle Alternative zu FFP2- und OP-Masken darstellen. Die Datengrundlage der genannten Innovation ist allerdings immer noch dünn. Um eine mögliche Nutzbarkeit und Schutzwirkung der Masken zu überprüfen, wollen wir in NRW eine Nanosilber-Studie anstoßen. In der Studie sollen sämtliche Fragen im Hinblick auf den Verbraucherschutz und den möglichen Nutzen während einer Pandemie geklärt werden.

 

Der Landesvorstand der Jungen Liberalen NRW wird damit beauftragt, den vorliegenden Beschluss “Perspektiven für die Menschen NRWs!” zum 10.01.2022 erneut auf seine Gültigkeit zu überprüfen.

Unser Update zur weltbesten Beruflichen Bildung

Wir Junge Liberale sind der festen Überzeugung, dass Bildung die nachhaltigste Investition zur Realisierung individueller Lebensziele und grundlegend für eine chancengerechte Gesellschaft ist. Deshalb setzen wir uns mit großer Leidenschaft für weltbeste Bildung ein. Der politische Fokus verengt sich in der Regel jedoch auf allgemeinbildende Schulen. Dabei gibt es eine weitere wichtige Säule in unserem Bildungssystem: die Berufliche Bildung. Sie vermittelt die Grund- bzw. Fachbildung für einen Beruf und ermöglicht den Erwerb schulischer Abschlüsse. Alleine in NRW besuchen in diesem Jahr rund 550.000 junge Menschen ein Berufskolleg und fast 300.000 befinden sich in einer dualen Ausbildung.

Die duale Ausbildung nach deutschem Modell ist als Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Nordrhein-Westfalen weltweit gefragt und dient vielerorts als Vorbild. Mit der richtigen Kombination aus betrieblicher Praxis und Berufsschule wird jungen Menschen eine gute Grundlage für den Start ins Arbeitsleben gegeben. Darüber hinaus leistet die berufliche Ausbildung der jungen Generation die Sicherung von Aufstiegschancen, ermöglicht die Teilhabe in der Gesellschaft und fördert die soziale Integration.

Die Bildungslandschaft in NRW kann nur dann fundamental verbessert werden, wenn die berufliche Bildung die gleiche Priorität wie schulische und akademische Bildung erhält. Die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Berufliche Bildung zu stärken bedeutet für uns mehr, als nur zusätzliche Investitionen in unsere Berufskollegs. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen das attraktivste Bundesland für Auszubildende wird und sich dadurch auch mehr junge Menschen mit einer solchen Möglichkeit beschäftigen. Unser Update für die Berufliche Bildung setzt sich deswegen aus drei Teilen zusammen:

 

1. Maßnahmen vor der Ausbildung

Bereits vor der Ausbildung wollen wir die richtigen Weichenstellungen setzen und junge Menschen besser auf eine Ausbildung vorbereiten sowie die vielfältigen Möglichkeiten vermitteln. Besonders wichtig sind uns auch die Menschen, die ohne Abschluss ihre erste schulische Laufbahn abbrechen. Deswegen setzen wir uns für folgendes ein:

  • Aktuell brechen 6,1% der SchülerInnen in NRW die Schule ab und erlangen keinen Abschluss. Für uns ein klarer Handlungsauftrag. Das Land NRW hat mit der Initiative “Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAoA) ein einheitliches Übergangssystem von der Schule in Ausbildung und Studium implementiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Kammern und den Ausbildungsbetrieben auf der einen und der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter auf der anderen Seite muss weiter intensiviert werden. Das „Werkstattjahr“ muss unter dem Leitmotiv des „Chancen-Coaching“ als zentrales Instrument für die Integration nicht-ausbildungsreifer Jugendlicher in den Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Die Programme müssen zudem individuell gestaltet werden und sich an den lokalen Gegebenheiten orientieren. Der Programminhalt soll auf die Einschlagung zweier konkreter Wege zugeschnitten werden. Der erste Weg ist die Kombination aus abwechselnden Praxis- und Lernphasen. In den Praxisphasen werden unterschiedliche Praktikumsmöglichkeiten wahrgenommen, während in den Lernphasen möglichst individuell an der Ver-wirklichung von Fördermöglichkeiten (z.B. sprachlicher und kommunikativer Fähigkeiten) gearbeitet werden soll. Die TeilnehmerInnen sollen über den Zeitraum der Lernphase in regelmäßigen Abständen durch Gespräche und Coachings motiviert und beraten werden. Der zweite Weg ist die Option, den zweiten Bildungsweg einzuschlagen. Auf dieser Lösung soll besonderes Augenmerk liegen. Auch hier sollen über den Zeitraum des zweiten Bildungsweges regelmäßige Fördermaßnahmen und Evaluationsgespräche durchgeführt werden.“
  • Auch vor diesem Hintergrund bekennen wir uns zur Notwendigkeit und Bedeutung der Bildungseinrichtungen des zweiten Bildungswegs wie Abendrealschulen, Abendgymnasien oder Weiterbildungskollegs. Um AbsolventInnen des zweiten Bildungswegs eine individuelle Vorbereitung auf das spätere Studium oder die Ausbildung zu gewährleisten, fordern wir die Möglichkeit zur freien Wahl der Leistungskurse und Grundkurse. In der Berufs-/Studienberatung soll ebenfalls die Möglichkeit der Gründung und Selbständigkeit thematisiert werden, um Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung diesen Weg zum Unternehmertum zu ermöglichen. Zur finanziellen Förderung der AbsolventInnen des zweiten Bildungswegs setzen wir uns für die Möglichkeit ein, ab dem ersten Tag des Schulbesuchs ein elternunabhängiges Schüler-BAföG beantragen zu können. Es ist unser politisches Ziel, Stipendien der politischen Begabtenförderungswerke für diese Zielgruppe zu öffnen.
  • Auf formalen Wege können (z.B. im Handwerkssektor) ausländische Berufsabschlüsse häufig nicht anerkannt oder angefangene Ausbildungen nicht abgeschlossen werden. Um den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt dennoch zu erleichtern, soll die für die jeweilige Ausbildung zuständige Körperschaft Praxistests, z.B. in kooperativen Ausbildungsbetrieben, durchführen, um die Erbringung eines Nachweises für Fähigkeiten zu ermöglichen. Am Ende mehrerer Kompetenzfeststellungen sollte eine Externenprüfung ermöglicht werden, so dass schließlich ein vollwertiger Berufsabschluss steht.
  • Um bereits frühzeitig individuelle Talente von SchülerInnen evaluieren zu können und in der Schule eine stete Beschäftigung mit der Zeit nach der Schule zu schaffen, fordern wir schulformübergreifend die Etablierung von Talent-Tests für alle SchülerInnen. Mithilfe von diversen praktischen Übungen, Umfragen und Gesprächen sollen Fördermöglichkeiten und Berufsempfehlungen in Kooperation mit z.B. Berufsinformationszentren entstehen. Nach der 6. Klasse sollen alle zwei Jahre Talent-Tests durchgeführt werden.
  • Schülerinnen und Schülern soll ein möglichst einfacher Übergang von der Schule in die Ausbildung, das Studium oder in den Beruf gewährleistet werden. Deshalb fordern wir, dass den Schülerinnen und Schülern in Folge der Talent-Tests ab dem 8. Schuljahr die Möglichkeit eingeräumt wird, jährlich ein zweiwöchiges Praktikum bei Firmen und Institutionen ihrer Wahl zu absolvieren. Hierbei sollten mindestens zwei Praktika verpflichtend sein, zu denen auch ein zu benotender Bericht erstellt werden muss.
  • Werkstätten für behinderte Menschen sollen schrittweise und wo sinnvoll möglich die Option haben, Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dieses Angebot soll durch Einbindung in das betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze (BiAPs)-Programm unterstützt werden. So wird nicht nur Qualifizierung, sondern weiterhin auch Integration ermöglicht.
  • In Studienberatungen soll für StudienabbrecherInnen immer auch die Option der Ausbildung einbezogen werden. So soll es z.B. auch möglich sein, einzelne universitär abgeschlossene Module an der Berufsschule anerkannt zu bekommen.
  • Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung einer gesetzlichen Definition des Dualen Studiums sowie eine vollständige Integration in das Berufsbildungsgesetz. Diese gesetzliche Definition kann mehrere unterschiedliche Modelle beinhalten. Zur bestmöglichen Umsetzung einer solchen gesetzlichen Definition halten wir jedoch weitere Evaluierungen für notwendig.
  • Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung hat einen großen Mehrwert für die Integration von MigrantInnen und kann zusätzlich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in unterschiedlichen Ausbildungsbranchen zu reduzieren. Auch bei einem noch laufenden Asylverfahren sprechen wir uns deswegen dafür aus, dass die Ausländerbehörde bei MigrantInnen, welche folgende Kriterien erfüllen, einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, welche der Laufzeit der Ausbildung entspricht, zustimmt:Mitwirkung im laufenden Asylverfahren, gute Deutschkenntnisse im Verhältnis zur bisherigen Aufenthaltsdauer und die beabsichtigte Aufnahme einer Ausbildung seitens der Migrantin/des Migranten. Um die Qualitätssicherung der Ausbildung zugewährleisten, soll im Jahresrhythmus ein Zeugnis vom Arbeitgeberausgestellt werden, welches über eine Fortführung der Ausbildung entscheidet.
  • Betriebe, die in angemessenem Maße (abhängig von ihrer Mitarbeiterzahl) ausbilden, sollen steuerlich entlastet werden.

 

2. Während der Ausbildung

Die Phase während der Ausbildung wird in erster Linie durch die Zeit im Betrieb und in der Berufsschule geprägt. Wir wollen, dass Auszubildende sich hier bestmöglich entfalten und entwickeln können. Daher setzen wir uns für diese Punkte ein:

  • Wir fordern eine umfassende und konsquente Überarbeitung der Kernlehrpläne in Berufsschulen, die diesen möglichst weitreichende Autonomie, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung innerhalb des Unterrichts, einräumen und garantieren. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der praktischen Nutzbarkeit des Gelernten im Berufsalltag sowie der Aktualität der vermittelten Inhalte und Methoden liegen. Entscheidungen über Art und Ausmaß der Einbeziehung nicht unmittelbar mit berufsspezifischen Kompetenzen zusammenhängenden Fächern sollen die Berufsschulen vor diesem Hintergrund autonom treffen. Das Niveau in den nicht-berufsspezifischen Fächern darf dabei allerdings nicht absinken. Zudem möchten wir stärker digitalisieren. Aufgaben, die in der realen Arbeitswelt nur noch mit dem Computer erledigt werden, müssen nicht mehr mit Zettel und Stift erlernt werden.
  • Dazu bedarf es eines speziellen Förderprogramms für die infrastrukturelle und technische Ausstattung von Berufsschulen. Zur Ermittlung der landesweiten Bedarfe soll eine unabhängige Kommission eingesetzt werden und alle Berufsschulen des Landes prüfen. Diese Prüfung soll auch die Institutionen des zweiten Bildungswegs umfassen. Die ermittelten Förderbedarfe sollen vorrangig durch Mittel des Bundes gedeckt werden. Die nicht aus Bundesmitteln zu deckenden Förderbedarfe sollen durch das Land übernommen werden. Auch stärkere Firmenpartnerschaften begrüßen wir. Hier kann es sinnvoll sein, eine zentrale Vermittlungsplattform aufzubauen.
  • Um die Individualität des Arbeitsmarktes mit den individuellen Interessen und Stärken von Auszubildenden ideal zu kombinieren, wünschen wir uns eine modulare Berufsschule. So soll es für jeden Ausbildungsberuf im Rahmen der Überarbeitung der Lehrpläne neben einem Anteil an Pflichtfächern viele Wahlmodule geben. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, die Schnittmengen verschiedener Ausbildungsgänge kombiniert in Modulen zu vermitteln, sodass mehrere Ausbildungsgänge an einem Modul teilnehmen können. Innerhalb der Fächer müssen einzelne Themenfelder definiert werden, die miteiner Prüfungsleistung abgeschlossen werden können. Zur Absolvierung der Abschlussprüfungen muss eine Mindestanzahl an jeweils festgelegten Prüfungselementen bestanden worden sein.
  • Zur Verbesserung der Lehre an Berufsschulen in Bezug auf die Praxisorientierung fordern wir die Einführung von „Know-how-Pendlern“, die parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit einzelne Kurse an Schulen unterrichten, wovon die Umsetzung der Lehrpläne, insbesondere im Hinblick auf standardisierte Prüfungen, jedoch unberührt bleibt. Diese Kurse können vom Umfang her unterschiedlich ausfallen. Nach der Absolvierung von Kursen zum Erlernen von pädagogischen Grundkenntnissen unterrichten diese zunächst für eine geeignete Anzahl von Unterrichtseinheiten gemeinsam mit einer gelernten Lehrkraft, bevor nach einer erfolgreichen Probezeit auch eigenständig Kurse geführt werden dürfen.
  • In Berufsschulen soll es das Modulfach „Kommunikationsförderung“ geben. Hier soll vor allem der Abbau von Sprachbarrieren in der Ausbildung vorangetrieben werden, um Integration und Ausbildung stärker zu verknüpfen.
  • Auch während der betrieblichen Ausbildung soll eine bessere Sprachförderung möglich sein. Zudem können weitere Aspekte der innerbetrieblichen Integration verbessert werden. Wir setzen uns daher für die staatliche Förderung von „Integrations-Coaches“ ein, die Auszubildende in einem Betrieb teilweise begleiten und praxisnahe Sprachförderung betreiben. Die Finanzierung soll anteilig aus staatlichen Fördergeldern und privaten Mitteln (Fonds, Betriebe etc.) erfolgen.
  • NRW soll das erste rein digitale Fern-Ausbildungszentrum etablieren. Das Prinzip der Fernuniversität wird somit auf den berufsschulischen Teil der Ausbildung übertragen und soll vor allem dort helfen, wo geeignete Ausbildungsberufe aufgrund der lokal geringen Nachfrage nicht mehr adäquat gelehrt werden können.
  • Wir fordern die Zweckbindungen der Vermögenswirksamen Leistungen um einen „Weiterbildungs-Fond“ zu ergänzen. Durch die Kombination von Arbeitgeberleistungen, Arbeitnehmersparzulage und optionalen Eigenmitteln wird sozialer Aufstieg durch Qualifikation und Weiterbildung direkt gefördert. Die Mindest-laufzeit wird auf 5 Jahre festgesetzt.
  • Die Auflegung eines speziell für Auszubildende ideellen Stipendiaten-Programmes der politischen Stiftungen wollen wir im Rahmen des lebenslangen Lernens anstoßen. Dazu sollen die entsprechenden Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angepasst werden.
  • Im Rahmen unserer Forderung nach der Zusammenlegung der Tarifverbundsysteme im Öffentlichen Nahverkehr in NRW sprechen wir uns für das eingeführte Azubi-Ticket aus.
  • Schlechterstellende staatliche Maßnahmen gegenüber nicht ausbildenden Betrieben, wie etwa die Aufnahme von Ausbildung als verpflichtendes Vergabekriterium bei Ausschreibungen, lehnen wir ab.
  • Um der Problematik der Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTQ+-Community besser gerecht zu werden, fordern wir die Aufnahme von sensibilisierenden Lehrelementen für AusbilderInnen.
  • Da lebenslanges Lernen und die Erweiterung des eigenen Horizonts auch während der Ausbildung von großer Bedeutung ist, setzen wir uns dafür ein, dass auch während der Ausbildung eine Bildungszeit (vormals Bildungsurlaub) von fünf Tagen pro Ausbildungsjahr genutzt werden kann. Die Bildungszeit soll flexibel und auch an einem Stück genutzt werden können.
  • Ausbildungsverhältnisse sollen bei Sozialversicherungsbeiträgen wie Werkstudententätigkeiten behandelt werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sollen Auszubildende grundsätzlich familienversichert bleiben dürfen. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht auch während der Zeit der Ausbildung.

 

3. Nach der Ausbildung

Abschließend ist es uns wichtig, dass eine abgeschlossene Ausbildung nicht das Ende der Bildungslaufbahn bedeutet. Deshalb fordern wir auch für die Zeit nach der Ausbildung verbesserte Maßnahmen. Konkret setzen wir uns ein wir:

  • Kosten für die eigene berufliche Ausbildung sollen als Werbungskosten anerkannt werden.
  • Neben unserem Drei-Säulen-Konzept zum Lebenslangen Lernen möchten wir auch steuerliche Anreize setzen, um Fortbildungen besser zu fördern. Wir fordern, dass die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten, für nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Veranstaltungen um 50% der Ausgaben ermäßigt wird.
  • Die Jungen Liberalen stellen sich gegen höhere Zugangsbarrieren für neue Betriebe und Nachfolger. Aus diesem Grund sprechen wir uns gegen eine Meisterpflicht bei nicht gefahrengeneigten Berufsbildern aus. Stattdessen sollen Handwerksbetriebe die Ausbildungsbefähigung nachweisen müssen.
  • Wir fordern eine stärkere Begabtenförderung in der Berufsbildung. Dies soll sich auf die landesweit jeweils besten Auszubildenden in jedem Berufsbild beziehen. Dazu soll in Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer ein Netzwerk für hervorragende BerufsabsolventInnen etabliert werden. Zudem können individuelle Karriereberatungen erfolgen, deren Weiterbildungsschritte durch ein „Begabtenstipendium“ des Landes NRW gefördert werden.
  • Das Berufsbildungsgesetz soll zukünftig Weiterbildung als gleichrangigen Bereichneben der beruflichen Erstausbildung benennen.
  • Wir fordern die Abschaffung dieser Jahreshürden im § 3 der BBHZVO, sodass Menschen, die sich für eine Ausbildung entschieden haben und ihre Kenntnisse im Fachbereich erweitern wollen, nicht daran gehindert werden.

Mobbing – nein danke!

Rund jeder sechste 15-jährige Schüler in Deutschland wird laut einer PISA-Studie regelmäßig Opfer von Mobbing im Schulalltag. Wenn es um Mobbing in der digitalen Welt geht, sehen die Zahlen sogar noch dramatischer aus. Zugleich ist es aber durch aus schwierig, präzise zu definieren, was Mobbing denn überhaupt ist, wo es anfängt, wo es aufhört. Jedes Individuum nimmt Mobbing unterschiedlich wahr. Aber ganz unabhängig von Debatten, ob es sich in Einzelfällen um Mobbing handelt oder nicht, stellen Junge Liberale fest, dass Mobbing insbesondere für junge Menschen eine große Hürde im Schulalltag, in der persönlichen Entwicklung und in der freien Entfaltung ist. Die Jungen Liberalen in NRW wollen sich dieser Herausforderung stellen und Mobbing nicht weiter zum politischen Tabuthema machen. Auch wenn es schwierig und in vielen Fällen auch nicht notwendig ist, gesellschaftliche Phänomene und Verhalten im sozialen Umgang miteinander politisch zu regulieren, ist das Thema des Mobbings zu wichtig, um es politisch zu ignorieren. Wir erwarten nicht, dass Politik das Problem alleine löst, aber wir wollen durch politische Maßnahmen für mehr Verständnis, für mehr Toleranz und für mehr Solidarität in unserer Gesellschaft aufrufen. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der sich Menschen gegenseitig respektieren und Individuen frei entfalten können. Unser Ziel ist eine liberale Gesellschaft, die Menschen nicht einschränkt und sich nicht einschränken lässt. Wir wollen nicht nur, dass Täter keine Täter werden oder bleiben, sondern wollen ebenso Opfer das nötige Wissen vermitteln, wie im Falle von Mobbing damit umgegangen werden sollte. Wir wollen Opfer dazu befähigen, sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen damit wir nicht nur in einer offenen, sondern auch in einer wehrhaften Gesellschaft leben. Mobbing ist eine starke Einschränkung und somit eine große Gefahr für eine liberale Gesellschaft.Wir wollen insbesondere Mobbing im Schulalltag den Kampf ansagen. Schülerinnen und Schüler sollen in der Schule bewusst auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig ist klar, dass auch Lehrkräfte bei der Beendigung und Vermeidung von Mobbingfällen Verantwortung übernehmen müssen. Deswegen fordern wir:

  • In NRW sollen Präventionsschulungen und ein geeigneter Umgang mit Mobbing, sowie auch ganz allgemein jegliche Formen der körperlichen und sexuellen Gewalt verstärkt zum festen Bestandteil des Referendariats gemacht werden. In der Lehrerausbildung müssen auch rechtliche Informationen vermittelt werden, damit Lehrkräfte über Möglichkeiten und Konsequenzen aufgeklärt sind.
  • Das Land NRW soll regelmäßig Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte anbieten, die sich zum Mobbing- und Konfliktberater ausbilden lassen können.
  • In jedem Schuljahr soll im ganzen Landesgebiet eine anonyme Fragebogenerhebung stattfinden. Dabei soll nicht nur erfasst werden, wie Mobbing momentan im Schulalltag verankert ist, sondern auf die Erhebung soll auch im Unterricht sowie auf Elternabenden eingegangen und so ein stärkeres Problembewusstsein erzeugt werden. Ferner sollen die Daten landesweit ausgewertet und ein jährlicher Mobbingbericht veröffentlicht werden.
  • Wir fordern, dass ausreichend Stellen für Schulsozialarbeiter an Schulen geschaffen werden. Schulsozialarbeit ist zu einem unverzichtbaren Angebot geworden. Eine qualitativ hochwertige Schulsozialarbeit kann Mobbing verhindern, entlastet Lehrkräfte und erhöht den Standard unserer Schulen deutlich. Deswegen fordern wir, dass bis Ende der Legislaturperiode an jeder weiterführenden Schule in NRW mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle besetzt wird. Keine Schule soll aber deswegen auch nur eine Lehrkraft weniger einstellen müssen. Das Land NRW soll sich dafür einsetzen, dass bis zum Jahr 2021 der Bund wieder die Finanzierung für das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt oder eine wesentliche Entlastung bereitstellt. Langfristig fordern wir, dass sich die Zahl der Schulsozialarbeiter an die Größe und dem Sozialindex der Schule ausrichten muss.
  • Schulsozialarbeit braucht ebenfalls feste und hohe Mindeststandards. Sie muss durch gut ausgebildete Fachkräfte erfolgen, die eine abgeschlossene Hochschulausbildung für soziale Arbeit oder Sozialpädagogik oder eine gleichwertige Ausbildung genossen haben. Ebenfalls braucht es auch hier ein regelmäßiges und aktuelles Angebot an Fort- und Weiterbildungen.
  • Das Land NRW soll Schulträger unterstützen, an jeder Schule geschützte und geeignete Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen zu können.
  • Außerdem soll das Schulministerium bisherige Maßnahmen wie die “MobbingLine NRW” stärker und besonders innerhalb der Schülerschaft bewerben. Darüber hinaus soll es regelmäßig Auszeichnungen für Wettbewerbe geben, bei denen Schulen und Klassen für den Einsatz gegen Mobbing und für gegenseitigen Respekt und Zivilcourage ausgezeichnet werden.
  • Weiterhin soll das Land NRW an der Aktion “Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein!” der Techniker Krankenkasse teilnehmen. In den bereits teilnehmenden 15 anderen Bundesländern bietet die TK Schulen eine erprobte Projektwoche und umfangreiches Material zur Thematik an; das Land agiert dabei als Ansprechpartner und Koordinator.
  • Keine Seltenheit sind auch Fälle, in denen Lehrkräfte Schülerinnen oder Schüler mobben oder selbst Opfer von Mobbing werden. Auch solche Zustände, in denen Lehrkräfte unmittelbar beteiligt sind, sollen nicht tabuisiert werden. Die Lehrerschaft, Schulleitungen und Behörden müssen Beschwerden konsequent nachgehen. Rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen sind bereits gegeben. Sie müssen nur entsprechend angewandt werden.

Die Aufarbeitung von Mobbing durch einen Lehrkörper stößt unabhängig von seiner Schulung in dem Bereich bei Tätern und Opfern oft auf ihre Grenzen. Stehen hingegen ausgebildete Schülerinnen und Schüler höherer Klassen bereit, können diese mit den Betroffenen eine Evaluation ihres Verhaltens aus authentischer Schülerperspektive durchführen. Dabei ist wichtig, dass die Grundpfeiler der Mediation, nämlich die Versöhnung, Wiedergutmachung und die Zusammenarbeit Ziele dessen sind. Wir sehen die Streitschlichtung durch Schülerinnen und Schüler als geeignetes Instrument Mobbingfälle sinnvoll und nachhaltig aufzuarbeiten. Dadurch senken wir die natürlichen Hemmschwellen hinsichtlich Ehrlichkeit und dem Eingestehen von Fehlern, die Schülerinnen und Schüler Lehrern gegenüber haben. Außerdem wird dadurch die Schulgemeinschaft gestärkt. Deshalb fordern wir:

• Das Schulministerium soll die Ausbildung von Streitschlichtern an Schulen und in der Schülerschaft bewerben, damit Mobbing aus der Schülerschaft heraus bekämpft werden kann.

• Die Streitschlichtung soll an weiterführenden Schulen Teil der Schulsozialarbeit werden, wozu vom Schulträger gestellte, zusätzliche Räumlichkeiten notwendig sind.

• Streitschlichtungsprogramme sollen auch überschulisch in einer Kommune eingerichtet werden, um Ressourcen zu kanalisieren und den Austausch zu fördern.

• Das Schulministerium soll ein Schulungssystem zur Verfügung stellen, damit an allen Schulen die gleiche Qualität angeboten werden kann.

 

Mit dem Aufstieg von Sozialen Netzwerken und Kommunikation über das Internet hat sich Mobbing in den letzten Jahren auch immer stärker in den digitalen Raum verlagert. Für Junge Liberale ist es deswegen besonders wichtig, dass auch Maßnahmen gegen Cybermobbing unternommen werden. Wir fordern daher:

  • Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Fällen von Cybermobbing sensibilisiert und spezialisiert werden. Entsprechende Inhalte im Netz sind ein Fall für Justizbehörden. Über mögliche Straftatbestände sollten nicht Unternehmen entscheiden. Deswegen lehnen wir Maßnahmen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz entschieden ab. Vielmehr fordern wir für NRW die erste Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybermobbing, die mit angemessener technischer Ausstattung konsequent Fälle verfolgt.
  • Handyverbote in Schulen sind keine Lösung. Allerdings ist es dann auch konsequent, Schülerinnen und Schülern verbindliche Verhaltensregeln zum Umgang mit Handys und der Internetnutzung in Schulalltag und Unterricht auf den Weg zu geben. Zu Beginn eines Schuljahres bietet sich deshalb bei Bedarf für jede Klasse eine Einführungsstunde in die Nutzung der technischen und digitalen Möglichkeiten des jeweiligen Schulbetriebs an. Dabei sollen nicht nur Geräte und Software vorgestellt werden, die für das Schuljahr wichtig sind, sondern auch dem Alter entsprechend über Gefahren, Risiken aber auch Nutzen und Chancen der digitalen Welt informiert werden.
  • Zur Prävention von Cybermobbing ist entsprechendes Wissen über die Nutzung neuer Medien notwendig. Medienkompetenz ist für uns allerdings kein eigenes Schulfach, sondern eine Kompetenz, die in allen Schulfächern erlernt werden muss. Cybermobbing findet in erster Linie in Sozialen Netzwerken statt. Deswegen braucht es in diesem Fall eine klare Zuteilung in den Lehrplänen, in welchen Fächern, wann und in welcher Form über Soziale Netzwerke und digitale Kommunikation aufgeklärt wird.
  • Insbesondere beim Thema Cybermobbing setzen wir auf das Prinzip der Peer Education. Dabei werden Schülerinnen und Schüler in dem Bereich geschult, treten als Experten auf und geben ihr Wissen an Mitschülerinnen und Mitschüler weiter. Deswegen unterstützen wir Projekte wie “Medienscouts NRW” und fordern ihren Ausbau. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen notwendige Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um an jeder weiterführenden Schule in NRW Schülerinnen und Schüler ausgebildet zu haben, die als Ansprechpartner und Experten ihren Mitschülerinnen und Mitschüler zur Verfügung stehen.

Die Jungen Liberalen in NRW rufen alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und Eltern auf, das Thema Mobbing bewusster wahrzunehmen, eigene Handlungen im zwischenmenschlichen Umgang auch einmal zu hinterfragen und den gegenseitigen Respekt zwischen Menschen zu stärken. Eine liberale Gesellschaft braucht nicht nur freie, sondern auch verantwortungsvolle Individuen. Mobbing lässt sich nicht ausschließlich mit staatlichen Maßnahmen beseitigen. Es werden ein zivilgesellschaftlicher Wille und mehr Zivilcourage notwendig sein. Deswegen danken und unterstützen wir Initiativen wie “Stoppt Mobbing” und zahlreiche andere, wertvolle Kampagnen, die dieses wichtige Thema aus unterschiedlichsten Perspektiven aufarbeiten.

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Volle Gleichberechtigung für Familien erfordert eine Mutterschaftsanerkennung

Die Jungen Liberalen NRW fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, über
eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf eine Anpassung des § 1592 BGB hinzuwirken. Wir
fordern im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter die Einführung der Möglichkeit
einer Mutterschaftsanerkennung, so wie bereits jetzt Männern eine Vaterschaftsanerkennung
möglich ist. Dazu sind folgende redaktionelle Anpassungen vorzunehmen:
Änderung der amtlichen Überschrift von „Vaterschaft“ in „Elternschaft“.
Der bisherige Wortlaut der Norm firmiert mit Ausnahme von § 1592 Nr. 3 BGB zukünftig als §
1592 I Nr. 1 u. 2 BGB.
Der zukünftige § 1592 I BGB wird nach der Formulierung „Vater“ um den Zusatz „oder Mutter“
ergänzt.
Die Formulierung „der Mann,“ im zukünftigen § 1592 I BGB wird ersetzt durch die Formulierung
„die Person,“
Das jeweils erste Wort der Nr. 1 u. 2 des zukünftigen § 1592 I BGB werden ersetzt durch das
Wort „die“.
Die Formulierung „Vaterschaft“ im künftigen § 1592 I Nr. 2 BGB wird ersetzt durch die
Formulierung „Elternschaft“.
Ergänzung des zukünftigen § 1592 I Nr. 1 BGB um die Formulierung „…oder“. Streichung der
Formulierung „…oder,“ am Ende des zukünftigen § 1592 I Nr. 2 BGB.
Der bisherige Wortlaut des § 1592 Nr. 3 BGB firmiert zukünftig als § 1592 II BGB und wird zu
Beginn ergänzt durch die Formulierung „Vater eines Kindes ist der Mann“.
Ein neuer § 1592 BGB würde damit folgendermaßen aussehen:
§ 1592 Elternschaft. (1) Vater oder Mutter eines Kindes ist die Person,
1. die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder
2. die die Elternschaft anerkannt hat.
(2) Vater eines Kindes ist der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1
des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Folgeparagraphen sind auf Grundlage des neu formulierten § 1592 BGB entsprechend anzupassen.

Der schönste Tag im Leben – Gegen die Servicewüste Standesamt

Die Eheschließung und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft sind ein großer Schritt im Leben eines Paares. Sie sind Ausdruck der Entscheidung, sich zu seinem Partner zu bekennen und mit diesem ein dauerhaftes und rechtsverbindliches Bündnis einzugehen. Viele Menschen möchten den Hochzeitstag daher verständlicherweise zu einem der schönsten Tage ihres Lebens machen.

Insbesondere in Zeiten, in denen Religion für Einige immer weiter in den Hintergrund gerät, entschließen sich viele Paare dafür, ausschließlich standesamtlich zu heiraten. Hierbei sind die Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Räumlichkeiten für die Trauung je nach Gemeinde sehr begrenzt. Das Standesamt und die möglicherweise darüber hinaus für die Trauung zu wählenden Räumlichkeiten sind nicht immer der Ort, der zu den Vorstellungen des jeweiligen Paares passt. Oft ist es aus Platzgründen und wegen mangelnder Flexibilität der Behörde “Standesamt” auch nicht möglich, alle Gäste des Paares an der Trauung teilhaben zu lassen und auf individuelle Ablaufwünsche des Paares einzugehen.

Die Jungen Liberalen NRW setzen sich daher dafür ein, dass Eheschließungen durch für das Gebiet zuständige Standesbeamte zukünftig an allen Orten stattfinden können, die den für das Paar passenden Rahmen bieten. Entstehende Mehrkosten sind hierbei von dem zu trauenden Paar zu tragen.

Same same but different!

Der biologische Unterschied zwischen Männern und Frauen ist existent und in einer wissenschaftlich fundierten Argumentation nicht zu negieren. Dennoch werden sowohl Männer als auch Frauen häufig unberechtigterweise unterschiedlich behandelt und negativ diskriminiert. Die bevorzugte Einstellung von Frauen bei gleicher Eignung, die Frauenquote, aber – auch andersherum – die häufige Assoziation von positiven Attributen mit Männlichkeit und negativen Attributen mit Weiblichkeit, die weiterhin vorhandene Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen und Gehalt stellen eine problematische Ungleichbehandlung dar. Vor diesem Hintergrund erkennen wir an, dass die über Jahrhunderte gewachsene Ungleichbehandlung, vor allem in der Bevölkerung, nicht durch politische Zwangsmaßnahmen wie eine Frauenquote behoben werden kann. Stattdessen sehen wir die Notwendigkeit, eine sinnvolle Gleichberechtigung in allen Lebenslagen herzustellen. Dafür fordern wir:

– Die generelle Überarbeitung des „Code of Conducts“ der Jungen Liberalen hin zu einem Dokument, das die Gleichberechtigung hervorhebt und Frauen nicht als Opfer darstellt.
– Grundsätzlich sollen alle geschlechterbezogenen Formulierungen in Gesetzes- und Verwaltungstexten langfristig durch geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzt werden.
– Quoten, die bestimmte Geschlechter bevorzugen, sowie die Bevorzugung eines Geschlechtes bei gleicher Qualifikation lehnen wir ab. Alle öffentlichen Einrichtungen sollen bei der Einstellung ihrer Mitarbeiter künftig keine geschlechtsbezogenen Unterschiede geltend machen